2020-11-25-mpk-beschluss-data

26.11.2020 Aufrufe

Unternehmen hat der Bund auch zum Beispiel durch die Verlängerung desKurzarbeitergeldes bereits dazu beigetragen, dass auch die sozialen Belange inder Pandemie mit entsprechenden Hilfen adressiert werden.11. Der Schutz vulnerabler Gruppen ist ein Kernanliegen der Politik. Deshalbwurden für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- undBehinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Der Bundwird für diese vulnerablen Gruppen im Dezember 2020 gegen eine geringeEigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen(rechnerisch eine pro Winterwoche). Im Rahmen der nationalen Teststrategiewerden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 01.12.2020 jePflegebedürftigem 30 Schnelltest pro Monat vorgesehen. Je nach Verfügbarkeitwird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Wichtig ist, dass auch Bewohner inEinrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren BedingungenFamilienbesuch erhalten können.12. Der Bund ist aufgefordert, im Rahmen einer Anpassung der Teststrategie einennoch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von SARS-CoV2Schnelltests vorzusehen und die Testverordnung ggf. entsprechend zuändern.13. Wirksame Impfstoffe sind für die Bewältigung der Pandemie von zentralerBedeutung. Bei bestmöglichem Verlauf kann mit ersten Lieferungen vonImpfstoffen noch im Dezember 2020 gerechnet werden. Zur Vorbereitungschaffen die Länder rechtzeitig Impfzentren und -strukturen. Der Bund ist bereit,die Länder im Rahmen seiner Möglichkeiten hierbei auch personell zuunterstützen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet im Auftragdes Bundes standardisierte Module zur telefonischen und digitalenTerminvereinbarung für alle Impfzentren einschließlich mobiler Impfteams undstellt den Ländern diese zur Verfügung. Die GMK und der Bundesminister fürGesundheit stimmen sich eng ab, dies gilt auch für Fragen der Impfaufklärungund Haftung. Zudem haben sie vereinbart, dass der Bund ein elektronischesVerfahren zur Ermittlung von Impfquoten und für Post-Marketing Studien (imRahmen der Arzneimittelsicherheit) erarbeitet und zur Verfügung stellt.Seite 12 von 15

14. Der Bund wird im Rahmen der „Sozialgarantie 2021“ dieSozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren, indem erdarüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls biszum Jahr 2021 deckt. In diesem Rahmen wird er prüfen, wie eine steuerfinanzierteStabilisierung der GKV-Beiträge sowie KSK-Beiträge vor dem Hintergrund derhohen Corona-bedingten Mehrkosten aussehen könnte.15. Bundestag und Bundesrat haben mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz am 18.November eine wirtschaftliche Absicherung für Krankenhäuser, die planbareOperationen und Behandlungen verschieben, um intensivmedizinischeKapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereit zu halten,beschlossen. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass dasBundesministerium für Gesundheit durch Verordnung die Regelungen desGesetzes an die Entwicklung anpassen kann. Das Bundesministerium fürGesundheit wird mit dem nach §24 KHG gebildeten Beirat und denGesundheitsministerinnen und -ministern der Länder zeitnah eine ersteBestandsaufnahme machen und ggf. per Verordnung Anpassungen vornehmen.16. Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltestsist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Bund und Länderkommen daher überein, das Zeitintervall der häuslichen Quarantänegrundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Eine kürzereQuarantänezeit entlastet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und dieGesundheitsämter und mildert die wirtschaftlichen Folgen vonQuarantäneanordnungen für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft. Die GMKstrebt daher in Übereinstimmung mit dem RKI an, ab dem 01.12.2020 dieQuarantäne-Zeit von Kontaktpersonen – unter der Bedingung eines negativenTestergebnisses (Antigen-Schnelltest) – von 14 auf zehn Tage zu verkürzen.Dies begrüßen Bund und Länder ausdrücklich. Die fachlichen Empfehlungen undFlussdiagramme des RKI für den Öffentlichen Gesundheitsdienst / dieGesundheitsämter werden dementsprechend angepasst. Im Übrigen weisenBund und Länder darauf hin, dass eine Kontaktperson, die selbst bereits durchSeite 13 von 15

14. Der Bund wird im Rahmen der „Sozialgarantie 2021“ die

Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren, indem er

darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis

zum Jahr 2021 deckt. In diesem Rahmen wird er prüfen, wie eine steuerfinanzierte

Stabilisierung der GKV-Beiträge sowie KSK-Beiträge vor dem Hintergrund der

hohen Corona-bedingten Mehrkosten aussehen könnte.

15. Bundestag und Bundesrat haben mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz am 18.

November eine wirtschaftliche Absicherung für Krankenhäuser, die planbare

Operationen und Behandlungen verschieben, um intensivmedizinische

Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereit zu halten,

beschlossen. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass das

Bundesministerium für Gesundheit durch Verordnung die Regelungen des

Gesetzes an die Entwicklung anpassen kann. Das Bundesministerium für

Gesundheit wird mit dem nach §24 KHG gebildeten Beirat und den

Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder zeitnah eine erste

Bestandsaufnahme machen und ggf. per Verordnung Anpassungen vornehmen.

16. Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests

ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Bund und Länder

kommen daher überein, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne

grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Eine kürzere

Quarantänezeit entlastet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die

Gesundheitsämter und mildert die wirtschaftlichen Folgen von

Quarantäneanordnungen für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft. Die GMK

strebt daher in Übereinstimmung mit dem RKI an, ab dem 01.12.2020 die

Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen – unter der Bedingung eines negativen

Testergebnisses (Antigen-Schnelltest) – von 14 auf zehn Tage zu verkürzen.

Dies begrüßen Bund und Länder ausdrücklich. Die fachlichen Empfehlungen und

Flussdiagramme des RKI für den Öffentlichen Gesundheitsdienst / die

Gesundheitsämter werden dementsprechend angepasst. Im Übrigen weisen

Bund und Länder darauf hin, dass eine Kontaktperson, die selbst bereits durch

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