27.01.2021 Aufrufe

Gerichtsbezirke 2021

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen: Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können. Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen:

Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können.

Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab.

Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

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<strong>Gerichtsbezirke</strong> <strong>2021</strong><br />

Zur Abrechnung von Reisekosten<br />

für auswärtige Anwälte<br />

Inhalt<br />

Vorwort 5<br />

Einführung 7<br />

A. Die Reisekosten des Anwalts 7<br />

B. Erstattung der Reisekosten 18<br />

C. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe 44<br />

D. Handhabung der Tabellen 61<br />

Norbert Schneider (Hrsg.)<br />

Herausgeber und Rechtsanwalt Norbert Schneider<br />

ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich<br />

des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts<br />

und Autor zahlreicher Fachpublikationen und<br />

Seminare, u. a. Fälle und Lösungen zum RVG,<br />

AnwaltKommentar RVG, Streitwertkommentar<br />

und RVG Praxiswissen. Er ist außerdem Autor der<br />

Fachinfo-Broschüre „RVG-Reform <strong>2021</strong> kompakt“<br />

und Mitherausgeber der AGS – Zeitschrift für das<br />

gesamte Gebührenrecht sowie der NZFam.<br />

Reisekostentabellen 64<br />

1. Amtsgerichte 64<br />

2. Landgerichte 84<br />

3. Oberlandesgerichte 88<br />

4. Arbeitsgerichte 90<br />

5. Landesarbeitsgerichte 95<br />

6. Verwaltungsgerichte 96<br />

7. Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe 98<br />

8. Sozialgerichte 99<br />

9. Landessozialgerichte 101<br />

10. Finanzgerichte 102<br />

Impressum<br />

Copyright <strong>2021</strong> by<br />

Freie Fachinformationen GmbH<br />

Leyboldstr. 12<br />

50354 Hürth<br />

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ISBN: 978-3-96225-074-4<br />

Alle Rechte vorbehalten. Abdruck, Nachdruck,<br />

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(auch auszugsweise) oder Veränderung über den<br />

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Satz<br />

Helmut Rohde, Euskirchen<br />

Bildquellennachweis<br />

Cover: © Adobe Stock/style67

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