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Insolvenzverwalterqualität gewährleisten - IQS Institut für Qualität ...

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ForderungsPraktiker<br />

01/2011<br />

ForderungsPraktiker.de<br />

Herausgeber:<br />

Thomas Abend,<br />

Bereichsleiter Marktfolge Kredit, Intensiv-/Sanierungsbetreuung,<br />

Kreditabwicklung und <strong>Qualität</strong>smanagement,<br />

Südwestbank AG, Stuttgart<br />

Gregor Breitenbach,<br />

Gruppenleiter Risikomanagement im Bereich Kredit,<br />

DZ BANK AG, Frankfurt<br />

Dr. Friedrich Cranshaw,<br />

Rechtsanwalt und Banksyndikus<br />

Peter Friedmann,<br />

Kreditsekretariat, Bewertung und Verwertung von Mobilien,<br />

Kreissparkasse Ravensburg<br />

Dr. Andreas Fröhlich,<br />

Geschäftsführer perspektiv GmbH, München<br />

Karsten Geiersbach,<br />

Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse<br />

Horst Harms-Lorscheidt,<br />

Piepenburg Gerling Rechtsanwälte<br />

Prof. Dr. Martin Hörmann,<br />

Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Anchor Rechtsanwälte, Ulm<br />

Michael Jander,<br />

Zentralbereichsleiter Produkt- und Kreditmanagement,<br />

Kreissparkasse Böblingen<br />

Andrea Knauf,<br />

Rechtsanwältin, Leiterin Insolvenzabteilung CreditPlus Bank AG<br />

Christian Merz,<br />

Rechtsanwalt und Syndikus Rechtsabteilung,<br />

Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main<br />

Nicole Michel,<br />

Rechtsanwältin, Geschäftsbereichsleiterin Bank- und<br />

Insolvenzrecht, Schneider, Geiwitz & Partner, Augsburg<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />

<strong>Institut</strong>sleiter <strong>IQS</strong> <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Qualität</strong> und Standards in der<br />

Insolvenzabwicklung, Hochschule Emden-Leer<br />

Eva Ringelspacher,<br />

Direktorin Zentraler Stab Global Intensive Care,<br />

Commerzbank AG, Frankfurt am Main<br />

Dr. Thilo Schultze,<br />

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter,<br />

Grub Brugger Rechtsanwälte, Stuttgart<br />

Stephanie Siepmann,<br />

Geschäftsführerin, Proceed Portfolio Services GmbH<br />

Rainer Sta� a,<br />

Vorstand, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Dr. Ulrich Theileis,<br />

Wirtschaftsprüfer/Partner, Financial Services Deutschland,<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

Wolfgang Wegener,<br />

Abteilungsdirektor Rechtsabteilung,<br />

Stadtsparkasse Mönchengladbach<br />

Mit freundlicher Unterstützung von:<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

• ZIELGENAUE RISIKOANALYSE •<br />

• FRÜHZEITIGE SANIERUNG •<br />

• ERFOLGREICHE ABWICKLUNG •<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch<br />

<strong>Insolvenzverwalterqualität</strong>: Mindestanforderungen an<br />

die Insolvenzabwicklung<br />

Peter Friedmann<br />

Sicherheiten-Außenprüfung: Prüfung sicherungs -<br />

übereigneter Warenbestände<br />

Alexander Thiel<br />

Bauträgergeschäft: Ablauf- und aufbauorganisatorische<br />

Rahmenbedingungen am Beispiel der Sparkasse Hanau<br />

Dr. Christoph Bode<br />

Bankentgelte: Massemehrung durch die Hintertüre?<br />

Dr. Eckhard M. Theewen<br />

Sanierungsgutachter: Zivilrechtliche Haftung der Hausbank<br />

bei der Empfehlung eines konkreten Beraters?<br />

Eva Ringelspacher<br />

LBOs: Krisenursachen und Sanierung von strukturierten<br />

Finanzierungen<br />

Dr. Andreas Fröhlich<br />

Insolvenzplan: Welche Chancen bestehen auf Erfolg?<br />

Consulting<br />

Software<br />

Services<br />

www.abit.de


8<br />

beitrag<br />

01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />

Vorstand risikomanagement sanierung sicherheitenverwertung<br />

Forderungsbeitreibung investor revision<br />

<strong>Insolvenzverwalterqualität</strong><br />

<strong>gewährleisten</strong><br />

Autor:<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />

Leiter des Bereichs Bank­ und<br />

Finanzmanagement an der<br />

Hochschule Emden­Leer und<br />

wissenschaftlicher Leiter des<br />

<strong>IQS</strong> <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Qualität</strong> und Standards<br />

in der Insolvenzabwicklung.<br />

Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung (Mainso) und Zertifi zierung<br />

nach inso 9001:2010 als auswahlkriterien <strong>für</strong> insolvenzgerichte und gläubiger.<br />

