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30. Dezember 2009 - Logo | boerse-stuttgart.de

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Alle in <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lssegment IF-X gehan<strong>de</strong>lten Wertpapiere wer<strong>de</strong>n fortlaufend notiert. Börsentäglich wird min<strong>de</strong>stens<br />

eine Preisermittlung durchgeführt.<br />

§ 25 Berücksichtigung <strong>de</strong>s Market-Maker-Quotes bei <strong>de</strong>r Preisermittlung<br />

im elektronischen Han<strong>de</strong>l („Best-Price-Prinzip“)<br />

(1) Der QLP-Quote darf nicht außerhalb <strong>de</strong>s Market-Maker-Quotes liegen. § 23 Abs. 2 gilt im Hinblick auf <strong>de</strong>n QLP-<br />

Quote entsprechend.<br />

(2) Der Börsenpreis wird nicht außerhalb <strong>de</strong>s QLP-Quotes ermittelt.<br />

§ 26 Behandlung von Stop-Aufträgen<br />

Sofern durch eine durch <strong>de</strong>n QLP veröffentlichte Taxe eine Stop-Or<strong>de</strong>r potenziell ausführbar wird, erhält <strong>de</strong>r QLP einen<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Hinweis. Nach <strong>de</strong>r Plausibilisierung ist <strong>de</strong>r QLP berechtigt, einen speziellen QLP-Quote mit <strong>de</strong>m<br />

Hinweis „C“ zu sen<strong>de</strong>n. Dadurch wird im Han<strong>de</strong>lssystem eine Preisermittlung angestoßen, die nach erfolgreicher<br />

Finalisierung die betroffenen Stop-Or<strong>de</strong>rs auslöst.<br />

§ 27 Behandlung von Fehlern im Rahmen <strong>de</strong>r Preisermittlung (Mistra<strong>de</strong>s) im Han<strong>de</strong>lssegment IF-X<br />

(1) Neben <strong>de</strong>n Fehlerberichtigungsregelungen in <strong>de</strong>n Bedingungen für die Geschäfte an <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen<br />

Wertpapierbörse kann eine Preisermittlung unter <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bedingungen aufgehoben wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Eine Preisermittlung, die zu einem Preis getätigt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r offensichtlich vom marktgerechten Niveau erheblich<br />

abweicht, kann nur dann nachträglich aufgehoben wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

1. die Preisermittlung aufgrund einer technischen Fehlfunktion zustan<strong>de</strong> kam o<strong>de</strong>r<br />

2. <strong>de</strong>r Preisermittlung ein offensichtlich im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Preisermittlung nicht zu einem marktgerechten Preis<br />

gestellter Market-Maker-Quote zugrun<strong>de</strong> lag.<br />

Die fehlerhafte Eingabe <strong>de</strong>s Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung <strong>de</strong>r Preisermittlung.<br />

(3) Han<strong>de</strong>lsteilnehmer, einschließlich <strong>de</strong>s QLP, sowie Market-Maker müssen <strong>de</strong>n Antrag auf nachträgliche Aufhebung<br />

einer Preisermittlung (Fehlerberichtigungsantrag) unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich bei <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r Börse einreichen. Stellt eine <strong>de</strong>r beteiligten Parteien einen Antrag, gilt dieser für <strong>de</strong>n<br />

gesamten Sachverhalt in <strong>de</strong>n benannten Wertpapierkennnummern. Dies gilt unabhängig von <strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>rgröße und<br />

<strong>de</strong>n Parteien, welche an <strong>de</strong>n einzelnen Preisermittlungen beteiligt waren. Der Antrag kann dabei per E-Mail<br />

(mistra<strong>de</strong>@<strong>boerse</strong>-<strong>stuttgart</strong>.<strong>de</strong>) o<strong>de</strong>r per FAX (0711 / 222985-567) eingereicht wer<strong>de</strong>n. Eine Kopie <strong>de</strong>s Antrages ist<br />

vom Antragsteller zur Kenntnisnahme an <strong>de</strong>ssen Compliancestelle zu sen<strong>de</strong>n. Der Antrag ist telefonisch (0711 /<br />

222985-682) anzukündigen.<br />

(4) Der Antrag muss spätestens vier Han<strong>de</strong>lsstun<strong>de</strong>n (bezogen auf die Han<strong>de</strong>lszeit <strong>de</strong>s Wertpapiers) nach <strong>de</strong>r<br />

beanstan<strong>de</strong>ten Preisermittlung vorliegen, es sei <strong>de</strong>nn eine Antragstellung war aufgrund höherer Gewalt innerhalb<br />

dieser Frist nicht möglich.<br />

(5) Der Antrag muss zu je<strong>de</strong>r beanstan<strong>de</strong>ten Preisermittlung min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />

1. Wertpapier,<br />

2. Zeitpunkt <strong>de</strong>r Preisermittlung,<br />

3. gehan<strong>de</strong>ltes Volumen,<br />

4. gehan<strong>de</strong>lter Preis,

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