200507_Argumentarium_fur_Mitarbeitende_Wiedereroffnung_PBZ_ (1)

19.12.2020 Aufrufe

Argumentarium Wiedereröffnung für MitarbeiterinnenDas oberste Gebot ist wie immer im Kundenkontakt: sachliche Antworten geben, freundlich bleiben,ruhig bleiben, sich nicht in Diskussionen reinziehen lassen und wenn nötig die Antwort mehr alseinmal wiederholen. Verständnis zeigen, auf nächste Woche verweisen – wir haben vor allem Freude,dass wir am 11. Mai und nicht erst am 8. Juni aufmachen dürfen und bitten alle um noch etwasGeduld.Mögliche Fragen von Kundinnen ab 11.05.20201. Warum kann ich ausgeliehene Medien nur zurückbringen, aber keine neuen Medienausleihen?Da die PBZ rund zwei Monate geschlossen war, rechnen wir mit sehr vielen Besuchenden. Damitnicht riesige Schlangen vor der Bibliothek entstehen, müssen wir die Wiedereröffnung inmehreren Etappen durchführen. In der ersten Woche nehmen wir die Medien zurück, reinigen siegut und stellen sie zurück. So können sehr viele Personen kommen, die Medien hinlegen undohne Wartezeiten wieder gehen. In der zweiten Woche können sie dann die Bibliothek betreten,die Medien auswählen und ausleihen. Dabei wird es viel weniger Wartezeit geben, weil dieRückgabe schon erledigt ist. Die Rückgabe ist wegen der Reinigung personalintensiv, weshalbwir uns in der ersten Woche darauf konzentrieren. In der zweiten Woche kann dann wiederausgeliehen werden.Bitte haben Sie Verständnis. Wir sind schon sehr dankbar, dass wir nicht bis am 8. Juni, wievorgängig vom Bundesrat angekündigt, warten müssen. Deshalb bitten wir Sie um Geduld, helfenSie uns, für alle sicher und zügig die Abläufe der Rückgabe erledigen zu können, damit abnächster Woche die Ausleihe ebenso zügig vorgenommen werden kann.2. Ab wann kann ich in den PBZ-Bibliotheken wieder Medien ausleihen?Ab nächster Woche, sprich ab Montag 18.05. bzw. (je nach Bibliothek) ab Dienstag 19.05.3. Ab wann sind die Aufenthaltsflächen und Arbeitsplätze wieder geöffnet?Die Öffnung der Aufenthaltsflächen und Arbeitsplätze können wir zurzeit nicht planen. Das Datumhängt von der Entwicklung der Pandemie und den bundesrätlichen Entscheiden ab. Die PBZbeurteilt die Situation wöchentlich neu und leitet daraus die Massnahmen ab. Wir informierenlaufend über unsere Website www.pbz.ch.4. Ab wann finden in den PBZ-Bibliotheken wieder Events statt?Das Durchführen von Events ist in den PBZ-Bibliotheken zurzeit nicht geplant. Bis wann diesnoch so bleibt, ist noch unklar und hängt von der Entwicklung der Pandemie und denbundesrätlichen Entscheiden ab. Die PBZ beurteilt die Situation wöchentlich neu und leitetdaraus die Massnahmen ab. Wir informieren laufend über unsere Website www.pbz.ch.5. Wie desinfizieren Sie in der PBZ Medien?Mitarbeitende der PBZ reinigen Bücher äusserlich mit Desinfektionsmittel oder mit Seifenwasser.Hüllen sowie Scheiben von Musik- und Hörbuch-CDs und DVDs werden ebenfalls gereinigt. Aufnicht-folierten Medien kann das Virus sehr viel weniger haften bleiben, eine Reinigung ist deshalbArgumentarium Wiedereröffnung für MiA/swi 06.05.2020 Seite 1 von 3

Argumentarium Wiedereröffnung für Mitarbeiterinnen

Das oberste Gebot ist wie immer im Kundenkontakt: sachliche Antworten geben, freundlich bleiben,

ruhig bleiben, sich nicht in Diskussionen reinziehen lassen und wenn nötig die Antwort mehr als

einmal wiederholen. Verständnis zeigen, auf nächste Woche verweisen – wir haben vor allem Freude,

dass wir am 11. Mai und nicht erst am 8. Juni aufmachen dürfen und bitten alle um noch etwas

Geduld.

Mögliche Fragen von Kundinnen ab 11.05.2020

1. Warum kann ich ausgeliehene Medien nur zurückbringen, aber keine neuen Medien

ausleihen?

