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Ferienzeit 2021: Kinder- und Jugendreisen + Seminare

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Ferienzeit

2021


Inhalt

Kinderfreizeiten

Reitfreizeit für Mädchen 4

Kinderfreizeit auf Föhr 5

Kinderfreizeit Grömitz 6

Kindercamp in Lohfeld (P.W.) 7

Jugendfreizeiten

KANU-Erlebnisfreizeit 8

Le Moulin – Frankreich 9

Jugendtreffen in Taizé – Frankreich 10

3-Länder-D-A-CZ 11

Ferienspiele/-angebote

Osterferien 13

Sommerferien 14

Herbstferien 17

Seminare & Co

Starke Mütter = Starke Mädchen 18

Antirassismus-Training 19

Crazy Ensemble – Musik Workshop 20

Fit 4 KC 21

Trainee-Camp/KC 21

Erste-Hilfe-Seminar 22

Schulungen/Kurse Oldau 23

WIR 24

Anmelde- und Teilnahmebedingungen 26

Anmeldung 30

Liebe Kinder und Jugendliche!

Liebe Eltern!

Ihr haltet den neuen Prospekt für unsere Kinder – und Jugendreisen,

Ferienspiele, Veranstaltungen und Schulungen für 2021

in der Hand. Das Team des Ev. Jugendreferates hat sich auch für

das kommende Jahr wieder tolle Angebote für Euch ausgedacht.

Wir hoffen es ist das Richtige dabei. Nach dem hinter uns liegenden

Jahr 2020, in dem plötzlich durch die Pandemie alles anders war, freuen wir uns im

kommenden Jahr wieder mit Euch unterwegs zu sein.

Da wir aktuell noch nicht absehen können wie sich COVID 19 auf das vor uns liegende

Jahr auswirkt, haben wir unsere Ziele und Angebote so gewählt, dass sie auch

unter Corona-Bedingungen (nach aktuellen Erkenntnissen) stattfinden können. Für

eine gute Planung unter diesen besonderen Herausforderungen freuen wir uns über

frühe Buchungen.

Wir haben für jede Maßnahme ein eigenes Hygienekonzept vorgesehen, dass wir

gerne veröffentlichen.

Wie in jedem Jahr, soll niemand auf Grund seiner oder ihrer finanziellen

Situation ausgeschlossen sein. Es gibt viele Möglichkeiten Zuschüsse und finanzielle

Unterstützung zu bekommen. Melden sie sich bei uns, wir helfen gerne weiter.

Nun wünsche ich Ihnen und Euch für das vor uns liegende Jahr 2021 alles Gute,

Gesundheit, Zuversicht und Hoffnung mit der Jahreslosung:

Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist.

Luk 6, 3

Es ist meine feste Überzeugung, dass wir mit dieser Barmherzigkeit füreinander gut

durch die vor uns liegenden Zeiten kommen.

Es grüßt Sie und Euch herzlich

Ihre und Eure

Katrin Eckelmann

Leitung & Geschäftsführung des Ev. Jugendreferates Vlotho

3



Reitfreizeit für Mädchen

Kinder

Kinderfreizeit auf Föhr

Kinder

Auf dem Reiterhof Völkers in Vlotho werdet ihr unter Anleitung euren Vorerfahrungen

entsprechend Reitstunden erhalten und viel Zeit mit den Pferden verbringen. Aber

auch Spielen, Basteln und „Zeit mit Gott“ stehen auf unserem Programm.

Voraussetzung ist, dass ihr jede Menge Spaß habt an Ponys und an der Gemeinschaft

mit anderen. Ihr braucht keine exklusive Reitausstattung. Es genügt ein Helm (z. B.

Fahrradhelm) und festes Schuhwerk. Wohnen werden wir direkt auf dem Reiterhof.

Die Anreise erfolgt als Eigenanreise, gerne auch in Fahrgemeinschaften. Absprachen

können beim Vortreffen geklärt werden.

„Das werden schöne FÖHRien!“ Das Schullandheim Nieblum liegt auf der Nordseeinsel

Föhr, zwischen den Ortschaften Wyk und Nieblum, direkt am Meer. Zum

Schullandheim gehört ein eigener Strand, der nur zwei Minuten zu Fuß entfernt liegt.

Das großzügige Außengelände bietet viel Platz für Spiel und Bewegung. So gibt

es einen Bolzplatz, ein Beachvolleyballfeld, einen Platz mit zwei Basketballkörben

und ein riesiges Hüpfkissen. Auch Tischtennisplatten, ein Kicker, ein Spielplatz mit

Schaukel und Klettermöglichkeit, sowie ein gemütlicher Lagerfeuerplatz stehen auf

dem Außengelände zur Verfügung.

