17.12.2020 Aufrufe

H.I.S. Deutschland Touristik - Rundreise-Broschüre 2021

Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!

Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!

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Ziff. 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Erfolgt die Buchung

in weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis

sofort zahlungsfällig.

Die Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines

Sicherungsscheins entfällt, wenn die Reiseleistungen keine Beförderung

des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt

zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück

zum Inhalt haben und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte

Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach

Erhalt aller Reiseleistungen fällig und zahlbar ist. Das gilt auch, wenn

eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde,

H.I.S. in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung

bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

Ist der Kunde mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung in Verzug,

obwohl H.I.S. seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß

erbracht und seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und

besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht

des Kunden, dann ist H.I.S. nach Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt

vom Pauschalreisevertrag berechtigt. Der Kunde kann mit Rücktrittskosten

gemäß Ziffer 5 belastet werden.

3. Änderungen von Vertragsinhalten (mit Ausnahme des

Reisepreises) vor Reisebeginn

Änderungen oder Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von

dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss

notwendig werden und von H.I.S. nicht wider Treu und

Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit

die Abweichungen unerheblich sind und dadurch der Gesamtzuschnitt

der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. H.I.S. wird den Kunden

über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund

auf einem dauerhaften Datenträger (auch durch Email

oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener

Weise unterrichten.

Kommt es zu einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft

einer Reiseleistung oder zu einer Abweichung von besonderen

Vorgaben des Kunden, wie sie im Vertrag vereinbart worden sind,

kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit Mitteilung

der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung

annehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Erklärt der Kunde nicht ausdrücklich innerhalb der von H.I.S. gesetzten

Frist den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung

als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,

soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Hatte H.I.S. für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer

eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit

zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag

gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Erhöhung bzw. Senkung des Reisepreises

H.I.S. ist zur Erhöhung des Reisepreises nach Abschluss des Pauschalreisevertrages

gemäß den §§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden

Bestimmungen berechtigt, wenn

– eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund

höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

– eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte

Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,

oder

– eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden

Wechselkurse

sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

Über die Erhöhung des Reisepreises und die Gründe hat H.I.S. den

Reisenden in Textform klar und verständlich zu unterrichten. Eine Berechnung

der Preiserhöhung wird dem Kunden übermittelt.

Erhöht sich der Preis für die Beförderung von Personen, dann kann

H.I.S. den Reisepreis entsprechend der nachfolgenden Berechnung

erhöhen:

– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann H.I.S. vom

Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

– Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel

geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch

die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.

Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann

H.I.S. vom Kunden verlangen.

Erhöhen sich Steuern und sonstige Abgaben, dann kann der Reisepreis

um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöht werden.

Erhöhen sich Wechselkurse, dann kann der Reisepreis in dem Umfang

erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für H.I.S. verteuert hat.

Der Kunde/Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen,

wenn und soweit sich die oben genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse

nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben

und hierdurch für H.I.S. niedrigere Kosten entstanden sind. Ein eventuell

vom Kunden gezahlter Mehrbetrag ist ihm von H.I.S. zu erstatten.

H.I.S. darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die H.I.S.

tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. H.I.S. hat

dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher

Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

Preiserhöhungen sind nur wirksam, wenn der Kunde bis zum 20. Tag

vor Reisebeginn unterrichtet wird.

Übersteigt die Preiserhöhung den vorbehaltenen Reisepreis um mehr

als 8%, kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit der

Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder

die Änderung akzeptieren oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag

zurückzutreten. Erklärt der Kunde/Reisende nicht innerhalb

der von H.I.S. gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den

Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag

zurückzutreten. Der Rücktritt kann in Textform (§ 126b

BGB) erfolgen. Der Kunde hat den Rücktritt gegenüber H.I.S. unter

der am Ende der Vertragsbedingungen stehenden Kontaktdaten von

H.I.S. zu erklären. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht,

kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

Bei einem Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn oder einem Nichtantritt

der Reise verliert H.I.S. den Anspruch auf den Reisepreis.

Stattdessen kann H.I.S. eine angemessene Entschädigung verlangen,

soweit H.I.S. den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort

der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,

außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung

der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort

erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeid-

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