» Eine Ursache der<br />

Probleme liegt in der<br />

häufig nicht optimalenInsolvenzverwalterauswahl,<br />

so<br />

dass das Vertrauen<br />

der Kreditinstitute<br />

zur Begleitung einer<br />

Sanierung in der<br />

Insolvenz fehlt. «<br />

1 Vgl. Portisch/Neumann, effi ziente insolvenzprozesse<br />

in banken und sparkassen, 2010, s. 66 ff .<br />

2 Vgl. Kranzusch/Icks, die Quote der insolvenzgläubiger<br />

in regel­ und insolvenzplanverfahren,<br />

2009, s. 15. diese untersuchung zeigt, dass nur<br />

in einem bruchteil der Verfahren ein insolvenzplan<br />

umgesetzt wird, obwohl die Quoten im<br />

durchschnitt deutlich höher ausfallen, als im<br />

Fall der reinen Verwertung.<br />

I. Einleitung<br />

w Vorrangiges Ziel bei der einleitung eines<br />

insolvenzverfahrens ist gem. § 1 inso die bestmögliche<br />

und gemeinschaftliche befriedigung<br />

aller gläubiger. auch die sanierung über einen<br />

insolvenzplan wird ausdrücklich angeregt.<br />

Jedoch werden beide Ziele in der Praxis selten<br />

erreicht: die realisierung einer sanierung in der<br />

insolvenz erfolgt nur in ausnahmefällen und<br />

die kreditinstitute sind mit dem Verfahrensablauf<br />

häufi g unzufrieden 1 . eine ursache dieser<br />

Probleme liegt in der häufi g nicht optimalen<br />

insolvenzverwalterauswahl, so dass das Vertrauen<br />

der kreditinstitute zur begleitung einer<br />

sanierung in der insolvenz fehlt. auf die auswahlentscheidung<br />

kann derzeit von banken<br />

kaum wirksam einfl uss genommen werden.<br />

Häufi g werden daher sanierungsunerfahrene<br />

Verwalter ausgewählt. oft fi ndet dann nur noch<br />

eine Zerschlagung der Vermögenswerte von<br />

unternehmen statt, meist einhergehend mit<br />

einer Vernichtung von immateriellen Werten<br />

wie dem Firmennamen. um höhere Fallzahlen<br />

an sanierungen in der insolvenz zu erreichen,<br />

sind die Verwalter künftig sorgfältiger auszuwählen<br />

und die transparenz bei der Verfahrensabwicklung<br />

ist zu verbessern. die einhaltung<br />

von Mindestanforderungen bei der insolvenzabwicklung<br />

und die einführung von Zertifi katen<br />

können hier unterstützend wirken. auch die<br />

aktuelle insolvenzrechtsreform befasst sich mit<br />

diesen themenbereichen.<br />

II. Geplante Insolvenzrechtsreform<br />

zur Insolvenzverwalterauswahl<br />

im Fokus der aktuellen reform des insolvenzrechts<br />

steht u. a. die auswahl geeigneter insolvenzverwalter.<br />

es wird davon ausgegangen,<br />

dass ein insolvenzplanerfahrener und risikobereiter<br />

Verwalter, u. u. mit guten branchenkennt­<br />

nissen und ­kontakten den Versuch einer sanierung<br />

im insolvenzverfahren eher anstrengt, als<br />

ein unerfahrener sachwalter, der risiken zu vermeiden<br />

versucht. auch die büroausstattung mit<br />

dem Vorhalten eines auf sanierungen spezialisierten<br />

Mitarbeiterstabs kann bei der realisierung<br />

von sanierungsoptionen unterstützend<br />

wirken. gläubiger wie kreditinstitute kennen<br />

diese professionell arbeitenden insolvenzverwalter<br />

meist sehr gut. daher sollten die rechte<br />

dieser gläubiger bei der Verwalterauswahl<br />

künftig deutlich gestärkt werden 2 .<br />

die einfl ussnahme auf die auswahl eines geeigneten<br />

insolvenzverwalters durch die gläubigerbanken<br />

ist derzeit gering. so pochen die insolvenzgerichte<br />

häufi g auf ihre unabhängigkeit<br />

bei dieser entscheidung. daher kommt es vielfach<br />

zu besetzungspraktiken, die eine (möglichst<br />

gerechte) gleichverteilung auf den Personenkreis<br />

der Vorauswahlliste vorsehen. diese<br />

als gerecht empfundene Verteilung der Verfahren<br />

führt jedoch nicht immer zu einer optimalen<br />

allokation der knappen spezialistenressourcen.<br />

Zudem sind die insolvenzgerichte<br />

bei den vielen Verfahren meist nicht derart<br />

intensiv in den Verfahrensablauf einbezogen,<br />

so dass nicht bekannt wird welcher insolvenzverwalter<br />

eine sanierung vor der Zerschlagung<br />

be<strong>für</strong>wortet und zudem seine gläubiger optimal<br />

mit informationen versorgt. Hier befi nden<br />

sich gerade die experten in den kreditinstituten<br />

näher am operativen kern des insolvenzgeschehens.<br />

Zudem kennen sie die insolventen<br />

Firmen meist aus der vorgeschalteten sanierungsphase<br />

und können die Chancen einer<br />

gesundung im insolvenzverfahren mit dem<br />

„richtigen“ insolvenzverwalter gut einschätzen.<br />

bislang sind die Möglichkeiten der faktischen<br />

Mitbestimmung von banken bei der insolvenzverwalterauswahl<br />

gering. die gesetzliche regelung<br />

sieht lediglich vor, dass eine abwahl des


insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren<br />

gem. § 57 inso durch die gläubigerversammlung<br />

