RUHR.TOPCARD Erlebnisführer 2021
Das Begleitheft zur RUHR.TOPCARD, der Freizeit- und Erlebniskarte der Metropole Ruhr. Übersichtlich aufgeteilt nach Eintritt frei“- und „Halber Preis“-Ausflugszielen, finden Sie hier alle Informationen für die Planung Ihrer Abenteuer im Ruhrgebiet: alle Attraktionen mit kurzer Beschreibung, die Öffnungszeiten, die jeweilige RUHR.TOPCARD-Leistung und die Gültigkeitszeiträume. TOP für Ihre Freizeitgestaltung. Besucht uns auch im Internet unter www.ruhrtopcard.de. Bei Fragen hilft euch unser Service Center unter der Hotline: 01806 - 18 16 180 (0,20 € / Anruf dt. Festnetz, max. 0,60 € / Anruf Mobilfunknetz)
Das Begleitheft zur RUHR.TOPCARD, der Freizeit- und Erlebniskarte der Metropole Ruhr.
Übersichtlich aufgeteilt nach Eintritt frei“- und „Halber Preis“-Ausflugszielen, finden Sie hier alle Informationen für die Planung Ihrer Abenteuer im Ruhrgebiet: alle Attraktionen mit kurzer Beschreibung, die Öffnungszeiten, die jeweilige RUHR.TOPCARD-Leistung und die Gültigkeitszeiträume. TOP für Ihre Freizeitgestaltung. Besucht uns auch im Internet unter www.ruhrtopcard.de.
Bei Fragen hilft euch unser Service Center unter der Hotline: 01806 - 18 16 180 (0,20 € / Anruf dt. Festnetz, max. 0,60 € / Anruf Mobilfunknetz)
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE RUHR.TOPCARD
Für die Ausstellung und Verwaltung der RUHR.TOPCARD,
nachfolgend RTC genannt, gelten die folgenden Bedingungen
als vereinbart:
1. VERTRAGSPARTNER
Der Kaufvertrag kommt mit der Ruhr Tourismus GmbH,
Centroallee 261, D-46047 Oberhausen zustande. Weitere
Informationen zum Verkäufer finden Sie im Impressum der
Website www.ruhr-tourismus.de. Durch den Kauf der RTC,
gleichgültig, ob der Verkauf an einer RTC-Verkaufsstelle oder
online/telefonisch durch den Kunden erfolgt, werden keine
Verträge mit einem im Erlebnisführer der RTC dargestellten
Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die
Unternehmen, die ihre im RTC-Erlebnisführer dargestellten
Leistungen anbieten. Der RTC-Karteninhaber schließt
den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder
durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung des
Leistungsträgers direkt selbst ab.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Die Darstellung des Produkts der RTC im Webshop der Ruhr
Tourismus GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Eingabefehler
können vor dem Absenden der Bestellung mit den im Onlineshop
zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die
üblichen Funktionen der Tastatur/Maus korrigiert werden. Der
Vertragsschluss erfolgt entweder in deutscher, englischer
oder niederländischer Sprache. Durch Anklicken des Buttons
„Kaufen“/„zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine
verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren
ab. Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert
werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt
nach dem Absenden der Bestellung und führt unmittelbar
zum Vertragsschluss. Ein gesonderter Vertragstext wird bei
der Ruhr Tourismus GmbH nicht gespeichert. Der Kunde
hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestätigung der
Bestellung / zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse
zutreffend ist. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von
Spam-Filtern sicherzustellen, dass versandte E-Mails zugestellt
werden können. Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung im
Voraus fällig und kann per Kreditkarte (Mastercard, Visa), PayPal,
elektronischem Lastschriftverfahren oder per Banküberweisung
entrichtet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte und PayPal
entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung.
Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die
Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.,
22 – 24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der
PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com.
Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet
bzw. bereits über ein solches Konto verfügt. Im Fall einer
Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der
Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den
Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen
Kosten gehören u. a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der
Kreditkartenabbuchung entstehen. Bei einer Zahlung im Wege
des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) wird zugunsten der
Ruhr Tourismus GmbH ein Mandat erteilt, das die Belastung des
Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden Preis im Wege der
SEPA-Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.
Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.
Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der
Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange
die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die
Ruhr Tourismus GmbH verursacht wurde. Bei einer Zahlung per
Banküberweisung (Vorkasse/Überweisung) hat der Kunde den
vollständigen Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen auf das Konto
der Ruhr Tourismus GmbH, Commerzbank Dortmund,
IBAN DE93 4404 0037 0320 3858 03 unter Angabe der
Vorgangsnummer im Verwendungszweck zu überweisen.
3. LEISTUNGSUMFANG
Die Ruhr Tourismus GmbH ist weder Reiseveranstalter noch
Leistungserbringer, sondern vermittelt dem RTC-Karteninhaber
lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme der mit der RTC
nutzbaren Leistungen der Leistungsträger. Die Leistungsträger
bieten dem RTC-Karteninhaber gegen eine einmalige Gebühr
die Inanspruchnahme der im aktuellen Erlebnisführer der RTC
aufgeführten Leistungen an.
