Insolvenzverwalterqualität gewährleisten - IQS Institut für Qualität ...
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ForderungsPraktiker<br />
01/2011<br />
ForderungsPraktiker.de<br />
Herausgeber:<br />
Thomas Abend,<br />
Bereichsleiter Marktfolge Kredit, Intensiv-/Sanierungsbetreuung,<br />
Kreditabwicklung und <strong>Qualität</strong>smanagement,<br />
Südwestbank AG, Stuttgart<br />
Gregor Breitenbach,<br />
Gruppenleiter Risikomanagement im Bereich Kredit,<br />
DZ BANK AG, Frankfurt<br />
Dr. Friedrich Cranshaw,<br />
Rechtsanwalt und Banksyndikus<br />
Peter Friedmann,<br />
Kreditsekretariat, Bewertung und Verwertung von Mobilien,<br />
Kreissparkasse Ravensburg<br />
Dr. Andreas Fröhlich,<br />
Geschäftsführer perspektiv GmbH, München<br />
Karsten Geiersbach,<br />
Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse<br />
Horst Harms-Lorscheidt,<br />
Piepenburg Gerling Rechtsanwälte<br />
Prof. Dr. Martin Hörmann,<br />
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Anchor Rechtsanwälte, Ulm<br />
Michael Jander,<br />
Zentralbereichsleiter Produkt- und Kreditmanagement,<br />
Kreissparkasse Böblingen<br />
Andrea Knauf,<br />
Rechtsanwältin, Leiterin Insolvenzabteilung CreditPlus Bank AG<br />
Christian Merz,<br />
Rechtsanwalt und Syndikus Rechtsabteilung,<br />
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main<br />
Nicole Michel,<br />
Rechtsanwältin, Geschäftsbereichsleiterin Bank- und<br />
Insolvenzrecht, Schneider, Geiwitz & Partner, Augsburg<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />
<strong>Institut</strong>sleiter <strong>IQS</strong> <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Qualität</strong> und Standards in der<br />
Insolvenzabwicklung, Hochschule Emden-Leer<br />
Eva Ringelspacher,<br />
Direktorin Zentraler Stab Global Intensive Care,<br />
Commerzbank AG, Frankfurt am Main<br />
Dr. Thilo Schultze,<br />
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter,<br />
Grub Brugger Rechtsanwälte, Stuttgart<br />
Stephanie Siepmann,<br />
Geschäftsführerin, Proceed Portfolio Services GmbH<br />
Rainer Sta� a,<br />
Vorstand, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Dr. Ulrich Theileis,<br />
Wirtschaftsprüfer/Partner, Financial Services Deutschland,<br />
Deloitte & Touche GmbH<br />
Wolfgang Wegener,<br />
Abteilungsdirektor Rechtsabteilung,<br />
Stadtsparkasse Mönchengladbach<br />
Mit freundlicher Unterstützung von:<br />
Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
• ZIELGENAUE RISIKOANALYSE •<br />
• FRÜHZEITIGE SANIERUNG •<br />
• ERFOLGREICHE ABWICKLUNG •<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch<br />
<strong>Insolvenzverwalterqualität</strong>: Mindestanforderungen an<br />
die Insolvenzabwicklung<br />
Peter Friedmann<br />
Sicherheiten-Außenprüfung: Prüfung sicherungs -<br />
übereigneter Warenbestände<br />
Alexander Thiel<br />
Bauträgergeschäft: Ablauf- und aufbauorganisatorische<br />
Rahmenbedingungen am Beispiel der Sparkasse Hanau<br />
Dr. Christoph Bode<br />
Bankentgelte: Massemehrung durch die Hintertüre?<br />
Dr. Eckhard M. Theewen<br />
Sanierungsgutachter: Zivilrechtliche Haftung der Hausbank<br />
bei der Empfehlung eines konkreten Beraters?<br />
Eva Ringelspacher<br />
LBOs: Krisenursachen und Sanierung von strukturierten<br />
Finanzierungen<br />
Dr. Andreas Fröhlich<br />
Insolvenzplan: Welche Chancen bestehen auf Erfolg?<br />
Consulting<br />
Software<br />
Services<br />
www.abit.de
8<br />
beitrag<br />
01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />
Vorstand risikomanagement sanierung sicherheitenverwertung<br />
Forderungsbeitreibung investor revision<br />
<strong>Insolvenzverwalterqualität</strong><br />
<strong>gewährleisten</strong><br />
Autor:<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />
Leiter des Bereichs Bank und<br />
Finanzmanagement an der<br />
Hochschule EmdenLeer und<br />
wissenschaftlicher Leiter des<br />
<strong>IQS</strong> <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Qualität</strong> und Standards<br />
in der Insolvenzabwicklung.<br />
Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung (Mainso) und Zertifi zierung<br />
nach inso 9001:2010 als auswahlkriterien <strong>für</strong> insolvenzgerichte und gläubiger.<br />
» Eine Ursache der<br />
Probleme liegt in der<br />
häufig nicht optimalenInsolvenzverwalterauswahl,<br />
so<br />
dass das Vertrauen<br />
der Kreditinstitute<br />
zur Begleitung einer<br />
Sanierung in der<br />
Insolvenz fehlt. «<br />
1 Vgl. Portisch/Neumann, effi ziente insolvenzprozesse<br />
in banken und sparkassen, 2010, s. 66 ff .<br />
