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30. Dezember 2009 - Logo | boerse-stuttgart.de

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VII. Regelwerk für <strong>de</strong>n elektronischen Han<strong>de</strong>l von Anleihen im Han<strong>de</strong>lssegment BOND-X<br />

BOND-X ist ein spezielles Han<strong>de</strong>lssegment, in <strong>de</strong>m Anleihen nach speziellen und transparenten Regeln im<br />

elektronischen Han<strong>de</strong>lssystem <strong>de</strong>r Börse gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 31 Geltung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung<br />

Für das Han<strong>de</strong>lssegment BOND-X, insbeson<strong>de</strong>re für die Aufnahme von Wertpapieren, für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l und die<br />

Preisermittlung sowie für die Überwachung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls gelten für Wertpapiere, die in <strong>de</strong>n Freiverkehr einbezogen sind,<br />

die Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung und etwaiger dazu erlassener Ausführungsbestimmungen entsprechend.<br />

VIII. Regelwerk für <strong>de</strong>n elektronischen Han<strong>de</strong>l von Exchange Tra<strong>de</strong>d Funds im Han<strong>de</strong>lssgment ETF Best-X<br />

ETF Best-X ist ein spezielles, auf die Bedürfnisse von Privatanlegern ausgerichtetes Han<strong>de</strong>lssegment <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württembergischen Wertpapierbörse für <strong>de</strong>n elektronischen Han<strong>de</strong>l in Anteilsscheinen von Exchange Tra<strong>de</strong>d Funds, die<br />

in <strong>de</strong>n Freiverkehr einbezogen<br />

§ 32 Geltung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung<br />

Für das Han<strong>de</strong>lssegment ETF Best-X, insbeson<strong>de</strong>re für die Aufnahme von Wertpapieren, für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l und die<br />

Preisermittlung sowie für die Überwachung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls gelten für Wertpapiere, die in <strong>de</strong>n Freiverkehr einbezogen sind,<br />

die Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung und etwaiger dazu erlassener Ausführungsbestimmungen entsprechend.<br />

IX. Schlussbestimmungen<br />

§ 33 Haftungsausschluss<br />

Der Träger und die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Börse, <strong>de</strong>r EUWAX-Ausschuss und die EUWAX-Vollversammlung haften<br />

gegenüber Dritten nicht für Schä<strong>de</strong>n, die aus <strong>de</strong>r Einbeziehung von Wertpapieren, einer fehlerhaften<br />

Fehlerdokumentation o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung entstehen, es sei <strong>de</strong>nn, es liegt eine grob fahrlässige o<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />

herbeigeführte Schädigung vor.<br />

§ 34 Inkrafttreten<br />

Die Geschäftsbedingungen für <strong>de</strong>n Freiverkehr sowie <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rungen treten am Tag nach <strong>de</strong>r Bekanntmachung im<br />

elektronischen Kursblatt <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen Wertpapierbörse in Kraft.<br />

Stuttgart, <strong>30.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />

BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE<br />

WERTPAPIERBÖRSE GMBH<br />

Dr. Rolf Deml<br />

Geschäftsführer<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Entgeltverzeichnisses für die Einbeziehung von Wertpapieren in <strong>de</strong>n Freiverkehr <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württembergischen Wertpapierbörse<br />

Die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH hat am <strong>30.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong> die Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Entgeltverzeichnisses für die Einbeziehung von Wertpapieren in <strong>de</strong>n Freiverkehr <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen<br />

Wertpapierbörse beschlossen.*<br />

Die Än<strong>de</strong>rungen treten zum 1. Januar 2010 in Kraft.

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