Da die PBZ rund zwei Monate geschlossen war, rechnen wir mit sehr vielen Besuchenden. Damit

nicht riesige Schlangen vor der Bibliothek entstehen, müssen wir die Wiedereröffnung in

mehreren Etappen durchführen. In der ersten Woche nehmen wir die Medien zurück, reinigen sie

gut und stellen sie zurück. So können sehr viele Personen kommen, die Medien hinlegen und

ohne Wartezeiten wieder gehen. In der zweiten Woche können sie dann die Bibliothek betreten,

die Medien auswählen und ausleihen. Dabei wird es viel weniger Wartezeit geben, weil die

Rückgabe schon erledigt ist. Die Rückgabe ist wegen der Reinigung personalintensiv, weshalb

wir uns in der ersten Woche darauf konzentrieren. In der zweiten Woche kann dann wieder

ausgeliehen werden.

Bitte haben Sie Verständnis. Wir sind schon sehr dankbar, dass wir nicht bis am 8. Juni, wie

vorgängig vom Bundesrat angekündigt, warten müssen. Deshalb bitten wir Sie um Geduld, helfen

Sie uns, für alle sicher und zügig die Abläufe der Rückgabe erledigen zu können, damit ab

nächster Woche die Ausleihe ebenso zügig vorgenommen werden kann.

2. Ab wann kann ich in den PBZ-Bibliotheken wieder Medien ausleihen?

Ab nächster Woche, sprich ab Montag 18.05. bzw. (je nach Bibliothek) ab Dienstag 19.05.

3. Ab wann sind die Aufenthaltsflächen und Arbeitsplätze wieder geöffnet?

Die Öffnung der Aufenthaltsflächen und Arbeitsplätze können wir zurzeit nicht planen. Das Datum

hängt von der Entwicklung der Pandemie und den bundesrätlichen Entscheiden ab. Die PBZ

beurteilt die Situation wöchentlich neu und leitet daraus die Massnahmen ab. Wir informieren

laufend über unsere Website www.pbz.ch.

4. Ab wann finden in den PBZ-Bibliotheken wieder Events statt?

Das Durchführen von Events ist in den PBZ-Bibliotheken zurzeit nicht geplant. Bis wann dies

noch so bleibt, ist noch unklar und hängt von der Entwicklung der Pandemie und den

bundesrätlichen Entscheiden ab. Die PBZ beurteilt die Situation wöchentlich neu und leitet

daraus die Massnahmen ab. Wir informieren laufend über unsere Website www.pbz.ch.

5. Wie desinfizieren Sie in der PBZ Medien?

Mitarbeitende der PBZ reinigen Bücher äusserlich mit Desinfektionsmittel oder mit Seifenwasser.

Hüllen sowie Scheiben von Musik- und Hörbuch-CDs und DVDs werden ebenfalls gereinigt. Auf

nicht-folierten Medien kann das Virus sehr viel weniger haften bleiben, eine Reinigung ist deshalb

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nicht unbedingt nötig. Sie dürfen jedoch auch gereinigt werden oder auch einfach einen Tag

weggelegt werden (Quarantäne), dann sind sie sicher virenfrei.

6. Haben die PBZ-Bibliotheken ein Schutzkonzept und kann ich es haben?

Ja, die PBZ-Bibliotheken haben ein Schutzkonzept, das auf Grund einer Branchenlösung

(Verband der Bibliotheken «bibliosuisse») gemäss den Vorgaben des BAG erstellt wurde. Das

Schutzkonzept ist für den internen Gebrauch bestimmt, Sie können es aber an der Theke

verlangen, es kurz einsehen und uns dann zurückgeben.

7. Wie viele Personen sind in den PBZ-Bibliotheken erlaubt?

Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in den Bibliotheksräumlichkeiten sein dürfen, ist auf

eine Person pro 10 m2 inkl. Mitarbeiterinnen beschränkt. Sie wird auf Grund der Fläche jeder

Bibliothek, die dem Publikum zugänglich ist, berechnet.

8. Wie kann ich mich in den PBZ-Bibliotheken schützen?

Für Kundinnen steht Desinfektionsmittel beim Eingang/Ausgang oder bei Nachfrage Handschuhe

zur Verfügung, Halten Sie die 2 Meter Abstand zu anderen Menschen und halten Sie sich nur

kurz in der Bibliothek auf. Wählen Sie in unserem online-Katalog vor Ihrem Besuch in der PBZ

aus, was Sie ausleihen möchten, dann können Sie die Räume schnell wieder verlassen.

9. Warum hat die PBZ während der Schliessungszeit keinen Abholservice oder keinen

Postversand angeboten?