erfolgen kann. diese Möglichkeit kommt<br />

jedoch eindeutig zu spät 3 . bereits im vorläufigen<br />

Verfahren werden bei Firmenpleiten die<br />

wichtigen stellschrauben in richtung einer<br />

sanierung oder Liquidierung gestellt. Wird<br />

das unternehmen in der insolvenz erst als aus<br />

dem geschäftsverkehr ausgeschieden betrachtet,<br />

besteht auch nach der insolvenzeröffnung<br />

i. d. r. nicht mehr die Möglichkeit einer Wiederbelebung<br />

der operativen tätigkeiten. eine<br />

nicht optimale besetzung des insolvenzverwalterpostens<br />

kann dann nicht mehr nachträglich<br />

korrigiert werden. dieses soll nun durch<br />

die aktuelle reform des insolvenzrechts geändert<br />

werden. die Vorschläge des bundesministeriums<br />

der Justiz (bMJ) sehen vor, den einfluss<br />

der gläubiger auf die insolvenzverwalterauswahl<br />

zu stärken. es ist geplant, dass gem. § 56<br />

abs. 2 inso­e bereits ein vorläufiger Gläubigerausschuss<br />

im eröffnungsverfahren durch die<br />

summenmehrheit einen geeigneten insolvenzverwalter<br />

vorschlägt. das gericht soll von dieser<br />

empfehlung nur dann abweichen können, wenn<br />

die betreffende Person nicht die allgemeinen<br />

anforderungen erfüllt (§ 56 abs. 3 inso­e) 4 .<br />

diese Vorgehensweise ist aus bankensicht sehr<br />

zu begrüßen, stärkt es doch die gläubigerautonomie<br />

bei der auswahl des insolvenzverwalters<br />

5 . darüber besteht die Möglichkeit, das<br />

insolvenzrecht wirkungsvoller auf eine sanierung<br />

bei unternehmen auszurichten, deren<br />

Fortführungswert über dem Zerschlagungswert<br />

liegt. auch die Verfahrenstransparenz lässt<br />

sich u. u. verbessern, wenn künftig auf dem<br />

„Markt <strong>für</strong> insolvenzverwalter“ stärker selektiert<br />

wird und nur die qualitativ besten verbleiben.<br />

im Folgenden wird untersucht, welche kriterien<br />

bei der auswahl guter Verwalter von insolvenzgerichten<br />

und kreditinstituten herangezogen<br />

werden können.<br />

III. Modelle und Kriterien zur<br />

bestmöglichen Insolvenzverwalterauswahl<br />

es existieren zahlreiche Vorschläge und kriterien,<br />

nach denen sich insolvenzverwalter<br />

potenziell selektieren lassen. diese Merkmale<br />

können auch dazu dienen, eine gute Vorauswahl<br />

von Verwaltern <strong>für</strong> die sog. Vorauswahl­<br />

liste der insolvenzgerichte zu generieren. dies<br />

sind u. a. die empfehlungen:<br />

der uhlenbruck­kommission 6 ,<br />

des bakinso und des diai 7 ,<br />

des Hannoveraner­Modells 8 ,<br />

der Vid berufsgrundsätze 9 .<br />

beurteilungsobjekte sind im Wesentlichen die<br />

Person des insolvenzverwalters, aber auch die<br />

büroorganisation der kanzlei. daneben bestehen<br />

Merkmale, die nicht überschneidungsfrei<br />

der Person oder der kanzlei zugeordnet werden<br />

können. die kriterienkataloge der o. g. Vorschläge<br />

beziehen sich zum einen auf Qualifikationsmerkmale,<br />

die unbedingt vorhanden<br />

sein müssen, wie der abschluss eines rechts­<br />

oder wirtschaftswissenschaftlichen studiums,<br />

der spezialisierung zum Fachanwalt <strong>für</strong> insolvenzrecht<br />

oder einer vorhandenen Zertifizierung.<br />

Zum anderen werden weiche qualitätsbezogene<br />

Attribute, wie die unabhängigkeit<br />

oder das bestehen geordneter wirtschaftlicher<br />

Verhältnisse, gefordert. diese eigenschaften<br />

sind eindeutig wichtig, aber schwerlich durch<br />

externe akteure zu verifizieren. Zudem fehlt es<br />

bei diesen soft Facts an der beurteilung von<br />

Verfahrensabläufen oder der einschätzung<br />

erforderlicher sanierungseigenschaften bzw.<br />

erzielter erfolge im insolvenzplanverfahren<br />

oder bei der übertragenden sanierung.<br />

eine weitere option bei der <strong>Qualität</strong>sbeurteilung<br />

besteht in der erhebung von erfolgskennzahlen<br />

bei den abgeschlossenen Verfahren. so<br />

führt das insolvenzgericht Hannover mit dem<br />

„Hannoveraner Modell“ seit einigen Jahren<br />

erfolgsmessungen bei insolvenzverfahren<br />

durch. ermittelt werden die Verfahrensergebnisse<br />

anhand von kennzahlen wie der Quote<br />

der Massesteigerung, der ausschüttungsquote<br />

an ungesicherte gläubiger und der anteil der<br />

Verwaltungskosten an der Masse. diese kennzahlen<br />

gehen mit weiteren kriterien wie der<br />

sanierungsquote gewichtet in ein Punktbewertungsschema<br />

ein und geben auskunft über<br />

die Fachkompetenz, die sanierungskompetenz<br />

und die erzielten Verfahrensergebnisse 10 .<br />

dieses stark quantitativ geprägte Verfahren<br />

wurde in der Vergangenheit mit dem Hinweis<br />

auf die fehlende Vergleichbarkeit von insolvenzverfahren<br />

diskutiert. es ist eine hohe Fallzahl<br />

