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CONVINUS Global Mobility Alert KW 3

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a n u a r 2 0 2 1<br />

J<br />

u s g a b e K W 3<br />

A<br />

ZUM SCHENGENER<br />

VERORDNUNGEN<br />

(SIS)<br />

INFORMATIONSSYSTEM<br />

FREE SERVICE OF:<br />

A<br />

GLOBAL MOBILITY SOLUTIONS<br />

<strong>CONVINUS</strong><br />

70, 8001 ZÜRICH, SCHWEIZ<br />

TALSTRASSE<br />

/ INFO@<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />

WWW.<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />

PER<br />

ARBEITSBEWILLIGUNGSRECHTS<br />

FEBRUAR 2021<br />

15.<br />

N e u i g k e i t e n a u s d e r W e l t<br />

d e r g l o b a l e n M o b i l i t ä t<br />

Um die Ausbreitung der neuen Virusformen von Covid-19 zu stoppen, gelten ab Montag,<br />

den 18. Januar 2021 folgende Massnahmen in der Schweiz:<br />

Restaurants, Bars, Clubs, Discos, Tanzlokale, Kulturbetriebe, Sportanlagen,<br />

Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen (seit 22. Dezember 2020).<br />

Fortsetzung der Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen<br />

respektive in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Neu<br />

wird die Maskenpflicht auf dem Arbeitsplatz ausgeweitert, wenn es mehr als 1<br />

Person im Raum gibt.<br />

Im öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr als 5 Personen spontan versammeln.<br />

Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich nicht mehr als 5 Personen treffen.<br />

Empfohlen wird ein Treffen nur zwischen 2 Haushalten.<br />

Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Es dürfen sich aber maximal 5 Personen<br />

im Bereich Sport oder Kultur organisieren. Eine Ausnahme bildet das Training mit<br />

Jugendlichen und Kindern unter 16 Jahren.<br />

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, sofern dies möglich bzw.<br />

mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Besonders gefährdete Personen<br />

haben Anrecht auf Homeoffice oder Beurlaubung, falls dieses nicht möglich ist.<br />

SCHWEIZ:<br />

COVID-19 MASSNAHMEN<br />

NEUE<br />

Läden mit Waren des nicht täglichen Bedarfs werden geschlossen. Die bisherige<br />

Beschränkung der Öffnungszeiten bis 19 Uhr ist aufgehoben.<br />

Das vietnamesische Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales (MOLISA) hat ein<br />

neues Dekret erlassen, welches Auswirkungen auf die Erteilung, Verlängerung und<br />

Stornierung von Arbeitsbewilligungen hat. Dieser Beschluss tritt ab dem 15. Februar<br />

2021 in Kraft und beinhaltet die folgenden Änderungen:<br />

Ausländische Experten und Spezialisten mit einem Bachelorabschluss müssen<br />

mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen, um eine Arbeitsbewilligung<br />

beantragen zu können.<br />

Ausländische Experten und Spezialisten ohne einen Bachelorabschluss müssen<br />

mindestens fünf Jahre relevante Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der Stelle<br />

vorweisen, um eine Arbeitsbewilligung beantragen zu können.<br />

Für kurzfristige Arbeitseinsätze ist für ausländische Staatsangehörige keine<br />

Arbeitserlaubnis notwendig, solange der Einsatz weniger als 30 Tage pro Reise<br />

beträgt und nicht mehr als dreimal pro Jahr stattfindet. Der Arbeitgeber ist<br />

jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer mindestens drei Tage vor dem<br />

Arbeitsbeginn bei der MOLISA zu melden.<br />

VIETNAM:<br />

DES<br />

ÄNDERUNG<br />

Arbeitsbewilligungen können nur noch um bis zu zwei Jahre verlängert werden<br />

und dies für einen begrenzten Zeitraum von maximal vier Jahren. Zusätzlich<br />

müssen Arbeitgeber die Beendigung eines Arbeitseinsatzes innerhalb von 15<br />

Tagen bei der MOLISA melden.<br />

Am 18. Dezember 2020 hat das Schweizer Parlament in Bern zugestimmt, diverse EU-<br />

Verordnungen im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem (SIS) zu<br />

übernehmen.<br />

Das SIS ist ein umfangreiches Informations- und Fahndungssystem für den gesamten<br />

Schengen-Raum. Es wird sowohl für gestohlene Gegenstände als auch für polizeilich<br />

gesuchte Personen im Rahmen von Auslieferungen, Einreisesperren und<br />

Vermisstenfällen verwendet. In der Schweiz haben die kantonalen Migrationsämter, die<br />

Botschaften und Konsulate im Ausland, das Staatssekretariat für Migration, das<br />

Bundesamt für Justiz, das Grenzwachtkorps sowie die Kantonspolizeien Zugriff auf das<br />

System.<br />

SCHWEIZ:<br />

VERSCHIEDENER EU-<br />

ÜBERNAHME<br />

Das Schengener Informationssystem ist neben dem Europäischen Reiseinformationsund<br />

Genehmigungssystem (ETIAS) und dem Datenaustausch zwischen<br />

Sozialversicherungsträgern in der EU, der EFTA und der Schweiz (Projekt EESSI) ein<br />

weiteres Beispiel für die zunehmende internationale Vernetzung von Behörden, welche<br />

sich zunehmend auf den Bereich von Mitarbeiterentsendungen auswirkt.<br />

TSCHECHIEN:<br />

ANPASSUNGEN BEI DER BERECHNUNG DER TSCHECHISCHEN EINKOMMENSTEUERN<br />

WESENTLICHE<br />

Über 10 Jahre wurde in Tschechien das Konzept des sogenannten «Super Gross Salary» angewendet, um die Steuerbasis bei<br />

Erwerbseinkommen zu bestimmen. Grundsätzlich bedeutete dies, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Krankenversicherung auch<br />

als steuerpflichtiger Lohnbestandteil galten und damit das steuerbare Einkommen um 33.8% erhöht wurde.<br />

Das Konzept des «Super Gross Salary», der damit verbundene Einheitssteuersatz und der Solidaritätszuschlag wurden per 1. Januar 2021<br />

abgeschafft.<br />

Neu sind grundsätzlich nur noch 2 progressive Steuersätze von 15% und 23% auf dem regulären Erwerbseinkommen<br />

anwendbar.<br />

Mit den Änderungen wird nicht nur die Berechnung des steuerbaren Einkommens erleichtert, sondern es sinkt für die meisten Arbeitnehmer<br />

auch die Steuerbelastung. Damit soll die geschwächte Wirtschaft wieder angekurbelt werden.

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