27.01.2021 Aufrufe

Gerichtsbezirke 2021

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen: Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können. Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen:

Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können.

Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab.

Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

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OBERLANDESGERICHTE<br />

Entferntester Ort<br />

Oberlandesgericht Anschrift PLZ Ort Telefon Telefax km Koordinate PLZ Ort<br />

Stuttgart Olgastraße 2 70182 Stuttgart 0711 212-0 0711 212-3024,<br />

-3029<br />

Fahrtkosten<br />

201 47.598424,9.546253 88085 Langenargen 168,84 €<br />

Thüringen Rathenaustraße 13 07745 Jena 03641 307-0 03641 307-200 214 51.338447,10.020557 37318 Schönhagen 179,76 €<br />

Zweibrücken Schlossplatz 7 66482 Zweibrücken 06332 805-0 06332 805-311 134 49.420027,8.489137 67122 Altrip 112,56 €<br />

Zu 1: Da sich dieser Gerichtsbezirk mit dem Stadtbezirk deckt, gibt es hier im Gerichtsbezirk keine Anwälte, die Reisekosten berechnen können, da hier eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2<br />

VV RVG nicht möglich ist. Bei der Tätigkeit eines auswärtigen Anwalts vor diesem Gericht können Reisekosten also nur erstattet verlangt werden, wenn die Hinzuziehung des auswärtigen<br />

Anwalts notwendig war. Im Falle der Beiordnung im Wege der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts können in diesem<br />

Fall ebenfalls keine Reisekosten geltend gemacht werden.<br />

Zu 2: Da dieses Gericht auch Zweigstellen/Außenstellen unterhält, ist auf die höchstmögliche Entfernung vom Gericht bis zum entferntesten Ort im kompletten Gerichtsbezirk inklusive Zweigstellen/<br />

Außenstellen abzustellen.<br />

Zu 3: Da es sich bei diesem Gericht um eine Zweigstelle/Außenstelle/Nebenstelle/Kammern oder Senate handelt, gilt der gesamte Gerichtsbezirk des Hauptgerichts. Abzustellen ist also auf die<br />

höchstmögliche Entfernung von der Zweigstelle/Außenstelle bis zum äußersten Ort im gesamten Gerichtsbezirk inklusive aller Zweigstellen/Nebenstellen.<br />

Norbert Schneider (Hrsg.) | <strong>Gerichtsbezirke</strong> <strong>2021</strong> 89

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