AUSGABE NR. 87 | DEZEMBER 2020 | BURGKIRCHEN
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30 7% 14%<br />
Modelle und mehr<br />
(Weidemann, Merlo, AGCO)<br />
sind förderungsfähig<br />
Förderung auf Stufe-V-Traktoren,<br />
Hof-, Rad- oder Teleskoplader<br />
und auf alle Maschinen<br />
Förderung bei Digitalisierung,<br />
Ökologisierung und Gesundheit<br />
(zB. E-Hoftrac)<br />
Viele unserer Lagermaschinen<br />
sind AWS-förderungsfähig.<br />
Fragen Sie ganz einfach bei uns nach.<br />
Förderungsfähig sind Förderhöhe Antragstellung<br />
Neuinvestitionen in das abnutzbare<br />
Anlagevermögen an österreichischen<br />
Betriebsstätten eines<br />
Unternehmens.<br />
Als Neuinvestition gelten auch gebrauchte<br />
Güter, wenn es sich dabei<br />
um eine Neuanschaffung für das investierende<br />
Unternehmen handelt.<br />
Bei selbstfahrenden Maschinen<br />
sind alle Abgasstufe-V-Modelle<br />
förderfähig – auch Gebrauchte.<br />
Förderfähig sind ebenso Anbaugeräte<br />
und gezogene auswechselbare<br />
Geräte und Anhänger,<br />
auch wenn diese mit einem Traktor<br />
betrieben werden, der die Abgasnorm<br />
Stufe V nicht erfüllt. Das<br />
AWS sieht die angeführten Geräte<br />
in einem gesonderten Antrag<br />
(separat) für förderfähig.<br />
Land- und forstwirtschaftliche<br />
Anhänger – unabhängig von der<br />
Geschwindigkeit – sind mit Verwendungskennziffer<br />
10 (Landund<br />
Forstwirtschaft) förderbar.<br />
Front- und Hecklader sind als<br />
eigene Vermögensgegenstände<br />
förderfähig (die Erfüllung der allgemeinen<br />
Fördervoraussetzungen<br />
muss gegeben sein – aktivierungspflichtige<br />
Investition).<br />
Die Prämie beträgt 7 % der Investition.<br />
In den Bereichen Digitalisierung,<br />
Ökologisierung und<br />
Gesundheit erhöht sich der Zuschuss<br />
auf 14 % (zB. E-Hoftrac).<br />
Sollte die Anschaffung noch anderweitig<br />
förderfähig sein, ist eine<br />
Kombination mit anderen nationalen<br />
Förderungsinstrumenten<br />
zulässig. Wir informieren gerne.<br />
Das minimale förderbare Investitionsvolumen<br />
pro Antrag beträgt<br />
5.000 Euro (ohne MwSt.). Das<br />
maximale beläuft sich auf 50<br />
Millionen Euro (ohne MwSt.) pro<br />
Unternehmen.<br />
EINFACH<br />
QR-CODE SCANNEN<br />
Die Antragstellung finden<br />
Sie unter diesem Link<br />
Mehrere förderfähige Investitionen:<br />
Es können mehrere<br />
voneinander unabhängige Investitionen<br />
in einem Antrag zusammengefasst<br />
werden.<br />
Einbindung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter:<br />
Für jeden Antrag gilt eine Zuschussgrenze von 12.000 Euro. Das heißt: bei einem Fördersatz von 7 % der<br />
Nettoinvestitionskosten ist ab einer Investitionssumme von 171.429 Euro eine Bestätigung von einem<br />
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter vorzulegen.<br />
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