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<strong>Jahresprogramm</strong> <strong>2012</strong>_<strong>2013</strong>_Skiclubheft_07-08_Version5.qxd 19.11.12 09:12 Seite 66<br />

66<br />

Teilnahmebedingungen für<br />

SC-Reisen und Skischule<br />

Vertragsabschluss:<br />

Der Skiclub Kraichgau bzw. seine Skischule<br />

treten bei allen Fahrten als Vermittler auf.<br />

Der Vermittlungsvertrag kommt mit der telefonischen<br />

Anmeldung oder mit der Online-<br />

Anmeldung des Teilnehmers nach diesen<br />

Teilnahmebedingungen und Zahlung des in<br />

der Ausschreibung genannten Betra ges wirksam<br />

zustande. Die Teilnahmebeding ungen<br />

können von jedem Teilnehmer beim Skiclub<br />

Kraichgau eingesehen werden. Die schriftliche<br />

Bestätigung des Reisetermins und die<br />

Übersendung der Reiseunterlagen durch den<br />

Skiclub erfolgen ca. 2 Wochen vor dem<br />

Reisetermin und haben nur deklaratorische<br />

Wirkung. Mit Vertragsabschluss verpflichtet<br />

sich der Teilnehmer, die vom Skiclub Kraich -<br />

gau vermittelten Verträge zu erfüllen und<br />

insbesondere den vereinbarten Preis zu<br />

bezahlen.<br />

Programmänderungen:<br />

Änderungen hinsichtlich Fahrtziel, Unter -<br />

kunft bzw. Absagen von Fahrten behalten<br />

wir uns vor. Im Falle von Absagen sind wir<br />

nur zur Rückzahlung des an uns geleisteten<br />

Betrages verpflichtet. Sonstige Forder ungen<br />

an uns bestehen nicht.<br />

Haftung:<br />

Haftung für Verluste, Beschädigungen, Un -<br />

glücksfälle, Verspätungen und sonstige<br />

Unregelmäßigkeiten übernimmt der Skiclub<br />

Kraichgau nur, so weit ihm Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die<br />

Haftung wird beschränkt auf <strong>das</strong> Dreifache<br />

des Reisepreises.<br />

Preise:<br />

Sollten nachträglich Erhöhungen der Kosten<br />

durch Änderungen der Devisenkurse oder<br />

Erhöhungen der Tarife bei Bahn, Bus, Skipass<br />

oder Beherbergung entstehen, gehen diese<br />

immer zu Lasten des Teilnehmers.<br />

Rücktritt:<br />

Erklärt der Teilnehmer seinen Rücktritt bis<br />

spätestens 2 Wochen vor Reisetermin, ist er<br />

verpflichtet, eine Entschädigung von 30%<br />

des Reisepreises zu bezahlen. Bei der Höhe<br />

der Entschädigung ist berücksichtigt, <strong>das</strong>s<br />

der Skiclub Kraichgau und der vermittelte<br />

Vertragspartner Aufwendungen ersparen<br />

und <strong>das</strong>s eine größere Wahrscheinlichkeit<br />

besteht, den Platz noch mit einem Ersatzteil -<br />

nehmer zu besetzen. Erklärt der Teilnehmer<br />

seinen Rücktritt später, ist der Reisepreis<br />

unter Abzug einer Pauschale von 30% für<br />

ersparte Aufwendungen als Entschädigung<br />

sofort zur Zahlung fällig. Bei besonderen<br />

Not lagen kann der Vorstand auf Antrag eine<br />

andere Pauschale festlegen.<br />

Versicherung:<br />

Die Beteiligung an Fahrten bzw. an Ski -<br />

kursen geschieht auf eigene Gefahr. Zum<br />

Abschluss der DSV-Versicherung wird geraten.<br />

Auskunft erteilt der Reisedienst. Des -<br />

weiteren empfehlen wir eine Auslands -<br />

krankenversicherung.<br />

Salvatorische Klausel:<br />

Ist eine der vorstehenden Klauseln unwirksam,<br />

sollen die übrigen Klauseln dennoch<br />

wirksam sein.

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