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S-Kundenbeschwerdestelle bei dem Rheinischen Sparkassen- und ...

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Tätigkeitsbericht 2009<br />

Schwerpunkte der Beschwerden<br />

Beschwerden nach Sachgebieten 2009 Anzahl %<br />

(bezogen auf die Anzahl der Eingaben gegen<br />

Mitgliedssparkassen)<br />

Zahlungsverkehr / Kontoführung 83 33,5<br />

Kreditgeschäft 71 28,6<br />

Wertpapiergeschäft 55 22,2<br />

Spargeschäft 10 4,0<br />

Sonstige 29 11,7<br />

Gesamt 248 100,0<br />

Zahlungsverkehr / Kontoführung<br />

Die meisten Beschwerden (33,5 %<br />

gegenüber 34,9 % im Jahre 2008) betrafen<br />

das Sachgebiet Zahlungsverkehr/<br />

Kontoführung. Eingeschlossen sind die<br />

Eingaben mit <strong>dem</strong> Ziel der Fortführung<br />

oder Einrichtung eines „Girokontos für<br />

jedermann".<br />

Die rheinischen <strong>Sparkassen</strong> sind nach<br />

§ 5 Absatz 2 des <strong>Sparkassen</strong>gesetzes NRW<br />

verpflichtet, für natürliche Personen aus<br />

<strong>dem</strong> Gebiet ihres Trägers sog. Girokonten<br />

für jedermann (Guthabenkonten) zu<br />

führen. Nur unter bestimmten, eng auszulegenden<br />

Voraussetzungen entfällt diese<br />

Verpflichtung. Die Ablehnung einer<br />

Kontoeröffnung muss schriftlich begründet<br />

werden.<br />

Die rheinischen <strong>Sparkassen</strong> führen über<br />

eine viertel Million Girokonten für jedermann<br />

(Stand: 31.12.2009). Gleichwohl<br />

sind im Jahr 2009 lediglich 26 Beschwerden<br />

(gegenüber 37 im Jahre 2008) über<br />

die Verweigerung der Errichtung oder<br />

Fortführung eines Guthabenkontos eingegangen.<br />

Die Beschwerden wurden mit<br />

Vorrang behandelt <strong>und</strong> erreichten nahezu<br />

ausnahmslos positive Ergebnisse für die<br />

K<strong>und</strong>en. 25 Beschwerden konnten bereits<br />

im Vorprüfungsverfahren erledigt werden.<br />

Die hohe Anzahl an Guthabenkonten, die<br />

im Vergleich dazu sehr geringe Anzahl an<br />

Beschwerden sowie die hohe Abhilfequote<br />

sind ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass<br />

die rheinischen <strong>Sparkassen</strong> ihrem öffentlichen<br />

Auftrag nachkommen.<br />

Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass<br />

von den rheinischen <strong>Sparkassen</strong> oftmals<br />

Guthabenkonten zur Verfügung gestellt<br />

wurden, obwohl berechtigte Gründe vorlagen,<br />

deren Errichtung oder Fortführung zu<br />

verweigern.<br />

Im Übrigen wandten sich K<strong>und</strong>en vor<br />

allem gegen Entgelte der Kontoführung<br />

<strong>und</strong> im Zahlungsverkehr, z.B. für die<br />

Erstellung von Duplikatauszügen <strong>und</strong> im<br />

grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr.<br />

Zum Teil sind Entgelte kulanzweise<br />

erstattet oder reduziert worden. Im Übrigen<br />

konnten vielfach bereits im Vorprüfungsverfahren<br />

die von den <strong>Sparkassen</strong><br />

berechneten Entgelte zur Zufriedenheit<br />

der K<strong>und</strong>en erläutert <strong>und</strong> diverse Sachverhalte<br />

aufgeklärt werden.<br />

Einen weiteren Beschwerdeschwerpunkt<br />

bildeten Fragestellungen zu der Art der<br />

Bear<strong>bei</strong>tung <strong>und</strong> den Auswirkungen eingegangener<br />

Kontopfändungen.<br />

Auch Vorgänge aus der missbräuchlichen<br />

Nutzung von Zahlungsinstrumenten, wie<br />

z.B. die missbräuchliche Verwendung von<br />

ec-Karten <strong>und</strong> das sog. „Phishing" (die<br />

Beschaffung fremder Zugangsdaten zum<br />

Online-Banking über gefälschte Internetseiten),<br />

waren Gegenstand von Schlichtungsverfahren.<br />

Schließlich wandten sich K<strong>und</strong>en auch<br />

gegen die Art der Bear<strong>bei</strong>tung konkreter<br />

Zahlungsverkehrsvorgänge wie z.B. gegen<br />

Ausführungsfristen <strong>und</strong> Fehlleitungen im<br />

Überweisungsverkehr.<br />

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