Recht & Geld Frühling/Sommer 2019
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KAPITALANLAGE<br />
Wir leben länger, aber wovon?<br />
Private Rentenversicherungen weiterhin von Vorteil<br />
Die Rente mag nach wie vor sicher sein, doch sagt das nichts darüber aus, ob man<br />
von ihr auch noch leben kann. Die Lebenserwartung steigt stetig, während das Rentenniveau<br />
weiter sinkt. Eine Alternative bieten private Rentenversicherungen.<br />
Expertenrat<br />
Harald Deerberg<br />
Versicherungsmakler<br />
Geschäftsführender Gesellschafter<br />
Spezialist für <strong>Geld</strong>anlagen und<br />
Betriebliche Altersvorsorge<br />
Bei der Wahl der<br />
privaten Rentenversicherung<br />
ist entscheidend,<br />
welche Vorteile<br />
man nutzen kann, um<br />
eine passable Rendite<br />
zu erzielen. Was für<br />
den Einzelnen Sinn<br />
macht, hängt von der<br />
persönlichen Situation<br />
und der Lebensplanung<br />
ab.<br />
www.versicherungskontor.net<br />
2004 wurde das Rentenniveau auf 52,9 % abgesenkt,<br />
bis 2020 geht es weiter auf 46 % und bis<br />
2030 auf 43 % runter. Eine weitere Absenkung<br />
ist zu befürchten, bedenkt man, dass die Lebenserwartung<br />
weiter steigt. Schon heute liegt diese<br />
bei Frauen bei 83 Jahren und bei Männern bei<br />
über 78 Jahren. Laut einer Wirtschaftsstudie des<br />
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
(DIW) fehlen schon heute jedem Zweiten im<br />
Rentenalter 700 Euro, insbesondere Frauen.<br />
Private Rentenversicherung?<br />
Neben Immobilienbesitz und <strong>Geld</strong>anlagen bietet<br />
sich immer noch die private Rentenversicherung<br />
an. Der Garantiezins von 0,9 % lädt zwar<br />
nicht gerade zu einem Abschluss ein, aber sie<br />
bietet andere Vorteile, die nicht zu unterschätzen<br />
sind: Steuervorteile und staatliche Zulagen!<br />
Entscheidend für die Wahl bei der privaten<br />
Rentenversicherung ist, welche persönlichen<br />
Vorteile man nutzen kann.<br />
Bei Riesterverträgen geht es nicht nur um die<br />
staatlichen Zuschüsse, sondern auch um Steuervorteile!<br />
Sie sind also nicht nur für Personen mit<br />
Kindern geeignet, sondern zum Beispiel auch für<br />
Beamte. Selbst rentenversicherungspflichtige<br />
Selbständige können davon profitieren!<br />
Mit Basis-Renten, auch Rürup-Renten genannt,<br />
lassen sich Steuern sparen. Zudem sind<br />
sie flexibel, was die Beitragszahlung anbelangt,<br />
da Zuzahlungen möglich sind. Sie kommen für<br />
Freiberufler, Selbständige oder Beamte in Frage.<br />
Mit der betrieblichen Altersvorsorge, zum<br />
Beispiel der Direktversicherung, können Arbeitnehmer<br />
durch eine Gehaltsumwandlung sowohl<br />
Steuern, als auch Sozialversicherungsbeiträge<br />
sparen. Manche ArbeitgeberInnen zahlen freiwillig<br />
einen Zuschuss.<br />
Änderungen seit Januar 2018<br />
Bisher wurden Renten aus betrieblicher Altersvorsorge,<br />
Basis-Renten und Riester-Verträgen<br />
auf die Grundsicherung angerechnet. Das hat<br />
der Gesetzgeber geändert. Die ersten 100 Euro<br />
werden nicht mehr angerechnet. Der Teil, der 100<br />
Euro übersteigt, wird zu 30 % nicht angerechnet,<br />
maximal sind 209 Euro anrechnungsfrei.<br />
Außerdem gilt in der betrieblichen Altersvorsorge<br />
ein erhöhter Satz von 8 % für die<br />
Steuerbefreiung. Der Satz für die Befreiung von<br />
den Sozialversicherungsbeiträgen liegt nach<br />
wie vor bei 4 %.<br />
Die Grundzulage für Riesterverträge ist von<br />
154 Euro jährlich auf 175 Euro gestiegen. Für<br />
jedes kindergeldberechtigte Kind beträgt sie<br />
weiterhin 185 Euro.<br />
Schon lange gilt, dass ab dem Geburtsjahr<br />
2008 eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro<br />
gezahlt wird. Berufseinsteiger, die bis zum 25.<br />
Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen,<br />
erhalten eine einmalige Sonderzulage von<br />
200 Euro.<br />
Bei Neuabschlüssen ab dem 1. Januar <strong>2019</strong><br />
müssen Arbeitgeber in der betrieblichen<br />
Altersversorgung einen Zuschuss in Höhe von<br />
15 % der Entgeltumwandlung mit einzahlen. Ab<br />
2022 gilt dieses auch für Altverträge. Der Beitrag<br />
wird jedoch nur gezahlt, wenn das Einkommen<br />
die sozialversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze<br />
nicht überschreitet.<br />
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