27.01.2021 Aufrufe

Gerichtsbezirke 2021

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen: Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können. Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen:

Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können.

Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab.

Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

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D. HANDHABUNG DER TABELLEN<br />

ein im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt ist und bei der Bewertung der höchstmöglichen<br />

Entfernung mit zu berücksichtigen ist.<br />

Sonstige Auslagen sind zu berücksichtigen, soweit sie innerhalb des Gerichtsbezirks anfallen (etwa<br />

Kosten für eine Fähre, Mautgebühren o. Ä.).<br />

Hinzu kommen Tage- und Abwesenheitsgeld. Insoweit muss der Anwalt im konkreten Fall selbst<br />

ermitteln, welche Zeit eine Reise für einen im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalt vom weitest<br />

entfernten Ort einschließlich Terminswahrnehmung für Hin- und Rückreise an Zeitaufwand bedeutet<br />

hätte. So ist es z. B. möglich, dass der auswärtige Anwalt für Hin- und Rückreise einschließlich<br />

der Terminswahrnehmung mehr als vier Stunden unterwegs war, ein im Gerichtsbezirk niedergelassener<br />

Anwalt jedoch weniger als vier Stunden benötigt hätte. In diesem Fall ist nur die geringere<br />

Pauschale in Höhe von 25,00 € zu erstatten bzw. von der Landeskasse zu übernehmen.<br />

Nicht erfasst werden konnten die Fälle, in denen ein Bundesland von der Möglichkeit des § 13a<br />

GVG Gebrauch gemacht hat und bei einem Gericht einen Spruchkörper eingerichtet hat, dem in<br />

Spezialsachen die Zuständigkeit für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen worden sind. 116<br />

116 Siehe LG Dortmund AGS 2019, 535 = NJW-Spezial 2019, 701.<br />

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und den am weitesten entfernten Ort<br />

und die zu erstatten den Fahrtkosten<br />

in Sekundenschnelle berechnen lassen.<br />

<strong>Gerichtsbezirke</strong>.de<br />

Zum Reisekostenrechner<br />

Reisekosten als auswärtiger Anwalt einfach berechnen<br />

Norbert Schneider (Hrsg.) | <strong>Gerichtsbezirke</strong> <strong>2021</strong> 63

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