der insolvenzverfahren aus verschiedenen<br />

01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />

beitrag<br />

» Bereits im vorläufigen<br />

Verfahren<br />

werden bei Firmenpleiten<br />

die wichtigen<br />

Stellschrauben<br />

in Richtung einer<br />

Sanierung oder Liquidierung<br />

gestellt. «<br />

3 Vgl. Portisch, sanierung und insolvenz aus<br />

bankensicht, 2010, s. 278 ff.<br />

4 Vgl. art. 1 des diskussionsentwurfs <strong>für</strong> ein gesetz<br />

zur weiteren erleichterung der sanierung<br />

von unternehmen, bearbeitungsstand<br />

01.09.2010.<br />

5 kreditinstitute sollten auch die gespräche<br />

mit den Vertretern der insolvenzgerichte aufnehmen,<br />

die diskussion suchen und ggf. sachlich<br />

begründen, worin die Vorzüge der Wahl<br />

eines bestimmten insolvenzverwalters in einem<br />

Verfahren liegen. bei vielen professionell arbeitenden<br />

insolvenzgerichten werden diese erläuterungen<br />

sicherlich gehör finden.<br />

6 Vgl. Uhlenbruck, Zinso 2007 s. 760­764 und<br />

Uhlenbruck, Hohe <strong>Qualität</strong>sanforderungen an<br />

insolvenzverwalter, in: ksi 2007 s. 268­269.<br />

7 siehe informationen auf den seiten der Homepage<br />

des bakinso (www.bakinso.de), Fragebogen<br />

des insolvenzgerichts Hamburg und vgl.<br />

Frind, Zinso 2008 s. 655­662.<br />

8 Vgl. Neubert, Zinso 2010 s. 73­78.<br />

9 siehe dazu die berufsgrundsätze der insolvenzverwalter<br />

des Vid.<br />

10 Vgl. Neubert, Zinso 2010 s. 73­78. auch das insolvenzgericht<br />

Hamburg erhebt seit mehreren<br />

Jahren verschiedene abwicklungs­kennzahlen<br />

und weist mittlerweile eine umfassende datenbasis<br />

auf.<br />

9


10<br />

beitrag<br />

» Ermittelt werden<br />

die Verfahrensergebnisse<br />

anhand von<br />

Kennzahlen wie der<br />

Quote der Massesteigerung,<br />

der Ausschüttungsquote<br />

an ungesicherte<br />

Gläubiger<br />

und der Anteil der<br />

Verwaltungskosten<br />

an der Masse. «<br />

11 Jedoch ist auch zu beachten, dass sich die gläubiger<br />

angemessen in das Verfahren einbringen<br />

sollten, mit dem besuch der Präsenztermine, der<br />

aufnahme der gespräche mit dem insolvenzgericht<br />

und den insolvenzverwaltern.<br />

12 Vgl. iQs – institut <strong>für</strong> <strong>Qualität</strong> und standards in<br />

der insolvenzabwicklung, Mainso – Mindestanforderungen<br />

an die insolvenzabwicklung, 2010.<br />

13 Vgl. Geiwitz/Schneider, Person des insolvenzverwalters:<br />

Qualifikation und organisation, 2010,<br />

s. 5­81 und Riedel, idealtypische Verfahrenssteuerung<br />

durch gerichte in: Mainso – Mindestanforderungen<br />

an die insolvenzabwicklung, 2010,<br />

s. 731­835.<br />

01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />

branchen und größenklassen verteilt auf viele<br />

insolvenzverwalter notwendig, um statistisch<br />

gesicherte und vergleichbare erkenntnisse<br />

über die <strong>Qualität</strong> der insolvenzbearbeitung<br />

über die Jahre zu erhalten. Lägen diese daten<br />

bundesweit vor, wären quantitative analysen<br />

zu erfolgsquoten u. u. vergleichend auswertbar.<br />

Jedoch sagen auch diese Modelle wenig<br />

über den durch die gläubiger wahrgenommenen<br />

Verfahrensablauf aus 11 . abb. 1 fasst die<br />

verschiedenen ansätze mit den wesentlichen<br />

beurteilungskriterien zusammen.<br />

im Hinblick auf die stärkung der gläubigerrechte<br />

bei der insolvenzverwalterauswahl sind<br />

deren interessen künftig intensiver zu berücksichtigen.<br />

um dieses zu <strong>gewährleisten</strong> wurden<br />

die Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung<br />

entwickelt 12 . diese befassen sich<br />

neben den bedingungen <strong>für</strong> einen auf eine<br />

sanierung ausgerichteten Verfahrenablauf auch<br />

mit den notwendigen Qualifikationen eines<br />

insolvenzverwalters und der erforderlichen<br />

büroorganisation, um einen transparenten und<br />

sicheren Verfahrensablauf zu <strong>gewährleisten</strong>.<br />

IV. Mindestanforderungen an die<br />

Insolvenzabwicklung (MaInsO)<br />

die publizierten Mindestanforderungen an<br />

die insolvenzabwicklung (Mainso) umfas­<br />

sen den gesamten insolvenzprozess. dieser<br />

beginnt bereits mit den anforderungen zur<br />

auswahl eines geeigneten insolvenzverwalters.<br />

es werden umfangreiche ansprüche an<br />

die Qualifikation, das Verhalten und die branchenspezifischen<br />

kenntnisse des insolvenzverwalters<br />

formuliert. Zudem werden die anforderungen<br />

an die Mitarbeiter in den kanzleien<br />

neben den erfordernissen an die aufbau­ und<br />

ablauforganisation detailliert spezifiziert. auch<br />

die implementierung eines <strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />

