Recht & Geld Frühling/Sommer 2019

MagazinverlagBremen
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KAPITALANLAGE Keine Bruchlandung mit Geschlossenen Fonds Wie Sie Ihr Kapital doch noch retten können Expertenrat Jan-Henning Ahrens Kanzleiinhaber Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 20 Zahlreiche Schiffsfonds sind insolvent, Bauprojekte nicht auskömmlich vermietet. Ähnliches wird in Kürze wahrscheinlich auch bei Flugzeugfonds passieren. Betroffene Anleger sind aber keineswegs machtlos gegenüber Banken und Emissionshäusern. www.kwag-recht.de Langjährige ausgewiesene Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht zahlt sich aus. KWAG-Rechtsanwälte kämpfen mit sorgfältig entwickelter Strategie erfolgreich für ihre Mandanten. Foto: KWAG Neben Schiffsfonds, die schon seit Jahren in Schwierigkeiten sind, geraten aktuell Flugzeugfonds zunehmend unter Druck. Der Grund: Vor allem Großraum-Passagierflugzeuge sind am Markt nicht mehr gefragt. Ein Dortmunder Emissionshaus hat seinen Anlegern kürzlich mitgeteilt, dass die bisherige Leasingnehmerin, eine renommierte asiatische Fluglinie, die Verträge für mehrere Airbus A380 nicht verlängert. Die gerade mal zehn Jahre alten Maschinen werden nun „eingemottet“. Obwohl sich die Fondsgesellschaft seit Monaten um Nachvermietung bemüht, gibt es keinen Interessenten. Die Ausschüttungen liegen auf Eis. Kapitalvernichter Die Flugzeuge sind genauso über Geschlossene Fonds finanziert, wie vor einigen Jahren jede Menge Schiffe. Beides beliebte Anlageprodukte, wie auch der „Dauerbrenner“ Immobilienfonds. Hunderte dieser Fonds haben sich als Kapitalvernichter erwiesen. Häufig ließen Emissionsprospekte und Bankberater keinen Zweifel daran, dass alles sicher und Verluste praktisch ausgeschlossen seien. Mittlerweile macht sich Ernüchterung breit. Zahlreiche Schiffsfonds sind insolvent, Bauprojekte nicht auskömmlich vermietet. Ähnliches wird in Kürze wahrscheinlich auch bei Flugzeugfonds passieren. Betroffene Anleger sind aber keineswegs machtlos gegenüber Banken und Emissionshäusern, auch wenn das auf den ersten Blick so scheint. Es gibt gute Möglichkeiten – etwa wegen sogenannter Prospektfehler oder Falschberatung – Schadensersatz zu verlangen, was oft zur Rückabwicklung des Investments führt: Anleger geben die Beteiligung an die Bank oder die Fondsgesellschaft zurück und erhalten dafür ihr Kapital wieder – plus Zinsen. Ein Verfahren, das bereits vielen Schiffsfonds-Anlegern die Alterssicherung gerettet hat. Mit anderen zusammentun Wer individuelle Klagen scheut, kann sich mit anderen zusammen tun. Wir führen bereits für mehr als 1.000 Anleger sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahren, kurz KapMuG. Eine Art „Sammelklage light“. Das reduziert das Kostenrisiko. Aber Achtung: Es gilt die zehnjährige Ultimoverjährung. Wer zehn Jahre vergehen lässt, ohne etwas zu unternehmen, verliert unwiderruflich jede Möglichkeit, seine Ansprüche zu verfolgen. Ein Dilemma für Anleger, aktuell vor allem bei den angesprochenen Flugzeugfonds. Denn die ersten Leasingverträge für die fondsfinanzierten Maschinen laufen meistens zehn Jahre. Das entspricht genau der absoluten Verjährungsfrist. Mit dem Ende der Vermietung tritt damit zeitgleich die zivilrechtliche Verjährung für mögliche Schadensersatzansprüche ein. Anleger sollten daher umgehend tätig werden. Sonst wird es eng, auch für ihr eingesetztes Kapital. Weil die Leasingraten von immerhin rund 1,7 Millionen Euro pro Monat ausfallen, aber fast 900.000 US-Dollar monatlich vom Fonds aufgebracht werden müssen, um alle finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Etwa gegenüber Banken für Zins und Tilgung – und gegenüber der Fondsgesellschaft selbst. Die kassiert im Fall des A380-Fonds nämlich weiter ein stattliches Geschäftsbesorgungshonorar, während die Anleger jetzt leer ausgehen.