Euch erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit kreativen Angeboten,

biblischen Geschichten, Workshops, Lagerfeuer und Quizabenden. Ihr habt genug

Zeit, um in Wyk zu shoppen und zu baden. Ein weiteres Highlight erlebt ihr

beim Projekt „Wattenmeer unter der Lupe“. Hier werden wir zunächst eine Wattwanderung

machen und anschl. könnt ihr eure gesammelten Schätze unter dem

Mikroskop anschauen.

Datum 13.–16. Mai 2021

Teilnehmende

15 Mädchen von 9–13 Jahren

Kosten 199,00 €

Leistungen

Unterkunft, Vollverpflegung, Versicherung, inkl. 6 Reitstunden,

Programm und Freizeitleitung

Leitung & Infos

Bärbel Meyer und Mitarbeitenden-Team

05734-665286 oder 0162-3017236

Datum 3.-12. Juli 2021

Teilnehmende

Kosten 385,00 €

Leistungen

Leitung & Infos

34 Kinder von 8-12 Jahren

Hin-/Rückfahrt im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung,

Fähre, Kurtaxe, Versicherung, Programm und Freizeitleitung

Ingrid Wilmsmeier und Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

4

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

5



Kinderfreizeit Grömitz

Kinder

Kindercamp in Lohfeld (P.W.)

Kinder

Das „Johannes-Falk-Haus“ liegt ganz nah an der Ostsee und hat ein eigenes,

kleines Schwimmbad. Auf unserem Außengelände gibt es viel Platz zum Fußball

oder Tischtennis spielen und um sich auszupowern. Euch erwartet ein

abwechslungsreiches Programm mit kreativen und sportlichen Angeboten, sowie

coolen Abendprogrammen. Ein Highlight wird sicher der Besuch im „Hansa-Park“.

Datum 17.-24. Juli 2021

Teilnehmende

Kosten 360,00 €

Leistungen

Leitung & Infos

30 Kinder von 8-12 Jahren

Hin-/Rückfahrt im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung,

Versicherung, Programm und Freizeitleitung

Julia Borst und Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

Für fünf Tage schlagen wir unsere Zelte an der großen Wiese am Gemeindehaus

Lohfeld in Porta Westfalica auf und wollen mit dir eine tolle Zeit verbringen.

Es warten verschiedene Abenteuer und Workshops auf dich und es wird gespielt,

gebastelt, gebacken, gebadet, gerutscht und vieles mehr. Neben dem Programm

bietet unser Außengelände Platz für Spiel und Bewegung. An heißen Tagen

können wir uns im Porta Bad abkühlen. Abends treffen wir uns am Lagerfeuer, machen

Stockbrot, hören Geschichten, machen Party und veranstalten witzige Spieleabende.

Evangelische Kirche von Westfalen

DAS DIAKONISCHE JAHR IM IN- & AUSLAND

EIN JAHR MACHT SINN!

Du suchst eine sinnvolle

WIE WÄRE ES MIT EINEM ... ?

Beschäftigung nach der Schule?

Du willst herausfinden, wie´s

für dich beruflich weitergeht?

Du hast Lust dich, deine Gaben und deine

Persönlichkeit besser kennenzulernen?

Amt für

Jugendarbeit der

EKvW

Diakonisches Jahr

Iserlohner Straße 25

D-58239 Schwerte

FSJ oder BFD in Westfalen

zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit, in

Kirchengemeinden, in der Jugendhilfe, im Krankenhaus,

in der Behinderten- oder Altenhilfe

Diakonisches Jahr International in Argentinien & Italien

im Rahmen des weltwärts-Programms oder als Internationaler

Jugendfreiwilligendienst

Nähere Informationen sind

hier zu erhalten:

Telefon 0 23 04 / 7 55 179

Fax 0 23 04 / 7 55 248

Datum 2.-6. August 2021

Teilnehmende

Kosten 69,00 €

20 Kinder von 9-13 Jahren

Leistungen Unterkunft in Zelten (Schlafsack & Isomatte sind mitzubringen –

bei Regen übernachten wir im Gemeindehaus), Vollverpflegung,

Versicherung, Programm und Freizeitleitung

Leitung & Infos

Michael Kirchner und Mitarbeitenden-Team

05731-1537360 oder 01577-4323593

E-Mail: diakonisches-jahr@afj-ekvw.de

Internet: www.diakonisches-jahr-westfalen.de

6

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

7



KANU-Erlebnisfreizeit

Jugendliche

Le Moulin – Frankreich

Jugendliche

Mit sechs Kanadier-Kanus geht es durch das Weserbergland von Bodenwerder nach

Bad Oeynhausen. Das Gepäck, die Zelte und unsere sonstigen Freizeitmaterialien

werden mit einem Begleitfahrzeug von einem Zeltplatz zum nächsten gefahren.

