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Antiquariatsmesse Stuttgart 2021 - Katalog

Katalog zur Antiquariatsmesse Stuttgart 2021: Die Antiquariatsmesse Stuttgart als größtes Schaufenster für wertvolle Objekte des Antiquariats- und Graphikhandels in Deutschland findet in diesem Jahr in ungewohnter Form statt. Da eine Präsenzmesse nicht stattfinden kann, haben sich 76 Kollegen aus Deutschland, Großbritannien, Österreich, Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und aus Australien zusammengefunden, um einen Katalog für die Messe zu erstellen und gleichzeitig ein Angebot für eine virtuelle Messe zusammengetragen. Der Katalog wird am 7. Januar 2021 an interessierte Kunden verschickt, die virtuelle Messe öffnet ihre „digitalen Pforten“ am 29. Januar 2021 um 12.00 Uhr unter www.antiquariatsmesse-stuttgart.de

Katalog zur Antiquariatsmesse Stuttgart 2021: Die Antiquariatsmesse Stuttgart als größtes Schaufenster für wertvolle Objekte des Antiquariats- und Graphikhandels in Deutschland findet in diesem Jahr in ungewohnter Form statt. Da eine Präsenzmesse nicht stattfinden kann, haben sich 76 Kollegen aus Deutschland, Großbritannien, Österreich, Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und aus Australien zusammengefunden, um einen Katalog für die Messe zu erstellen und gleichzeitig ein Angebot für eine virtuelle Messe zusammengetragen.

Der Katalog wird am 7. Januar 2021 an interessierte Kunden verschickt, die virtuelle Messe öffnet ihre „digitalen Pforten“ am 29. Januar 2021 um 12.00 Uhr unter www.antiquariatsmesse-stuttgart.de

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Antiquariat Elvira Tasbach

Kronberger Str. 20 · 14193 Berlin

Telefon +49 (0)30 824 22 89

E-Mail: Antiquariat-Tasbach@t-online.de · Internet: www.tasbach-rare-books.com

Wertvolle Bücher und Handschriften

Kräftespiel zwischen König und Adel

„Boemisches Landrecht“ (Rückentitel). Handschrift

in deutscher Sprache, rotbraune und dunkelbraune

Tinte auf Papier, Blattgröße 30,5 × 19,8 cm,

Schriftspiegel ca. 22 × 9,5 cm. Das Vorwort unterschrieben

„Präger Schloß. Sonnabent nach Maria Himelfahrt.

Anno im Vierundsechtzigsten (d. h. 1564)

…Wolff von Wrzeßowitz, öbrister Landschreyber

im Königreich Behemen“. 5 Seiten (Vorwort), 1267

Seiten, 13 unbeschriebene Seiten, 79 Seiten (Register),

nicht nummeriert, blindgeprägter Pergament-

Band auf Holzdeckeln, vordere Decke mit dem

geprägten Besitzvermerk „HCVB Hans Christof v.

Bernstein WGD 1573“ (die beiden Schließen fehlen,

der hintere Deckenbezug ist nur noch fragmentarisch

erhalten), Folio (32,7 × 22 cm). € 8500,–

Wolf oder Wolfgang von Wrzesowitz (auch Wrzesowiz

oder Wrzezowetz) war Herr auf Töplitz und Graupen

(Zedler Universal-Lexikon, 59. Band, 1749, S. 689).

1550 bis 1557 wirkte er als Kaiserlicher Kammer-Präsident

in Böhmen (Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie

in der Frühen Neuzeit, Band 1, 2019,

S. 901), darüberhinaus war er oberster Landschreiber in

Böhmen (Neue Kronik von Böhmen, Prag, 1780, Nr.

1569). „Seit der Wahl Kaiser Rudolfs I. von Habsburg

im Jahr 1273, … konnte der Kaiser und König des Reiches

jeweils nur so viel Macht im Reiche ausüben, wie er

in seinem ererbten Territorialfürstentum besaß. Indem

Rudolf das mächtige Böhmen besiegte und seinem österreichischen

Besitz einverleibte, legte er den Grundstein

zu der österreichisch-habsburgischen Hausmacht,

auf die sich das Reich, endgültig seit dem Kaisertum

Maximilians I. gründete. … Andererseits war die kaiserliche

Hausmacht niemals so stark, daß sie dem Reich

eine zentralistische Verfassung hätte aufzwingen können“

(Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, S.

343). Im Jahr 1500 war es in Böhmen zur ersten gesetzlichen

Zusammenfassung des gesamten Landrechtes in

der sogenannten Wladislawschen Landesordnung gekommen.

Diese Landesordnung war ein Dokument der

Übermacht der Stände, d. h. des Adels. Die folgenden

Revisionen spiegeln die Veränderungen im dauernden

Kräftespiel zwischen König und Adel wider: Zunächst

ist die 1530 gedruckte Landesordnung noch ganz im

Geiste der Wladislawischen Landesordnung gehalten,

ergänzt durch die seither gefassten Landtagsbeschlüsse.

Die darauf folgende Fassung von 1549 wurde dann

unter dem persönlichen Einfluss Ferdinands I. nach

der Niederwerfung des ständischen Aufstandes im

Jahr 1547 beschlossen – diese Landesordnung beginnt

deshalb mit den Kapiteln über die Würde, Gewalt

und die Gerichte des Königtums. Bis zur Verfassung

der hier vorliegenden Landesordnung hatte sich das

Kräfteverhältnis allerdings wiederum verändert: „Die

noch zu Lebzeiten Ferdinands geschaffene, aber erst

nach seinem Tode im Druck publizierte und seinem

Nachfolger zugeeignete Landesordnung von 1564 ist

den Ständen wieder günstiger. Dies ist schon äußerlich

bemerkbar, da die Wahl und der Eid des Königs wieder

an die Spitze gestellt werden“ (Otto Peterka, Rechtsgeschichte

der böhmischen Länder, Band 2, Seite 123).

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