Die Ruhr Tourismus GmbH schuldet die ausgeschriebenen
Leistungen und Vergünstigungen nicht als eigene Leistungen.
Insoweit erwirbt der Karteninhaber mit dem Erwerb der Karte
als Berechtigter eines Vertrages zu Gunsten Dritter einen
unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Leistungspartner.
Ausschließlich den Leistungspartner treffen alle vertraglichen
und gesetzlichen Gewährleistungspflichten sowie die Haftung
gegenüber dem Kartenbesitzer im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme der von ihm nach dem Leistungsverzeichnis
zu erbringenden Leistungen und Vergünstigungen.
Der Umfang der RTC-Leistungen und ihre Erlangung ergeben
sich aus dem RTC-Erlebnisführer. Kurzfristige Änderungen
des Leistungsumfangs einzelner Leistungsträger, die sich
nach Drucklegung des Erlebnisführers ergeben, werden auf
der Internetseite der RTC veröffentlicht und ergänzen den im
Erlebnisführer publizierten Leistungsumfang des Leistungsträgers
oder heben diesen auf. Der RTC-Inhaber verpflichtet sich vor
Inanspruchnahme einer Leistung, sich über mögliche Änderungen
des Leistungsumfangs über die Website www.ruhrtopcard.de zu
informieren.
Jede Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der
Internetseite der RTC mit dem Symbol „Eintritt Frei“
gekennzeichnet ist, kann im Rahmen der Kapazitäten des
Leistungsträgers einmalig an einem beliebigen Tag im
Kalenderjahr vom RTC-Karteninhaber genutzt werden. Jede
Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der Internetseite
der RTC mit dem Symbol „Halber Preis“ gekennzeichnet ist,
kann je nach Verfügbarkeit, Kapazität und angegebenem
Gültigkeitszeitraum jeweils unter Berücksichtigung der
angegebenen Konditionen mehrmals genutzt werden, sofern
die jeweilige Leistung von einer mehrmaligen Nutzung nicht
ausdrücklich ausgenommen ist.
Sämtliche Eintritt Frei-Leistungsträger haben sich verpflichtet,
RTC-Karteninhabern zu den gewöhnlichen Öffnungs- und
Geschäftszeiten und den allgemeinen Beförderungs- bzw.
Geschäftsbedingungen ihre als RTC-Leistungen gekennzeichneten
Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung
zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Eintritt Frei-Leistungsträger
decken jedoch nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der RTC
ab. Entgegen der für die Eintritt Frei-Leistungsträger geltenden
Regelung können für Halber Preis- und Special Partner-Leistungsträger
nur eingeschränkte Leistungszeiträume verfügbar sein.
Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen
ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken. Als
Gründe für Leistungseinschränkungen kommen insbesondere
Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen,
Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus
Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder
Überfüllung von Einrichtungen in Betracht. Darüber hinaus
kann es aufgrund höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere,
aber nicht abschließend: Krieg, Betriebsunterbrechungen,
Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe und
Epidemien/Pandemien) zu Einschränkungen und Ausfall von
Leistungen kommen.
Leistungseinschränkungen oder eine zu erwartende große
Nachfrage können eine vorherige Reservierung von Leistungen
erfordern. In diesem Fall müssen Karteninhaber zur Inanspruchnahme
der Leistung eine verbindliche Reservierung (über ein
Online-System, telefonisch oder per E-Mail) durchführen. Die
Inanspruchnahme dieser Leistungen zu einem bestimmten
Termin kann nicht garantiert werden. Erfolgt keine fristgerechte
Stornierung dieser Reservierung seitens des Karteninhabers, gilt
diese Leistung als verbindlich gebucht. Wird diese Leistung vom
Karteninhaber nicht in Anspruch genommen, verfällt diese und
kann vom Karteninhaber nicht nochmals in Anspruch genommen
werden. Kann die Leistung des Leistungsträgers, für die eine
Reservierung erforderlich war, aus unvorhersehbaren Gründen
nicht angeboten werden, verfällt diese Leistung nicht und kann
vom Karteninhaber erneut in Anspruch genommen werden.
4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Ruhr Tourismus GmbH haftet gegenüber ihrem Kunden
nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen
von dem vorstehenden Haftungsausschluss ist eine Haftung
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
der Ruhr Tourismus GmbH oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr Tourismus GmbH beruhen,
sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr
Tourismus GmbH beruhen. Für die Leistungen der Leistungsträger,
für die Beschreibung der Leistungen im RTC-Erlebnisführer und
auf der Internetseite der RUHR.TOPCARD sowie für eventuelle
Leistungseinschränkungen der Leistungsträger (siehe Ziffer 3)
übernimmt die Ruhr Tourismus GmbH keine Haftung. Es besteht
daher bei Einschränkungen der Leistungen der Leistungsträger
insbesondere kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH
auf anteilige Erstattungen der Kosten der RTC. Ebenso besteht
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