H.I.S. Deutschland Touristik - Rundreise-Broschüre 2021
Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!
Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!
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Ziff. 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Erfolgt die Buchung
in weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis
sofort zahlungsfällig.
Die Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines
Sicherungsscheins entfällt, wenn die Reiseleistungen keine Beförderung
des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt
zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück
zum Inhalt haben und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte
Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach
Erhalt aller Reiseleistungen fällig und zahlbar ist. Das gilt auch, wenn
eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde,
H.I.S. in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung
bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.
Ist der Kunde mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung in Verzug,
obwohl H.I.S. seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß
erbracht und seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und
besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
des Kunden, dann ist H.I.S. nach Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt
vom Pauschalreisevertrag berechtigt. Der Kunde kann mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5 belastet werden.
3. Änderungen von Vertragsinhalten (mit Ausnahme des
Reisepreises) vor Reisebeginn
Änderungen oder Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von H.I.S. nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit
die Abweichungen unerheblich sind und dadurch der Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. H.I.S. wird den Kunden
über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
auf einem dauerhaften Datenträger (auch durch Email
oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise unterrichten.
Kommt es zu einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft
einer Reiseleistung oder zu einer Abweichung von besonderen
Vorgaben des Kunden, wie sie im Vertrag vereinbart worden sind,
kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit Mitteilung
der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung
annehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Erklärt der Kunde nicht ausdrücklich innerhalb der von H.I.S. gesetzten
Frist den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung
als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Hatte H.I.S. für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer
eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit
zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag
gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Erhöhung bzw. Senkung des Reisepreises
H.I.S. ist zur Erhöhung des Reisepreises nach Abschluss des Pauschalreisevertrages
gemäß den §§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden
Bestimmungen berechtigt, wenn
– eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund
höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
– eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte
Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,
oder
– eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Über die Erhöhung des Reisepreises und die Gründe hat H.I.S. den
Reisenden in Textform klar und verständlich zu unterrichten. Eine Berechnung
der Preiserhöhung wird dem Kunden übermittelt.
Erhöht sich der Preis für die Beförderung von Personen, dann kann
H.I.S. den Reisepreis entsprechend der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann H.I.S. vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
– Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann
H.I.S. vom Kunden verlangen.
Erhöhen sich Steuern und sonstige Abgaben, dann kann der Reisepreis
um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöht werden.
Erhöhen sich Wechselkurse, dann kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für H.I.S. verteuert hat.
Der Kunde/Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen,
wenn und soweit sich die oben genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse
nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben
und hierdurch für H.I.S. niedrigere Kosten entstanden sind. Ein eventuell
vom Kunden gezahlter Mehrbetrag ist ihm von H.I.S. zu erstatten.
H.I.S. darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die H.I.S.
tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. H.I.S. hat
dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher
Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
Preiserhöhungen sind nur wirksam, wenn der Kunde bis zum 20. Tag
vor Reisebeginn unterrichtet wird.
Übersteigt die Preiserhöhung den vorbehaltenen Reisepreis um mehr
als 8%, kann der Kunde innerhalb einer von H.I.S. gleichzeitig mit der
Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder
die Änderung akzeptieren oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten. Erklärt der Kunde/Reisende nicht innerhalb
der von H.I.S. gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den
Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt kann in Textform (§ 126b
BGB) erfolgen. Der Kunde hat den Rücktritt gegenüber H.I.S. unter
der am Ende der Vertragsbedingungen stehenden Kontaktdaten von
H.I.S. zu erklären. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn oder einem Nichtantritt
der Reise verliert H.I.S. den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann H.I.S. eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit H.I.S. den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort
der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung
der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeid-
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H.I.S. Germany