2 Vgl. Kranzusch/Icks, die Quote der insolvenzgläubiger<br />
in regel und insolvenzplanverfahren,<br />
2009, s. 15. diese untersuchung zeigt, dass nur<br />
in einem bruchteil der Verfahren ein insolvenzplan<br />
umgesetzt wird, obwohl die Quoten im<br />
durchschnitt deutlich höher ausfallen, als im<br />
Fall der reinen Verwertung.<br />
I. Einleitung<br />
w Vorrangiges Ziel bei der einleitung eines<br />
insolvenzverfahrens ist gem. § 1 inso die bestmögliche<br />
und gemeinschaftliche befriedigung<br />
aller gläubiger. auch die sanierung über einen<br />
insolvenzplan wird ausdrücklich angeregt.<br />
Jedoch werden beide Ziele in der Praxis selten<br />
erreicht: die realisierung einer sanierung in der<br />
insolvenz erfolgt nur in ausnahmefällen und<br />
die kreditinstitute sind mit dem Verfahrensablauf<br />
häufi g unzufrieden 1 . eine ursache dieser<br />
Probleme liegt in der häufi g nicht optimalen<br />
insolvenzverwalterauswahl, so dass das Vertrauen<br />
der kreditinstitute zur begleitung einer<br />
sanierung in der insolvenz fehlt. auf die auswahlentscheidung<br />
kann derzeit von banken<br />
kaum wirksam einfl uss genommen werden.<br />
Häufi g werden daher sanierungsunerfahrene<br />
Verwalter ausgewählt. oft fi ndet dann nur noch<br />
eine Zerschlagung der Vermögenswerte von<br />
unternehmen statt, meist einhergehend mit<br />
einer Vernichtung von immateriellen Werten<br />
wie dem Firmennamen. um höhere Fallzahlen<br />
an sanierungen in der insolvenz zu erreichen,<br />
sind die Verwalter künftig sorgfältiger auszuwählen<br />
und die transparenz bei der Verfahrensabwicklung<br />
ist zu verbessern. die einhaltung<br />
von Mindestanforderungen bei der insolvenzabwicklung<br />
und die einführung von Zertifi katen<br />
können hier unterstützend wirken. auch die<br />
aktuelle insolvenzrechtsreform befasst sich mit<br />
diesen themenbereichen.<br />
II. Geplante Insolvenzrechtsreform<br />
zur Insolvenzverwalterauswahl<br />
im Fokus der aktuellen reform des insolvenzrechts<br />
steht u. a. die auswahl geeigneter insolvenzverwalter.<br />
es wird davon ausgegangen,<br />
dass ein insolvenzplanerfahrener und risikobereiter<br />
Verwalter, u. u. mit guten branchenkennt<br />
nissen und kontakten den Versuch einer sanierung<br />
im insolvenzverfahren eher anstrengt, als<br />
ein unerfahrener sachwalter, der risiken zu vermeiden<br />
versucht. auch die büroausstattung mit<br />
dem Vorhalten eines auf sanierungen spezialisierten<br />
Mitarbeiterstabs kann bei der realisierung<br />
von sanierungsoptionen unterstützend<br />
wirken. gläubiger wie kreditinstitute kennen<br />
diese professionell arbeitenden insolvenzverwalter<br />
meist sehr gut. daher sollten die rechte<br />
dieser gläubiger bei der Verwalterauswahl<br />
künftig deutlich gestärkt werden 2 .<br />
die einfl ussnahme auf die auswahl eines geeigneten<br />
insolvenzverwalters durch die gläubigerbanken<br />
ist derzeit gering. so pochen die insolvenzgerichte<br />
häufi g auf ihre unabhängigkeit<br />
bei dieser entscheidung. daher kommt es vielfach<br />
zu besetzungspraktiken, die eine (möglichst<br />
gerechte) gleichverteilung auf den Personenkreis<br />
der Vorauswahlliste vorsehen. diese<br />
als gerecht empfundene Verteilung der Verfahren<br />
führt jedoch nicht immer zu einer optimalen<br />
allokation der knappen spezialistenressourcen.<br />
Zudem sind die insolvenzgerichte<br />
bei den vielen Verfahren meist nicht derart<br />
intensiv in den Verfahrensablauf einbezogen,<br />
so dass nicht bekannt wird welcher insolvenzverwalter<br />
eine sanierung vor der Zerschlagung<br />
be<strong>für</strong>wortet und zudem seine gläubiger optimal<br />
mit informationen versorgt. Hier befi nden<br />
sich gerade die experten in den kreditinstituten<br />
näher am operativen kern des insolvenzgeschehens.<br />
Zudem kennen sie die insolventen<br />
Firmen meist aus der vorgeschalteten sanierungsphase<br />
und können die Chancen einer<br />
gesundung im insolvenzverfahren mit dem<br />
„richtigen“ insolvenzverwalter gut einschätzen.<br />
bislang sind die Möglichkeiten der faktischen<br />
Mitbestimmung von banken bei der insolvenzverwalterauswahl<br />
gering. die gesetzliche regelung<br />
sieht lediglich vor, dass eine abwahl des
insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren<br />
gem. § 57 inso durch die gläubigerversammlung<br />
erfolgen kann. diese Möglichkeit kommt<br />
jedoch eindeutig zu spät 3 . bereits im vorläufigen<br />
Verfahren werden bei Firmenpleiten die<br />
wichtigen stellschrauben in richtung einer<br />
