27.01.2021 Aufrufe

Gerichtsbezirke 2021

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen: Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können. Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen:

Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können.

Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab.

Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

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B. ERSTATTUNG DER REISEKOSTEN<br />

Erstattung der Reisekosten des auswärtigen, aber im Gerichtsbezirk niedergelassenen<br />

Rechtsanwalts<br />

Reisekosten eines Rechtsanwalts, der im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist, sind ohne<br />

Notwendigkeitsprüfung zu erstatten.<br />

LG Krefeld, Beschl. v. 30.11.2010 – 5 O 384/09 34<br />

Reisekosten des auswärtigen Anwalts aus dem Gerichtsbezirk<br />

Die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts sind auch dann erstattungsfähig,<br />

wenn sich seine Kanzlei weder am Wohnsitz der Partei noch am Sitz des Gerichts<br />

befindet.<br />

AG Siegburg, Beschl. v. 13.11.2012 – 103 C 64/12 35<br />

Reisekosten des auswärtigen Anwalts aus dem Gerichtsbezirk<br />

Die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsorts, aber noch<br />

im Gerichtsbezirk unterhält, sind immer erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die Partei<br />

selbst am Gerichtsort wohnt. Eine Notwendigkeitsprüfung der Reisekosten eines im Gerichtsbezirk<br />

niedergelassenen Anwalts findet nicht statt.<br />

AG Limburg, Beschl. v. 20.12.2012 – 4 C 406/12 (11) 36<br />

Reisekosten des auswärtigen Anwalts<br />

Die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist, sind<br />

der obsiegenden Partei ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten.<br />

LG Gera, Beschl. v. 5.6.2013 – 2 O 1640/11 37<br />

Reisekosten des auswärtigen Anwalts<br />

Ist der Prozessbevollmächtigte im Bezirk des Prozessgerichts zugelassen, kann er grundsätzlich<br />

die ihm zur Prozesswahrnehmung entstehenden Reisekosten verlangen.<br />

LG Krefeld, Beschl. v. 26.3.2014 – 2 O 294/13 38<br />

34 AGS 2011, 577 = RVGreport 2011, 235 = JurBüro 211, 307.<br />

35 AGS 2012, 594 m. Anm. Thiel = NJW-Spezial 2013, 93.<br />

36 AGS 2013, 98 = NJW-Spezial 2013, 124.<br />

37 AGS 2014, 251.<br />

38 AGS 2014, 424 = JurBüro 2014, 377 = NJW-Spezial 2014, 540.<br />

Norbert Schneider (Hrsg.) | <strong>Gerichtsbezirke</strong> <strong>2021</strong> 19

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