17.12.2020 Aufrufe

H.I.S. Deutschland Touristik - Rundreise-Broschüre 2021

Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!

Wir sind Spezialisten für Japan-Reisen! H.I.S. ist eine der größten japanischen Reiseagenturen mit 211 Filialen in Japan und 218 Büros in 139 Städten/67 Ländern weltweit. H.I.S. Deutschland Touristik GmbH wurde im Oktober 1990 gegründet und ist heute in Frankfurt, Düsseldorf, München und Berlin vertreten. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Angeboten, sowie maßgeschneiderte Reisepakete. Dazu gehören der Japan Rail Pass, lokale Reisetouren in Japan, Inlandsflüge, Hotels, Flugtickets nach Japan und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Besuch!

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■ Reisebedingungen der H.I.S. Deutschland Touristik GmbH für Buchungen

von Pauschalangeboten ■

Diese Reisebedingungen gelten nicht, soweit H.I.S. ausdrücklich als

Reisevermittler für einzelne Leistungen tätig wird und den Kunden jeweils

gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von

H.I.S. für die Reise, soweit sie dem Kunden bei der Buchung vorliegen,

bilden die Grundlagen des Angebots von H.I.S. und der Buchung

des Kunden. Bei einer Abweichung des Inhalts der Reisebestätigung

von H.I.S. vom Inhalt der Buchung liegt ein neues Angebot von H.I.S.

vor. An dieses hält sich H.I.S. für die Dauer von 10 Tagen gebunden.

Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes

zustande, soweit H.I.S. auf das neue geänderte Angebot hingewiesen

und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Der

Kunde kann innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen die Annahme

des Angebots entweder ausdrücklich oder durch Zahlung erklären.

Die von H.I.S. gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche

Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle

zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl

und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nummer 1,

3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,

sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich

vereinbart ist.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail

oder per Telefax erfolgt, gilt wie folgt:

Mit Ausnahme von mündlichen und telefonischen Buchungen erfolgen

die Buchungen mit dem Buchungsformular von H.I.S. Bei der Buchung

mittels E-Mail wird das vom Kunden ausgefüllte und unterzeichnete

Buchungsformular im Anhang übermittelt. Mit der Buchung bietet der

Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich

an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden. Mit dem Zugang

der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch H.I.S. kommt

der Vertrag zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss

übermittelt H.I.S. dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende

Reisebestätigung in Textform. Erfolgte der Vertragsschluss

in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien

oder außerhalb von Geschäftsräumen, hat der Kunde/Reisende Anspruch

auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.

(1) Satz 2 EGBGB.

In den Fällen, in denen H.I.S. dem Kunden ein verbindliches und

konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum unterbreitet,

kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden

Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot

ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in

der von H.I.S. angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall

kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden

bei H.I.S. zustande. H.I.S. wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung

unterrichten. Der Vertrag ist aber unabhängig vom Zugang

der Benachrichtigung beim Kunden rechtsverbindlich.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Internet, App,

Telemedien gilt für den Vertragsschluss das Folgende:

– H.I.S. erklärt dem Kunden den Ablauf der elektronischen Buchung in

der entsprechenden Anwendung (Internet, App, Telemedien).

– Für die Korrektur seiner Eingaben, für die Löschung oder das Zurücksetzen

des gesamten Buchungsformulars steht dem Kunden eine

entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Die Benutzung

wird von H.I.S. entsprechend erläutert.

– Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen

sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die

deutsche Sprache.

– Wird der Vertragstext von H.I.S. im Onlinebuchungssystem gespeichert,

wird H.I.S. den Kunden darüber und über die Möglichkeit zum

späteren Abruf des Vertragstextes in Kenntnis setzen.

– Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der

Kunde H.I.S. den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich

an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung

der elektronischen Erklärung gebunden.

– Der Eingang seiner Buchung wird dem Kunden unverzüglich auf

elektronischem Weg bestätigt.

– Die Übermittlung der Buchung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig

buchen“ stellt keinen Anspruch des Kunden auf das

Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner

Buchungsangaben dar. H.I.S. kann das Vertragsangebot entweder annehmen

oder nicht.

– Mit Erhalt der Reisebestätigung kommt der Vertrag zustande.

– Erfolgt eine Buchung in Echtzeit (die Reisebestätigung wird dem

Kunden sofort nach Durchführung der Buchung durch Anklicken des

Buttons „zahlungspflichtig buchen“ auf dem Bildschirm angezeigt),

so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser

Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne

dass der Kunde eine Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung

erhält, wenn der Kunde die Buchung auf einem dauerhaften

Datenträger speichern und die Reisebestätigung ausdrucken kann.

Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages hängt nicht davon

ab, dass der Kunde diese Möglichkeiten tatsächlich nutzt. Der Kunde

erhält zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform

übermittelt.

Bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im

Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie

Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden,

gelten ausschließlich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,

insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB

(siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen

Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht

nicht. Es besteht allerdings dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen

nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen

wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der

Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers

geführt worden. Im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht

ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

Ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag und die Übergabe

des Sicherungsscheins an den Kunden mit Namen und Kontaktdaten

des Kundengeldabsicherers in klarer, selbstverständlicher und

hervorgehobener Weise sind die unerlässlichen Voraussetzungen für

Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise

an H.I.S. oder den Reisevermittler. Gegen Aushändigung

des Sicherungsscheines wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung

in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung

hat der Kunde 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der

Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in

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H.I.S. Germany

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