sanierung oder Liquidierung gestellt. Wird<br />
das unternehmen in der insolvenz erst als aus<br />
dem geschäftsverkehr ausgeschieden betrachtet,<br />
besteht auch nach der insolvenzeröffnung<br />
i. d. r. nicht mehr die Möglichkeit einer Wiederbelebung<br />
der operativen tätigkeiten. eine<br />
nicht optimale besetzung des insolvenzverwalterpostens<br />
kann dann nicht mehr nachträglich<br />
korrigiert werden. dieses soll nun durch<br />
die aktuelle reform des insolvenzrechts geändert<br />
werden. die Vorschläge des bundesministeriums<br />
der Justiz (bMJ) sehen vor, den einfluss<br />
der gläubiger auf die insolvenzverwalterauswahl<br />
zu stärken. es ist geplant, dass gem. § 56<br />
abs. 2 insoe bereits ein vorläufiger Gläubigerausschuss<br />
im eröffnungsverfahren durch die<br />
summenmehrheit einen geeigneten insolvenzverwalter<br />
vorschlägt. das gericht soll von dieser<br />
empfehlung nur dann abweichen können, wenn<br />
die betreffende Person nicht die allgemeinen<br />
anforderungen erfüllt (§ 56 abs. 3 insoe) 4 .<br />
diese Vorgehensweise ist aus bankensicht sehr<br />
zu begrüßen, stärkt es doch die gläubigerautonomie<br />
bei der auswahl des insolvenzverwalters<br />
5 . darüber besteht die Möglichkeit, das<br />
insolvenzrecht wirkungsvoller auf eine sanierung<br />
bei unternehmen auszurichten, deren<br />
Fortführungswert über dem Zerschlagungswert<br />
liegt. auch die Verfahrenstransparenz lässt<br />
sich u. u. verbessern, wenn künftig auf dem<br />
„Markt <strong>für</strong> insolvenzverwalter“ stärker selektiert<br />
wird und nur die qualitativ besten verbleiben.<br />
im Folgenden wird untersucht, welche kriterien<br />
bei der auswahl guter Verwalter von insolvenzgerichten<br />
und kreditinstituten herangezogen<br />
werden können.<br />
III. Modelle und Kriterien zur<br />
bestmöglichen Insolvenzverwalterauswahl<br />
es existieren zahlreiche Vorschläge und kriterien,<br />
nach denen sich insolvenzverwalter<br />
potenziell selektieren lassen. diese Merkmale<br />
können auch dazu dienen, eine gute Vorauswahl<br />
von Verwaltern <strong>für</strong> die sog. Vorauswahl<br />
liste der insolvenzgerichte zu generieren. dies<br />
sind u. a. die empfehlungen:<br />
der uhlenbruckkommission 6 ,<br />
des bakinso und des diai 7 ,<br />
des HannoveranerModells 8 ,<br />
der Vid berufsgrundsätze 9 .<br />
beurteilungsobjekte sind im Wesentlichen die<br />
Person des insolvenzverwalters, aber auch die<br />
büroorganisation der kanzlei. daneben bestehen<br />
Merkmale, die nicht überschneidungsfrei<br />
der Person oder der kanzlei zugeordnet werden<br />
können. die kriterienkataloge der o. g. Vorschläge<br />
beziehen sich zum einen auf Qualifikationsmerkmale,<br />
die unbedingt vorhanden<br />
sein müssen, wie der abschluss eines rechts<br />
oder wirtschaftswissenschaftlichen studiums,<br />
der spezialisierung zum Fachanwalt <strong>für</strong> insolvenzrecht<br />
oder einer vorhandenen Zertifizierung.<br />
Zum anderen werden weiche qualitätsbezogene<br />
Attribute, wie die unabhängigkeit<br />
oder das bestehen geordneter wirtschaftlicher<br />
Verhältnisse, gefordert. diese eigenschaften<br />
sind eindeutig wichtig, aber schwerlich durch<br />
externe akteure zu verifizieren. Zudem fehlt es<br />
bei diesen soft Facts an der beurteilung von<br />
Verfahrensabläufen oder der einschätzung<br />
erforderlicher sanierungseigenschaften bzw.<br />
erzielter erfolge im insolvenzplanverfahren<br />
oder bei der übertragenden sanierung.<br />
eine weitere option bei der <strong>Qualität</strong>sbeurteilung<br />
besteht in der erhebung von erfolgskennzahlen<br />
bei den abgeschlossenen Verfahren. so<br />
führt das insolvenzgericht Hannover mit dem<br />
„Hannoveraner Modell“ seit einigen Jahren<br />
erfolgsmessungen bei insolvenzverfahren<br />
durch. ermittelt werden die Verfahrensergebnisse<br />
anhand von kennzahlen wie der Quote<br />
der Massesteigerung, der ausschüttungsquote<br />
an ungesicherte gläubiger und der anteil der<br />
Verwaltungskosten an der Masse. diese kennzahlen<br />
gehen mit weiteren kriterien wie der<br />
sanierungsquote gewichtet in ein Punktbewertungsschema<br />
ein und geben auskunft über<br />
die Fachkompetenz, die sanierungskompetenz<br />
und die erzielten Verfahrensergebnisse 10 .<br />
dieses stark quantitativ geprägte Verfahren<br />
wurde in der Vergangenheit mit dem Hinweis<br />
auf die fehlende Vergleichbarkeit von insolvenzverfahren<br />
diskutiert. es ist eine hohe Fallzahl<br />
der insolvenzverfahren aus verschiedenen<br />
01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />
