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AUSGABE NR. 87 | DEZEMBER 2020 | BURGKIRCHEN

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30 7% 14%<br />

Modelle und mehr<br />

(Weidemann, Merlo, AGCO)<br />

sind förderungsfähig<br />

Förderung auf Stufe-V-Traktoren,<br />

Hof-, Rad- oder Teleskoplader<br />

und auf alle Maschinen<br />

Förderung bei Digitalisierung,<br />

Ökologisierung und Gesundheit<br />

(zB. E-Hoftrac)<br />

Viele unserer Lagermaschinen<br />

sind AWS-förderungsfähig.<br />

Fragen Sie ganz einfach bei uns nach.<br />

Förderungsfähig sind Förderhöhe Antragstellung<br />

Neuinvestitionen in das abnutzbare<br />

Anlagevermögen an österreichischen<br />

Betriebsstätten eines<br />

Unternehmens.<br />

Als Neuinvestition gelten auch gebrauchte<br />

Güter, wenn es sich dabei<br />

um eine Neuanschaffung für das investierende<br />

Unternehmen handelt.<br />

Bei selbstfahrenden Maschinen<br />

sind alle Abgasstufe-V-Modelle<br />

förderfähig – auch Gebrauchte.<br />

Förderfähig sind ebenso Anbaugeräte<br />

und gezogene auswechselbare<br />

Geräte und Anhänger,<br />

auch wenn diese mit einem Traktor<br />

betrieben werden, der die Abgasnorm<br />

Stufe V nicht erfüllt. Das<br />

AWS sieht die angeführten Geräte<br />

in einem gesonderten Antrag<br />

(separat) für förderfähig.<br />

Land- und forstwirtschaftliche<br />

Anhänger – unabhängig von der<br />

Geschwindigkeit – sind mit Verwendungskennziffer<br />

10 (Landund<br />

Forstwirtschaft) förderbar.<br />

Front- und Hecklader sind als<br />

eigene Vermögensgegenstände<br />

förderfähig (die Erfüllung der allgemeinen<br />

Fördervoraussetzungen<br />

muss gegeben sein – aktivierungspflichtige<br />

Investition).<br />

Die Prämie beträgt 7 % der Investition.<br />

In den Bereichen Digitalisierung,<br />

Ökologisierung und<br />

Gesundheit erhöht sich der Zuschuss<br />

auf 14 % (zB. E-Hoftrac).<br />

Sollte die Anschaffung noch anderweitig<br />

förderfähig sein, ist eine<br />

Kombination mit anderen nationalen<br />

Förderungsinstrumenten<br />

zulässig. Wir informieren gerne.<br />

Das minimale förderbare Investitionsvolumen<br />

pro Antrag beträgt<br />

5.000 Euro (ohne MwSt.). Das<br />

maximale beläuft sich auf 50<br />

Millionen Euro (ohne MwSt.) pro<br />

Unternehmen.<br />

EINFACH<br />

QR-CODE SCANNEN<br />

Die Antragstellung finden<br />

Sie unter diesem Link<br />

Mehrere förderfähige Investitionen:<br />

Es können mehrere<br />

voneinander unabhängige Investitionen<br />

in einem Antrag zusammengefasst<br />

werden.<br />

Einbindung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter:<br />

Für jeden Antrag gilt eine Zuschussgrenze von 12.000 Euro. Das heißt: bei einem Fördersatz von 7 % der<br />

Nettoinvestitionskosten ist ab einer Investitionssumme von 171.429 Euro eine Bestätigung von einem<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter vorzulegen.<br />

07

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