gemdat News Ausgabe 40
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TAG 2<br />
IMPULSVORTRAG<br />
AKTUELLES VON<br />
DER GEMEINDEAUFSICHT<br />
Durch die Mitwirkung in unterschiedlichen Arbeitsgruppen hat RegRat<br />
Christian Schleritzko MSc die Entwicklung des neuen Haushaltsrechts<br />
intensiv begleitet und die Interessen der Gemeinden in dem Prozess<br />
vertreten. Die Abteilung IVW3 beim Amt der NÖ Landesregierung<br />
nimmt auch die Aufgabe der Gemeindeaufsicht wahr. Gerade jetzt sind<br />
die Gemeinden auf deren Informationen angewiesen.<br />
Referent:<br />
RegRat Christian Schleritzko MSc Dementsprechend groß war das Interesse<br />
Bereichsleiter einer Prüfgruppe in an seinem Impulsvortrag bei den <strong>gemdat</strong><br />
der Abteilung IVW3 (Gemeinden) DigiDays, rund 200 Besucherinnen und<br />
des Amtes der NÖ Landesregierung<br />
und Konsulent des Öster<br />
einem Update aus erster Hand.<br />
Besucher ergriffen diese Möglichkeit zu<br />
reichischen Gemeindebundes<br />
in Haushalts fragen<br />
RegRat Schleritzko berichtete in seinem<br />
Vortrag über die bisherigen Erfahrungen<br />
mit der VRV 2015, die aktuellen wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen und die Erstellung<br />
des Voranschlages für 2021.<br />
BISHERIGE ERFAHRUNGEN MIT DER VRV<br />
Alle Beteiligten befinden sich in einem laufenden Lern- und<br />
Entwicklungsprozess. Weitere Novellen zur VRV 2015 und<br />
damit zusammenhängenden materiellen Rechts normen<br />
sind vorprogrammiert. ( Entsprechende Empfeh lungen<br />
des VR-Komitees können auf der Homepage des Gemeindebundes<br />
nachgelesen werden: https://ge meinde-<br />
bund.at/themen-gemeindefinanzen-und-vrv-2015-<br />
voranschlags-und-rechnungsabschluss-vo-vrv-2015.<br />
Weitere Empfehlungen sind in Vorbereitung.)<br />
Das heißt für die Gemeinden: Es geht darum, die wesentlichen<br />
Aspekte in den Mittelpunkt zu stellen und sich von<br />
Jahr zu Jahr zu verbessern. Erfahrungen aus der Kontrolle<br />
der Voranschläge 2020 sollen genutzt werden,<br />
um die gleichen Fehler bei der Erstellung des Voranschlages<br />
2021 zu vermeiden, um beizutragen, dass der<br />
Rechnungsabschluss 2020 korrekt erstellt wird, und um<br />
generell zu einem besseren Verständnis der neuen Drei-<br />
Komponenten-Rechnung zu kommen.<br />
RegRat Schleritzko ging im Detail auf die Verwendung<br />
des Haushaltshinweises, des Investitionsnachweises, die<br />
Vergabe von Projektcodes (PC) für den Investitionsnachweis,<br />
den Sonderfall Grundan- und -verkauf, das Haushaltspotenzial,<br />
die Übernahme der Überschüsse/Fehlbeträge<br />
aus dem aoH des Jahres 2019, die Förderungen<br />
des Landes und die Eröffnungsbilanz ein. Zum letzten<br />
Punkt betonte RegRat Schleritzko insbesondere die<br />
Mög lichkeit der Bildung einer Rücklage im Zuge der Eröffnungsbilanz<br />
(§ 7 Abs. 2 und 3 NÖ GHVO).<br />
WIRTSCHAFTLICHE<br />
RAHMENBEDINGUNGEN<br />
Aufgrund der sehr unsicheren weiteren wirtschaftlichen<br />
Entwicklung wird die Erstellung des Voranschlages 2021<br />
eine besondere Herausforderung. Schleritzko informierte<br />
darüber, dass die aktuellen Einwohnerzahlen zum<br />
31.10.2019 soeben von der Statistik Austria veröffentlicht<br />
worden sind, abrufbar unter www.statistik.at.<br />
Beim Vergleich der Ertragsanteilevorschüsse für Niederösterreich<br />
ergibt sich ein interessantes Bild: Trotz des<br />
erwarteten beachtlichen Rückgangs im Jahr 2020 von<br />
95 Millionen Euro liegt der Wert des Aufkommens immer<br />
noch über dem Vergleichswert des Jahres 2017.