und die anforderungen an das<br />

Verfahrens­ und kanzleicontrolling werden<br />

erläutert 13 .<br />

des Weiteren wird in diesem Handbuch der<br />

abwicklungsempfehlungen ausführlich auf<br />

die bestmögliche Verwertung von sicherungsgütern<br />

und rechten eingegangen. anforderungen<br />

an die sanierung und unternehmensfortführung<br />

in der insolvenz werden ebenfalls<br />

formuliert. insgesamt liegen mit den Mindestanforderungen<br />

an die insolvenzabwicklung<br />

umfassende regelungen <strong>für</strong> eine effiziente<br />

und wirksame Verfahrensabwicklung vor. die<br />

einhaltung dieser empfehlungen ist <strong>für</strong> alle<br />

betroffenen stakeholder vorteilhaft. so bieten<br />

diese anforderungen praxisnahe kriterien <strong>für</strong><br />

die optimale insolvenzverwalterauswahl und<br />

zudem kann die einhaltung dieser richtlinien<br />

<strong>für</strong> bessere Quoten im Verfahren und <strong>für</strong> eine<br />

Verstärkung der sanierungstätigkeit sorgen.<br />

Abbildung 1: Beurteilung von Insolvenzverwaltern und ihrer Kanzleien<br />

Bezug<br />

Merkmale<br />

Uhlenbruck-Kommission<br />

BAKinso und DIAI<br />

Hannoveraner Hannoveraner Modell<br />

VID<br />

Insolvenzverwalter und Kanzleiauswahl<br />

Person des<br />

Insolvenzverwalters<br />

Person<br />

Person/<br />

Kanzlei<br />

Juristischer oder wirtschaftswiss. Abschluss,<br />

Nachweis insolvenzrechtlicher und<br />

praktischer Kenntnisse, geordnete wirt.<br />

Verhältnisse, Insolvenzplanerfahrung<br />

Personenbezogene Zerti�zierung, Zerti�zierung, Rating,<br />

Leistungskennzahlen<br />

Fachkompetenz, Sanierungskompetenz<br />

Ergebnisse, Kommunikationsfähigkeit<br />

Berufsgrundsätze: Quali�kation,<br />

Quali�kation,<br />

Unabhängigkeit, Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Insolvenzverwaltung (GoI)<br />

Kanzlei des<br />

Insolvenzverwalters<br />

Kanzlei<br />

Insolvenzspezi�sche Insolvenzspezi�sche Büroausstattung,<br />

spezialisierter Mitarbeiterstab, Einrichtung<br />

Risikomanagement-, <strong>Qualität</strong>ssicherungssystem,<br />

Standardisierung Berichtswesen<br />

Rating, Verfahrenscontrolling, Verfahrenscontrolling, Infrastruktur<br />

Leistungskennzahlen<br />

Erfolgskriterien, erzielte Verfahrensergebnisse,<br />

Kennzahlenerhebung<br />

Leistungsfähige Büroorganisation, gerichtskompatible<br />

elektronische Datenverarbeitung,<br />

modernes <strong>Qualität</strong>smanagement


abb. 2 zeigt ausgewählte aspekte der Mindestanforderungen<br />

an die insolvenzabwicklung.<br />

neben den Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung<br />

können auch zertifizierte <strong>Qualität</strong>smanagementsysteme<br />

(QMs) bei insolvenzverwaltern<br />

ein indiz <strong>für</strong> eine hochwertige<br />

Verfahrensabwicklung von insolvenzen und<br />

damit ein <strong>Qualität</strong>sindiz <strong>für</strong> insolvenzverwalter<br />

