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Recht & Geld Frühling/Sommer 2019

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KAPITALANLAGE<br />

Wir leben länger, aber wovon?<br />

Private Rentenversicherungen weiterhin von Vorteil<br />

Die Rente mag nach wie vor sicher sein, doch sagt das nichts darüber aus, ob man<br />

von ihr auch noch leben kann. Die Lebenserwartung steigt stetig, während das Rentenniveau<br />

weiter sinkt. Eine Alternative bieten private Rentenversicherungen.<br />

Expertenrat<br />

Harald Deerberg<br />

Versicherungsmakler<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Spezialist für <strong>Geld</strong>anlagen und<br />

Betriebliche Altersvorsorge<br />

Bei der Wahl der<br />

privaten Rentenversicherung<br />

ist entscheidend,<br />

welche Vorteile<br />

man nutzen kann, um<br />

eine passable Rendite<br />

zu erzielen. Was für<br />

den Einzelnen Sinn<br />

macht, hängt von der<br />

persönlichen Situation<br />

und der Lebensplanung<br />

ab.<br />

www.versicherungskontor.net<br />

2004 wurde das Rentenniveau auf 52,9 % abgesenkt,<br />

bis 2020 geht es weiter auf 46 % und bis<br />

2030 auf 43 % runter. Eine weitere Absenkung<br />

ist zu befürchten, bedenkt man, dass die Lebenserwartung<br />

weiter steigt. Schon heute liegt diese<br />

bei Frauen bei 83 Jahren und bei Männern bei<br />

über 78 Jahren. Laut einer Wirtschaftsstudie des<br />

Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

(DIW) fehlen schon heute jedem Zweiten im<br />

Rentenalter 700 Euro, insbesondere Frauen.<br />

Private Rentenversicherung?<br />

Neben Immobilienbesitz und <strong>Geld</strong>anlagen bietet<br />

sich immer noch die private Rentenversicherung<br />

an. Der Garantiezins von 0,9 % lädt zwar<br />

nicht gerade zu einem Abschluss ein, aber sie<br />

bietet andere Vorteile, die nicht zu unterschätzen<br />

sind: Steuervorteile und staatliche Zulagen!<br />

Entscheidend für die Wahl bei der privaten<br />

Rentenversicherung ist, welche persönlichen<br />

Vorteile man nutzen kann.<br />

Bei Riesterverträgen geht es nicht nur um die<br />

staatlichen Zuschüsse, sondern auch um Steuervorteile!<br />

Sie sind also nicht nur für Personen mit<br />

Kindern geeignet, sondern zum Beispiel auch für<br />

Beamte. Selbst rentenversicherungspflichtige<br />

Selbständige können davon profitieren!<br />

Mit Basis-Renten, auch Rürup-Renten genannt,<br />

lassen sich Steuern sparen. Zudem sind<br />

sie flexibel, was die Beitragszahlung anbelangt,<br />

da Zuzahlungen möglich sind. Sie kommen für<br />

Freiberufler, Selbständige oder Beamte in Frage.<br />

Mit der betrieblichen Altersvorsorge, zum<br />

Beispiel der Direktversicherung, können Arbeitnehmer<br />

durch eine Gehaltsumwandlung sowohl<br />

Steuern, als auch Sozialversicherungsbeiträge<br />

sparen. Manche ArbeitgeberInnen zahlen freiwillig<br />

einen Zuschuss.<br />

Änderungen seit Januar 2018<br />

Bisher wurden Renten aus betrieblicher Altersvorsorge,<br />

Basis-Renten und Riester-Verträgen<br />

auf die Grundsicherung angerechnet. Das hat<br />

der Gesetzgeber geändert. Die ersten 100 Euro<br />

werden nicht mehr angerechnet. Der Teil, der 100<br />

Euro übersteigt, wird zu 30 % nicht angerechnet,<br />

maximal sind 209 Euro anrechnungsfrei.<br />

Außerdem gilt in der betrieblichen Altersvorsorge<br />

ein erhöhter Satz von 8 % für die<br />

Steuerbefreiung. Der Satz für die Befreiung von<br />

den Sozialversicherungsbeiträgen liegt nach<br />

wie vor bei 4 %.<br />

Die Grundzulage für Riesterverträge ist von<br />

154 Euro jährlich auf 175 Euro gestiegen. Für<br />

jedes kindergeldberechtigte Kind beträgt sie<br />

weiterhin 185 Euro.<br />

Schon lange gilt, dass ab dem Geburtsjahr<br />

2008 eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro<br />

gezahlt wird. Berufseinsteiger, die bis zum 25.<br />

Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen,<br />

erhalten eine einmalige Sonderzulage von<br />

200 Euro.<br />

Bei Neuabschlüssen ab dem 1. Januar <strong>2019</strong><br />

müssen Arbeitgeber in der betrieblichen<br />

Altersversorgung einen Zuschuss in Höhe von<br />

15 % der Entgeltumwandlung mit einzahlen. Ab<br />

2022 gilt dieses auch für Altverträge. Der Beitrag<br />

wird jedoch nur gezahlt, wenn das Einkommen<br />

die sozialversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze<br />

nicht überschreitet.<br />

No risk, but fun?<br />

Versicherungen<br />

und Altersvorsorge<br />

Finanzierungen und <strong>Geld</strong>anlagen<br />

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Schlachte 45, 28195 Bremen, 0421 – 95 85 60<br />

versicherungskontor.net<br />

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