21

KAPITALANLAGE<br />

Keine Bruchlandung mit<br />

Geschlossenen Fonds<br />

Wie Sie Ihr Kapital doch noch retten können<br />

Expertenrat<br />

Jan-Henning Ahrens<br />

Kanzleiinhaber<br />

Fachanwalt für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht<br />

20<br />

Zahlreiche Schiffsfonds<br />

sind insolvent,<br />

Bauprojekte nicht<br />

auskömmlich vermietet.<br />

Ähnliches wird<br />

in Kürze wahrscheinlich<br />

auch bei Flugzeugfonds<br />

passieren.<br />

Betroffene Anleger<br />

sind aber keineswegs<br />

machtlos gegenüber<br />

Banken und Emissionshäusern.<br />

www.kwag-recht.de<br />

Langjährige ausgewiesene Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht zahlt sich aus. KWAG-<strong>Recht</strong>sanwälte<br />

kämpfen mit sorgfältig entwickelter Strategie erfolgreich für ihre Mandanten.<br />

Foto: KWAG<br />

Neben Schiffsfonds, die schon seit Jahren<br />

in Schwierigkeiten sind, geraten aktuell<br />

Flugzeugfonds zunehmend unter Druck.<br />

Der Grund: Vor allem Großraum-Passagierflugzeuge<br />

sind am Markt nicht mehr gefragt.<br />

Ein Dortmunder Emissionshaus hat seinen<br />

Anlegern kürzlich mitgeteilt, dass die bisherige<br />

Leasingnehmerin, eine renommierte asiatische<br />

Fluglinie, die Verträge für mehrere Airbus A380<br />

nicht verlängert. Die gerade mal zehn Jahre alten<br />

Maschinen werden nun „eingemottet“. Obwohl<br />

sich die Fondsgesellschaft seit Monaten<br />

um Nachvermietung bemüht, gibt es keinen Interessenten.<br />

Die Ausschüttungen liegen auf Eis.<br />

Kapitalvernichter<br />

Die Flugzeuge sind genauso über Geschlossene<br />

Fonds finanziert, wie vor einigen Jahren jede<br />

Menge Schiffe. Beides beliebte Anlageprodukte,<br />

wie auch der „Dauerbrenner“ Immobilienfonds.<br />

Hunderte dieser Fonds haben sich als Kapitalvernichter<br />

erwiesen. Häufig ließen Emissionsprospekte<br />

und Bankberater keinen Zweifel<br />

daran, dass alles sicher und Verluste praktisch<br />

ausgeschlossen seien. Mittlerweile macht sich<br />

Ernüchterung breit. Zahlreiche Schiffsfonds<br />

sind insolvent, Bauprojekte nicht auskömmlich<br />

vermietet. Ähnliches wird in Kürze wahrscheinlich<br />

auch bei Flugzeugfonds passieren.<br />

Betroffene Anleger sind aber keineswegs<br />

machtlos gegenüber Banken und Emissionshäusern,<br />

auch wenn das auf den ersten Blick so<br />

scheint. Es gibt gute Möglichkeiten – etwa wegen<br />

sogenannter Prospektfehler oder Falschberatung<br />

– Schadensersatz zu verlangen, was oft<br />

zur Rückabwicklung des Investments führt: Anleger<br />

geben die Beteiligung an die Bank oder die<br />

Fondsgesellschaft zurück und erhalten dafür ihr<br />

Kapital wieder – plus Zinsen. Ein Verfahren, das<br />

bereits vielen Schiffsfonds-Anlegern die Alterssicherung<br />

gerettet hat.<br />

Mit anderen zusammentun<br />

Wer individuelle Klagen scheut, kann sich mit<br />

anderen zusammen tun. Wir führen bereits für<br />

mehr als 1.000 Anleger sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahren,<br />

kurz KapMuG. Eine<br />

Art „Sammelklage light“. Das reduziert das Kostenrisiko.<br />

Aber Achtung: Es gilt die zehnjährige<br />

Ultimoverjährung. Wer zehn Jahre vergehen<br />

lässt, ohne etwas zu unternehmen, verliert unwiderruflich<br />

jede Möglichkeit, seine Ansprüche<br />

zu verfolgen. Ein Dilemma für Anleger, aktuell<br />

vor allem bei den angesprochenen Flugzeugfonds.<br />

Denn die ersten Leasingverträge für die<br />

fondsfinanzierten Maschinen laufen meistens<br />

zehn Jahre. Das entspricht genau der absoluten<br />

Verjährungsfrist. Mit dem Ende der Vermietung<br />

tritt damit zeitgleich die zivilrechtliche Verjährung<br />

für mögliche Schadensersatzansprüche<br />

ein. Anleger sollten daher umgehend tätig werden.<br />

Sonst wird es eng, auch für ihr eingesetztes<br />

Kapital. Weil die Leasingraten von immerhin<br />

rund 1,7 Millionen Euro pro Monat ausfallen,<br />

aber fast 900.000 US-Dollar monatlich vom<br />

Fonds aufgebracht werden müssen, um alle finanziellen<br />

Verpflichtungen zu erfüllen. Etwa<br />

gegenüber Banken für Zins und Tilgung – und<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft selbst. Die<br />

kassiert im Fall des A380-Fonds nämlich weiter<br />

ein stattliches Geschäftsbesorgungshonorar,<br />

während die Anleger jetzt leer ausgehen.

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