darstellen. neuere insolvenzspezifische Zertifikate<br />

wie die inso 9001 beinhalten neben einer<br />

systemprüfung auch eine inhaltliche Verifizierung<br />

durch insolvenzfachleute.<br />

V. Zertifizierung nach InsO<br />

9001:2010 mit Konformitätsbescheinigung<br />

die einführung von <strong>Qualität</strong>smanagementsystemen<br />

(QMs) und deren Zertifizierung ist in<br />

vielen unternehmensbranchen längst üblich.<br />

auch <strong>für</strong> die insolvenzverwaltung wurden spezielle<br />

Zertifikate wie die inso 9001 entwickelt.<br />

QMs beschäftigen sich in erster Linie mit der<br />

einführung von robusten und nachvollziehbaren<br />

geschäftsprozessen. dabei werden hohe<br />

anforderungen an die transparenz, die Vereinheitlichung<br />

und die Überwachung von abläufen<br />

gesetzt. dieses bietet gerade bei insolvenzverfahren<br />

eine grundlage <strong>für</strong> eine abwicklung<br />

auf hohem <strong>Qualität</strong>sniveau.<br />

1. <strong>Qualität</strong>smanagementsysteme<br />

und Zertifikate in der Insolvenzabwicklung<br />

Mit der einführung eines QMs und der Zertifizierung<br />

des Verfahrens werden die abläufe<br />

in der insolvenzabwicklung transparent ausgestaltet<br />

und es wird Prozesssicherheit <strong>für</strong><br />

interne sowie externe stakeholder geschaffen.<br />

damit lassen sich auch risiken im operativen<br />

tagesgeschäft von insolvenzverwaltern<br />

verringern. Wichtig ist das Zuschneiden<br />

eines QMs auf die jeweilige branche. Vorteil<br />

der insolvenzbezogenen inso 9001<br />

ist daher, dass ein umfassender Prüf­ und<br />

gestaltungskatalog gegeben wird zur 14 :<br />

einhaltung der iso 9001,<br />

einführung eines Verfahrens­ und kanzleicontrollings<br />

und<br />

beachtung der grundsätze des Vid, der<br />

uhlenbruck­kommission und der entscheidung<br />

des bVerfg vom 23.05.2006 <strong>für</strong> die<br />

Vorauswahlliste 15 .<br />

Zur stetigen Weiterentwicklung und anpassung<br />

der Zertifizierung an aktuelle gegebenheiten<br />

wurde zusätzlich ein Fachrat mit spezialisten<br />

aus unterschiedlichen bereichen<br />

eingesetzt. Wichtige neuerungen finden so<br />

eingang in den Zertifizierungsprozess. neben<br />

der reinen Prozessüberprüfung und ggf. der<br />

neugestaltung der geschäftsabläufe lassen<br />

Abbildung 2: Mindestanforderungen an die Insolvenzabwicklung (MaInsO)<br />

MaInso – Mindestanforderungen an die Insolvenzabwicklung<br />

Anforderungen:<br />

-Verwalter<br />

-Organisation<br />

-Verhalten<br />

Anforderungen an die Person des Verwalters<br />

• Ausbildung und praktische Erfahrung<br />

• Fachwissen und ständige Weiterbildung<br />

• Persönliche Integrität und Unabhängigkeit<br />

• Eigenverantwortliches Handeln und Gewissenhaftigkeit<br />

• Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse<br />

• Branchenspezi�sche Kenntnisse und Erfahrungen<br />

• Einhaltung der Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission<br />

und der Berufsgrundsätze des VID<br />

Anforderungen an die Mitarbeiter<br />

• Quali�zierte und engagierte Mitarbeiter<br />

• Qualitative und quantitative Steuerung der Einsatzes<br />

• Laufende Fortbildung der Mitarbeiter<br />

Anforderungen:<br />

-Sanierung<br />

-Verwertung<br />

-Transparenz<br />

Anforderungen:<br />

-Abrechnung<br />

-Gläubiger<br />

-Gerichte<br />

Organisatorische Anforderungen an die Kanzlei<br />

• Einsatz aktueller Hardware und Software<br />

• Durchdachtes Ablage- und Archivierungssystem<br />

• E�ziente/e�ektive Aufbau- und Ablauforganisation<br />

Sonstige Anforderungen<br />

• Einführung eines <strong>Qualität</strong>smanagementsystems (QMS)<br />

• Erarbeitung eines QMS-Handbuchs<br />

• Zerti�zierung des QMS<br />

• Aufbau eines Verfahrenscontrollings<br />

• Einführung eines Verfahrensberichtswesens<br />

01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />

beitrag<br />

» Die publizierten<br />

Mindestanforderungen<br />

an die Insolvenzabwicklung<br />

(MaInso) umfassen<br />

den gesamten Insolvenzprozess.<br />

«<br />

14 Vgl. Lützenrath/Portisch/Schuppener, anforderungen<br />

an die sanierung und unternehmensfortführung<br />

in der insolvenz, in: Mainso<br />

– Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung,<br />

2010, s. 277 ff.<br />

15 Vgl. beschluss des bVerfg vom 23.05.2006, 1 bvr<br />

2530/04.<br />

11


12<br />

beitrag<br />

» Durch das überprüfte<br />

Zertifikat InsO<br />

9001:2010 dokumentiert<br />

eine Kanzlei<br />

sowohl den Insolvenzgerichten<br />

als auch den<br />

Gläubigern, dass sie<br />

sich erfolgreich einer<br />

Fach-Auditierung<br />

des insolvenzspezifischen<strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />

unterzogen hat. «<br />

16 Vgl. Portisch, Prozessoptimierung bei der insolvenzabwicklung,<br />

in: Mainso – Mindestanforderungen<br />

an die insolvenzabwicklung, 2010,<br />

s. 604 ff.<br />

17 Vgl. Portisch/Neumann, effiziente insolvenzprozesse<br />

in banken und sparkassen, 2010, s. 52 ff.<br />

18 Vgl. Lützenrath/Portisch/Schuppener, anforderungen<br />

an die sanierung und unternehmensfortführung<br />

in der insolvenz, in: Mainso<br />

– Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung,<br />

2010, s. 285.<br />

19 Vgl. Riedel, idealtypische Verfahrenssteuerung<br />

durch die gerichte, in: Mainso – Mindestanforderungen<br />

an die insolvenzabwicklung, 2010,<br />

s. 743 ff.<br />

01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />

sich zudem oft Effizienzvorteile im operativen<br />

geschäft erzielen. des Weiteren kann ein<br />

Zertifikat wie die inso 9001 als <strong>Qualität</strong>sindiz<br />

auch insolvenzgerichten einen Hinweis auf<br />

eine hohe Prozessqualität bei der insolvenzverwaltung<br />

liefern und die auswahl geeigneter<br />

kandidaten erleichtern. etablierte Zertifikate<br />

sollten daher nicht nur eingang in jeden<br />

gerichts fragebogen finden, sondern auch ein<br />

echtes auswahlkriterium darstellen. denn es<br />

zeigt, dass sich ein insolvenzverwalter mit der<br />

einführung eines geprüften QMs einem strukturierten<br />

Verfahrensablauf und damit strengen<br />

<strong>Qualität</strong>sanforderungen zur Prozesssicherheit<br />

sowie der internen und externen transparenz<br />

im Verfahrensablauf unterzieht. dies ist auch<br />

im sinne der verfahrensbeteiligten gläubiger 16 .<br />

2. Aufwertung der InsO 9001:2010<br />

durch die Konformitätsbescheinigung<br />

Problematisch war bislang noch die vom bVerfg<br />

geforderte Verifikation der geforderten kriterien<br />

auf der Vorauswahlliste. dieses gilt auch<br />

<strong>für</strong> die realisierung des QMs in der kanzlei. die<br />

inhaltliche Überprüfung der kanzleien und der<br />

insolvenzverwalter vor ort durch Vertreter der<br />

gerichte ist aufgrund der hohen anzahl an Verfahren<br />

und der Vielzahl der aufgaben der insolvenzgerichte<br />

sowie der einhaltung einer gebotenen<br />

neutralität in der Praxis kaum möglich. aus<br />

diesem grund wurde bei der inso 9001:2010<br />

eine konformitätsprüfung eingeführt, die eine<br />

inhaltliche Überprüfung des QMs durch Fachleute<br />

wie ehemalige insolvenzrichter und<br />

rechtspfleger in den kanzleien vorsieht.<br />

dadurch wird die bislang in erster Linie systemische<br />

Funktionsfähigkeit eines <strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />

neuerdings materiell<br />

überprüft und über ein siegel bestätigt. die<br />

konformitätsbescheinigung vervollständigt<br />

die systemische Prüfung des <strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />

inso 9001 um inhaltliche<br />

elemente. eine konformitätsstelle begutachtet<br />

dazu im rahmen eines Präsenztermins die<br />

inhaltlichen aspekte der anforderungen nach<br />

inso 9001 und erstellt im anschluss einen empfehlungsbericht.<br />

kernpunkte der untersuchung<br />

gelten u. a. der beurteilung des risikomanagements<br />

und des Verfahrenscontrollings. durch<br />

das überprüfte Zertifikat inso 9001:2010 dokumentiert<br />

eine kanzlei sowohl den insolvenzge­<br />

richten als auch den gläubigern, dass sie sich<br />

erfolgreich einer Fach­auditierung des insolvenzspezifischen<strong>Qualität</strong>smanagementsystems<br />

