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28.01.2021 Aufrufe

Reglement liegt auf Der Entwurf des Kurtaxenreglements finden Sie vom 29. Januar bis zum 28. Februar 2021 auf der Homepage des Tourismusvereins Ihre Anregungen sind schriftlich bis zum 28. Februar 2021 bei der Gemeinderverwaltung Staldenried einzureichen. Informationen Kurtaxenreglement Gemeinde Staldenried Nach der öffentlichen Auflage wird es eine Bereinigungssitzung der Arbeitsgruppe geben, um die erhaltenen Inputs zu besprechen und allenfalls noch letzte Änderungen am Reglement vorzunehmen. Nach Genehmigung durch den Gemeinderat wird das Reglement der nächsten Urversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Bei einem positiven Entscheid geht es dann an den Staatsrat zur Homologation. Ziel ist es, das Reglement per 01. November 2021 in Kraft zu setzen. Was genau ist die Kurtaxe Einleitung und Ablauf Mit dem Bau der neuen Seilbahn wurde ein Meilenstein in unserem Dorf gesetzt. Viele positive Reaktionen konnten seither im Dorf beobachtet werden. Gspon Tourismus zeigt sich bereits seit vielen Jahren für die Förderung eines sanften Tourismus in unserer Region verantwortlich. Die finanziellen Mittel für eine nachhaltige Umsetzung sind aber sehr bescheiden. Die Gemeinde hat sich entschlossen, das System der effektiven Abrechnung je Übernachtung wie bis anhin zu belassen. Es wird keine Jahrespauschale pro Objekt eingeführt. Der Kurtaxenansatz von 1.- Franken pro Übernachtung ist längst überfällig und muss erhöht werden, wie es in anderen Stationen auch gemacht wurde. Dies hat viele Gemeinden im Wallis, darunter auch die Gemeinde Staldenried, dazu veranlasst, ein neues Kurtaxenreglement zu erarbeiten. Bildung einer eigenen Arbeitsgruppe Bei einer Änderung der bestehenden Kurtaxen sind die Gemeinden im Rahmen des neuen Gesetzes verpflichtet, die Leitlinien der örtlichen Tourismuspolitik und ein Kurtaxenreglement zu erarbeiten. Zur Erarbeitung dieser Dokumente wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern sämtlicher Interessensgruppen gebildet. So waren nebst der Gemeinde auch Vertreter von Gspon Tourismus, dem Gewerbe, den touristischen Leistungsträgern und der Zweit- und Ferienwohnungsbesitzer involviert und konnten sich in die Diskussionen einbringen. Begleitet wurden die beiden Workshops von der RW Oberwallis AG (RWO), welche den kantonalen Auftrag hat, die regionale Wirtschaftsentwicklung zu koordinieren und zu fördern. Kurtaxen-Gelder sind eine Steuerabgabe. Dabei setzt das kantonale Tourismusgesetz den Rahmen, in welchem dann ein kommunales Reglement die Details regelt. Grundsätzlich muss die Kurtaxe bei den Gästen erhoben werden, die im Einzugsgebiet eines anerkannten Verkehrsvereins übernachten. (Kapitel 4 – Art. 17) Es gibt aber auch Personen, die von der Bezahlung der Kurtaxe befreit sind oder befreit werden können. (Art. 18) Dies sind zum Beispiel wie Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der die Kurtaxe anfällt oder Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen zu Besuch sind. Der Kurtaxenansatz wird anhand der verursachten Kosten der Dienstleistungen berechnet. (Art. 19) Die Gelder dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. (Art. 22) Dies bedeutet, dass der Ansatz nicht willkürlich zu Stande kommen kann. Weder die Gemeinde noch der Tourismusverein können sich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzen. Das neue Kurtaxen-Reglement Was ändert sich mit dem neuen Reglement Die Kurtaxen können weiterhin auf zwei verschiedene Varianten abgerechnet werden. Entweder nach der effektiven Benutzung oder in Form einer Jahrespauschale. Die erste Variante eignete sich für diejenigen Personen, die nur wenige Nächte in Staldenried/Gspon verbringen. Die Kurtaxe wird pro Person und Nacht abgerechnet. Die Abrechnung in Form einer Jahrespauschale eignet sich für diejenigen Personen, die häufiger in Staldenried/Gspon sind. Für die Pauschale werden jeweils 36 Nächte in die Berechnung einbezogen, egal wie viele Nächte man schlussendlich vor Ort weilt. Der Urlaub kann unbeschwert genossen werden, ohne sich bei jedem Aufenthalt um die Abrechnung der Kurtaxe kümmern zu müssen. In den letzten Jahren haben sehr viele Besitzer und Gäste von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Kurtaxenansatz pro Übernachtung erhöht sich von Fr. 1.- auf Fr. 2.50. Die Jahrespauschale erhöht sich von heute Fr. 36.- auf Fr. 90.-. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen die Hälfte des Ansatzes, Kinder unter 6 Jahren sind von der Kurtaxe befreit. Für die Gruppenunterkunft bleibt der Ansatz bei Fr. 1.- pro Übernachtung.