Für unsere Verpflegung sind wir gemeinsam selbst verantwortlich.

Die Anreise erfolgt als Eigenanreise, gerne auch in Fahrgemeinschaften. Absprachen

können beim Vortreffen geklärt werden.

Unser Freizeithaus „Le Moulin“, welches früher eine Ölmühle war, liegt an

der Grenze zwischen der Provence und dem Languedoc. Das nächste Haus liegt ca.

200m entfernt. Zum kleinen provenzalischen Städtchen Montfrin radelt oder läuft man

gerade mal 3 Kilometer. Die Lage ist ideal für attraktive Ausflüge nach Avignon, Arles,

die Carmargue oder zum nächsten Strand. Es erwarten dich spannende Programmangebote

und lustige Abendaktionen für deinen grandiosen Sommerurlaub. Das

große Gelände bietet viele Optionen, von Volleyball über Tischtennis bis zum Chillen

auf einer Sonnenterasse nach dem Plantschen im hauseigenen Pool.

Datum 3.-6. Juni 2021

Teilnehmende

Kosten 99,00 €

Leistungen

Leitung &

Infos

15 Jugendliche ab 12 Jahren

Kanubenutzung (inkl. Ausstattung),

Unterkunft in Zelten

(auf Campingplätzen), Vollverpflegung,

Versicherung,

Programm und Freizeitleitung

Finn Hinzmann und

Mitarbeitenden-Team

05734-665286 (am besten

dienstags 15–19 Uhr)

Datum 2.-15. Juli 2021

Teilnehmende 30 Jugendliche von 13-15

Jahren

Kosten 555,00 €

Leistungen

Leitung &

Infos

Hin-/Rückfahrt im Reisebus,

Vollverpflegung, Versicherung,

Programm und Freizeitleitung

Annemarie Coring und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360 oder

0175-3255345

8 Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

9



Jugendtreffen in Taizé – Frankreich

Jugendliche

3-Länder-D-A-CZ

Jugendliche

In Taizé gründete Frère Roger 1940 eine internationale und ökumenische

Kommunität, die ein gemeinsames Leben in Frieden verwirklichen will. Tausende

von Jugendlichen aus aller Welt machen sich jedes Jahr dorthin auf den Weg,

um Gott zu suchen und Gemeinschaft zu erleben: Besinnung, Gebet, Bibeleinführungen,

internationale Arbeitsgruppen, Arbeitseinsätze und Gottesdienste.

Komm mit auf eine actionreiche Aktivfreizeit in gleich drei Länder! Tagsüber

erleben wir Abenteuer an Land oder im Wasser und abends genießen wir die

Gemeinschaft am Lagerfeuer. Unser „Bergheim Riedelsbach“ liegt genau im

Dreiländereck Deutschland, Österreich, Tscheschien.

Datum 3.-11. Juli 2021

Datum 8.–15. August 2021

Teilnehmende

7 Jugendliche ab 15 Jahren

Teilnehmende

20 Jugendliche ab 14 Jahren

Kosten 170,00 €

Kosten 333,00 €

Leistungen

Leitung &

Infos

Hin-/Rückfahrt im Kleinbus,

Zwischenübernachtung auf

der Hinfahrt, Unterkunft in

eigenen Zelten, Vollverpflegung,

Versicherung,

Programm und Freizeitleitung

Torsten Willimczik und

Mitarbeitenden-Team

05706-636

Leistungen

Leitung &

Infos

Hin-/Rückfahrt im Reisebus,

Unterkunft, Vollverpflegung,

Versicherung, Programm und

Freizeitleitung

Finn Hinzmann &

Niklas Timmerberg

05731–1537360

10

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

11



Das

kostenlose

Girokonto mit

Guthabenzins!

Ferienspiele/-angebote

Ferienspiele in Bad Oeynhausen

Spiel, Spaß, Kreatives und Aktion mit Gruppen- & Kreativangeboten

Osterferien

Datum 29. März – 1. April 2021

Wachsen

ist einfach.

Teilnehmende

Kinder von 6-11 Jahren

Kosten 25,00 €

(Material, Getränke, Snacks)

Ort

Leitung &

Infos

Wird noch bekannt gegeben/

Bad Oeynhausen

Tim Böhne und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

Wenn das Konto einfach

mitwächst: vom Sparkonto

fürs Baby bis zum Girokonto

für die Ausbildung.