beitrag<br />
» Bereits im vorläufigen<br />
Verfahren<br />
werden bei Firmenpleiten<br />
die wichtigen<br />
Stellschrauben<br />
in Richtung einer<br />
Sanierung oder Liquidierung<br />
gestellt. «<br />
3 Vgl. Portisch, sanierung und insolvenz aus<br />
bankensicht, 2010, s. 278 ff.<br />
4 Vgl. art. 1 des diskussionsentwurfs <strong>für</strong> ein gesetz<br />
zur weiteren erleichterung der sanierung<br />
von unternehmen, bearbeitungsstand<br />
01.09.2010.<br />
5 kreditinstitute sollten auch die gespräche<br />
mit den Vertretern der insolvenzgerichte aufnehmen,<br />
die diskussion suchen und ggf. sachlich<br />
begründen, worin die Vorzüge der Wahl<br />
eines bestimmten insolvenzverwalters in einem<br />
Verfahren liegen. bei vielen professionell arbeitenden<br />
insolvenzgerichten werden diese erläuterungen<br />
sicherlich gehör finden.<br />
6 Vgl. Uhlenbruck, Zinso 2007 s. 760764 und<br />
Uhlenbruck, Hohe <strong>Qualität</strong>sanforderungen an<br />
insolvenzverwalter, in: ksi 2007 s. 268269.<br />
7 siehe informationen auf den seiten der Homepage<br />
des bakinso (www.bakinso.de), Fragebogen<br />
des insolvenzgerichts Hamburg und vgl.<br />
Frind, Zinso 2008 s. 655662.<br />
8 Vgl. Neubert, Zinso 2010 s. 7378.<br />
9 siehe dazu die berufsgrundsätze der insolvenzverwalter<br />
des Vid.<br />
10 Vgl. Neubert, Zinso 2010 s. 7378. auch das insolvenzgericht<br />
Hamburg erhebt seit mehreren<br />
Jahren verschiedene abwicklungskennzahlen<br />
und weist mittlerweile eine umfassende datenbasis<br />
auf.<br />
9
10<br />
beitrag<br />
» Ermittelt werden<br />
die Verfahrensergebnisse<br />
anhand von<br />
Kennzahlen wie der<br />
Quote der Massesteigerung,<br />
der Ausschüttungsquote<br />
an ungesicherte<br />
Gläubiger<br />
und der Anteil der<br />
Verwaltungskosten<br />
an der Masse. «<br />
11 Jedoch ist auch zu beachten, dass sich die gläubiger<br />
angemessen in das Verfahren einbringen<br />
sollten, mit dem besuch der Präsenztermine, der<br />
aufnahme der gespräche mit dem insolvenzgericht<br />
und den insolvenzverwaltern.<br />
12 Vgl. iQs – institut <strong>für</strong> <strong>Qualität</strong> und standards in<br />
der insolvenzabwicklung, Mainso – Mindestanforderungen<br />
an die insolvenzabwicklung, 2010.<br />
13 Vgl. Geiwitz/Schneider, Person des insolvenzverwalters:<br />
Qualifikation und organisation, 2010,<br />
s. 581 und Riedel, idealtypische Verfahrenssteuerung<br />
durch gerichte in: Mainso – Mindestanforderungen<br />
an die insolvenzabwicklung, 2010,<br />
s. 731835.<br />
01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />
branchen und größenklassen verteilt auf viele<br />
insolvenzverwalter notwendig, um statistisch<br />
gesicherte und vergleichbare erkenntnisse<br />
über die <strong>Qualität</strong> der insolvenzbearbeitung<br />
über die Jahre zu erhalten. Lägen diese daten<br />
bundesweit vor, wären quantitative analysen<br />
zu erfolgsquoten u. u. vergleichend auswertbar.<br />
Jedoch sagen auch diese Modelle wenig<br />
über den durch die gläubiger wahrgenommenen<br />
Verfahrensablauf aus 11 . abb. 1 fasst die<br />
verschiedenen ansätze mit den wesentlichen<br />
beurteilungskriterien zusammen.<br />
im Hinblick auf die stärkung der gläubigerrechte<br />
bei der insolvenzverwalterauswahl sind<br />
deren interessen künftig intensiver zu berücksichtigen.<br />
um dieses zu <strong>gewährleisten</strong> wurden<br />
die Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung<br />
entwickelt 12 . diese befassen sich<br />
neben den bedingungen <strong>für</strong> einen auf eine<br />
sanierung ausgerichteten Verfahrenablauf auch<br />
mit den notwendigen Qualifikationen eines<br />
insolvenzverwalters und der erforderlichen<br />
büroorganisation, um einen transparenten und<br />
sicheren Verfahrensablauf zu <strong>gewährleisten</strong>.<br />
IV. Mindestanforderungen an die<br />
Insolvenzabwicklung (MaInsO)<br />
die publizierten Mindestanforderungen an<br />
die insolvenzabwicklung (Mainso) umfas<br />
sen den gesamten insolvenzprozess. dieser<br />
beginnt bereits mit den anforderungen zur<br />
auswahl eines geeigneten insolvenzverwalters.<br />
es werden umfangreiche ansprüche an<br />
die Qualifikation, das Verhalten und die branchenspezifischen<br />
kenntnisse des insolvenzverwalters<br />
formuliert. Zudem werden die anforderungen<br />
an die Mitarbeiter in den kanzleien<br />
neben den erfordernissen an die aufbau und<br />
ablauforganisation detailliert spezifiziert. auch<br />
die implementierung eines <strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />
