Recht & Geld Frühling/Sommer 2019
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Baukindergeld<br />
Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder<br />
Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten<br />
Baukindergeld fördert die Bundesregierung<br />
Familien mit Kindern mit bis zu 12.000<br />
Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die<br />
seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden<br />
sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag<br />
der Baugenehmigung.<br />
Familien, die in die Regelung fallen,<br />
können seit dem 18. September 2018 bei<br />
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kf W)<br />
die Anträge für Baukindergeld stellen und<br />
sich darum kümmern, dass der Immobilienkauf<br />
anerkannt und gefördert wird. Wer<br />
einen Immobilienkauf noch plant, sollte bei<br />
der Finanzierung die Fördermittel berücksichtigen!<br />
►►Das Wichtigste in Kürze<br />
• Je Kind unter 18 Jahren gibt die Bundesregierung<br />
bis zu 12.000 Euro Zuschuss beim<br />
Kauf einer Immobilie.<br />
• Das gilt auch rückwirkend für alle Käufe<br />
ab dem 1. Januar 2018. Bei Neubauten gilt<br />
der Tag, an dem die Baugenehmigung eingegangen<br />
ist.<br />
• Ab sofort können die Anträge für Baukindergeld<br />
selbstständig bei der Kreditanstalt<br />
für Wiederaufbau (Kf W) gestellt<br />
werden. Welche Voraussetzungen dafür<br />
erfüllt sein müssen, soll im Folgenden zusammengefasst<br />
werden:<br />
►►Fristen<br />
• Bis spätestens Ende 2020 muss der Kaufvertrag<br />
unterschrieben oder die Baugenehmigung<br />
eingegangen sein.<br />
• Spätestens drei Monate nach dem Einzug<br />
(amtliche Meldebestätigung) muss<br />
der Antrag für das Baukindergeld gestellt<br />
sein.<br />
• Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember<br />
2023 gestellt sein, danach geht es<br />
nicht mehr.<br />
►►Für wen gibt es Baukindergeld?<br />
• Anspruch haben Familien mit mindestens<br />
einem Kind.<br />
• Berücksichtigt werden nur Kinder unter<br />
18 Jahren.<br />
• Bisher gibt es keine Begrenzung dafür, wie<br />
viele Kinder angerechnet werden können.<br />
• Die Kinder müssen mit in die Immobilie<br />
einziehen.<br />
• Das zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen<br />
darf außerdem maximal<br />
75.000 Euro betragen sowie zusätzliche<br />
15.000 Euro je Kind.<br />
• Das Baukindergeld gilt nur für die erste<br />
Immobilie – auch dann, wenn eine Immobilie<br />
geerbt oder geschenkt wurde<br />
und wenn der Eigentümer zusammen mit<br />
anderen nur mit einem Anteil daran im<br />
Grundbuch steht.<br />
►►Beispiele<br />
Für eine Beispielfamilie mit zwei Kindern<br />
ergibt das ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen<br />
von maximal 105.000 Euro<br />
(75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro). Wer darunter<br />
liegt, bekommt 24.000 Euro vom Staat<br />
(12.000 Euro je Kind), wer darüber liegt,<br />
wird nicht gefördert.<br />
Bisher ist nur bekannt, dass die Regierung<br />
Baukindergeld für „Familien“ einführen<br />
möchte. Da es noch kein fertiges Gesetz<br />
gibt, ist nicht klar, ob die Förderung auch<br />
für unverheiratete Paare / Patchworkfamilien<br />
gelten wird.<br />
Quelle: Verbraucherzentrale<br />
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