Sprechen Sie uns jetzt an. Wir beraten

Sie gern oder informieren Sie sich unter:

www.sparkasse-herford.de/wachsen

Kinderzirkus in Vlotho

Mehrfach ausgezeichnetes, inklusives Zirkus-Projekt

Datum

Teilnehmende

7.-9. April 2021 von 15 – 18 Uhr

10.4.2021 von 11 – 16 Uhr

inkl. Mittagessen

11.4.2021 15 Uhr Abschlussvorstellung

mit Eltern &

Freunden

Kinder von 6-11 Jahren

Kosten 25,00 €

(Material, Getränke, Snacks)

Ort

Leitung &

Infos

EKJZ in Valdorf

Annemarie Coring und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

12

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

13



Ferienspiele/-angebote

Crazy Machines –

Ein Computerspiel wird lebendig

Sommerferien

Ferienspiele in Porta Westfalica

Ein tolle Woche mit Bastelei, Sport, Spiel & Aktionen

Sommerferien

„Erst spielen, dann bauen“ – entwerfe deine eigene

„Crazy Machine“ am Computer

Datum

Teilnehmende

Kosten

Ort

Leitung &

Infos

5.-7. Juli 2021 von 9–12.30 Uhr

(Randbetreuung von

7.50 – 13 Uhr möglich)

Jungen von 9-12 Jahren

15,00 € (Material)

Fo(u)rC. - Jugendtreff Nord

in Volmerdingsen

Bärbel Meyer und

Mitarbeitenden-Team

05734-665286 oder

0162-3017236

Datum

Teilnehmende

19.-23. Juli 2021 von 9 – 13 Uhr

(Randbetreuung von

8 – 14 Uhr möglich)

Kinder von 6-11 Jahren

Kosten 25,00 €

(Material, Getränke, Snacks)

Ort

Leitung &

Infos

Ev. Gemeindehaus in Eisbergen

Tim Böhne und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

Ferienspiele in Löhne

Ferienspiele in Vlotho

Ein großes Außengelände zum Spielen und für Aktionen

mit vielen kreativen Ideen

Eine gemeinsame Ferienwoche mit vielen Erlebnissen

Datum

Teilnehmende

5.-9. Juli 2021 von 9 – 13 Uhr

(Randbetreuung von

8 – 14 Uhr möglich)

Kinder von 6-11 Jahren

Kosten 25,00 €

(Material, Getränke, Snacks)

Ort

Leitung &

Infos

Ev. Gemeindehaus Wittel

in Löhne

Tim Böhne und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

Datum

Teilnehmende

26.-30. Juli 2021 von 9 – 13 Uhr

(Randbetreuung von

8 – 14 Uhr möglich)

Kinder von 6-11 Jahren

Kosten 25,00 €

(Material, Getränke, Snacks)

Ort

Leitung &

Infos

Ev. Gemeindezentrum Zachäus

in Uffeln

Annemarie Coring und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

14

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

15



Ferienspiele/-angebote

Buntes Ferienprogramm in

Bad Oeynhausen

Sommerferien

Manege frei in Bad Oeynhausen

Manage frei – eine sagenhafte Zirkuswoche!

Herbstferien

Buntes Ferienprogramm –

kreativ, spielerisch, …

Datum

Teilnehmende

9.-13. August 2021 von

9 – 13 Uhr (Randbetreuung

von 7.50 – 14 Uhr möglich)

Kinder von 8-12 Jahren

Kosten 25,00 €

(Material, Getränke, Snacks)

Ort

Leitung &

Infos

Fo(u)rC. - Jugendtreff Nord

in Volmerdingsen

Bärbel Meyer und

Mitarbeitenden-Team

05734-665286 oder

0162-3017236

Kinderzirkus in Vlotho

Einrad fahren, Zaubern, Bodenakrobatik, Jonglage, …

Datum 11.-14. August 2021

von 15 – 18 Uhr

Teilnehmende

Kinder von 6-11 Jahren

Kosten 25,00 €

(Material, Getränke, Snacks)

Ort

Leitung &

Infos

EKJZ in Valdorf

Sylke Cremer und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

Datum

Teilnehmende

Kosten

Ort

Leitung & Infos

11.-14. Oktober 2021 von 9 – 13 Uhr,

15. Oktober 2021 von 9 – 16.30 Uhr,

15. Oktober 2021 um 15 Uhr Abschluss-Show mit

allen Kindern, Eltern und Freunden

(Randbetreuung ist von 7.50 – 14 Uhr möglich)

Kinder von 7-12 Jahren

25,00 € (Material, Getränke, Snacks)

Ev. Gemeindehaus in Volmerdingsen

Bärbel Meyer und Mitarbeitenden-Team

05734-665286 oder 0162-3017236

16

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

17



Starke Mütter = Starke Mädchen

Seminar & Co.

Antirassismus-Training

Seminar & Co.

Nicht nur in der Theorie, sondern auch mit vielen praktischen Übungen und

Spielen werden die grundlegenden Themen der Gewaltprävention behandelt.