und die anforderungen an das<br />
Verfahrens und kanzleicontrolling werden<br />
erläutert 13 .<br />
des Weiteren wird in diesem Handbuch der<br />
abwicklungsempfehlungen ausführlich auf<br />
die bestmögliche Verwertung von sicherungsgütern<br />
und rechten eingegangen. anforderungen<br />
an die sanierung und unternehmensfortführung<br />
in der insolvenz werden ebenfalls<br />
formuliert. insgesamt liegen mit den Mindestanforderungen<br />
an die insolvenzabwicklung<br />
umfassende regelungen <strong>für</strong> eine effiziente<br />
und wirksame Verfahrensabwicklung vor. die<br />
einhaltung dieser empfehlungen ist <strong>für</strong> alle<br />
betroffenen stakeholder vorteilhaft. so bieten<br />
diese anforderungen praxisnahe kriterien <strong>für</strong><br />
die optimale insolvenzverwalterauswahl und<br />
zudem kann die einhaltung dieser richtlinien<br />
<strong>für</strong> bessere Quoten im Verfahren und <strong>für</strong> eine<br />
Verstärkung der sanierungstätigkeit sorgen.<br />
Abbildung 1: Beurteilung von Insolvenzverwaltern und ihrer Kanzleien<br />
Bezug<br />
Merkmale<br />
Uhlenbruck-Kommission<br />
BAKinso und DIAI<br />
Hannoveraner Hannoveraner Modell<br />
VID<br />
Insolvenzverwalter und Kanzleiauswahl<br />
Person des<br />
Insolvenzverwalters<br />
Person<br />
Person/<br />
Kanzlei<br />
Juristischer oder wirtschaftswiss. Abschluss,<br />
Nachweis insolvenzrechtlicher und<br />
praktischer Kenntnisse, geordnete wirt.<br />
Verhältnisse, Insolvenzplanerfahrung<br />
Personenbezogene Zerti�zierung, Zerti�zierung, Rating,<br />
Leistungskennzahlen<br />
Fachkompetenz, Sanierungskompetenz<br />
Ergebnisse, Kommunikationsfähigkeit<br />
Berufsgrundsätze: Quali�kation,<br />
Quali�kation,<br />
Unabhängigkeit, Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Insolvenzverwaltung (GoI)<br />
Kanzlei des<br />
Insolvenzverwalters<br />
Kanzlei<br />
Insolvenzspezi�sche Insolvenzspezi�sche Büroausstattung,<br />
spezialisierter Mitarbeiterstab, Einrichtung<br />
Risikomanagement-, <strong>Qualität</strong>ssicherungssystem,<br />
Standardisierung Berichtswesen<br />
Rating, Verfahrenscontrolling, Verfahrenscontrolling, Infrastruktur<br />
Leistungskennzahlen<br />
Erfolgskriterien, erzielte Verfahrensergebnisse,<br />
Kennzahlenerhebung<br />
Leistungsfähige Büroorganisation, gerichtskompatible<br />
elektronische Datenverarbeitung,<br />
modernes <strong>Qualität</strong>smanagement
abb. 2 zeigt ausgewählte aspekte der Mindestanforderungen<br />
an die insolvenzabwicklung.<br />
neben den Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung<br />
können auch zertifizierte <strong>Qualität</strong>smanagementsysteme<br />
(QMs) bei insolvenzverwaltern<br />
ein indiz <strong>für</strong> eine hochwertige<br />
Verfahrensabwicklung von insolvenzen und<br />
damit ein <strong>Qualität</strong>sindiz <strong>für</strong> insolvenzverwalter<br />
darstellen. neuere insolvenzspezifische Zertifikate<br />
wie die inso 9001 beinhalten neben einer<br />
systemprüfung auch eine inhaltliche Verifizierung<br />
durch insolvenzfachleute.<br />
V. Zertifizierung nach InsO<br />
9001:2010 mit Konformitätsbescheinigung<br />
die einführung von <strong>Qualität</strong>smanagementsystemen<br />
(QMs) und deren Zertifizierung ist in<br />
vielen unternehmensbranchen längst üblich.<br />
auch <strong>für</strong> die insolvenzverwaltung wurden spezielle<br />
Zertifikate wie die inso 9001 entwickelt.<br />
QMs beschäftigen sich in erster Linie mit der<br />
einführung von robusten und nachvollziehbaren<br />
geschäftsprozessen. dabei werden hohe<br />
anforderungen an die transparenz, die Vereinheitlichung<br />
und die Überwachung von abläufen<br />
gesetzt. dieses bietet gerade bei insolvenzverfahren<br />
eine grundlage <strong>für</strong> eine abwicklung<br />
auf hohem <strong>Qualität</strong>sniveau.<br />
1. <strong>Qualität</strong>smanagementsysteme<br />
und Zertifikate in der Insolvenzabwicklung<br />
Mit der einführung eines QMs und der Zertifizierung<br />
des Verfahrens werden die abläufe<br />
in der insolvenzabwicklung transparent ausgestaltet<br />
und es wird Prozesssicherheit <strong>für</strong><br />
interne sowie externe stakeholder geschaffen.<br />
damit lassen sich auch risiken im operativen<br />
tagesgeschäft von insolvenzverwaltern<br />
verringern. Wichtig ist das Zuschneiden<br />
eines QMs auf die jeweilige branche. Vorteil<br />
der insolvenzbezogenen inso 9001<br />
ist daher, dass ein umfassender Prüf und<br />
gestaltungskatalog gegeben wird zur 14 :<br />
einhaltung der iso 9001,<br />
