ASFL SVBL Bulletin 2020/4

25.11.2020 Aufrufe

Erwin Holderegger und Linus Angst während des QV 2020. Qualifikationsverfahren Logistiker/-in 2020 Eine normale Durchführung des Qualifikationsverfahrens 2020 für Logistikerinnen und Logistiker EBA und EFZ wurde durch das COVID-19 Virus verunmöglicht. Der Bund und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erliessen daher besondere Schutzmassnahmen, welche eine vollständige Umorganisation des QV verlangten und die Ausarbeitung eines besonderen Konzeptes erforderten. Das Qualifikationsverfahren 2020 ist durch die Lage, welche das CO- VID-19 Virus ausgelöst hat, somit nicht wie gewohnt vonstattengegangen. Durch die Massnahmen, welche vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) getroffen wurden, sah sich die Organisation der Arbeit (OdA) einer noch nie dagewesenen Herausforderung gegenüber. Nachdem schnell klar wurde, dass das Qualifikationsverfahren 2020 nicht im gewohnten Rahmen stattfinden kann, stand für die ASFL SVBL die Variante 2, d.h. die Durchführung eines zentralen Qualifikationsverfahrens im Vordergrund. Nach einer 2-jährigen, resp. 3-jährigen Ausbildungszeit wollte man den Lernenden die Zum Autor Dr. Kurt Rietmann QV Koordinator Chance bieten, ihr Wissen in einer fairen, praktischen Prüfung zeigen zu können. Basierend auf dem Entscheid des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner, das Qualifikationsverfahren 2020 schweizweit einheitlich umzusetzen, hat die ASFL SVBL ein Konzept für die Umsetzung unter Einhaltung der Pandemie-Vorschriften des Bundes ausgearbeitet. Dabei musste auch berücksichtigt werden, dass keine schriftlichen Prüfungen stattfinden. Zur Berechnung der Gesamtnote wurden die Erfahrungsnoten verwendet. Kandidaten, welche keine Erfahrungsnoten hatten, absolvierten ein Fachgespräch von 30 Minuten Dauer. Die Planung und Durchführung einer praktischen Prüfung stellte dabei verschiedene Herausforderungen dar. Aufgrund der Pandemie-Vorschriften war es nicht möglich, wie bisher 50 Lernende und nochmals etwa gleich viele Prüfungsexperten/-innen gleichzeitig am zentralen Standort in Basel aufzubieten. Trotzdem musste der Zeitrahmen eingehalten werden, so dass die Prüfungen bis Ende Juni abgeschlossen werden konnten. Man entschied sich daher, die praktische Prüfung in einer verkürzten Form durchzuführen: – Kandidaten/-innen EFZ absolvierten anstelle von 6 Arbeitssituationen nur 2 Arbeitssituationen von je einer Stunde. Dabei war eine Arbeitssituation aus den allgemeinen Handlungskompetenzbereichen und die zweite Arbeitssituation aus dem jeweiligen fachspezifischen Handlungskompetenzbereich. Da die Kandidaten aus dem Fachbereich Verkehr einzeln geprüft wurden, konnte 30

