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Greifenberger Mitteilungen 2021

Wir freuen uns Ihnen unser jährliche Ausgabe zu den Greifenberger Mitteilungen bereits online präsentieren zu können.

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Gebührenordnung 37<br />

Die Gebührenordnung<br />

Zweckverband II für künstliche Besamung der Haustiere<br />

Gebühr für Besamungen bei Verwendung stationseigener Bullen<br />

1. Samenumlage pro Besamung:<br />

(Bruttobetrag inkl. MwSt.)<br />

Betriebe mit Milchleistungsprüfung € 6,00<br />

Betriebe ohne Milchleistungsprüfung € 8,50<br />

Diese Umlage wird für Samen von töchtergeprüften Vererbern<br />

sowie genomischen Jungvererbern berechnet.<br />

2. Inseminationsgebühr Tierärzte:<br />

(Bruttobetrag inkl. MwSt.)<br />

Erstbesamung € 13,50<br />

Zweit- und Drittbesamung € 11,50<br />

3. Inseminationsgebühr Besamungstechniker:<br />

(Bruttobetrag inkl. MwSt.)<br />

Erstbesamung € 13,00<br />

Zweit- und Drittbesamung € 8,00<br />

4. Der Verbandsausschuss ist berechtigt für bestimmte Bullen<br />

einen Zuschlag zur Samenumlage festzusetzen.<br />

5. Bei Besamungen unter Verwendung von zugekauftem Samen<br />

richtet sich die Samenumlage nach dem Einkaufspreis zuzüglich<br />

entstandener Unkosten.<br />

6. Als Erstbesamungen werden auch berechnet:<br />

1. Jede vierte Besamung<br />

2. Die erste Besamung nach der ET-Spülung<br />

3. Die erste Besamung nach dem Verwerfensfall<br />

4. Nachbesamungen, die später als 4 Monate<br />

nach der Erstbesamung erfolgen<br />

10. Gebühr für Stickstoffbelieferung bei Eigenbestandsbesamern<br />

und Containervertragsbetrieben:<br />

(Bruttobetrag inkl. MwSt.)<br />

Stickstoffpauschale pro Jahr mind. € 30,00 bis max. € 80,00<br />

(Anrechnung von 1,00€ für jede Spermaportion, die über die Besamungsstation<br />

Greifenberg bezogen wird.<br />

bis max. 50 Portionen, Erläuterung siehe S. 36)<br />

11. Gebühr für Besamungsmeldung mit Spermafremdbezug:<br />

(Bruttobetrag inkl. MwSt.)<br />

Meldungen von Besamungen mit nicht über Greifenberg bezogenem<br />

Sperma (Regelung gilt auch für Besamungen, welche über<br />

das LKV Bayern e.V. an die BSG gemeldet werden)<br />

Pro erfasste Besamung € 5,00<br />

12. Gebühr für die Anpaarungsberatung<br />

(Nettobetrag zuzügl. 7% MwSt.)<br />

Pro Beratungsbesuch werden berechnet:<br />

Bis 50 Kühe € 50,00<br />

Bis 90 Kühe € 70,00<br />

Über 90 Kühe € 90,00<br />

13. Sämtliche aufgrund der Gebührenordnung des Zweckverbandes<br />

anfallenden Gebühren werden mittels SEPA-Lastschriftverfahren<br />

eingezogen.<br />

14. Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.<strong>2021</strong> in Kraft.<br />

7. Für jede auf ausdrückliches Verlangen des Tierhalters an Sonnund<br />

Feiertagen vorgenommene Besamung erhebt der Tierarzt<br />

oder Besamungsbeauftragte einen Zuschlag. Dieser Zuschlag beträgt<br />

für Tierärzte € 5,00 und für Besamungsbeauftragte € 3,00.<br />

8. Für Besamungen, die nicht im Stall des Tierhalters durchgeführt<br />

werden, für Laufstallbesamungen bei nicht fixierten Tieren und<br />

für Besamungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Tierhalters<br />

zu einer bestimmten Tageszeit außerhalb der üblichen Praxisoder<br />

Besamungstour durchgeführt werden sollen, kann der Tierarzt<br />

oder der Zweckverband, je nach Entfernung und Erschwernis,<br />

ein angemessenes Honorar vom Tierhalter erheben.<br />

9. Diese Gebührenordnung gilt auch für Eigenbestandsbesamer, die<br />

mit dem Zweckverband II für künstliche Besamung der Haustiere<br />

in einem Vertragsverhältnis stehen.

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