einführung eines Verfahrens und kanzleicontrollings<br />
und<br />
beachtung der grundsätze des Vid, der<br />
uhlenbruckkommission und der entscheidung<br />
des bVerfg vom 23.05.2006 <strong>für</strong> die<br />
Vorauswahlliste 15 .<br />
Zur stetigen Weiterentwicklung und anpassung<br />
der Zertifizierung an aktuelle gegebenheiten<br />
wurde zusätzlich ein Fachrat mit spezialisten<br />
aus unterschiedlichen bereichen<br />
eingesetzt. Wichtige neuerungen finden so<br />
eingang in den Zertifizierungsprozess. neben<br />
der reinen Prozessüberprüfung und ggf. der<br />
neugestaltung der geschäftsabläufe lassen<br />
Abbildung 2: Mindestanforderungen an die Insolvenzabwicklung (MaInsO)<br />
MaInso – Mindestanforderungen an die Insolvenzabwicklung<br />
Anforderungen:<br />
-Verwalter<br />
-Organisation<br />
-Verhalten<br />
Anforderungen an die Person des Verwalters<br />
• Ausbildung und praktische Erfahrung<br />
• Fachwissen und ständige Weiterbildung<br />
• Persönliche Integrität und Unabhängigkeit<br />
• Eigenverantwortliches Handeln und Gewissenhaftigkeit<br />
• Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse<br />
• Branchenspezi�sche Kenntnisse und Erfahrungen<br />
• Einhaltung der Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission<br />
und der Berufsgrundsätze des VID<br />
Anforderungen an die Mitarbeiter<br />
• Quali�zierte und engagierte Mitarbeiter<br />
• Qualitative und quantitative Steuerung der Einsatzes<br />
• Laufende Fortbildung der Mitarbeiter<br />
Anforderungen:<br />
-Sanierung<br />
-Verwertung<br />
-Transparenz<br />
Anforderungen:<br />
-Abrechnung<br />
-Gläubiger<br />
-Gerichte<br />
Organisatorische Anforderungen an die Kanzlei<br />
• Einsatz aktueller Hardware und Software<br />
• Durchdachtes Ablage- und Archivierungssystem<br />
• E�ziente/e�ektive Aufbau- und Ablauforganisation<br />
Sonstige Anforderungen<br />
• Einführung eines <strong>Qualität</strong>smanagementsystems (QMS)<br />
• Erarbeitung eines QMS-Handbuchs<br />
• Zerti�zierung des QMS<br />
• Aufbau eines Verfahrenscontrollings<br />
• Einführung eines Verfahrensberichtswesens<br />
01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />
beitrag<br />
» Die publizierten<br />
Mindestanforderungen<br />
an die Insolvenzabwicklung<br />
(MaInso) umfassen<br />
den gesamten Insolvenzprozess.<br />
«<br />
14 Vgl. Lützenrath/Portisch/Schuppener, anforderungen<br />
an die sanierung und unternehmensfortführung<br />
in der insolvenz, in: Mainso<br />
– Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung,<br />
2010, s. 277 ff.<br />
15 Vgl. beschluss des bVerfg vom 23.05.2006, 1 bvr<br />
2530/04.<br />
11
12<br />
beitrag<br />
» Durch das überprüfte<br />
Zertifikat InsO<br />
9001:2010 dokumentiert<br />
eine Kanzlei<br />
sowohl den Insolvenzgerichten<br />
als auch den<br />
Gläubigern, dass sie<br />
sich erfolgreich einer<br />
Fach-Auditierung<br />
des insolvenzspezifischen<strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />
unterzogen hat. «<br />
16 Vgl. Portisch, Prozessoptimierung bei der insolvenzabwicklung,<br />
in: Mainso – Mindestanforderungen<br />
an die insolvenzabwicklung, 2010,<br />
s. 604 ff.<br />
17 Vgl. Portisch/Neumann, effiziente insolvenzprozesse<br />
in banken und sparkassen, 2010, s. 52 ff.<br />
18 Vgl. Lützenrath/Portisch/Schuppener, anforderungen<br />
an die sanierung und unternehmensfortführung<br />
in der insolvenz, in: Mainso<br />
– Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung,<br />
2010, s. 285.<br />
19 Vgl. Riedel, idealtypische Verfahrenssteuerung<br />
durch die gerichte, in: Mainso – Mindestanforderungen<br />
an die insolvenzabwicklung, 2010,<br />
s. 743 ff.<br />
01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />
sich zudem oft Effizienzvorteile im operativen<br />
geschäft erzielen. des Weiteren kann ein<br />
Zertifikat wie die inso 9001 als <strong>Qualität</strong>sindiz<br />
auch insolvenzgerichten einen Hinweis auf<br />
eine hohe Prozessqualität bei der insolvenzverwaltung<br />
liefern und die auswahl geeigneter<br />
kandidaten erleichtern. etablierte Zertifikate<br />
sollten daher nicht nur eingang in jeden<br />
gerichts fragebogen finden, sondern auch ein<br />
echtes auswahlkriterium darstellen. denn es<br />
zeigt, dass sich ein insolvenzverwalter mit der<br />
einführung eines geprüften QMs einem strukturierten<br />
Verfahrensablauf und damit strengen<br />
<strong>Qualität</strong>sanforderungen zur Prozesssicherheit<br />
sowie der internen und externen transparenz<br />
im Verfahrensablauf unterzieht. dies ist auch<br />