Zu den Inhalten gehören unter anderem die Körpersprache, angenehme und

unangenehme Berührungen, Nein-Sagen und Mobbing. Der Schwerpunkt liegt

dabei auf der Gewaltprävention und der Selbstbehauptung. Eigene Stärken und

Grenzen entdecken und aufzeigen zu können. Selbstverteidigungsübungen

gehören dazu, der Fokus liegt hier in einfachen und effektiven Verteidigungstechniken

für den eigenen Schutz. Der Intensiv-Workshop richtet sich an Mütter

mit ihren Töchtern (10-13 Jahre) und junge Frauen (14-17 Jahre).

Ausgrenzung, Mobbing und rassistische Weltbilder entstehen häufig durch

unreflektiertes Übernehmen von Urteilen und Vorurteilen über Menschen, die uns

fremd erscheinen. Doch was bedeutet es eigentlich, tolerant zu sein?

Inwieweit bestimmen Vorurteile das eigene Denken und Handeln? Und wann

beginnt Rassismus? Mit diesen Fragen wollen wir uns in diesem Workshop befassen,

um die Teilnehmenden zu motivieren, Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenzutreten.

Datum

Teilnehmende

Kosten

Mitbringen

Ort

30. Januar 2021 von 10 bis 14.30 Uhr

14 Personen (paarweise Anmeldung erforderlich)

5,00 € Jugendliche/r und 15,00 € Erwachsener

(inkl. Verpflegung)

Bequeme Sportkleidung (lang), Hallenturnschuh, Trainingsjacke

Ev. Gemeindehaus in Volmerdingsen

Leitung & Infos Bärbel Meyer 05734-665286 oder 0162-3017236

Durchführung

Birgit König (Selbstverteidigungslehrerin II Deutscher Karate

Verband e.V., Trainerin für das Kommissariat Vorbeugung

Minden PSPV e.V.)

Datum

Teilnehmende

Kosten

Ort

13. März 2021 von 10 bis 16 Uhr

12 Jugendliche ab 14 Jahren

kostenlos

Fo(u)rC. - Jugendtreff Nord in Volmerdingsen

Leitung & Infos Bärbel Meyer und Sylke Cremer 05734-665286

oder 0162-3017236

Referent

Volker Kohlschmidt vom Amt für Jugendarbeit in Villigst

18 Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

19



Crazy Ensemble – Musik Workshop

Seminar & Co.

Du spielst ein Instrument und musizierst gerne mit anderen? Dann bist du bei Crazy

Ensemble genau richtig. In den Osterferien wollen wir an vier Tagen gemeinsam

zwei bis drei Stücke aus dem Rock/Pop-Bereich erarbeiten.

Fit 4 KC

Der letzte Check-Up fürs KonfiCamp 2021!!!

Seminar & Co.

Datum 16.+17. August 2021

Teilnehmende

Ehrenamtliche KonfiCamp-

Mitarbeitende

Kosten 5,00 €

Ort

Leitung &

Infos

Wird noch bekannt gegeben

Katrin Eckelmann und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

Trainee-Camp/KC

Du willst beim KonfiCamp 2022 mitarbeiten? Das KonfiCamp war für

dich eine coole Sache? Dann meld dich an und finde heraus, was die

Mitarbeit beim KonfiCamp so besonders macht!

Datum

Teilnehmende

Kosten

Ort

6.-9. April 2021 von 10 bis 14 Uhr

9. April 2021 um 14 Uhr Aufführung

15 Jugendliche ab 12 Jahre, die ein Instrument spielen können

(eine telefonische Absprache im Vorfeld zur Instrumentenklärung

ist notwendig). Mögliche Instrumente: Blas- + Streichinstrumente,

Percussion, E-Bass, E-Gitarre

20,00 € (inkl. Verpflegung)

Ev. Gemeindehaus in Volmerdingsen

Leitung & Infos Bärbel Meyer 05734-665286 oder 0162-3017236

Durchführung Niklas Timmerberg 0160-6610962

KC

TEAM

Datum 26.-29. August 2021

Teilnehmende

Kosten 60,00 €

Ort

Leitung &

Infos

30 Jugendliche ab 14 Jahre

Eisenberg, Hessen

Sven Jacobsen und

Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

20 Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

21



Erste-Hilfe-Seminar

Schulungen/Kurse Oldau

Seminar & Co.

Dieses Seminar benötigen alle Ehrenamtlichen, die in der Arbeit

mit Kindern & Jugendlichen aktiv sind und im Besonderen die

Ehrenamtlichen, die eine JuLeiCa beantragen.

