Hengste 2021
Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.
Das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger präsentiert hochkarätige Hengste der Rassen Warmblut, Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger sowie ausgewählte Veredler für die Saison 2021.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bedingungen und Hinweise für die Bedeckung und Besamung von Stuten mit
Hengsten im Angebot des HLG Schwaiganger
Vereinbarung über die Bedeckung/ Besamung bei Pferden
Der Freistaat Bayern, handelnd durch die Bayerischen Staatsgüter, diese vertreten durch das BaySG
Bildungszentrum für Pferdehaltung und Reiten Haupt- und Landgestüt Staatsgut Schwaiganger (nachstehend
HLG genannt) bietet die im Hengstkatalog namentlich genannten Beschäler zur Bedeckung/
Besamung an. Änderungen behält sich das HLG vor. Bei Inanspruchnahme der Beschäler sind diese
Bestimmungen bindend und verpflichtend.
• Bei Samenabgabe wird mit dem die Besamung ausführenden Tierarzt / Besamungsbeauftragten eine
Vereinbarung über die Durchführung der künstlichen Besamung nach geltendem Tierzuchtgesetz geschlossen
(Besamungsvertrag).
Bei Samenabgabe an Eigenbestandsbesamer ist zusätzlich zur Vereinbarung über die Durchführung der
Besamung die tierzuchtrechtliche Qualifikation der die Besamung ausführenden Personen nach §14,15
und 18 TierZG (BGBI. I S. 18), vom 18. Januar 2019 ) in Verbindung mit SamEnV (BGBI S. 2053)
vorzulegen.
Die Decksaison beginnt im HLG und auf den Stationen des HLG Anfang März und endet Anfang
August.
• Bei Benutzung der Hengste sind die im Hengstkatalog bekannt gegebenen Deckgeldsätze zu entrichten.
• Die gesonderten Regelungen (sh. Beschreibung der Hengste) sind bindend.
• Wenn nicht anders geregelt, wird durch die Entrichtung des Deckgeldes, welches mit den sonstigen
angeführten Kostenpauschalen bei Inanspruchnahme des Hengstes fällig wird, die Berechtigung zur
Benutzung der Hengste für die laufende Saison erworben.
• Samen wird nur gezielt und sparsam eingesetzt. Grundsätzlich werden je Rosseperiode maximal 2 - 3
Samenportionen ausgegeben. Das HLG behält sich das Recht vor, ab 6 Frischsamenversendungen
pro Stute die Versendung nur fortzusetzen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Stute sich in
einem konzeptionsfähigen Zustand befindet.
• Über die erfolgte Bedeckung/Besamung wird vom HLG eine Deckbescheinigung ausgestellt. Die
Aushändigung dieser erfolgt nur nach Bezahlung des vollen Deckgeldes und den der sonst angefallenen
Kosten. Tierärzte dürfen keinen Besamungs- / Deckschein ausfüllen.
• Die Geburt eines Fohlens ist innerhalb von 28 Tagen mittels des Formblatts „Fohlenmeldung“ dem
Pferdezuchtverband und dem HLG anzuzeigen.
Voraussetzungen für die Bedeckung / Besamung (Stute)
Der Deckstellenvorsteher/Leihhengsthalter/Tierarzt ist verpflichtet, die folgenden Zuchthygienebestimmungen
einzuhalten:
a)Zur Bedeckung/Besamung sind zugelassen:
• Stuten mit negativer Cervixtupferprobe, die nicht älter als höchstens 6 Wochen sein darf
• Stuten in der Fohlenrosse mit gesundem Fohlen bei Fuß
b)Ausgeschlossen von der Bedeckung/Besamung sind:
• Stuten mit Husten, sonstigen lnfluenzaerscheinungen oder anderen ansteckenden
Krankheiten
• Stuten, die sichtbar geschlechtskrank sind oder verfohlt bzw. ihre Frucht resorbiert haben
BEDINGUNGEN & HINWEISE 74