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Recht & Geld Frühling/Sommer 2019

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NEUREGELUNGEN<br />

Finanzielle Entlastungen für Familien<br />

Bundesregierung beschließt Familienentlastungsgesetz und Baukindergeld /<br />

Die wichtigsten Details im Überblick<br />

Die geplanten Investitionsausgaben der Bundesregierung belaufen sich in den Jahren <strong>2019</strong> bis 2022 auf insgesamt<br />

151,6 Mrd. Euro – das ist ein Rekordwert, der nochmals 8,4 Mrd. Euro über den im Mai 2018 beschlossenen Eckwerten<br />

liegt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bereiche Infrastruktur, Bildung, Wohnen und Digitalisierung. Hinzu<br />

kommen noch weitere Investitionsimpulse aus den Sondervermögen des Bundes wie dem Aufbauhilfefonds, sowie<br />

der Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, für den 23,7 Mrd. Euro im Jahr <strong>2019</strong> vorgesehen sind. Zwei zentrale<br />

Aspekte bringen finanzielle Entlastungen für Familien.<br />

Fotos: Fotolia<br />

4<br />

Familienentlastungsgesetz<br />

Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett<br />

den Entwurf des Familienentlastungsgesetzes<br />

beschlossen. Ziel des von Bundesfinanzminister<br />

Olaf Scholz vorgelegten<br />

Gesetzes ist es, finanzielle Verbesserungen<br />

für Familien zu erreichen. Ein besonderes<br />

Augenmerk legt die Neuregelung auf die<br />

Stärkung des verfügbaren Einkommens für<br />

Familien mit geringen und mittleren Einkünften.<br />

Das Familienentlastungsgesetz ist<br />

Teil eines Gesamtpakets, mit dem die Bundesregierung<br />

die finanzielle Besserstellung<br />

von Familien anstrebt.<br />

Das Familienentlastungsgesetz ist der erste<br />

Schritt zur Stärkung der verfügbaren Einkommen<br />

von Familien. Es beinhaltet die<br />

folgenden Maßnahmen:<br />

1. Das Kindergeld wird in einem ersten<br />

Schritt ab 1. Juli <strong>2019</strong> um 10 Euro pro Kind<br />

und Monat erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag<br />

wird in den Jahren <strong>2019</strong> und 2020<br />

entsprechend angepasst (jeweils 192 Euro).<br />

2. Im Vorgriff auf die voraussichtlichen<br />

Ergebnisse des 12. Existenzminimumberichts<br />

(Herbst 2018) und des Berichtes zur<br />

Wirkung der „kalten Progression“ wird der<br />

Einkommensteuertarif angepasst. In den<br />

Jahren <strong>2019</strong> und 2020 wird der Grundfreibetrag<br />

erhöht (<strong>2019</strong> um 168 Euro, 2020 um<br />

240 Euro).<br />

3. Damit Lohnsteigerungen auch im <strong>Geld</strong>beutel<br />

der Beschäftigten ankommen, wird<br />

für die Jahre <strong>2019</strong> und 2020 der Effekt der<br />

„kalten Progression“ ausgeglichen, d. h. die<br />

Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden<br />

um die Inflationsrate des Vorjahres<br />

verschoben.<br />

Die für <strong>2019</strong> und 2020 vorgesehenen Maßnahmen<br />

senken die Steuerbeiträge – insbesondere<br />

von Familien – um insgesamt<br />

rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung).<br />

In absoluten Beträgen steigt die Besserstellung<br />

mit dem Einkommen. In Relation<br />

zu den zu zahlenden Steuern profitieren<br />

untere und mittlere Einkommen aber<br />

stärker als höhere. Das heißt, die verfügbaren<br />

Einkommen aller Familien werden<br />

gestärkt. Die größte Wirkung soll aber<br />

ganz bewusst bei mittleren Familieneinkommen<br />

erzielt werden. Dies ist Ausdruck<br />

einer sozial gerechten Finanzpolitik, die<br />

auch ökonomisch vernünftig ist.<br />

►►Beispiele<br />

Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Kindern<br />

und einem Gesamteinkommen von 60.000<br />

Euro zahlt im Jahr <strong>2019</strong> über 9 % (251 Euro)<br />

und 2020 mehr als 20 % (530 Euro) weniger<br />

Steuern.<br />

Beispiel 2: Eine Familie mit ebenfalls zwei<br />

Kindern und einem Familieneinkommen<br />

von 120.000 Euro zahlt im Jahr <strong>2019</strong> etwas<br />

weniger als 2 % (380 Euro) und 2020 weniger<br />

als 4 % (787 Euro) Steuern.<br />

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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