Wir bieten dir in unserer Schulungswoche in der zweiten Herbstferienwoche vier

verschiedene Kurse an. Deine Kirchengemeinde beteiligt sich (in der Regel) mit

50% an den Kosten für deinen Kurs! Schulung, Gemeinschaft & Hallelujah!

Datum 20. November 2021

von 9 – 17 Uhr

Teilnehmende

Kosten

Ort

Leitung &

Infos

Durchführung

18 Personen (Ehrenamtliche

und Jugendliche ab 16 Jahren)

5,00 € für Ehrenamtliche aus

unserer Jugendarbeit

45,00 € für andere Jugendliche

Fo(u)r C. – Jugendtreff Nord

in Volmerdingsen

Bärbel Meyer 05734-665286

oder 0162-3017236

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Grund-Kurs

Du startest mit dem Grund-Kurs –

hier gibt’s Grundlagen für deinen

Start in die Ehrenamtlichkeit.

Aufbau-Kurs

Der Aufbau-Kurs spezialisiert

dich als fitten Ehrenamtlichen.

JuLeiCa-Kurs

Mit dem JuLeiCa-Kurs machst du

als feste/r Ehrenamtlice/r den

nächsten den nächsten

Schritt und kannst nach

diesem Kurs (+ Abschluss

eines Erste-Hilfe-Seminars)

beim Land NRW die JuLeiCa

beantragen.

Leiter-Kurs

Im Leiter-Kurs treffen sich langjährige

Ehrenamtliche zu einem

intensiven Austausch & Ausblick.

Wir nehmen in dieser Woche jede/n

Einzelne/n von euch in den

Fokus und schauen, was du für

dein Ehrenamt bei uns brauchst

und was dich in deinem Glauben

weiterbringt.

Datum 18.-22. Oktober 2021

Teilnehmende

Kosten 130,00 €

Ort

Leistungen

Leitung & Infos

Ehrenamtlich Mitarbeitende ab 14 Jahren

Anne-Frank-Haus in Oldau (Niedersachsen)

Hin-/Rückfahrt im Reisebus, Vollverpflegung, Mehrbettzimmer,

Schulungsbescheinigung, Versicherung, Programm

(inkl. Schulungen) und Freizeitleitung

Sven Jacobsen und Mitarbeitenden-Team

05731-1537360

Anmeldung unter www.juenger-vlotho.de

23



WIR

Hier seht ihr das hauptamtliche Team vom Jugendreferat

Katrin Eckelmann

Leitung & Geschäftsführung

Jugendreferat

Sven Jacobsen

Jugendreferent,

Jugendreferat

Ingrid Wilmsmeier

Jugendreferentin,

Bad Oeynhausen

Silvia Starke

Jugendreferentin,

Porta Westfalica

Annemarie Coring

Jugendreferentin, EKJZ,

Vlotho

Sylke Cremer

Jugendreferentin

aej (Angebote für

Geflüchtete), Vlotho

Bärbel Meyer

Jugendreferentin,

Fo(u)r C. – Jugendtreff Nord,

Bad Oeynhausen

Michael Kirchner

Jugendreferent,

Porta Westfalica

Tim Böhne

Jugendreferent,

Löhne

Uwe Stintmann

Jugendpfarrer,

Jugendreferat

Susanne Rehbock

Verwaltung,

Jugendreferat

In Kooperation mit:

24 25



Anmelde- und Teilnahmebedingungen

für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen* vom Evangelischen Jugendreferat im

Kirchenkreis Vlotho

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

Mit der Anmeldung wird Ev. Jugendreferat im Kirchenkreis Vlotho als Veranstalter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden

der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und

Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein

Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.

Die Anmeldung erfolgt online über www.juenger-vlotho.de. Anmeldungen per Telefon werden nicht angenommen. Mit

dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande

und muss unterschrieben (bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben) an den

Veranstalter zurückgeschickt werden. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe

entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.

2. Bezahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldeter Teilnehmerin/ angemeldetem Teilnehmer ist bis

spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der

restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn

der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen

kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis

sofort zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters

Evangelischer Kirchenkreis Vlotho

Bank/Sparkasse: KD-Bank

IBAN: DE80 3506 0190 2007 2370 85

BIC: GENODED1DKD

zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene

Freizeitnummer und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht

entgegen genommen.

3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung

in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben

in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst

schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme,

spezielle Nahrungsbedürfnisse, Schwimmfähigkeiten etc.) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet

sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Der

Veranstalter behält sich vor, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Anmeldende dieses Formular ungeachtet einer

Nachfrist nicht vollständig ausgefüllt bei ihm einreicht.

Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten

vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für

den/die Teilnehmende/n zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten

Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung

der Beförderungskosten infolge einer Erhöhung der Treibstoff- oder Energiekosten, der Steuern oder Abgaben

für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Maßnahme geltenden Wechselkurse vor. Preiserhöhungen

sind nicht erheblich, wenn sie 8% des Reisepreises nicht übersteigen.

Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als

8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu

setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.

Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an

einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus

seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem

gegenüber geltend zu machen.

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* Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden Text einheitlich nur der Begriff der Ferienfreizeit verwendet.

Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten,

Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als

den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben

können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.

Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich

mitzuteilen.

4. Teilnahme eines Ersatzreisenden

Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch eine/n Dritte/n ersetzen lassen, sofern diese/r

den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und ihrer/seiner Teilnahme keine

gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr

von EUR 20,00 berechnet.

5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich

zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt

von einer/einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.

Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann

der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter

Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises

bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises

bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises

bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises

ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises

und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.

b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises

bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des Reisepreises

bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises

bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises

ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises

und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.

c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises

bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises

bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Reisepreises

bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises

ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreises

und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.

Der/dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt

kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der

Veranstalter ist auf Verlangen der/des Anmeldenden bzw. der/des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung

zu begründen.

Der/dem Teilnehmenden ist bewusst, dass im Falle bezuschusster Reiseangebote, bei denen die Reisekosten vom Reisepreis

allein nicht gedeckt werden, der beim Veranstalter im Rücktrittsfall verbleibende Schaden höher sein kann als der vom

Anmeldenden bezahlte Reisepreis.

6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn

Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten

a) wenn die/der Anmeldende die Teilnehmendeninformationen ungeachtet der ihr/ihm hierfür gesetzten Frist und einer

schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.

b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmendeninformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen,

gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten

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Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den betreffende/n Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den

Veranstalter verbunden ist.

c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten

Vorbereitungstag/en teilnimmt.

d) wenn die/der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der

Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;

e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher

Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluß des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder

sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.

f) bis zu

- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen

- 7 Tagen vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen

- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmendenzahl für die betreffende Maßnahme nicht erreicht wird.

Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen,

wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihr/ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.

In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche der/des

Anmeldenden sind ausgeschlossen.

7. Rücktritt im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher

Umstände (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen, Pandemien etc.)

wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt.

In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden

Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags

notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende

zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und die/der Anmeldende je zur

Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten der/dem Anmeldenden zur Last.

8. Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag

ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit

ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber

den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten

kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.

Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im

Zusammenhang anfallende Kosten werden der/dem Anmeldenden bzw. der/dem Personensorgeberechtigten in Rechnung

gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert

der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der

nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

9. Versicherungen

Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung

abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die

sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein

Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter

empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittkosten, Reisegepäck, Haftpflicht,

Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

10. Pass- und Visavorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit

angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige

anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich

übernommen hat, die/der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen

der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein

eigenes Verschulden trifft.

11. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden der/des Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der

Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt

wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers

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verantwortlich ist. Bei Schäden durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben

in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung,

übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust

von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der/des Teilnehmenden verursacht werden.

Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang

mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als

Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

12. Pflichten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden

Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jede/jeder Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung

beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Sie/er ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter

mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der

Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des

Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse der/des Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt eine/ein

Teilnehmende/r dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihr/ihm oder der/dem Anmeldenden Ansprüche

insoweit nicht zu. Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und

zumutbar ist. Ansprüche der/des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürgerlichen Gesetzbuches

verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.

13. Datenschutz

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden

gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der

Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt der/dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche ihrer/seiner Daten bei ihm

gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung

der/des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen

im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.

14. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen

hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand

des Veranstalters ist Schwerte.

Stand: 01.11.2020

Veranstalter:

Evangelisches Jugendreferat im Kirchenkreis Vlotho, vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Eckelmann

Herforder Straße 49-51 | 32545 Bad Oeynhausen | Telefon 05731-1537360

Fax 05731-1537362 | E-Mail: info@jugendreferat-vlotho.de

Datenschutzhinweis:

Sie können als betroffene Person bzw. als Personensorgeberechtigte Ihres minderjährigen Kindes das Recht, gegenüber der Ev. Jugend

von Westfalen bzw. derjenigen Untergliederung, die die betreffende Aktivität durchgeführt hat, die Rechte nach Kapitel 3 DSG-EKD

wahrnehmen, insbesondere Auskunft über die Informationen nach Art. 17 DSG-EKD, über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen

Daten (Art. 19 DSG-EKD), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 20 DSG-EKD), die Löschung Ihrer Daten (Art. 21 DSG-EKD), die

Einschränkung der Verarbeitung (Art. 22 DSG-EKD) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 24 DSG-EKD) zu verlangen, sofern die rechtlichen

Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können ferner nach Art. DSG-EKD Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen

Daten einlegen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie

sich auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf,

Telefon: 0211-38424-0, Fax: 0211-38424-10, E-Mail: poststelle@ldi-nrw.de beschweren. Zusätzlich können Sie Ihre Rechte noch gegenüber

dem/der Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Veranstalters der betreffenden Aktivität geltend machen. Über diese/n gibt der

Veranstalter Auskunft bzw. diese/r ist im Internetauftritt des jeweiligen Veranstalters genannt.