im sinne der verfahrensbeteiligten gläubiger 16 .<br />
2. Aufwertung der InsO 9001:2010<br />
durch die Konformitätsbescheinigung<br />
Problematisch war bislang noch die vom bVerfg<br />
geforderte Verifikation der geforderten kriterien<br />
auf der Vorauswahlliste. dieses gilt auch<br />
<strong>für</strong> die realisierung des QMs in der kanzlei. die<br />
inhaltliche Überprüfung der kanzleien und der<br />
insolvenzverwalter vor ort durch Vertreter der<br />
gerichte ist aufgrund der hohen anzahl an Verfahren<br />
und der Vielzahl der aufgaben der insolvenzgerichte<br />
sowie der einhaltung einer gebotenen<br />
neutralität in der Praxis kaum möglich. aus<br />
diesem grund wurde bei der inso 9001:2010<br />
eine konformitätsprüfung eingeführt, die eine<br />
inhaltliche Überprüfung des QMs durch Fachleute<br />
wie ehemalige insolvenzrichter und<br />
rechtspfleger in den kanzleien vorsieht.<br />
dadurch wird die bislang in erster Linie systemische<br />
Funktionsfähigkeit eines <strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />
neuerdings materiell<br />
überprüft und über ein siegel bestätigt. die<br />
konformitätsbescheinigung vervollständigt<br />
die systemische Prüfung des <strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />
inso 9001 um inhaltliche<br />
elemente. eine konformitätsstelle begutachtet<br />
dazu im rahmen eines Präsenztermins die<br />
inhaltlichen aspekte der anforderungen nach<br />
inso 9001 und erstellt im anschluss einen empfehlungsbericht.<br />
kernpunkte der untersuchung<br />
gelten u. a. der beurteilung des risikomanagements<br />
und des Verfahrenscontrollings. durch<br />
das überprüfte Zertifikat inso 9001:2010 dokumentiert<br />
eine kanzlei sowohl den insolvenzge<br />
richten als auch den gläubigern, dass sie sich<br />
erfolgreich einer Fachauditierung des insolvenzspezifischen<strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />
unterzogen hat. dieses kann auch zu einer<br />
erhöhten anzahl an sanierungen in der insolvenz<br />
beitragen. denn ein QMs fordert auch den<br />
einsatz betriebswirtschaftlicher tools zum Verfahrens<br />
und kanzleicontrolling.<br />
3. Verfahrens und Kanzleicontrolling,<br />
Transparenz und ReportingTools<br />
Häufig werden von gläubigern wie banken<br />
Mängel in den betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten<br />
und der externen kommunikation bei<br />
insolvenzverwaltern konstatiert 17 . gerade<br />
betriebswirtschaftliche standards sollten daher<br />
nicht nur <strong>für</strong> die bearbeitung einer einzelnen<br />
im Zweifel großen und bekannten unternehmensinsolvenz,<br />
sondern auch <strong>für</strong> die gesamtheit<br />
aller durch einen insolvenzverwalter<br />
begleiteten Verfahren gelten. dies kann nur<br />
funktionieren, wenn robuste geschäftsprozesse<br />
als grundlage der steuerung eingeführt<br />
werden.<br />
klar definierte büro und Verfahrensabläufe<br />
in insolvenzkanzleien tragen zur erfüllung<br />
von <strong>Qualität</strong>sanforderungen im rahmen von<br />
insolvenzverfahren bei 18 . dazu gehört auch<br />
ein umfassendes Verfahrenscontrolling mit<br />
der vollständigen beschreibung und umsetzung<br />
aller insolvenzspezifischen Prozesse wie<br />
z. b. der systematik der anfechtung, dem debitorenmanagement,<br />
der beschaffung externer<br />
dienstleistungen, der ermittlung von Verfahrenskennzahlen,<br />
der Frühindikatorenanalyse<br />
zur Vermeidung der Massearmut und der<br />
Finanzplanerstellung. auch das kanzleicontrolling<br />
mit dem erstellen von Vergütungsprognosen,<br />
einer kanzleibWa und einem gelebten<br />
risikomanagement führt zur Verbesserung der<br />
<strong>Qualität</strong> bei der insolvenzabwicklung und einer<br />
erhöhung der Verfahrenstransparenz. die einhaltung<br />
einer Zertifizierungsnorm liefert einen<br />
beitrag zur steigerung der <strong>Qualität</strong> bei der<br />
insolvenzabwicklung, vergleichbar mit einem<br />
geprüften Produktsiegel (tÜVgeprüft) 19 .<br />
dieses kann auch zur inhaltlichen umschreibung<br />
des kriteriums der „geeignetheit“ eines<br />
insolvenzverwalters i. s. d. § 56 inso beitragen.<br />
nicht nur die insolvenzverfahren sind mit<br />
betriebwirtschaftlichen rechnungslegungs
instrumenten wie einer einheitlichen und aussagekräftigen<br />
schlussrechnung zu begleiten.<br />
auch die steuerung des insolventen unternehmens<br />
im Verfahren muss durch den insolvenzverwalter<br />
mit kennzahlen und integrierten<br />
Planungssystemen erfolgen. ohne eine<br />
betriebswirtschaftliche und controllingbezogene<br />
