Recht & Geld Frühling/Sommer 2019
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NEUREGELUNGEN<br />
Finanzielle Entlastungen für Familien<br />
Bundesregierung beschließt Familienentlastungsgesetz und Baukindergeld /<br />
Die wichtigsten Details im Überblick<br />
Die geplanten Investitionsausgaben der Bundesregierung belaufen sich in den Jahren <strong>2019</strong> bis 2022 auf insgesamt<br />
151,6 Mrd. Euro – das ist ein Rekordwert, der nochmals 8,4 Mrd. Euro über den im Mai 2018 beschlossenen Eckwerten<br />
liegt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bereiche Infrastruktur, Bildung, Wohnen und Digitalisierung. Hinzu<br />
kommen noch weitere Investitionsimpulse aus den Sondervermögen des Bundes wie dem Aufbauhilfefonds, sowie<br />
der Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, für den 23,7 Mrd. Euro im Jahr <strong>2019</strong> vorgesehen sind. Zwei zentrale<br />
Aspekte bringen finanzielle Entlastungen für Familien.<br />
Fotos: Fotolia<br />
4<br />
Familienentlastungsgesetz<br />
Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett<br />
den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes<br />
beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister<br />
Olaf Scholz vorgelegten<br />
Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen<br />
für Familien zu erreichen. Ein besonderes<br />
Augenmerk legt die Neuregelung auf die<br />
Stärkung des verfügbaren Einkommens für<br />
Familien mit geringen und mittleren Einkünften.<br />
Das Familienentlastungsgesetz ist<br />
Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung<br />
die finanzielle Besserstellung<br />
von Familien anstrebt.<br />
Das Familienentlastungsgesetz ist der erste<br />
Schritt zur Stärkung der verfügbaren Einkommen<br />
von Familien. Es beinhaltet die<br />
folgenden Maßnahmen:<br />
1. Das Kindergeld wird in einem ersten<br />
Schritt ab 1. Juli <strong>2019</strong> um 10 Euro pro Kind<br />
und Monat erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag<br />
wird in den Jahren <strong>2019</strong> und 2020<br />
entsprechend angepasst (jeweils 192 Euro).<br />
2. Im Vorgriff auf die voraussichtlichen<br />
Ergebnisse des 12. Existenzminimumberichts<br />
(Herbst 2018) und des Berichtes zur<br />
Wirkung der „kalten Progression“ wird der<br />
Einkommensteuertarif angepasst. In den<br />
Jahren <strong>2019</strong> und 2020 wird der Grundfreibetrag<br />
erhöht (<strong>2019</strong> um 168 Euro, 2020 um<br />
240 Euro).<br />
3. Damit Lohnsteigerungen auch im <strong>Geld</strong>beutel<br />
der Beschäftigten ankommen, wird<br />
für die Jahre <strong>2019</strong> und 2020 der Effekt der<br />
„kalten Progression“ ausgeglichen, d. h. die<br />
Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden<br />
um die Inflationsrate des Vorjahres<br />
verschoben.<br />
Die für <strong>2019</strong> und 2020 vorgesehenen Maßnahmen<br />
senken die Steuerbeiträge – insbesondere<br />
von Familien – um insgesamt<br />
rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung).<br />
In absoluten Beträgen steigt die Besserstellung<br />
mit dem Einkommen. In Relation<br />
zu den zu zahlenden Steuern profitieren<br />
untere und mittlere Einkommen aber<br />
stärker als höhere. Das heißt, die verfügbaren<br />
Einkommen aller Familien werden<br />
gestärkt. Die größte Wirkung soll aber<br />
ganz bewusst bei mittleren Familieneinkommen<br />
erzielt werden. Dies ist Ausdruck<br />
einer sozial gerechten Finanzpolitik, die<br />
auch ökonomisch vernünftig ist.<br />
►►Beispiele<br />
Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Kindern<br />
und einem Gesamteinkommen von 60.000<br />
Euro zahlt im Jahr <strong>2019</strong> über 9 % (251 Euro)<br />
und 2020 mehr als 20 % (530 Euro) weniger<br />
Steuern.<br />
Beispiel 2: Eine Familie mit ebenfalls zwei<br />
Kindern und einem Familieneinkommen<br />
von 120.000 Euro zahlt im Jahr <strong>2019</strong> etwas<br />
weniger als 2 % (380 Euro) und 2020 weniger<br />
als 4 % (787 Euro) Steuern.<br />
Quelle: Bundesministerium der Finanzen