Reglement liegt auf<br />

Der Entwurf des <strong>Kurtaxenreglement</strong>s finden Sie vom 29.<br />

Januar bis zum 28. Februar 2021 auf der Homepage des<br />

Tourismusvereins Ihre Anregungen sind schriftlich bis zum<br />

28. Februar 2021 bei der Gemeinderverwaltung Staldenried<br />

einzureichen.<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>Kurtaxenreglement</strong><br />

Gemeinde Staldenried<br />

Nach der öffentlichen Auflage wird es eine Bereinigungssitzung<br />

der Arbeitsgruppe geben, um die erhaltenen Inputs<br />

zu besprechen und allenfalls noch letzte Änderungen am<br />

Reglement vorzunehmen. Nach Genehmigung durch den<br />

Gemeinderat wird das Reglement der nächsten Urversammlung<br />

zur Genehmigung vorgelegt. Bei einem positiven<br />

Entscheid geht es dann an den Staatsrat zur Homologation.<br />

Ziel ist es, das Reglement per 01. November<br />

2021 in Kraft zu setzen.<br />

Was genau ist die Kurtaxe<br />

Einleitung und Ablauf<br />

Mit dem Bau der neuen Seilbahn wurde ein Meilenstein in<br />

unserem Dorf gesetzt. Viele positive Reaktionen konnten<br />

seither im Dorf beobachtet werden. Gspon Tourismus zeigt<br />

sich bereits seit vielen Jahren für die Förderung eines sanften<br />

Tourismus in unserer Region verantwortlich. Die finanziellen<br />

Mittel für eine nachhaltige Umsetzung sind aber sehr<br />

bescheiden. Die Gemeinde hat sich entschlossen, das<br />

System der effektiven Abrechnung je Übernachtung wie bis<br />

anhin zu belassen. Es wird keine Jahrespauschale pro<br />

Objekt eingeführt. Der Kurtaxenansatz von 1.- Franken pro<br />

Übernachtung ist längst überfällig und muss erhöht werden,<br />

wie es in anderen Stationen auch gemacht wurde. Dies hat<br />

viele Gemeinden im Wallis, darunter auch die Gemeinde<br />

Staldenried, dazu veranlasst, ein neues <strong>Kurtaxenreglement</strong><br />

zu erarbeiten.<br />

Bildung einer eigenen Arbeitsgruppe<br />

Bei einer Änderung der bestehenden Kurtaxen sind die<br />

Gemeinden im Rahmen des neuen Gesetzes verpflichtet,<br />

die Leitlinien der örtlichen Tourismuspolitik und ein <strong>Kurtaxenreglement</strong><br />

