Antiquariatsmesse Stuttgart 2021 - Katalog
Katalog zur Antiquariatsmesse Stuttgart 2021: Die Antiquariatsmesse Stuttgart als größtes Schaufenster für wertvolle Objekte des Antiquariats- und Graphikhandels in Deutschland findet in diesem Jahr in ungewohnter Form statt. Da eine Präsenzmesse nicht stattfinden kann, haben sich 76 Kollegen aus Deutschland, Großbritannien, Österreich, Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und aus Australien zusammengefunden, um einen Katalog für die Messe zu erstellen und gleichzeitig ein Angebot für eine virtuelle Messe zusammengetragen. Der Katalog wird am 7. Januar 2021 an interessierte Kunden verschickt, die virtuelle Messe öffnet ihre „digitalen Pforten“ am 29. Januar 2021 um 12.00 Uhr unter www.antiquariatsmesse-stuttgart.de
Katalog zur Antiquariatsmesse Stuttgart 2021: Die Antiquariatsmesse Stuttgart als größtes Schaufenster für wertvolle Objekte des Antiquariats- und Graphikhandels in Deutschland findet in diesem Jahr in ungewohnter Form statt. Da eine Präsenzmesse nicht stattfinden kann, haben sich 76 Kollegen aus Deutschland, Großbritannien, Österreich, Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und aus Australien zusammengefunden, um einen Katalog für die Messe zu erstellen und gleichzeitig ein Angebot für eine virtuelle Messe zusammengetragen.
Der Katalog wird am 7. Januar 2021 an interessierte Kunden verschickt, die virtuelle Messe öffnet ihre „digitalen Pforten“ am 29. Januar 2021 um 12.00 Uhr unter www.antiquariatsmesse-stuttgart.de
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Antiquariat Elvira Tasbach
Kronberger Str. 20 · 14193 Berlin
Telefon +49 (0)30 824 22 89
E-Mail: Antiquariat-Tasbach@t-online.de · Internet: www.tasbach-rare-books.com
Wertvolle Bücher und Handschriften
Kräftespiel zwischen König und Adel
„Boemisches Landrecht“ (Rückentitel). Handschrift
in deutscher Sprache, rotbraune und dunkelbraune
Tinte auf Papier, Blattgröße 30,5 × 19,8 cm,
Schriftspiegel ca. 22 × 9,5 cm. Das Vorwort unterschrieben
„Präger Schloß. Sonnabent nach Maria Himelfahrt.
Anno im Vierundsechtzigsten (d. h. 1564)
…Wolff von Wrzeßowitz, öbrister Landschreyber
im Königreich Behemen“. 5 Seiten (Vorwort), 1267
Seiten, 13 unbeschriebene Seiten, 79 Seiten (Register),
nicht nummeriert, blindgeprägter Pergament-
Band auf Holzdeckeln, vordere Decke mit dem
geprägten Besitzvermerk „HCVB Hans Christof v.
Bernstein WGD 1573“ (die beiden Schließen fehlen,
der hintere Deckenbezug ist nur noch fragmentarisch
erhalten), Folio (32,7 × 22 cm). € 8500,–
Wolf oder Wolfgang von Wrzesowitz (auch Wrzesowiz
oder Wrzezowetz) war Herr auf Töplitz und Graupen
(Zedler Universal-Lexikon, 59. Band, 1749, S. 689).
1550 bis 1557 wirkte er als Kaiserlicher Kammer-Präsident
in Böhmen (Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie
in der Frühen Neuzeit, Band 1, 2019,
S. 901), darüberhinaus war er oberster Landschreiber in
Böhmen (Neue Kronik von Böhmen, Prag, 1780, Nr.
1569). „Seit der Wahl Kaiser Rudolfs I. von Habsburg
im Jahr 1273, … konnte der Kaiser und König des Reiches
jeweils nur so viel Macht im Reiche ausüben, wie er
in seinem ererbten Territorialfürstentum besaß. Indem
Rudolf das mächtige Böhmen besiegte und seinem österreichischen
Besitz einverleibte, legte er den Grundstein
zu der österreichisch-habsburgischen Hausmacht,
auf die sich das Reich, endgültig seit dem Kaisertum
Maximilians I. gründete. … Andererseits war die kaiserliche
Hausmacht niemals so stark, daß sie dem Reich
eine zentralistische Verfassung hätte aufzwingen können“
(Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, S.
343). Im Jahr 1500 war es in Böhmen zur ersten gesetzlichen
Zusammenfassung des gesamten Landrechtes in
der sogenannten Wladislawschen Landesordnung gekommen.
Diese Landesordnung war ein Dokument der
Übermacht der Stände, d. h. des Adels. Die folgenden
Revisionen spiegeln die Veränderungen im dauernden
Kräftespiel zwischen König und Adel wider: Zunächst
ist die 1530 gedruckte Landesordnung noch ganz im
Geiste der Wladislawischen Landesordnung gehalten,
ergänzt durch die seither gefassten Landtagsbeschlüsse.
Die darauf folgende Fassung von 1549 wurde dann
unter dem persönlichen Einfluss Ferdinands I. nach
der Niederwerfung des ständischen Aufstandes im
Jahr 1547 beschlossen – diese Landesordnung beginnt
deshalb mit den Kapiteln über die Würde, Gewalt
und die Gerichte des Königtums. Bis zur Verfassung
der hier vorliegenden Landesordnung hatte sich das
Kräfteverhältnis allerdings wiederum verändert: „Die
noch zu Lebzeiten Ferdinands geschaffene, aber erst
nach seinem Tode im Druck publizierte und seinem
Nachfolger zugeeignete Landesordnung von 1564 ist
den Ständen wieder günstiger. Dies ist schon äußerlich
bemerkbar, da die Wahl und der Eid des Königs wieder
an die Spitze gestellt werden“ (Otto Peterka, Rechtsgeschichte
der böhmischen Länder, Band 2, Seite 123).
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