steuerung lässt sich keine sanierung im<br />
insolvenzverfahren begleiten. dazu sind eine<br />
Planungssoftware und qualifizierte Mitarbeiter<br />
zu deren bedienung vorzuhalten. Zur Verbesserung<br />
der transparenz <strong>für</strong> gläubiger dienen die<br />
elektronische Forderungsanmeldung und die<br />
offene insolvenzakte, über die mit einem Passwort<br />
geschützt jederzeit einblick in den Verfahrensablauf<br />
genommen werden kann. dadurch<br />
wird die akzeptanz der kreditinstitute auch bei<br />
der begleitung von sanierungen in der insolvenz<br />
erhöht werden. dies ist dringend notwendig,<br />
denn es wird noch viel zu häufig zerschlagen<br />
als saniert.<br />
VI. Nutzen von Mindestanforderungen<br />
und Zertifikaten bei<br />
der Insolvenzabwicklung<br />
die einhaltung von Mindestanforderungen<br />
sowie die einführung von QMs und insolvenzspezifischen<br />
Zertifikaten wie die inso 9001:2010<br />
ist eindeutig ein indiz <strong>für</strong> gelebte <strong>Qualität</strong> bei<br />
der insolvenzabwicklung. sie erleichtern den<br />
gerichten zudem die arbeit, wenn u. a. einheitliche<br />
und gut strukturierte dokumente und Verzeichnisse<br />
eingereicht werden. daher sollten<br />
diese <strong>Qualität</strong>skriterien auch in die auswahlentscheidung<br />
der insolvenzgerichte eingehen.<br />
im rahmen der geplanten Zentralisierung von<br />
insolvenzgerichten sind auch bundeseinheitliche<br />
<strong>Qualität</strong>sstandards <strong>für</strong> eine einheitliche<br />
strukturierte Vorauswahlliste und eine optimale<br />
PrAXISTIPPS<br />
Vergabepraxis denkbar. Viele insolvenzgerichte<br />
leisten derzeit bereits professionelle arbeit in<br />
der insolvenzbegleitung, aber eben nicht alle.<br />
auch insolvenzgerichte könnten mit der einführung<br />
eines QMs ihre eigenen Prozesse vereinheitlichen<br />
und transparent gestalten.<br />
bei der insolvenzverwalterauswahl geht es<br />
um die sache – die rettung von insolventen<br />
unternehmen, bei denen der Fortführungswert<br />
über dem Liquidationswert liegt. eine<br />
merkliche erhöhung der anzahl von sanierungen<br />
wird nur dann erreichbar sein, wenn<br />
die besten Verwalter ausgewählt werden und<br />
sich dieser volkswirtschaftlich wichtigen Materie<br />
der sanierung und restrukturierung in der<br />
insolvenz annehmen. Werden qualitativ hochwertige<br />
Verwalter mit einem optimalen branchen<br />
und größenFit ausgewählt, lassen sich<br />
auch bessere erfolge bei der insolvenzabwicklung<br />
erzielen. u. u. führt ein erhöhtes Vertrauen<br />
in die strukturierte insolvenzabwicklung auch<br />
zu einer früheren insolvenzantragstellung<br />
der schuldner und einer gesteigerten bereitschaft<br />
von kreditinstituten, eine sanierung in<br />
der insolvenz auch mit zusätzlichem geld zu<br />
begleiten. auch banken und sparkassen sollten<br />
in Zukunft auf diese <strong>Qualität</strong>skriterien bei<br />
insolvenzverwaltern achten, denn diese erhöhen<br />
die transparenz und im Zweifel auch den<br />
erfolg beim Verfahrensablauf.<br />
sichtbare kriterien <strong>für</strong> die <strong>Qualität</strong> bei der insolvenzverwaltung<br />
sind freiwillig eingeführte<br />
standards und erfolgreich durchgeführte Zertifizierungen,<br />
die auch den insolvenzgerichten<br />
ein signal <strong>für</strong> eine gute <strong>Qualität</strong> liefern und im<br />
ergebnis zu besseren erfolgen bei der insolvenzabwicklung<br />
führen. dieses bietet allen an<br />
einem insolvenzverfahren beteiligten stakeholdern<br />
erhebliche Vorteile. £<br />
01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />
beitrag<br />
» Eine merkliche<br />
Erhöhung der Anzahl<br />
von Sanierungen wird<br />
nur dann erreichbar<br />
sein, wenn die<br />
besten Verwalter ausgewählt<br />
werden. «<br />
Zertifikate wie die inso 9001 bieten insolvenzgerichten und gläubigern ein verlässliches signal <strong>für</strong> nachvollziehbare und<br />
transparente geschäftsprozessen der Verfahrensabwicklung in den kanzleien.<br />
eine konformitätsbescheinigung bietet die Möglichkeit einer Verifizierung der inso 9001 durch Fachleute vor ort und bietet<br />
den insolvenzgerichten ein weiteres wichtiges auswahlkriterium im Hinblick auf die güte eines insolvenzverwalters.<br />
die Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung (Mainso) bieten allen betroffenen stakeholdern im insolvenzverfahren<br />
verlässliche standards <strong>für</strong> eine Verfahrensabwicklung und sanierung in der insolvenz auf hohem niveau.<br />
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