zu erarbeiten. Zur Erarbeitung dieser Dokumente<br />

wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern<br />

sämtlicher Interessensgruppen gebildet. So waren nebst<br />

der Gemeinde auch Vertreter von Gspon Tourismus, dem<br />

Gewerbe, den touristischen Leistungsträgern und der<br />

Zweit- und Ferienwohnungsbesitzer involviert und konnten<br />

sich in die Diskussionen einbringen. Begleitet wurden die<br />

beiden Workshops von der RW Oberwallis AG (RWO),<br />

welche den kantonalen Auftrag hat, die regionale Wirtschaftsentwicklung<br />

zu koordinieren und zu fördern.<br />

Kurtaxen-Gelder sind eine Steuerabgabe. Dabei setzt das<br />

kantonale Tourismusgesetz den Rahmen, in welchem dann<br />

ein kommunales Reglement die Details regelt. Grundsätzlich<br />

muss die Kurtaxe bei den Gästen erhoben werden, die im<br />

Einzugsgebiet eines anerkannten Verkehrsvereins übernachten.<br />

(Kapitel 4 – Art. 17)<br />

Es gibt aber auch Personen, die von der Bezahlung der<br />

Kurtaxe befreit sind oder befreit werden können. (Art. 18)<br />

Dies sind zum Beispiel wie Personen, die ihren Wohnsitz in<br />

der Gemeinde haben, in der die Kurtaxe anfällt oder Personen,<br />

die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen zu<br />

Besuch sind. Der Kurtaxenansatz wird anhand der verursachten<br />

Kosten der Dienstleistungen berechnet. (Art. 19) Die<br />

Gelder dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden.<br />

(Art. 22) Dies bedeutet, dass der Ansatz nicht willkürlich zu<br />

Stande kommen kann. Weder die Gemeinde noch der Tourismusverein<br />

können sich über die gesetzlichen Vorgaben<br />

hinwegsetzen.<br />

Das neue Kurtaxen-Reglement<br />

Was ändert sich mit dem neuen Reglement<br />

Die Kurtaxen können weiterhin auf zwei verschiedene Varianten<br />

abgerechnet werden. Entweder nach der effektiven<br />

Benutzung oder in Form einer Jahrespauschale. Die erste<br />

Variante eignete sich für diejenigen Personen, die nur wenige<br />

Nächte in Staldenried/Gspon verbringen. Die Kurtaxe wird<br />

pro Person und Nacht abgerechnet. Die Abrechnung in Form<br />

einer Jahrespauschale eignet sich für diejenigen Personen,<br />

die häufiger in Staldenried/Gspon sind. Für die Pauschale<br />

werden jeweils 36 Nächte in die Berechnung einbezogen,<br />

egal wie viele Nächte man schlussendlich vor Ort weilt. Der<br />

Urlaub kann unbeschwert genossen werden, ohne sich bei<br />

jedem Aufenthalt um die Abrechnung der Kurtaxe kümmern<br />

zu müssen. In den letzten Jahren haben sehr viele Besitzer<br />

und Gäste von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.<br />

Der Kurtaxenansatz pro Übernachtung erhöht sich von Fr. 1.-<br />

auf Fr. 2.50. Die Jahrespauschale erhöht sich von heute Fr.<br />

36.- auf Fr. 90.-. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bezahlen<br />

die Hälfte des Ansatzes, Kinder unter 6 Jahren sind von der<br />

Kurtaxe befreit. Für die Gruppenunterkunft bleibt der Ansatz<br />

bei Fr. 1.- pro Übernachtung.


Was ändert sich für den Mieter<br />

Im Grundprinzip ändert sich für den Mieter oder Gast sehr<br />

wenig. Lediglich der Ansatz wird angehoben, um das Leistungsangebot<br />

mit den Mehreinnahmen nachhaltig zu verbessern.<br />

Zudem kommt der Gast in den Genuss von Gästekartenvergünstigungen<br />

in Staldenried/ Gspon und in der Region<br />

um Visp.<br />

Gästekarte<br />

Wer mit der Jahrespauschale abrechnet erhält neu eine<br />

persönliche Jahresgästekarte zugestellt.<br />

Gäste und Besucher erhalten befristete Gästekarten (anhand<br />

der Urlaubsdauer) nach wie vor vom Vermieter. Diese werden<br />

kostenlos ausgestellt. Über diesen Prozess werden<br />

gleichzeitig auch die Logiernächte erfasst.<br />

Beherbergungstaxe<br />

Die bestehende Beherbergungstaxe von Fr. 0.50 pro Übernachtung<br />

wird weiterhin von allen Beherbergern erhoben, die<br />

gegen Entgelt kurtaxenpflichtige Personen beherbergt.<br />

Fragen oder Auskünfte<br />

Bei Fragen oder für weitere <strong>Informationen</strong> steht Ihnen<br />

Kerstin Abgottspon (Präsidentin Gspon Tourismus)<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Tel. +41 79 769 14 02 oder info@staldenried-gspon.ch<br />

www.staldenried-gspon.ch/kurtaxenreglement<br />

Warum die Erhöhung?<br />

Vision<br />

«Staldenried-Gspon bietet als Naherholungsort allen Gästen<br />

naturnahe, nachhaltige und erholsame Erlebnismöglichkeiten.<br />

Entschleunigung in den Bergen.»<br />

Unser Leitbild<br />

• Jeder Gast soll bei jedem Besuch ein einmaliges, touristisches<br />

Erlebnis bekommen.<br />

• Wir sind uns der Verantwortung gegenüber den Gästen,<br />

Vereinsmitgliedern, Leistungsträgern sowie der finanziellen<br />

Mittel, welche uns zur Verfügung gestellt werden, bewusst.<br />

• Wir sind gegenüber den Einwohnern, Gästen, Leistungsträgern<br />

und der Region offen und partnerschaftlich.<br />

• Unter der Voraussetzung, dass echte Partnerschaft<br />

gewährleistet ist, arbeiten wir mit touristischen Trägerschaften<br />

und Unternehmungen aller Stufen und Regionen<br />

zusammen.<br />

• Wir bieten naturnahe Erlebnismöglichkeiten im Sommer<br />

und Winter.<br />

Massnahmen/Projekte<br />

Durch die Steigerung des Bekanntheitsgrads der Destination<br />

für sanften, nachhaltigen Tourismus wollen wir mehr<br />

Tagesgäste und Übernachtungen generieren, damit Projekte<br />

realisiert werden können:<br />

• Finazierung Gästekartenleistungen wie z.B. Vergünstigung<br />

Luftseilbahn Stalden-Staldenried-Gspon für Zweitwohnungsbesitzer<br />

und Gäste, Gutschein Konsum Gspon<br />

usw.<br />

• Finanzielle Unterstützung Unterhalt Touristische Infrastruktur<br />

(z.B, Wierli Gspon, Skilifte Gspon, Spielplatz in<br />

Gspon usw.<br />

• Familien-Themen Wanderweg

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