Hengste 2021
Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.
Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.
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Versandpauschalen für TG-Samen:
Nachtexpress (Auslieferung bundesweit bis ca. 08.00 Uhr am nächsten Morgen):
Montag-Freitag: 85,- € je Versendung inkl. Rückholung des Containers;
Versandkosten ins Ausland auf Anfrage.
Versandregelung - Sonstiges
Angaben zur Auslieferungszeit sind dem Tarif der Transportfirma entnommen und können vom HLG
nicht garantiert werden. Zzgl. Kosten für die Ausstellung von amtstierärztlichen Veterinärzeugnissen
sowie für Zollformalitäten werden dem Züchter zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Versandbehälter
und Samenversandscheine sind umgehend an das HLG zurückzusenden. Für jeden nicht innerhalb
einer Woche zurückgesandten Behälter sieht sich das HLG gezwungen 30,- € bei Frischsamencontainer
und 500,- € bei Tiefgefriersamen-Container in Rechnung zu stellen.
Rechnungsstellung - Sonstiges
Bei Verwendung von Frischsamen werden das gesamte Deckgeld und gegebenenfalls angefallene Versandkosten
mit der ersten Samenausgabe fällig, ausgenommen das Deckgeld wird geteilt oder nur bei
Trächtigkeit zum 15.09. berechnet. Bei einer Nichtträchtigkeit muss bis zum 15.09. eine tierärztliche
Bescheinigung eingereicht werden. Anderenfalls wird eine Trächtigkeit angenommen und das Deckgeld
automatisch berechnet. Später eingereichte Nichtträchtigkeitsbescheinigungen können nicht berücksichtigt
werden.
Versandkosten werden laufend, jedoch spätestens 6 Wochen nach der letzten Besamung, gesondert
verrechnet. Alle Kostenpauschalen werden am Fälligkeitstag (14 Tage nach Rechnungsstellung) vom
angegebenen Bankkonto eingezogen. Eine Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Basislastschrift-Mandates
ist bei der Erstbestellung zu erteilen. Ohne dieses SEPA-Basislastschrift-Mandat kann
kein Versand erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umsatzsteuerpflicht besteht. In allen
Deckgeldern ist die gesetzliche Umsatzsteuer gemäß § 24 UStG in Höhe von 10,7 % enthalten.
Die auf den Rechnungen offen ausgewiesene Umsatzsteuer gem. § 24 UStG in Höhe von 10,7 %
hat Vorrang vor der steuerfreien Innergemeinschaftlichen Lieferung/Ausfuhrlieferung und kann nicht
abgezogen werden. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann unter Umständen nach § 59 – 61 a
der UStDV über ein gesondertes Vergütungsverfahren erstattet werden. Hinsichtlich der Fristen und
Einzelheiten empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
Rabattregelung für Hengste im Eigentum des HLG
Staatsprämien- und Elitestuten:
Es wird ein Deckgeldnachlass für Staatsprämien- und Elitestuten gewährt, sowie für ausgewählte Stuten,
die an einem Zuchtförderprogramm (Gezielte Paarung-Programm) teilnehmen.
Der Rabatt beträgt 80 € bei Warmblutstuten und 30 € bei Kaltblut- und Haflingerstuten.
Eine Kopie der Urkunde muss vorgelegt werden.
Der Nachlass wird vom vollen Deckgeld abgezogen.
Bei Bedeckung mehrerer Stuten
Werden von einem Besitzer mehrere Warmblutstuten zur Belegung mit im Eigentum des HLG
stehendenHengsten gebracht, tritt folgende Rabattregelung in Kraft:
• Für die erste Stute wird das Deckgeld voll berechnet.
BEDINGUNGEN & HINWEISE 76