17.12.2020 Aufrufe

H.I.S. Deutschland Touristik - Rundreise-Broschüre 2021

Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!

Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!

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■ Reisebedingungen der H.I.S. Deutschland Touristik GmbH für Buchungen

von Pauschalangeboten ■

bar und außergewöhnlich, wenn sie außerhalb der Kontrolle von H.I.S.

liegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,

wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Über Art und Höhe der Entschädigungspauschale sowie die Abwicklung

der Entschädigungszahlungen unterrichtet H.I.S. den Kunden/

Reisenden ausdrücklich in der Reisebestätigung.

Ist H.I.S. infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises

verpflichtet, dann hat diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb

von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erfolgen.

Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB bleibt unberührt.

Danach kann er durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger

verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten

aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung gilt

als rechtzeitig erfolgt, wenn sie H.I.S. 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

H.I.S. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung

sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten

bei Unfall oder Krankheit.

6. Umbuchung

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen

des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,

der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger

Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung

erforderlich ist, weil H.I.S. keine, unzureichende oder falsche

vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber

dem Reisenden gegeben hat. In dem Fall ist die Umbuchung kostenlos

möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch

eine Umbuchung vorgenommen, kann H.I.S. bei Einhaltung der nachstehenden

Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden für jeweils

von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Wurde vor der

Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart, beträgt

das Umbuchungsentgelt jeweils bis zum 30. Tag des Reisebeginns

€ 25,00 je betroffenem Reisenden.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen,

können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach

Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitigen

Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn der

Wunsch nach einer Umbuchung nur geringfügige Kosten verursacht.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl ist H.I.S. berechtigt,

nach den folgenden Regelungen zurückzutreten:

– die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs

der Rücktrittserklärung von H.I.S. beim Kunden muss in der jeweiligen

vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

– H.I.S. hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist

in der Reisebestätigung anzugeben.

– H.I.S. ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise

unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen

der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

– ein Rücktritt von H.I.S. später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

H.I.S. verweist ausdrücklich auf § 651h Abs. 4 BGB.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde

auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4

oben gilt entsprechend.

8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist H.I.S. den Kunden auf

die Verpflichtung des Veranstalters hin, über die Identität der ausführenden

Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem

Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die

Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. H.I.S. verweist

insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung

über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft

noch nicht feststeht, informiert H.I.S. den Kunden vor Vertragsschluss

über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen

wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird H.I.S. sicherstellen,

dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich

zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die

Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

9. Obliegenheiten des Kunden

Unterrichtungspflicht:

Der Kunde hat H.I.S. und/oder seinen Reisevermittler, über welchen er

die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen

Reiseunterlagen (z.B. Flugticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb

der von H.I.S. mitgeteilten Frist erhält.

Mängelanzeige/Abhilfeverlangen:

Wird die Reise wegen eines Mangels beeinträchtigt, so kann der Reisende

Abhilfe verlangen, indem er den Mangel unverzüglich dem Vertreter

von H.I.S. vor Ort anzeigt. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,

die Mängelanzeige zu erheben, und kann H.I.S. deshalb nicht

Abhilfe schaffen, kann der Reisende weder Minderungsansprüche

nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB

geltend machen. Ist ein Vertreter nicht anwesend, sind die Reisemängel

an H.I.S. an die am Ende mitgeteilte Kontaktadresse zu richten. In

der Reisebestätigung finden sich Angaben über die Erreichbarkeit des

Vertreters von H.I.S. bzw. der Kontaktstelle vor Ort. Der Reisende kann

die Mängelanzeige auch gegenüber seinem Reisevermittler, über den

er die Pauschalreise gebucht hat, erheben. Der Vertreter von H.I.S. ist

beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch

nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung:

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen

Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art

nach § 651l BGB kündigen, hat er H.I.S. zuvor eine angemessene Frist

zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe

von H.I.S. verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig

ist.

10. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von H.I.S. für Schäden, die nicht aus der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und

nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis

beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche

nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz

bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

H.I.S. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden

im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich

vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,

Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in

Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremd-

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H.I.S. Germany

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