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Landesverbandsrat 2005 Hamburg-Fuhlsbüttel

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TOP 14 Neufassung der Geschäfts- und Wahlordnung (Erläuterungen, Verständnisfragen)<br />

Vorgesehen ist einerseits eine deutliche Verschlankung der eigentlichen Vereinigungsleitung auf<br />

insgesamt acht Mitglieder, andererseits eine deutliche Öffnung für motivierte und begabte Mitarbeiter in<br />

den unterschiedlichen Dienstbereichen. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag einer<br />

Neufassung lag der Einladung zum Vereinigungsrat bei.<br />

Der Vereinigungsleiter Hans Kolthoff drückt den Dank an die Arbeitsgruppe aus, die überregional die<br />

Neufassung der Texte der Geschäfts- und Wahlordnung erarbeitet hat.<br />

Hans Kolthoff trägt den folgenden Antrag an den Vereinigungsrat vor:<br />

a.) In der Zuversicht, dass der Bundesrat im Mai <strong>2005</strong> den vorliegenden Verfassungsentwurf <strong>2005</strong><br />

ohne wesentliche Änderungen in den für die Landesverbände relevanten Artikeln beschließt,<br />

stimmt der Vereinigungsrat der Neufassung der Geschäfts- und Wahlordnung zu.<br />

b.) Die Vereinigungsleitung wird ermächtigt, eventuell erforderliche redaktionelle Anpassungen<br />

vorzunehmen.<br />

TOP 15 Abteilungssitzungen ( 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr)<br />

15.1. Finanzen (siehe auch TOP 16.1.)<br />

15.1.1. Jahresrechnung 2004<br />

15.1.2. Kassenbericht und Aussprache<br />

15.1.3. Haushalt <strong>2005</strong><br />

15.1.4. Haushaltsvoranschlag und Aussprache<br />

15.1.5. Vorschlag für die Reisedienstkollekte <strong>2005</strong> / 2006<br />

15.1.6. Erhöhung des Vereinigungsbeitrages 2006<br />

Antrag an den Vereinigungsrat <strong>2005</strong> siehe TOP 16.1.<br />

15.2. Gemeindejugendwerk (siehe auch TOP 16.2.)<br />

15.2.1. Personelles<br />

15.2.2. Aktionen<br />

15.3 Aussprache und Diskussion über die Neustruktuierung der Vereinigungsarbeit,<br />

sowie über die Neufassung der Geschäfts- und Wahlordnung der Vereinigung<br />

Einzelheiten:<br />

Die künftige Leitung des Landesverbandes wird verkleinert auf fünf gewählte Mitglieder aus den<br />

Bezirken, aus jedem Bezirk einen, sowie auf den Kassenverwalter und die beiden GJW-Vertreter.<br />

Die bisher angestrebte Parität von Pastoren und Nichtpastoren entfällt.<br />

Die Mitglieder der Leitung des Landesverbandes übernehmen – analog zu den Dienstbereichen des<br />

Bundes Verantwortung für die Dienstbereiche Leitung, Stellvertretung, Administration und Finanzen,<br />

Gemeindeentwicklung, Gemeindejugendwerk sowie Mission und Diakonie.<br />

Die Leitung des Landesverbandes bestimmt aus ihrer Mitte Leiter und Stellvertreter.<br />

Ziff.3.2 GWO erhält folgende Fassung:<br />

„Der Rat des Landesverbandes tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er muss darüber hinaus<br />

unverzüglich einberufen werden, wenn dies von der Leitung des Landesverbandes oder von mindestens<br />

fünf Gemeinden unter Angabe der Gründe verlangt wird. In diesem Falle beträgt diese Frist einen<br />

Monat.“<br />

Ziff 6.1g (alt) entfällt. Anstattdessen erhält Ziff 6.1g nach Aussprache folgende Fassung: „die<br />

Beauftragten der Bezirke gemäß Ziffer 2.5 dieser Ordnung.“<br />

Unter Ziff. 7. 1 wird auf die Einfügung einer Antragsfrist verzichtet.

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