hier die normale praktische Prüfung durchgeführt werden. – Kandidaten/-innen EBA absolvierten anstelle von 8 Arbeitssituationen nur 3 Arbeitssituationen von je einer halben Stunde Dauer, jeweils aus den Handlungskompetenzbereichen A, B und C. Diese Reduktion der Prüfungszeit machte es möglich, dass jeweils im Stundenrhythmus 2 x 3 Kandidaten/-innen aufgeboten und bereits nach zwei Stunden wieder entlassen werden konnten. Dadurch waren nie mehr als 12 Kandidaten/-innen, verteilt auf zwei Etagen gleichzeitig in Basel anwesend. Zudem konnten auch die Platzverhältnisse grosszügiger gestaltet werden, so dass jederzeit die Abstandsregeln eingehalten werden konnten. Zusätzlich sah das Schutzkonzept an allen Prüfungsstandorten vor, dass sowohl die Kandidatinnen und Kandidaten als auch die Expertinnen und Experten die ganze Zeit eine Schutzmaske tragen mussten. Für die Experten/-innen und die Organisationsteams entstand an den Arbeitssituationen ein zusätzlicher Aufwand, da neben der normalen Wiederherstellung der Ausgangslage jeweils auch alle Arbeitsgeräte desinfiziert werden mussten. Trotz des reduzierten Prüfungsumfanges musste die Notenberechnung so durchgeführt werden, dass sie mit der Bildungsverordnung konform war. Dazu mussten die für die Planung, Abwicklung und Notenberechnung benötigten Werkzeuge und Programme innerhalb kürzester Frist an die neue Prüfungsform angepasst, resp. zum Teil sogar neu entwickelt werden. Die bereits bestehende Planung für das reguläre Qualifikationsverfahren musste innerhalb weniger Tage komplett neu erstellt werden. Insbesondere die Einteilung der Kandidatinnen und Kandidaten musste dabei so schnell wie möglich erfolgen, da die Aufgebote noch rechtzeitig vor dem Prüfungsstart verschickt werden mussten. Trotz all dieser Richtlinien und Einschränkungen war es möglich, am 4. Mai 2020 mit den praktischen Prüfungen in Basel zu starten und gemäss den Vorgaben am 27. Juni 2020 abzuschliessen. Die Durchführung der vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA) an den drei Prüfungsstandorten in Basel, Marly und Giubiasco konnte nach Abschluss der Planungsund Vorbereitungsarbeiten ohne Zwischenfälle durchgeführt werden. Das für die Kandidaten/- innen nach Artikel 32, sowie für die Repetenten vorgesehene Fachgespräch, wurde durch die einzelnen Prüfungskreise dezentral an den Berufsschulen durchgeführt. Auch hier wurden die Kandidatinnen und Kandidaten so aufgeboten, dass die Vorgaben des Bundes und die entsprechenden Schutzkonzepte jederzeit eingehalten werden konnten. Obwohl das Qualifikationsverfahren unter teilweise erschwerten Bedingungen durchgeführt werden musste, waren die Resultate erfreulich und lagen im Rahmen der vergangenen Jahre. Die untenstehende Tabelle zeigt summarisch die Erfolgsquoten der drei Prüfungsregionen: Sowohl für die Kandidaten/- innen als auch für die Experten/- innen, das Organisationsteam vor Ort und die Planer/-innen war das diesjährige Qualifikationsverfahren unter diesen speziellen Bedingungen eine grosse Herausforderung. Innert kürzester Zeit mussten sich alle auf eine völlig veränderte Situation einstellen. Dass eine faire Durchführung des Qualifikationsverfahrens ohne Zwischenfälle möglich war, ist vor allem der Disziplin und dem grossen Einsatz aller Beteiligten zu verdanken. Deutschschweiz EFZ EBA Total bestanden Regulär 1111 90.5% A32 133 83.1% Romandie Regulär 356 92.9% A32 57 83.8% Tessin Regulär 60 84.5% A32 31 91.2% nicht bestanden 117 9.5% 27 16.9% 27 7.1% 11 16.2% 11 15.5% 3 8.8% bestanden 204 92.7% 81 92.0% 39 100.0% 5 100.0% nicht bestanden 16 7.3% 7 8.0% 0 0.0% 0 0.0% bestanden 1315 90.8% 133 83.1% 437 92.8% 96 89.7% 65 85.5% nicht bestanden 133 9.2% 27 16.9% 34 7.2% 11 11.3% 11 14.5% Bulletin 4-2020 31

Erwin Holderegger und Linus Angst während des QV <strong>2020</strong>.<br />

Qualifikationsverfahren Logistiker/-in <strong>2020</strong><br />

Eine normale Durchführung des Qualifikationsverfahrens <strong>2020</strong> für Logistikerinnen und Logistiker EBA und<br />

