CONVINUS Global Mobility Alert KW 3
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a n u a r 2 0 2 1<br />
J<br />
u s g a b e K W 3<br />
A<br />
ZUM SCHENGENER<br />
VERORDNUNGEN<br />
(SIS)<br />
INFORMATIONSSYSTEM<br />
FREE SERVICE OF:<br />
A<br />
GLOBAL MOBILITY SOLUTIONS<br />
<strong>CONVINUS</strong><br />
70, 8001 ZÜRICH, SCHWEIZ<br />
TALSTRASSE<br />
/ INFO@<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />
WWW.<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />
PER<br />
ARBEITSBEWILLIGUNGSRECHTS<br />
FEBRUAR 2021<br />
15.<br />
N e u i g k e i t e n a u s d e r W e l t<br />
d e r g l o b a l e n M o b i l i t ä t<br />
Um die Ausbreitung der neuen Virusformen von Covid-19 zu stoppen, gelten ab Montag,<br />
den 18. Januar 2021 folgende Massnahmen in der Schweiz:<br />
Restaurants, Bars, Clubs, Discos, Tanzlokale, Kulturbetriebe, Sportanlagen,<br />
Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen (seit 22. Dezember 2020).<br />
Fortsetzung der Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen<br />
respektive in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Neu<br />
wird die Maskenpflicht auf dem Arbeitsplatz ausgeweitert, wenn es mehr als 1<br />
Person im Raum gibt.<br />
Im öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr als 5 Personen spontan versammeln.<br />
Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich nicht mehr als 5 Personen treffen.<br />
Empfohlen wird ein Treffen nur zwischen 2 Haushalten.<br />
Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Es dürfen sich aber maximal 5 Personen<br />
im Bereich Sport oder Kultur organisieren. Eine Ausnahme bildet das Training mit<br />
Jugendlichen und Kindern unter 16 Jahren.<br />
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, sofern dies möglich bzw.<br />
mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Besonders gefährdete Personen<br />
haben Anrecht auf Homeoffice oder Beurlaubung, falls dieses nicht möglich ist.<br />
SCHWEIZ:<br />
COVID-19 MASSNAHMEN<br />
NEUE<br />
Läden mit Waren des nicht täglichen Bedarfs werden geschlossen. Die bisherige<br />
Beschränkung der Öffnungszeiten bis 19 Uhr ist aufgehoben.<br />
Das vietnamesische Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales (MOLISA) hat ein<br />
neues Dekret erlassen, welches Auswirkungen auf die Erteilung, Verlängerung und<br />
Stornierung von Arbeitsbewilligungen hat. Dieser Beschluss tritt ab dem 15. Februar<br />
2021 in Kraft und beinhaltet die folgenden Änderungen:<br />
Ausländische Experten und Spezialisten mit einem Bachelorabschluss müssen<br />
mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen, um eine Arbeitsbewilligung<br />
beantragen zu können.<br />
Ausländische Experten und Spezialisten ohne einen Bachelorabschluss müssen<br />
mindestens fünf Jahre relevante Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der Stelle<br />
vorweisen, um eine Arbeitsbewilligung beantragen zu können.<br />
Für kurzfristige Arbeitseinsätze ist für ausländische Staatsangehörige keine<br />
Arbeitserlaubnis notwendig, solange der Einsatz weniger als 30 Tage pro Reise<br />
beträgt und nicht mehr als dreimal pro Jahr stattfindet. Der Arbeitgeber ist<br />
jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer mindestens drei Tage vor dem<br />
Arbeitsbeginn bei der MOLISA zu melden.<br />
VIETNAM:<br />
DES<br />
ÄNDERUNG<br />
Arbeitsbewilligungen können nur noch um bis zu zwei Jahre verlängert werden<br />
und dies für einen begrenzten Zeitraum von maximal vier Jahren. Zusätzlich<br />
müssen Arbeitgeber die Beendigung eines Arbeitseinsatzes innerhalb von 15<br />
Tagen bei der MOLISA melden.<br />
Am 18. Dezember 2020 hat das Schweizer Parlament in Bern zugestimmt, diverse EU-<br />
Verordnungen im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem (SIS) zu<br />
übernehmen.<br />
Das SIS ist ein umfangreiches Informations- und Fahndungssystem für den gesamten<br />
Schengen-Raum. Es wird sowohl für gestohlene Gegenstände als auch für polizeilich<br />
gesuchte Personen im Rahmen von Auslieferungen, Einreisesperren und<br />
Vermisstenfällen verwendet. In der Schweiz haben die kantonalen Migrationsämter, die<br />
Botschaften und Konsulate im Ausland, das Staatssekretariat für Migration, das<br />
Bundesamt für Justiz, das Grenzwachtkorps sowie die Kantonspolizeien Zugriff auf das<br />
System.<br />
SCHWEIZ:<br />
VERSCHIEDENER EU-<br />
ÜBERNAHME<br />
Das Schengener Informationssystem ist neben dem Europäischen Reiseinformationsund<br />
Genehmigungssystem (ETIAS) und dem Datenaustausch zwischen<br />
Sozialversicherungsträgern in der EU, der EFTA und der Schweiz (Projekt EESSI) ein<br />
weiteres Beispiel für die zunehmende internationale Vernetzung von Behörden, welche<br />
sich zunehmend auf den Bereich von Mitarbeiterentsendungen auswirkt.<br />
TSCHECHIEN:<br />
ANPASSUNGEN BEI DER BERECHNUNG DER TSCHECHISCHEN EINKOMMENSTEUERN<br />
WESENTLICHE<br />
Über 10 Jahre wurde in Tschechien das Konzept des sogenannten «Super Gross Salary» angewendet, um die Steuerbasis bei<br />
Erwerbseinkommen zu bestimmen. Grundsätzlich bedeutete dies, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Krankenversicherung auch<br />
als steuerpflichtiger Lohnbestandteil galten und damit das steuerbare Einkommen um 33.8% erhöht wurde.<br />
Das Konzept des «Super Gross Salary», der damit verbundene Einheitssteuersatz und der Solidaritätszuschlag wurden per 1. Januar 2021<br />
abgeschafft.<br />
Neu sind grundsätzlich nur noch 2 progressive Steuersätze von 15% und 23% auf dem regulären Erwerbseinkommen<br />
anwendbar.<br />
Mit den Änderungen wird nicht nur die Berechnung des steuerbaren Einkommens erleichtert, sondern es sinkt für die meisten Arbeitnehmer<br />
auch die Steuerbelastung. Damit soll die geschwächte Wirtschaft wieder angekurbelt werden.