Landesverbandsrat 2005 Hamburg-Fuhlsbüttel
Landesverbandsrat 2005 Hamburg-Fuhlsbüttel
Landesverbandsrat 2005 Hamburg-Fuhlsbüttel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
TOP 14 Neufassung der Geschäfts- und Wahlordnung (Erläuterungen, Verständnisfragen)<br />
Vorgesehen ist einerseits eine deutliche Verschlankung der eigentlichen Vereinigungsleitung auf<br />
insgesamt acht Mitglieder, andererseits eine deutliche Öffnung für motivierte und begabte Mitarbeiter in<br />
den unterschiedlichen Dienstbereichen. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag einer<br />
Neufassung lag der Einladung zum Vereinigungsrat bei.<br />
Der Vereinigungsleiter Hans Kolthoff drückt den Dank an die Arbeitsgruppe aus, die überregional die<br />
Neufassung der Texte der Geschäfts- und Wahlordnung erarbeitet hat.<br />
Hans Kolthoff trägt den folgenden Antrag an den Vereinigungsrat vor:<br />
a.) In der Zuversicht, dass der Bundesrat im Mai <strong>2005</strong> den vorliegenden Verfassungsentwurf <strong>2005</strong><br />
ohne wesentliche Änderungen in den für die Landesverbände relevanten Artikeln beschließt,<br />
stimmt der Vereinigungsrat der Neufassung der Geschäfts- und Wahlordnung zu.<br />
b.) Die Vereinigungsleitung wird ermächtigt, eventuell erforderliche redaktionelle Anpassungen<br />
vorzunehmen.<br />
TOP 15 Abteilungssitzungen ( 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr)<br />
15.1. Finanzen (siehe auch TOP 16.1.)<br />
15.1.1. Jahresrechnung 2004<br />
15.1.2. Kassenbericht und Aussprache<br />
15.1.3. Haushalt <strong>2005</strong><br />
15.1.4. Haushaltsvoranschlag und Aussprache<br />
15.1.5. Vorschlag für die Reisedienstkollekte <strong>2005</strong> / 2006<br />
15.1.6. Erhöhung des Vereinigungsbeitrages 2006<br />
Antrag an den Vereinigungsrat <strong>2005</strong> siehe TOP 16.1.<br />
15.2. Gemeindejugendwerk (siehe auch TOP 16.2.)<br />
15.2.1. Personelles<br />
15.2.2. Aktionen<br />
15.3 Aussprache und Diskussion über die Neustruktuierung der Vereinigungsarbeit,<br />
sowie über die Neufassung der Geschäfts- und Wahlordnung der Vereinigung<br />
Einzelheiten:<br />
Die künftige Leitung des Landesverbandes wird verkleinert auf fünf gewählte Mitglieder aus den<br />
Bezirken, aus jedem Bezirk einen, sowie auf den Kassenverwalter und die beiden GJW-Vertreter.<br />
Die bisher angestrebte Parität von Pastoren und Nichtpastoren entfällt.<br />
Die Mitglieder der Leitung des Landesverbandes übernehmen – analog zu den Dienstbereichen des<br />
Bundes Verantwortung für die Dienstbereiche Leitung, Stellvertretung, Administration und Finanzen,<br />
Gemeindeentwicklung, Gemeindejugendwerk sowie Mission und Diakonie.<br />
Die Leitung des Landesverbandes bestimmt aus ihrer Mitte Leiter und Stellvertreter.<br />
Ziff.3.2 GWO erhält folgende Fassung:<br />
„Der Rat des Landesverbandes tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er muss darüber hinaus<br />
unverzüglich einberufen werden, wenn dies von der Leitung des Landesverbandes oder von mindestens<br />
fünf Gemeinden unter Angabe der Gründe verlangt wird. In diesem Falle beträgt diese Frist einen<br />
Monat.“<br />
Ziff 6.1g (alt) entfällt. Anstattdessen erhält Ziff 6.1g nach Aussprache folgende Fassung: „die<br />
Beauftragten der Bezirke gemäß Ziffer 2.5 dieser Ordnung.“<br />
Unter Ziff. 7. 1 wird auf die Einfügung einer Antragsfrist verzichtet.