27.01.2021 Aufrufe

Gerichtsbezirke 2021

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen: Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können. Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen:

Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können.

Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab.

Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

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AMTSGERICHTE<br />

Entferntester Ort<br />

Amtsgericht Anschrift PLZ Ort Telefon Telefax km Koordinate PLZ Ort<br />

Zehdenick Friedrich-Ebert-Platz 9 16792 Zehdenick 03307 46670 03307 2220 46 53.177121,13.277214 16798 Fürstenberg/<br />

Havel<br />

Zeitz Herzog-Moritz-Platz 1 06712 Zeitz 03441 6600 03441 660119 29 51.096969,11.955865 06721 Meineweh 24,36 €<br />

Zerbst Neue Brücke 22 39261 Zerbst/Anhalt 03923 7422-0 03923 7422-11 56 51.972133,12.491629 06869 Coswig (Anhalt) 47,04 €<br />

Zeven Bäckerstraße 1 27404 Zeven 04281 93230 04281 932340 35 53.304991,9.546126 27419 Kalbe 29,40 €<br />

Zittau Lessingstraße 1 02763 Zittau 03583 759-0 03583 759-1030 47 51.171270,14.710701 02708 Löbau 39,48 €<br />

2<br />

– Zweigstelle Löbau Promenadenring 3 02708 Löbau 03585 469-0 03585 469-1999 39 50.829711,14.759594 02797 Oybin 32,76 €<br />

3<br />

Zossen Gerichtsstraße 10 15806 Zossen 03377 3070 03377 307100 56 52.302165,13.200423 14974 Ludwigsfelde 47,04 €<br />

Zweibrücken Herzogstraße 2 66482 Zweibrücken 06332 805-0 06332 805-198 34 49.331717,7.627263 66919 Weselberg 28,56 €<br />

Zwickau Humboldtstraße 1 08056 Zwickau 0375 5092-0 0375 5092-850 30 50.560232,12.570992 08107 Hartmannsdorf<br />

bei Kirchberg<br />

Zu 1: Da sich dieser Gerichtsbezirk mit dem Stadtbezirk deckt, gibt es hier im Gerichtsbezirk keine Anwälte, die Reisekosten berechnen können, da hier eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2<br />

VV RVG nicht möglich ist. Bei der Tätigkeit eines auswärtigen Anwalts vor diesem Gericht können Reisekosten also nur erstattet verlangt werden, wenn die Hinzuziehung des auswärtigen<br />

Anwalts notwendig war. Im Falle der Beiordnung im Wege der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts können in diesem<br />

Fall ebenfalls keine Reisekosten geltend gemacht werden.<br />

Zu 2: Da dieses Gericht auch Zweigstellen/Außenstellen unterhält, ist auf die höchstmögliche Entfernung vom Gericht bis zum entferntesten Ort im kompletten Gerichtsbezirk inklusive Zweigstellen/<br />

Außenstellen abzustellen.<br />

Zu 3: Da es sich bei diesem Gericht um eine Zweigstelle/Außenstelle/Nebenstelle/Kammern oder Senate handelt, gilt der gesamte Gerichtsbezirk des Hauptgerichts. Abzustellen ist also auf die<br />

höchstmögliche Entfernung von der Zweigstelle/Außenstelle bis zum äußersten Ort im gesamten Gerichtsbezirk inklusive aller Zweigstellen/Nebenstellen.<br />

Fahrtkosten<br />

38,64 €<br />

25,20 €<br />

Norbert Schneider (Hrsg.) | <strong>Gerichtsbezirke</strong> <strong>2021</strong> 83

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