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Das Architekturmodell im Unterricht

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Städtebauliche Analyse, Entwurf, Schichtenmodell , Massenmodell

Abstandsfläche

Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden

bis zur Grundstücksgrenze oder zur

Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre

Größe richtet sich nach der Länge und Höhe der

Wand sowie nach der Art des Baugebietes. Sie dienen

in erster Linie dem Brandschutz, der Lüftung

und Beleuchtung durch Tageslicht, dem Schutz der

Nachbarn vor Belästigungen. Garagen und Nebengebäude

bis zu einer bestimmten Größe brauchen

keine Abstandsfläche. Vorbauten (z.B. Erker) dürfen

in die Abstandsfläche hinein ragen. Einzelne

Bundesländer haben spezielle Länderregelungen

zu Abstandsflächen getroffen.

Baugrenze/ -linie

Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte

Grenze/Linie, die nicht überbaut werden darf.

Gebäude dürfen diese Grenze nicht überschreiten,

wobei ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

Ausmaß - je nach Landesbauordnung -

zugelassen werden kann. Darüber hinaus können

im Bebauungsplan weitere nach Art und Umfang

bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden

(BauNVO). Die Baugrenze ist nicht identisch mit

der Grundstücksgrenze .

Die Baulinie ist eine ggf. im Bebauungsplan eingezeichnete

Linie, auf der gebaut werden muss,

wobei ein Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen

in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden

kann. (vgl. auch Baugrenze ).

Baumassenzahl

Die Baumassenzahl, die im Bebauungsplan festgelegt

ist, gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse

je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

Maßgebend für die Berechnung ist die Grundstücksfläche,

die im Baugebiet liegt. Es gibt eine

einfache Formel, mit der man die Baumasse

berechnen kann: Grundstücksgröße x Baumassenzahl

= zulässige Baumasse. Ein Beispiel: Ist das

Grundstück 1000 m² groß und die Baumassenzahl

im Bebauungsplan mit 0,9 ausgewiesen, dann beträgt

die zulässige Baumasse 900 qm².

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die für jedermann

rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche

Ordnung. Er enthält konkrete Festsetzungen

zur zulässigen Bodennutzung und

bildet die Grundlage für weitere zum Vollzug des

Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen. Der

Modellbau im Unterricht | Landesarbeitsgemeinschaft Architektur und Schule Bayern e.V. | bauwärts Stadt Raum Bildung Kultur

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