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Das Architekturmodell im Unterricht

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Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan

entwickelt werden. (siehe auch vorhabenbezogener

Bebauungsplan)

Geschoßflächenzahl

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die

Geschoßflächenzahl (GFZ) definiert. Es drückt das

Verhältnis von Geschoßfläche des Gebäudes zur

Fläche des Grundstücks aus.

Beispiel: GFZ “1”: Geschoßfläche = Grundfläche

- das Grundstück wäre vollständig eingeschossig

oder zur Hälfte zweigeschossig überbaut.

Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel

Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter

Grundstücksfläche zulässig sind (siehe BauNVO).

Im Bebauungsplan ist die Geschossflächenzahl ein

festgesetzter Wert, um eine Bebauungsdichte zu

vermeiden. Ein Beispiel: Die Geschossflächenzahl

mit dem Wert 0,6 bedeutet, dass auf einem 1.000

Quadratmeter großen Grundstück insgesamt

höchstens 600 Quadratmeter Wohnfläche errichtet

werden dürfen. Dabei bleibt zunächst offen,

wie sich die Geschoßflächen verteilen, ob also in

die Höhe oder in die Breite gebaut wird, da die

Anzahl der Geschoße durch andere Vorschriften

geregelt wird.

Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl (GRZ) (§ 19 Baunutzungsverordnung,

BauNVO) gibt an, wieviel Quadratmeter

Grundfläche eines Gebäudes je Quadratmeter

Grundstücksfläche zulässig sind. Die GRZ wird im

Bebauungsplan festgesetzt.

Stadtplan

Unmaßstäbliche Darstellung zum Auffinden von

Straßen, öffentlichen Einrichtungen, Haltestellen

etc.

Stadtgrundkarte

Maßstäbliche Karte

Die Karte ist in Ebenen (Layers) aufgebaut und

kann im pdf-Format abgegeben und von Ihnen

ausgedruckt werden.

Wegen der Übersichtlichkeit sollten nur die notwendigen

Ebenen angefordert werden:

- Straßen mit Namen

- Grundstücke (Parzellen)

- Haupt- und Nebengebäude, grau hinterlegt

- öffentliche Gebäude

- Gewässer

Quellen:

www.augsburg.de/index.php?id=1083

www.architektur-lexikon.de

bauwärts

Modellbau im Unterricht | Landesarbeitsgemeinschaft Architektur und Schule Bayern e.V. | bauwärts Stadt Raum Bildung Kultur

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