Die Vorgaben des Bundesrates wurden klar kommuniziert und mussten von allen eingehalten

werden: möglichst wenig Kontakt mit und zwischen Menschen in der Öffentlichkeit, nur das

Notwendigste ist Grund genug, aus dem Haus zu gehen.

Die PBZ hat diese Vorgabe des Bundesrates ernst genommen und deshalb keine

Dienstleistungen angeboten, die die Mitarbeitenden und die Kundinnen und Kunden mehr als

dringend nötig auf die Strasse gelockt hätten. Der Versand oder ein Abholservice hätte viele

Menschen dazu gebracht (Mitarbeitende und Kunden und Kundinnen), nach draussen zu gehen

und sich anderen Menschen auszusetzen. Auch wäre die seit März schon komplett überlastete

Post (und deren Mitarbeitende) noch viel mehr belastet worden. Viele Bibliotheken haben solche

Lösungen angeboten, die PBZ hat das ganz bewusst nicht gemacht.

Die Haltung der PBZ ist klar: wir helfen mit bewussten Entscheiden mit, dass die Kurven der

Corona-Zahlen schneller flach werden und bleiben. Auch deshalb eröffnen wir schrittweise.

Besser noch etwas länger Geduld haben als das Risiko eingehen, dass die Corona-Pandemie

weiterhin stark unseren Alltag bestimmt.

10. Warum hat die PBZ nichts unternommen, damit das Zuhausebleiben für die Kundinnen

und Kunden einfacher wird?

In der Zeit der Schliessung hat die PBZ von Anfang an sofort die E-Medien aufgestockt, so dass

viel mehr E-Medien zur Verfügung standen. Wir haben dazu viele positive Reaktionen erhalten

Das Weglassen von speziellen Dienstleistungen wie Postversand oder Abholservice hat

mitgeholfen, dass die schrittweise Öffnung schneller möglich wird..

11. Warum hat die PBZ die in den Medien besprochenen Neuerscheinungen nicht im Bestand?

Die PBZ hat die Vorgabe des Bundesrats ernst genommen und unsere Mitarbeitenden nicht mehr

als unbedingt nötig in den Bibliotheken arbeiten lassen. Da wir in ganz am Anfang der

Wiedereröffnung den Fokus auf in die Sicherheit unserer KundInnen und Mitarbeitenden legen

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müssen, werden die Neuerscheinungen nicht gleich bei der Eröffnung für Kundinnen und Kunden

zur Verfügung stehen. Wir bitten Sie noch einen Moment Geduld zu haben. Unser

Medienangebot wird bald wieder aktualisiert sein.

12. Warum wird meine Mitgliedschaft nicht um zwei Monate verlängert?

Die Kunden und Kundinnen mit einem entsprechenden Bibliotheksausweis konnten während der

ganzen Dauer der Schliessung uneingeschränkt auf unser sehr grosses E-Medien-Angebot

zugreifen. Diese Dienstleistung wurde seit der Schliessung stark ausgebaut und ist zugänglich.

Die PBZ hat in dieser Zeit der Schliessung weniger Karten verkauft, weniger Mahnungs- und

Reservationseinnahmen gehabt, keine Flohmarkt-Bücher verkaufen können etc. Gleichzeitig

fielen weiterhin alle Betriebskosten auch für diese Zeit an. Das heisst, die PBZ muss mit einem

beträchtlichen finanziellen Verlust rechnen.

Die PBZ wird hauptsächlich über Steuergelder finanziert sowie über Eigeneinnahmen (Beispiele

siehe oben) und über Spenden. Wir möchten unsere Karteninhaber und Karteninhaberinnen, die

ja in den meisten Fällen auch Mitglieder des Vereins PBZ sind, bitten, Solidarität mit der PBZ zu

zeigen. Die Kosten für eine Jahreskarte sind ohnehin schon tief für die darin enthaltenen

Dienstleistungen, und wir bitten daher unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis.

Weitere Fragen

Zu allen weiteren Fragen können die Mitarbeitenden die Antworten aus dem Dokument «Interne

Vorgaben und Informationen zur Wiedereröffnung der PBZ ab 11. Mai 2020» und dem Schutzkonzept

ableiten. Lest beide Dokumente gut durch, falls nötig mehrmals, damit ihr beim Beantworten von Fragen

der Kundinnen sicher auftreten könnt. Bei Unsicherheiten könnt ihr jederzeit eure Vorgesetzen fragen.

Bitte meldet häufig gestellt Fragen an die eGL weiter, damit wir das Argumentarium per 18.05.2020

erweitert nochmals publizieren können.

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