23.12.2012 Aufrufe

S-Kundenbeschwerdestelle bei dem Rheinischen Sparkassen- und ...

S-Kundenbeschwerdestelle bei dem Rheinischen Sparkassen- und ...

S-Kundenbeschwerdestelle bei dem Rheinischen Sparkassen- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tätigkeitsbericht 2009<br />

Schlichtungsvorschläge<br />

(...)<br />

Mit der Beschwerde haben Sie persönlich - wie schon vorher durch Herrn Rechtsanwalt (...)eine<br />

vergleichsweise Einigung mit der Sparkasse angestrebt, wonach diese die restliche<br />

Einlage von 12.000 EUR gegen Zahlung eines Betrages "auch unterhalb der derzeitigen<br />

Resteinlage" übernimmt. Diesen Vorschlag hat die Sparkasse abgelehnt.<br />

Da Sie die Beschwerde Ihres Vaters ausweislich Ihrer Schreiben vom 15. <strong>und</strong> 17.07.2009 weiterverfolgen,<br />

muss ich Sie zunächst darauf hinweisen, dass es nunmehr nicht mehr darum<br />

gehen kann, ob die Sparkasse Ihren Vorschlag zu Recht oder zu Unrecht abgelehnt hat. Jetzt<br />

geht es allein darum, ob die Sparkasse <strong>bei</strong> der Information, Aufklärung <strong>und</strong> Beratung Pflichten<br />

verletzt hat <strong>und</strong> Ihrem Vater deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.<br />

Hierzu haben Sie vorgetragen, dass die Anlageempfehlung durch Herrn (...) in Anbetracht der<br />

Laufzeit der Anlage <strong>und</strong> des Alters Ihres Vaters "äußerst fragwürdig" gewesen sei. Sie<br />

schließen aus, dass Ihr Vater "auf eigenen Wunsch" Fondsanteile in Gewer<strong>bei</strong>mmobilien habe<br />

erwerben wollen, <strong>und</strong> bezweifeln, ob die von der Sparkasse geschilderte Beratung stattgef<strong>und</strong>en<br />

hat. Sie haben den Verdacht, dass Herr (...) ihrem Vater die Anlage "aufgeschwatzt" habe,<br />

weil Sie selbst eine entsprechende Erfahrung gemacht hätten.<br />

Ich muss Ihnen mitteilen, dass Ihr Sachvortrag zur Begründung der Beschwerde nicht ausreicht,<br />

um eine Pflichtverletzung der Sparkasse <strong>bei</strong> der Anlageberatung im September 2003<br />

als schlüssig dargelegt anzusehen. Sie schildern eine eigene Überzeugung, äußern Zweifel<br />

<strong>und</strong> hegen einen Verdacht, legen aber nicht dar, wie die Beratung durch Herrn (...) im<br />

Einzelnen ausgesehen hat.<br />

Ich habe Verständnis dafür, dass Sie, sehr geehrte Frau (...) den Sachverhalt nicht präzise schildern<br />

können. Denn Sie waren <strong>bei</strong> <strong>dem</strong> fraglichen Gespräch (oder mehreren) nicht da<strong>bei</strong>; <strong>und</strong><br />

vermutlich gelingt es auch Ihrem Vater nicht mehr, den Ablauf des Beratungsgesprächs genau<br />

zu schildern, nach<strong>dem</strong> inzwischen rd. 6 Jahre verstrichen sind. Dies wäre aber erforderlich, um<br />

die Frage einer fehlerhaften Beratung als beweisbedürftig ansehen zu können. Auch dann<br />

könnte ich im Übrigen der Beschwerde Ihres Vaters nicht stattgeben. Da die Sparkasse vorgetragen<br />

hat, dass sie Ihren Vater ordnungsgemäß aufgeklärt habe <strong>und</strong> warum er sich für diese<br />

Anlage entschieden habe, könnte in der Sache nur nach weitergehender Beweisaufnahme entschieden<br />

werden (falls Ihrem Vater überhaupt Beweismittel zur Verfügung stehen). Für diesen<br />

Fall sieht die Verfahrensordnung für die Beilegung von K<strong>und</strong>enbeschwerden allerdings vor,<br />

dass der Schlichter hierauf hinweist <strong>und</strong> von einer Schlichtung absieht<br />

(Nr. 7 Abs. 2). Da Ihr Sachvortrag hierzu - wie erwähnt - nicht ausreicht, kann ich<br />

nicht einmal feststellen, dass über den Inhalt des Beratungsgesprächs Beweis<br />

erhoben werden müsste. Folglich muss ich die Beschwerde Ihres Vaters als<br />

unbegründet zurückweisen.<br />

Ich hoffe, dass Sie diese nicht gerade leicht verständlichen juristischen<br />

Erwägungen nachvollziehen können.<br />

Zur Erläuterung darf ich noch bemerken, dass Ihre Ausführungen zur<br />

Veräußerung der restlichen Einlage auf <strong>dem</strong> Zweitmarkt <strong>und</strong> zur mutmaßlichen<br />

künftigen Rendite an der rechtlichen Beurteilung des Falles nichts zu<br />

ändern vermögen.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!