23.12.2012 Aufrufe

30. Dezember 2009 - Logo | boerse-stuttgart.de

30. Dezember 2009 - Logo | boerse-stuttgart.de

30. Dezember 2009 - Logo | boerse-stuttgart.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 16 Aufnahme von Wertpapieren in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X<br />

(1) Der Träger kann auf Antrag eines Han<strong>de</strong>lsteilnehmers <strong>de</strong>r Börse, <strong>de</strong>r nach § 12 <strong>de</strong>r Börsenordnung zur Teilnahme<br />

am elektronischen Han<strong>de</strong>l berechtigt ist, je<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l im Freiverkehr an <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen<br />

Wertpapierbörse einbezogenen aktiv gemanagten Fondsanteil in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X aufnehmen.<br />

(2) Der Antrag auf Aufnahme von Fondsanteilen in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X ist schriftlich zu stellen.<br />

(3) Die Aufnahme eines Fondsanteils in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X setzt voraus, dass<br />

1. <strong>de</strong>r Fondsanteil in <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l im Freiverkehr an <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Württembergischen Wertpapierbörse einbezogen<br />

ist o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Aufnahme einbezogen wird,<br />

2. <strong>de</strong>r Fondsanteil im Inland zum Vertrieb zugelassen ist,<br />

3. <strong>de</strong>r Antragsteller einen Han<strong>de</strong>lsteilnehmer benennt, <strong>de</strong>r nach § 12 <strong>de</strong>r Börsenordnung zur Teilnahme am<br />

elektronischen Han<strong>de</strong>l berechtigt ist und sich durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m Träger verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n Fondsanteil als Market-Maker im Han<strong>de</strong>lssegment IF-X zu betreuen,<br />

4. <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsteilnehmer nach Nr. 3 durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m Träger die Geltung <strong>de</strong>s<br />

Regelwerks für das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X einschließlich etwaiger Ausführungsbestimmungen anerkennt und<br />

sich zur Anerkennung etwaiger späterer Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Regelwerks für das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X<br />

einschließlich etwaiger Ausführungsbestimmungen verpflichtet,<br />

5. <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsteilnehmer nach Nr. 3 mit <strong>de</strong>r <strong>boerse</strong>-<strong>stuttgart</strong> AG eine Zusatzvereinbarung für Market-Maker im<br />

Han<strong>de</strong>lssegment IF-X zu <strong>de</strong>m Anschlussvertrag im Sinne <strong>de</strong>s § 12 Nr. 4 <strong>de</strong>r Börsenordnung abschließt,<br />

6. <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsteilnehmer nach Nr. 3 über eine XONTRO-Teilnehmernummer aus <strong>de</strong>r Teilnehmergruppe<br />

„Kreditinstitute“ verfügt, sowie<br />

7. <strong>de</strong>r QLP, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fondsanteil zu betreuen hat, <strong>de</strong>m Antrag zustimmt.<br />

(4) Mit <strong>de</strong>r Erklärung nach Abs. 3 Nr. 3 hat <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsteilnehmer, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fondsanteil als Market-Maker im<br />

Han<strong>de</strong>lssegment IF-X betreuen wird, die folgen<strong>de</strong>n Informationen anzugeben und je<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rung dieser<br />

Informationen <strong>de</strong>m Träger anzuzeigen:<br />

1. Zeitraum innerhalb <strong>de</strong>r allgemeinen Han<strong>de</strong>lszeit, während <strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Market-Maker im Han<strong>de</strong>lssegment IF-X<br />

min<strong>de</strong>stens ununterbrochen han<strong>de</strong>lbare An- und Verkaufspreise stellt und <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Träger bei <strong>de</strong>r Festlegung<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lszeit <strong>de</strong>s Wertpapiers als Rahmen zu berücksichtigen hat; sowie<br />

2. <strong>de</strong>n maximalen Spread und das Min<strong>de</strong>stvolumen nach Maßgabe von § 20 Abs. 3.<br />

§ 17 Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Aufnahme eines Wertpapiers in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X<br />

(1) Der Träger kann die Aufnahme eines Wertpapiers in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X wi<strong>de</strong>rrufen, wenn Voraussetzungen,<br />

die <strong>de</strong>r Aufnahme in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X zugrun<strong>de</strong> gelegen haben, weggefallen sind, insbeson<strong>de</strong>re wenn die<br />

Zusatzvereinbarung für Market-Maker im Han<strong>de</strong>lssegment IF-X zwischen <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsteilnehmer nach § 16 Abs. 3<br />

Nr. 5 en<strong>de</strong>t, ohne dass <strong>de</strong>r Antragsteller einen an<strong>de</strong>ren Market-Maker im Han<strong>de</strong>lssegment IF-X benennt o<strong>de</strong>r<br />

benannt hat, <strong>de</strong>r die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 16 Abs. 3 Nr. 3 bis 6 erfüllt.<br />

(2) Ist für einen Fondsanteil kein Market-Maker im Han<strong>de</strong>lssegment IF—X mehr benannt, <strong>de</strong>r die Voraussetzungen <strong>de</strong>s<br />

§ 16 Abs. 3 Nr. 3 bis 6 erfüllt, hat <strong>de</strong>r Träger die Aufnahme in das Han<strong>de</strong>lssegment IF-X zu wi<strong>de</strong>rrufen, wenn <strong>de</strong>r QLP<br />

dies beantragt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!