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gemdat News Ausgabe 40

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18<br />

TAG 2<br />

IMPULSVORTRAG<br />

AKTUELLES VON<br />

DER GEMEINDEAUFSICHT<br />

Durch die Mitwirkung in unterschiedlichen Arbeitsgruppen hat RegRat<br />

Christian Schleritzko MSc die Entwicklung des neuen Haushaltsrechts<br />

intensiv begleitet und die Interessen der Gemeinden in dem Prozess<br />

vertreten. Die Abteilung IVW3 beim Amt der NÖ Landesregierung<br />

nimmt auch die Aufgabe der Gemeindeaufsicht wahr. Gerade jetzt sind<br />

die Gemeinden auf deren Informationen angewiesen.<br />

Referent:<br />

RegRat Christian Schleritzko MSc Dementsprechend groß war das Interesse<br />

Bereichsleiter einer Prüfgruppe in an seinem Impulsvortrag bei den <strong>gemdat</strong><br />

der Abteilung IVW3 (Gemeinden) DigiDays, rund 200 Besucherinnen und<br />

des Amtes der NÖ Landesregierung<br />

und Konsulent des Öster­<br />

einem Update aus erster Hand.<br />

Besucher ergriffen diese Möglichkeit zu<br />

reichischen Gemeindebundes<br />

in Haushalts fragen<br />

RegRat Schleritzko berichtete in seinem<br />

Vortrag über die bisherigen Erfahrungen<br />

mit der VRV 2015, die aktuellen wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen und die Erstellung<br />

des Voranschlages für 2021.<br />

BISHERIGE ERFAHRUNGEN MIT DER VRV<br />

Alle Beteiligten befinden sich in einem laufenden Lern- und<br />

Entwicklungsprozess. Weitere Novellen zur VRV 2015 und<br />

damit zusammenhängenden materiellen Rechts normen<br />

sind vorprogrammiert. ( Entsprechende Empfeh lungen<br />

des VR-Komitees können auf der Homepage des Gemeindebundes<br />

nachgelesen werden: https://ge meinde-<br />

bund.at/themen-gemeindefinanzen-und-vrv-2015-<br />

voranschlags-und-rechnungsabschluss-vo-vrv-2015.<br />

Weitere Empfehlungen sind in Vorbereitung.)<br />

Das heißt für die Gemeinden: Es geht darum, die wesentlichen<br />

Aspekte in den Mittelpunkt zu stellen und sich von<br />

Jahr zu Jahr zu verbessern. Erfahrungen aus der Kontrolle<br />

der Voranschläge 2020 sollen genutzt werden,<br />

um die gleichen Fehler bei der Erstellung des Voranschlages<br />

2021 zu vermeiden, um beizutragen, dass der<br />

Rechnungsabschluss 2020 korrekt erstellt wird, und um<br />

generell zu einem besseren Verständnis der neuen Drei-<br />

Komponenten-Rechnung zu kommen.<br />

RegRat Schleritzko ging im Detail auf die Verwendung<br />

des Haushaltshinweises, des Investitionsnachweises, die<br />

Vergabe von Projektcodes (PC) für den Investitionsnachweis,<br />

den Sonderfall Grundan- und -verkauf, das Haushaltspotenzial,<br />

die Übernahme der Überschüsse/Fehlbeträge<br />

aus dem aoH des Jahres 2019, die Förderungen<br />

des Landes und die Eröffnungsbilanz ein. Zum letzten<br />

Punkt betonte RegRat Schleritzko insbesondere die<br />

Mög lichkeit der Bildung einer Rücklage im Zuge der Eröffnungsbilanz<br />

(§ 7 Abs. 2 und 3 NÖ GHVO).<br />

WIRTSCHAFTLICHE<br />

RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Aufgrund der sehr unsicheren weiteren wirtschaftlichen<br />

Entwicklung wird die Erstellung des Voranschlages 2021<br />

eine besondere Herausforderung. Schleritzko informierte<br />

darüber, dass die aktuellen Einwohnerzahlen zum<br />

31.10.2019 soeben von der Statistik Austria veröffentlicht<br />

worden sind, abrufbar unter www.statistik.at.<br />

Beim Vergleich der Ertragsanteilevorschüsse für Niederösterreich<br />

ergibt sich ein interessantes Bild: Trotz des<br />

erwarteten beachtlichen Rückgangs im Jahr 2020 von<br />

95 Millionen Euro liegt der Wert des Aufkommens immer<br />

noch über dem Vergleichswert des Jahres 2017.

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