30. Dezember 2009 - Logo | boerse-stuttgart.de
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VII. Regelwerk für <strong>de</strong>n elektronischen Han<strong>de</strong>l von Anleihen im Han<strong>de</strong>lssegment BOND-X<br />
BOND-X ist ein spezielles Han<strong>de</strong>lssegment, in <strong>de</strong>m Anleihen nach speziellen und transparenten Regeln im<br />
elektronischen Han<strong>de</strong>lssystem <strong>de</strong>r Börse gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 31 Geltung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung<br />
Für das Han<strong>de</strong>lssegment BOND-X, insbeson<strong>de</strong>re für die Aufnahme von Wertpapieren, für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l und die<br />
Preisermittlung sowie für die Überwachung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls gelten für Wertpapiere, die in <strong>de</strong>n Freiverkehr einbezogen sind,<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung und etwaiger dazu erlassener Ausführungsbestimmungen entsprechend.<br />
VIII. Regelwerk für <strong>de</strong>n elektronischen Han<strong>de</strong>l von Exchange Tra<strong>de</strong>d Funds im Han<strong>de</strong>lssgment ETF Best-X<br />
ETF Best-X ist ein spezielles, auf die Bedürfnisse von Privatanlegern ausgerichtetes Han<strong>de</strong>lssegment <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württembergischen Wertpapierbörse für <strong>de</strong>n elektronischen Han<strong>de</strong>l in Anteilsscheinen von Exchange Tra<strong>de</strong>d Funds, die<br />
in <strong>de</strong>n Freiverkehr einbezogen<br />
§ 32 Geltung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung<br />
Für das Han<strong>de</strong>lssegment ETF Best-X, insbeson<strong>de</strong>re für die Aufnahme von Wertpapieren, für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l und die<br />
Preisermittlung sowie für die Überwachung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls gelten für Wertpapiere, die in <strong>de</strong>n Freiverkehr einbezogen sind,<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>r Börsenordnung und etwaiger dazu erlassener Ausführungsbestimmungen entsprechend.<br />
IX. Schlussbestimmungen<br />
§ 33 Haftungsausschluss<br />
Der Träger und die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Börse, <strong>de</strong>r EUWAX-Ausschuss und die EUWAX-Vollversammlung haften<br />
gegenüber Dritten nicht für Schä<strong>de</strong>n, die aus <strong>de</strong>r Einbeziehung von Wertpapieren, einer fehlerhaften<br />
Fehlerdokumentation o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung entstehen, es sei <strong>de</strong>nn, es liegt eine grob fahrlässige o<strong>de</strong>r vorsätzlich<br />
herbeigeführte Schädigung vor.<br />
§ 34 Inkrafttreten<br />
Die Geschäftsbedingungen für <strong>de</strong>n Freiverkehr sowie <strong>de</strong>ren Än<strong>de</strong>rungen treten am Tag nach <strong>de</strong>r Bekanntmachung im<br />
elektronischen Kursblatt <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen Wertpapierbörse in Kraft.<br />
Stuttgart, <strong>30.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong><br />
BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE<br />
WERTPAPIERBÖRSE GMBH<br />
Dr. Rolf Deml<br />
Geschäftsführer<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Entgeltverzeichnisses für die Einbeziehung von Wertpapieren in <strong>de</strong>n Freiverkehr <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württembergischen Wertpapierbörse<br />
Die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH hat am <strong>30.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2009</strong> die Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Entgeltverzeichnisses für die Einbeziehung von Wertpapieren in <strong>de</strong>n Freiverkehr <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen<br />
Wertpapierbörse beschlossen.*<br />
Die Än<strong>de</strong>rungen treten zum 1. Januar 2010 in Kraft.