H.I.S. Deutschland Touristik - Rundreise-Broschüre 2021
Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!
Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!
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■ Reisebedingungen der H.I.S. Deutschland Touristik GmbH für Buchungen
von Pauschalangeboten ■
Diese Reisebedingungen gelten nicht, soweit H.I.S. ausdrücklich als
Reisevermittler für einzelne Leistungen tätig wird und den Kunden jeweils
gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von
H.I.S. für die Reise, soweit sie dem Kunden bei der Buchung vorliegen,
bilden die Grundlagen des Angebots von H.I.S. und der Buchung
des Kunden. Bei einer Abweichung des Inhalts der Reisebestätigung
von H.I.S. vom Inhalt der Buchung liegt ein neues Angebot von H.I.S.
vor. An dieses hält sich H.I.S. für die Dauer von 10 Tagen gebunden.
Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, soweit H.I.S. auf das neue geänderte Angebot hingewiesen
und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Der
Kunde kann innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen die Annahme
des Angebots entweder ausdrücklich oder durch Zahlung erklären.
Die von H.I.S. gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle
zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl
und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nummer 1,
3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich
vereinbart ist.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail
oder per Telefax erfolgt, gilt wie folgt:
Mit Ausnahme von mündlichen und telefonischen Buchungen erfolgen
die Buchungen mit dem Buchungsformular von H.I.S. Bei der Buchung
mittels E-Mail wird das vom Kunden ausgefüllte und unterzeichnete
Buchungsformular im Anhang übermittelt. Mit der Buchung bietet der
Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich
an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden. Mit dem Zugang
der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch H.I.S. kommt
der Vertrag zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
übermittelt H.I.S. dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
Reisebestätigung in Textform. Erfolgte der Vertragsschluss
in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien
oder außerhalb von Geschäftsräumen, hat der Kunde/Reisende Anspruch
auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.
(1) Satz 2 EGBGB.
In den Fällen, in denen H.I.S. dem Kunden ein verbindliches und
konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum unterbreitet,
kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden
Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot
ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in
der von H.I.S. angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall
kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden
bei H.I.S. zustande. H.I.S. wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung
unterrichten. Der Vertrag ist aber unabhängig vom Zugang
der Benachrichtigung beim Kunden rechtsverbindlich.
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Internet, App,
Telemedien gilt für den Vertragsschluss das Folgende:
– H.I.S. erklärt dem Kunden den Ablauf der elektronischen Buchung in
der entsprechenden Anwendung (Internet, App, Telemedien).
– Für die Korrektur seiner Eingaben, für die Löschung oder das Zurücksetzen
des gesamten Buchungsformulars steht dem Kunden eine
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Die Benutzung
wird von H.I.S. entsprechend erläutert.
– Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen
sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die
deutsche Sprache.
– Wird der Vertragstext von H.I.S. im Onlinebuchungssystem gespeichert,
wird H.I.S. den Kunden darüber und über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes in Kenntnis setzen.
– Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der
Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich
an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung
der elektronischen Erklärung gebunden.
– Der Eingang seiner Buchung wird dem Kunden unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
– Die Übermittlung der Buchung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ stellt keinen Anspruch des Kunden auf das
Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben dar. H.I.S. kann das Vertragsangebot entweder annehmen
oder nicht.
– Mit Erhalt der Reisebestätigung kommt der Vertrag zustande.
– Erfolgt eine Buchung in Echtzeit (die Reisebestätigung wird dem
Kunden sofort nach Durchführung der Buchung durch Anklicken des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ auf dem Bildschirm angezeigt),
so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne
dass der Kunde eine Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung
erhält, wenn der Kunde die Buchung auf einem dauerhaften
Datenträger speichern und die Reisebestätigung ausdrucken kann.
Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages hängt nicht davon
ab, dass der Kunde diese Möglichkeiten tatsächlich nutzt. Der Kunde
erhält zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform
übermittelt.
Bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im
Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie
Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden,
gelten ausschließlich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB
(siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen
Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht
nicht. Es besteht allerdings dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen
nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden. Im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht
ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
Ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag und die Übergabe
des Sicherungsscheins an den Kunden mit Namen und Kontaktdaten
des Kundengeldabsicherers in klarer, selbstverständlicher und
hervorgehobener Weise sind die unerlässlichen Voraussetzungen für
Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise
an H.I.S. oder den Reisevermittler. Gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung
in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
hat der Kunde 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in
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