Besondere Hinweise:

1. Alle Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Freizeitteilnehmenden einzuordnen

und am vorgesehenen Programm teilzunehmen.

2. Die Teilnahme an ausdrücklich vorgesehenen Vor- und Nachbereitungstagen ist für alle Teilnehmenden verbindlich.

3. In dem jeweiligen Teilnahmepreis sind öffentliche Zuschüsse einkalkuliert. Bei Streichung oder Kürzung der Zuschüsse erhöht sich

der Teilnahmebeitrag entsprechend.

4. Auf der Hin- und Rückreise müssen sich die Teilnehmenden in der Regel selbst verpflegen.

5. Diese Allgemeinen Reisebedingungen wurden vor allem für Freizeiten und länger währende Maßnahmen entwickelt. Für kürzer

währende Maßnahmen (z. B. Ferienspiele, Seminare, Projekte, …), werden sie analog in sinnvoller Anpassung angewendet.

6. Während unserer Maßnahmen werden Ton- & Bildaufnahmen erstellt, die ggfs. für Print- und Online-Medien im Rahmen der

Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Presse, etc.) des Ev. Jugendreferats im Kirchenkreis Vlotho verwendet werden können. Es

werden nur Aufnahmen verwendet, die die aufgezeichneten Personen nicht negativ darstellen. Mit der Anmeldung werden dafür

Nutzungsrechte erteilt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie dem schriftlich zu widersprechen und ihr Kind davon in

Kenntnis zu setzen.

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Anmeldung

Ev. Jugendreferat im Kirchenkreis Vlotho

Termin:

Maßnahme:

Name:

Vorname:

Straße, Nr.:

PLZ, Wohnort:

Einrichtungen des Ev. Jugendreferates

Geb.-Datum:

Kirchengemeinde:

Telefon:

Notfall-Kontakt:

(Nummer 24-Std. erreichbar)

E-Mail:

Geschlecht:

männlich weiblich divers

Evangelisches Kinder-

& Jugendzentrum

Siekweg 3, Vlotho

Telefon: 05733-87115-0

Fo(u)r C.—

Jugendtreff Nord

Hedingsener Str. 196

Bad Oeynhausen,

Telefon: 05734-665286

Datum/Unterschrift Teilnehmde/r

Datum/Unterschrift Sorgeberechtigte/r

Senden an: Ev. Jugendreferat im KK Vlotho, Herforder Str. 49-51,

32545 Bad Oeynhausen oder per Mail an: info@jugendreferat-vlotho.de

Mit der Unterschrift werden die „Anmelde- und Teilnahmebedingungen“ (www.juenger-vlotho.de) anerkannt. Die/der Teilnehmende

ordnet sich in die Freizeit-Gemeinschaft ein und verpflichtet sich, den Weisungen der verantwortlichen Leitung

nachzukommen. Diese Anmeldung wir gültig nach erfolgter Anmeldebestätigung.

Bei Minderjährigen bestätigen die Sorgeberechtigte/n: Mein Kind ist frei von ansteckenden Krankheiten. Für die Dauer der

umseitig aufgeführten Maßnahme übergebe ich der Leitung oder der Stellvertretung die Erziehungsberechtigung für mein

Kind. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind freie Zeit zur persönlichen Gestaltung hat. Die Anmelde- und Teilnahmebedingungen

erkenne ich an. Für die Bezahlung des Teilnehmendenbeitrags übernehme ich die Haftung.

Impressum

Evangelisches Jugendreferat im Kirchenkreis Vlotho

Herforder Str. 49-51, 32545 Bad Oeynhausen

Telefon: 05731-1537360 | Handy: 05731-1537362

E-Mail: info@jugendreferat-vlotho.de

Website: www.juenger-vlotho.de

Bank: KD-Bank – die Bank für Kirche und Diakonie

IBAN: DE80 3506 0190 2007 2370 25

BIC: GENODED1DKD

Bildnachweis: Eigene Fotos mit Zustimmung der

Abgebildeten, Grafiken S. 12–15, 21 freepik.com

Anmeldung 30 unter www.juenger-vlotho.de 31



meinevolksbank.de

Ehrenamt ist Arbeit

die nicht bezahlt wird –

weil sie unbezahlbar ist.

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