unterzogen hat. dieses kann auch zu einer<br />

erhöhten anzahl an sanierungen in der insolvenz<br />

beitragen. denn ein QMs fordert auch den<br />

einsatz betriebswirtschaftlicher tools zum Verfahrens­<br />

und kanzleicontrolling.<br />

3. Verfahrens­ und Kanzleicontrolling,<br />

Transparenz und Reporting­Tools<br />

Häufig werden von gläubigern wie banken<br />

Mängel in den betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten<br />

und der externen kommunikation bei<br />

insolvenzverwaltern konstatiert 17 . gerade<br />

betriebswirtschaftliche standards sollten daher<br />

nicht nur <strong>für</strong> die bearbeitung einer einzelnen<br />

im Zweifel großen und bekannten unternehmensinsolvenz,<br />

sondern auch <strong>für</strong> die gesamtheit<br />

aller durch einen insolvenzverwalter<br />

begleiteten Verfahren gelten. dies kann nur<br />

funktionieren, wenn robuste geschäftsprozesse<br />

als grundlage der steuerung eingeführt<br />

werden.<br />

klar definierte büro­ und Verfahrensabläufe<br />

in insolvenzkanzleien tragen zur erfüllung<br />

von <strong>Qualität</strong>sanforderungen im rahmen von<br />

insolvenzverfahren bei 18 . dazu gehört auch<br />

ein umfassendes Verfahrenscontrolling mit<br />

der vollständigen beschreibung und umsetzung<br />

aller insolvenzspezifischen Prozesse wie<br />

z. b. der systematik der anfechtung, dem debitorenmanagement,<br />

der beschaffung externer<br />

dienstleistungen, der ermittlung von Verfahrenskennzahlen,<br />

der Frühindikatorenanalyse<br />

zur Vermeidung der Massearmut und der<br />

Finanzplanerstellung. auch das kanzleicontrolling<br />

mit dem erstellen von Vergütungsprognosen,<br />

einer kanzlei­bWa und einem gelebten<br />

risikomanagement führt zur Verbesserung der<br />

<strong>Qualität</strong> bei der insolvenzabwicklung und einer<br />

erhöhung der Verfahrenstransparenz. die einhaltung<br />

einer Zertifizierungsnorm liefert einen<br />

beitrag zur steigerung der <strong>Qualität</strong> bei der<br />

insolvenzabwicklung, vergleichbar mit einem<br />

geprüften Produktsiegel (tÜV­geprüft) 19 .<br />

dieses kann auch zur inhaltlichen umschreibung<br />

des kriteriums der „geeignetheit“ eines<br />

insolvenzverwalters i. s. d. § 56 inso beitragen.<br />

nicht nur die insolvenzverfahren sind mit<br />

betriebwirtschaftlichen rechnungslegungs­


instrumenten wie einer einheitlichen und aussagekräftigen<br />

schlussrechnung zu begleiten.<br />

auch die steuerung des insolventen unternehmens<br />

im Verfahren muss durch den insolvenzverwalter<br />

mit kennzahlen und integrierten<br />

Planungssystemen erfolgen. ohne eine<br />

betriebswirtschaftliche und controllingbezogene<br />

steuerung lässt sich keine sanierung im<br />

insolvenzverfahren begleiten. dazu sind eine<br />

Planungssoftware und qualifizierte Mitarbeiter<br />

zu deren bedienung vorzuhalten. Zur Verbesserung<br />

der transparenz <strong>für</strong> gläubiger dienen die<br />

elektronische Forderungsanmeldung und die<br />

offene insolvenzakte, über die mit einem Passwort<br />

geschützt jederzeit einblick in den Verfahrensablauf<br />

genommen werden kann. dadurch<br />

wird die akzeptanz der kreditinstitute auch bei<br />

der begleitung von sanierungen in der insolvenz<br />

erhöht werden. dies ist dringend notwendig,<br />

denn es wird noch viel zu häufig zerschlagen<br />

als saniert.<br />

VI. Nutzen von Mindestanforderungen<br />

und Zertifikaten bei<br />

der Insolvenzabwicklung<br />

die einhaltung von Mindestanforderungen<br />

sowie die einführung von QMs und insolvenzspezifischen<br />

Zertifikaten wie die inso 9001:2010<br />

ist eindeutig ein indiz <strong>für</strong> gelebte <strong>Qualität</strong> bei<br />

der insolvenzabwicklung. sie erleichtern den<br />

gerichten zudem die arbeit, wenn u. a. einheitliche<br />

und gut strukturierte dokumente und Verzeichnisse<br />

eingereicht werden. daher sollten<br />

diese <strong>Qualität</strong>skriterien auch in die auswahlentscheidung<br />

der insolvenzgerichte eingehen.<br />

im rahmen der geplanten Zentralisierung von<br />

insolvenzgerichten sind auch bundeseinheitliche<br />

<strong>Qualität</strong>sstandards <strong>für</strong> eine einheitliche<br />

strukturierte Vorauswahlliste und eine optimale<br />

PrAXISTIPPS<br />

Vergabepraxis denkbar. Viele insolvenzgerichte<br />

leisten derzeit bereits professionelle arbeit in<br />

der insolvenzbegleitung, aber eben nicht alle.<br />

auch insolvenzgerichte könnten mit der einführung<br />

eines QMs ihre eigenen Prozesse vereinheitlichen<br />

und transparent gestalten.<br />

bei der insolvenzverwalterauswahl geht es<br />

um die sache – die rettung von insolventen<br />

unternehmen, bei denen der Fortführungswert<br />

über dem Liquidationswert liegt. eine<br />

merkliche erhöhung der anzahl von sanierungen<br />

wird nur dann erreichbar sein, wenn<br />

die besten Verwalter ausgewählt werden und<br />

sich dieser volkswirtschaftlich wichtigen Materie<br />

der sanierung und restrukturierung in der<br />

insolvenz annehmen. Werden qualitativ hochwertige<br />

Verwalter mit einem optimalen branchen­<br />

und größen­Fit ausgewählt, lassen sich<br />

auch bessere erfolge bei der insolvenzabwicklung<br />

erzielen. u. u. führt ein erhöhtes Vertrauen<br />

in die strukturierte insolvenzabwicklung auch<br />

zu einer früheren insolvenzantragstellung<br />

der schuldner und einer gesteigerten bereitschaft<br />

von kreditinstituten, eine sanierung in<br />

der insolvenz auch mit zusätzlichem geld zu<br />

begleiten. auch banken und sparkassen sollten<br />

in Zukunft auf diese <strong>Qualität</strong>skriterien bei<br />

insolvenzverwaltern achten, denn diese erhöhen<br />

die transparenz und im Zweifel auch den<br />

erfolg beim Verfahrensablauf.<br />

sichtbare kriterien <strong>für</strong> die <strong>Qualität</strong> bei der insolvenzverwaltung<br />

sind freiwillig eingeführte<br />

standards und erfolgreich durchgeführte Zertifizierungen,<br />

die auch den insolvenzgerichten<br />

ein signal <strong>für</strong> eine gute <strong>Qualität</strong> liefern und im<br />

ergebnis zu besseren erfolgen bei der insolvenzabwicklung<br />

führen. dieses bietet allen an<br />

einem insolvenzverfahren beteiligten stakeholdern<br />

erhebliche Vorteile. £<br />

01 / 2011 ForderungsPraktiker<br />

beitrag<br />

» Eine merkliche<br />

Erhöhung der Anzahl<br />

von Sanierungen wird<br />

nur dann erreichbar<br />

sein, wenn die<br />

besten Verwalter ausgewählt<br />

werden. «<br />

Zertifikate wie die inso 9001 bieten insolvenzgerichten und gläubigern ein verlässliches signal <strong>für</strong> nachvollziehbare und<br />

transparente geschäftsprozessen der Verfahrensabwicklung in den kanzleien.<br />

eine konformitätsbescheinigung bietet die Möglichkeit einer Verifizierung der inso 9001 durch Fachleute vor ort und bietet<br />

den insolvenzgerichten ein weiteres wichtiges auswahlkriterium im Hinblick auf die güte eines insolvenzverwalters.<br />

die Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung (Mainso) bieten allen betroffenen stakeholdern im insolvenzverfahren<br />

verlässliche standards <strong>für</strong> eine Verfahrensabwicklung und sanierung in der insolvenz auf hohem niveau.<br />

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