H.I.S. Deutschland Touristik - Rundreise-Broschüre 2021
Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!
Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!
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■ Reisebedingungen der H.I.S. Deutschland Touristik GmbH für Buchungen
von Pauschalangeboten ■
bar und außergewöhnlich, wenn sie außerhalb der Kontrolle von H.I.S.
liegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Über Art und Höhe der Entschädigungspauschale sowie die Abwicklung
der Entschädigungszahlungen unterrichtet H.I.S. den Kunden/
Reisenden ausdrücklich in der Reisebestätigung.
Ist H.I.S. infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, dann hat diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB bleibt unberührt.
Danach kann er durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung gilt
als rechtzeitig erfolgt, wenn sie H.I.S. 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
H.I.S. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit.
6. Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,
der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger
Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil H.I.S. keine, unzureichende oder falsche
vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber
dem Reisenden gegeben hat. In dem Fall ist die Umbuchung kostenlos
möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch
eine Umbuchung vorgenommen, kann H.I.S. bei Einhaltung der nachstehenden
Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden für jeweils
von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Wurde vor der
Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart, beträgt
das Umbuchungsentgelt jeweils bis zum 30. Tag des Reisebeginns
€ 25,00 je betroffenem Reisenden.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitigen
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn der
Wunsch nach einer Umbuchung nur geringfügige Kosten verursacht.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl ist H.I.S. berechtigt,
nach den folgenden Regelungen zurückzutreten:
– die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung von H.I.S. beim Kunden muss in der jeweiligen
vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
– H.I.S. hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
in der Reisebestätigung anzugeben.
– H.I.S. ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
– ein Rücktritt von H.I.S. später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
H.I.S. verweist ausdrücklich auf § 651h Abs. 4 BGB.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4
oben gilt entsprechend.
8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist H.I.S. den Kunden auf
die Verpflichtung des Veranstalters hin, über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem
Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die
Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. H.I.S. verweist
insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft
noch nicht feststeht, informiert H.I.S. den Kunden vor Vertragsschluss
über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen
wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird H.I.S. sicherstellen,
dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich
zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die
Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
9. Obliegenheiten des Kunden
Unterrichtungspflicht:
Der Kunde hat H.I.S. und/oder seinen Reisevermittler, über welchen er
die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen
Reiseunterlagen (z.B. Flugticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb
der von H.I.S. mitgeteilten Frist erhält.
Mängelanzeige/Abhilfeverlangen:
Wird die Reise wegen eines Mangels beeinträchtigt, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen, indem er den Mangel unverzüglich dem Vertreter
von H.I.S. vor Ort anzeigt. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,
die Mängelanzeige zu erheben, und kann H.I.S. deshalb nicht
Abhilfe schaffen, kann der Reisende weder Minderungsansprüche
nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB
geltend machen. Ist ein Vertreter nicht anwesend, sind die Reisemängel
an H.I.S. an die am Ende mitgeteilte Kontaktadresse zu richten. In
der Reisebestätigung finden sich Angaben über die Erreichbarkeit des
Vertreters von H.I.S. bzw. der Kontaktstelle vor Ort. Der Reisende kann
die Mängelanzeige auch gegenüber seinem Reisevermittler, über den
er die Pauschalreise gebucht hat, erheben. Der Vertreter von H.I.S. ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Fristsetzung vor Kündigung:
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen
Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art
nach § 651l BGB kündigen, hat er H.I.S. zuvor eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe
von H.I.S. verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig
ist.
10. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von H.I.S. für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und
nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche
nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz
bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
H.I.S. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in
Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremd-
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H.I.S. Germany