27.01.2021 Aufrufe

Gerichtsbezirke 2021

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen: Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können. Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

Mit der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ Reisekosten nach neuem RVG abrechnen:

Seit dem 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft. Das Gesetz wirkt sich auch auf die Abrechnung der Reisekosten aus. So ist die Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf 0,42 €/km gestiegen und auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben. Die neue Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2021“ erläutert, wann die neuen Beiträge gelten und wie Reisekosten vollständig und richtig abgerechnet werden können.

Die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Abrechnung zu erleichtern, bildet die Fachinfo-Tabelle alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab.

Abrechnungs- und Gebührenexperte RA Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt ausführliche Erläuterungen und Beispielrechnungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwältinnen und Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

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LANDESSOZIALGERICHTE<br />

9. Landessozialgerichte<br />

Entferntester Ort<br />

Landessozialgericht Anschrift PLZ Ort Telefon Telefax km Koordinate PLZ Ort<br />

Bayern Ludwigstraße 15 80539 München 089 2367-1 089 2367-290 385 50.341311,9.766125 97772 Römershager<br />

Forst-Nord<br />

Fahrtkosten<br />

323,40 €<br />

2<br />

– Zweigstelle Schweinfurt Rusterberg 2 97421 Schweinfurt 09721/73087-0 09721/73087-60 449 47.628853,13.091708 83471 Eck 377,16 €<br />

3<br />

Bremen (Zwst. d. LSG Niedersachsen-Bremen)<br />

Am Wall 198 28195 Bremen 0421 361-4305 0421 361-4307 284 51.366619,9.629965 34355 Staufenberg 238,56 €<br />

3<br />

Hessen Steubenplatz 14 64293 Darmstadt 06151 804-01 06151 804-350 286 51.618872,9.406285 34385 Bad Karlshafen 240,24 €<br />

Baden-Württemberg Hauffstraße 5 70190 Stuttgart 0711 921-0 0711 921-2000 282 47.544466,7.706487 79639 Grenzach-<br />

Wyhlen<br />

Berlin-Brandenburg Försterweg 2 - 6 14482 Potsdam 0331 9818-5 0331 9818-4500 231 53.102949,11.278054 19309 Lenzerwische 194,04 €<br />

Saarland Egon-Reinert-Straße 4 - 6 66111 Saarbrücken 0681 501-05 0681 501-2500 74 49.535485,6.386227 66706 Perl 62,16 €<br />

Hamburg Dammtorstraße 7 20354 Hamburg 040 42828-0 040 427-3-10232 0 - €<br />

1<br />

Mecklenburg-Vorpommern Tiergartenstraße 5 17235 Neustrelitz 03981 255-0 03981 255-251 255 53.745962,10.813275 19217 Utecht 214,20 €<br />

Niedersachsen-Bremen Georg-Wilhelm-Straße 1 29223 Celle 05141 962-0 05141 5937-32200 324 53.607093,6.721026 26757 Borkum 272,16 €<br />

2<br />

– Zweigstelle Bremen Am Wall 198 28195 Bremen 0421 361-4305 0421 361-4307 284 51.366619,9.629965 34355 Staufenberg 238,56 €<br />

3<br />

Nordrhein-Westfalen Zweigertstraße 54 45130 Essen 0201 7992-1 0201 7992-7302 222 52.476012,9.045635 32469 Petershagen 186,48 €<br />

Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Platz 1 55116 Mainz 06131 141-0 06131 141-5000 195 49.586338,6.435571 54439 Palzem 163,80 €<br />

Sachsen-Anhalt Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) 0345 220-0 0345 220-2104 233 52.840541,10.835406 29413 Dähre 195,72 €<br />

Sachsen Kauffahrtei 25 09120 Chemnitz 0371 453-0 0371 453-8880 210 51.480366,14.884948 02957 Krauschwitz 176,40 €<br />

Schleswig-Holstein Gottorfstraße 2 24837 Schleswig 04621 86-0 04621 86-1025 196 53.372724,10.575867 21481 Lauenburg/Elbe 164,64 €<br />

Schweinfurt (Zwst. d. LSG<br />

Bayern)<br />

236,88 €<br />

Rusterberg 2 97421 Schweinfurt 09721/73087-0 09721/73087-60 449 47.628853,13.091708 83471 Eck 377,16 €<br />

3<br />

Thüringen Rudolfstraße 46 99092 Erfurt 0361 3776001 0361 3776392 147 50.632800,9.926955 36419 Geisa 123,48 €<br />

Zu 1: Da sich dieser Gerichtsbezirk mit dem Stadtbezirk deckt, gibt es hier im Gerichtsbezirk keine Anwälte, die Reisekosten berechnen können, da hier eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2<br />

VV RVG nicht möglich ist. Bei der Tätigkeit eines auswärtigen Anwalts vor diesem Gericht können Reisekosten also nur erstattet verlangt werden, wenn die Hinzuziehung des auswärtigen<br />

Anwalts notwendig war. Im Falle der Beiordnung im Wege der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts können in diesem<br />

Fall ebenfalls keine Reisekosten geltend gemacht werden.<br />

Zu 2: Da dieses Gericht auch Zweigstellen/Außenstellen unterhält, ist auf die höchstmögliche Entfernung vom Gericht bis zum entferntesten Ort im kompletten Gerichtsbezirk inklusive Zweigstellen/<br />

Außenstellen abzustellen.<br />

Zu 3: Da es sich bei diesem Gericht um eine Zweigstelle/Außenstelle/Nebenstelle/Kammern oder Senate handelt, gilt der gesamte Gerichtsbezirk des Hauptgerichts. Abzustellen ist also auf die<br />

höchstmögliche Entfernung von der Zweigstelle/Außenstelle bis zum äußersten Ort im gesamten Gerichtsbezirk inklusive aller Zweigstellen/Nebenstellen.<br />

Norbert Schneider (Hrsg.) | <strong>Gerichtsbezirke</strong> <strong>2021</strong> 101

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