EFZ wurde durch das COVID-19 Virus verunmöglicht. Der Bund und das Bundesamt für Gesundheit (BAG)<br />

erliessen daher besondere Schutzmassnahmen, welche eine vollständige Umorganisation des QV verlangten<br />

und die Ausarbeitung eines besonderen Konzeptes erforderten.<br />

Das Qualifikationsverfahren <strong>2020</strong><br />

ist durch die Lage, welche das CO-<br />

VID-19 Virus ausgelöst hat, somit<br />

nicht wie gewohnt vonstattengegangen.<br />

Durch die Massnahmen, welche<br />

vom Bundesrat in Zusammenarbeit<br />

mit dem Bundesamt für Gesundheit<br />

(BAG) getroffen wurden,<br />

sah sich die Organisation der Arbeit<br />

(OdA) einer noch nie dagewesenen<br />

Herausforderung gegenüber.<br />

Nachdem schnell klar wurde,<br />

dass das Qualifikationsverfahren<br />

<strong>2020</strong> nicht im gewohnten Rahmen<br />

stattfinden kann, stand für<br />

die <strong>ASFL</strong> <strong>SVBL</strong> die Variante 2, d.h.<br />

die Durchführung eines zentralen<br />

Qualifikationsverfahrens im Vordergrund.<br />

Nach einer 2-jährigen,<br />

resp. 3-jährigen Ausbildungszeit<br />

wollte man den Lernenden die<br />

Zum Autor<br />

Dr. Kurt Rietmann<br />

QV Koordinator<br />

Chance bieten, ihr Wissen in einer<br />

fairen, praktischen Prüfung zeigen<br />

zu können.<br />

Basierend auf dem Entscheid des<br />

Bundes, der Kantone und der Sozialpartner,<br />

das Qualifikationsverfahren<br />

<strong>2020</strong> schweizweit einheitlich<br />

umzusetzen, hat die <strong>ASFL</strong><br />

<strong>SVBL</strong> ein Konzept für die Umsetzung<br />

unter Einhaltung der Pandemie-Vorschriften<br />

des Bundes ausgearbeitet.<br />

Dabei musste auch<br />

berücksichtigt werden, dass keine<br />

schriftlichen Prüfungen stattfinden.<br />

Zur Berechnung der Gesamtnote<br />

wurden die Erfahrungsnoten<br />

verwendet. Kandidaten, welche<br />

keine Erfahrungsnoten hatten,<br />

absolvierten ein Fachgespräch<br />

von 30 Minuten Dauer.<br />

Die Planung und Durchführung<br />

einer praktischen Prüfung stellte<br />

dabei verschiedene Herausforderungen<br />

dar. Aufgrund der Pandemie-Vorschriften<br />

war es nicht<br />

möglich, wie bisher 50 Lernende<br />

und nochmals etwa gleich viele<br />

Prüfungsexperten/-innen gleichzeitig<br />

am zentralen Standort in<br />

Basel aufzubieten. Trotzdem<br />

musste der Zeitrahmen eingehalten<br />

werden, so dass die Prüfungen<br />

bis Ende Juni abgeschlossen<br />

werden konnten. Man entschied<br />

sich daher, die praktische Prüfung<br />

in einer verkürzten Form durchzuführen:<br />

– Kandidaten/-innen EFZ absolvierten<br />

anstelle von 6 Arbeitssituationen<br />

nur 2 Arbeitssituationen<br />

von je einer Stunde.<br />

Dabei war eine Arbeitssituation<br />

aus den allgemeinen Handlungskompetenzbereichen<br />

und<br />

die zweite Arbeitssituation aus<br />

dem jeweiligen fachspezifischen<br />

Handlungskompetenzbereich.<br />

Da die Kandidaten aus<br />

dem Fachbereich Verkehr einzeln<br />

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