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RUHR.TOPCARD Erlebnisführer 2021

Das Begleitheft zur RUHR.TOPCARD, der Freizeit- und Erlebniskarte der Metropole Ruhr. Übersichtlich aufgeteilt nach Eintritt frei“- und „Halber Preis“-Ausflugszielen, finden Sie hier alle Informationen für die Planung Ihrer Abenteuer im Ruhrgebiet: alle Attraktionen mit kurzer Beschreibung, die Öffnungszeiten, die jeweilige RUHR.TOPCARD-Leistung und die Gültigkeitszeiträume. TOP für Ihre Freizeitgestaltung. Besucht uns auch im Internet unter www.ruhrtopcard.de. Bei Fragen hilft euch unser Service Center unter der Hotline: 01806 - 18 16 180 (0,20 € / Anruf dt. Festnetz, max. 0,60 € / Anruf Mobilfunknetz)

Das Begleitheft zur RUHR.TOPCARD, der Freizeit- und Erlebniskarte der Metropole Ruhr.
Übersichtlich aufgeteilt nach Eintritt frei“- und „Halber Preis“-Ausflugszielen, finden Sie hier alle Informationen für die Planung Ihrer Abenteuer im Ruhrgebiet: alle Attraktionen mit kurzer Beschreibung, die Öffnungszeiten, die jeweilige RUHR.TOPCARD-Leistung und die Gültigkeitszeiträume. TOP für Ihre Freizeitgestaltung. Besucht uns auch im Internet unter www.ruhrtopcard.de.
Bei Fragen hilft euch unser Service Center unter der Hotline: 01806 - 18 16 180 (0,20 € / Anruf dt. Festnetz, max. 0,60 € / Anruf Mobilfunknetz)

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DIE RUHR.TOPCARD

Für die Ausstellung und Verwaltung der RUHR.TOPCARD,

nachfolgend RTC genannt, gelten die folgenden Bedingungen

als vereinbart:

1. VERTRAGSPARTNER

Der Kaufvertrag kommt mit der Ruhr Tourismus GmbH,

Centroallee 261, D-46047 Oberhausen zustande. Weitere

Informationen zum Verkäufer finden Sie im Impressum der

Website www.ruhr-tourismus.de. Durch den Kauf der RTC,

gleichgültig, ob der Verkauf an einer RTC-Verkaufsstelle oder

online/telefonisch durch den Kunden erfolgt, werden keine

Verträge mit einem im Erlebnisführer der RTC dargestellten

Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die

Unternehmen, die ihre im RTC-Erlebnisführer dargestellten

Leistungen anbieten. Der RTC-Karteninhaber schließt

den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder

durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung des

Leistungsträgers direkt selbst ab.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Die Darstellung des Produkts der RTC im Webshop der Ruhr

Tourismus GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot,

sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Eingabefehler

können vor dem Absenden der Bestellung mit den im Onlineshop

zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die

üblichen Funktionen der Tastatur/Maus korrigiert werden. Der

Vertragsschluss erfolgt entweder in deutscher, englischer

oder niederländischer Sprache. Durch Anklicken des Buttons

„Kaufen“/„zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine

verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren

ab. Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert

werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt

nach dem Absenden der Bestellung und führt unmittelbar

zum Vertragsschluss. Ein gesonderter Vertragstext wird bei

der Ruhr Tourismus GmbH nicht gespeichert. Der Kunde

hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestätigung der

Bestellung / zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse

zutreffend ist. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von

Spam-Filtern sicherzustellen, dass versandte E-Mails zugestellt

werden können. Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung im

Voraus fällig und kann per Kreditkarte (Mastercard, Visa), PayPal,

elektronischem Lastschriftverfahren oder per Banküberweisung

entrichtet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte und PayPal

entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung.

Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die

Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.,

22 – 24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der

PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com.

Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet

bzw. bereits über ein solches Konto verfügt. Im Fall einer

Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der

Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den

Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen

Kosten gehören u. a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der

Kreditkartenabbuchung entstehen. Bei einer Zahlung im Wege

des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) wird zugunsten der

Ruhr Tourismus GmbH ein Mandat erteilt, das die Belastung des

Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden Preis im Wege der

SEPA-Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.

Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der

Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange

die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die

Ruhr Tourismus GmbH verursacht wurde. Bei einer Zahlung per

Banküberweisung (Vorkasse/Überweisung) hat der Kunde den

vollständigen Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen auf das Konto

der Ruhr Tourismus GmbH, Commerzbank Dortmund,

IBAN DE93 4404 0037 0320 3858 03 unter Angabe der

Vorgangsnummer im Verwendungszweck zu überweisen.

3. LEISTUNGSUMFANG

Die Ruhr Tourismus GmbH ist weder Reiseveranstalter noch

Leistungserbringer, sondern vermittelt dem RTC-Karteninhaber

lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme der mit der RTC

nutzbaren Leistungen der Leistungsträger. Die Leistungsträger

bieten dem RTC-Karteninhaber gegen eine einmalige Gebühr

die Inanspruchnahme der im aktuellen Erlebnisführer der RTC

aufgeführten Leistungen an.

Die Ruhr Tourismus GmbH schuldet die ausgeschriebenen

Leistungen und Vergünstigungen nicht als eigene Leistungen.

Insoweit erwirbt der Karteninhaber mit dem Erwerb der Karte

als Berechtigter eines Vertrages zu Gunsten Dritter einen

unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Leistungspartner.

Ausschließlich den Leistungspartner treffen alle vertraglichen

und gesetzlichen Gewährleistungspflichten sowie die Haftung

gegenüber dem Kartenbesitzer im Zusammenhang mit der

Inanspruchnahme der von ihm nach dem Leistungsverzeichnis

zu erbringenden Leistungen und Vergünstigungen.

Der Umfang der RTC-Leistungen und ihre Erlangung ergeben

sich aus dem RTC-Erlebnisführer. Kurzfristige Änderungen

des Leistungsumfangs einzelner Leistungsträger, die sich

nach Drucklegung des Erlebnisführers ergeben, werden auf

der Internetseite der RTC veröffentlicht und ergänzen den im

Erlebnisführer publizierten Leistungsumfang des Leistungsträgers

oder heben diesen auf. Der RTC-Inhaber verpflichtet sich vor

Inanspruchnahme einer Leistung, sich über mögliche Änderungen

des Leistungsumfangs über die Website www.ruhrtopcard.de zu

informieren.

Jede Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der

Internetseite der RTC mit dem Symbol „Eintritt Frei“

gekennzeichnet ist, kann im Rahmen der Kapazitäten des

Leistungsträgers einmalig an einem beliebigen Tag im

Kalenderjahr vom RTC-Karteninhaber genutzt werden. Jede

Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der Internetseite

der RTC mit dem Symbol „Halber Preis“ gekennzeichnet ist,

kann je nach Verfügbarkeit, Kapazität und angegebenem

Gültigkeitszeitraum jeweils unter Berücksichtigung der

angegebenen Konditionen mehrmals genutzt werden, sofern

die jeweilige Leistung von einer mehrmaligen Nutzung nicht

ausdrücklich ausgenommen ist.

Sämtliche Eintritt Frei-Leistungsträger haben sich verpflichtet,

RTC-Karteninhabern zu den gewöhnlichen Öffnungs- und

Geschäftszeiten und den allgemeinen Beförderungs- bzw.

Geschäftsbedingungen ihre als RTC-Leistungen gekennzeichneten

Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung

zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Eintritt Frei-Leistungsträger

decken jedoch nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der RTC

ab. Entgegen der für die Eintritt Frei-Leistungsträger geltenden

Regelung können für Halber Preis- und Special Partner-Leistungsträger

nur eingeschränkte Leistungszeiträume verfügbar sein.

Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen

ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken. Als

Gründe für Leistungseinschränkungen kommen insbesondere

Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen,

Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus

Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder

Überfüllung von Einrichtungen in Betracht. Darüber hinaus

kann es aufgrund höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere,

aber nicht abschließend: Krieg, Betriebsunterbrechungen,

Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe und

Epidemien/Pandemien) zu Einschränkungen und Ausfall von

Leistungen kommen.

Leistungseinschränkungen oder eine zu erwartende große

Nachfrage können eine vorherige Reservierung von Leistungen

erfordern. In diesem Fall müssen Karteninhaber zur Inanspruchnahme

der Leistung eine verbindliche Reservierung (über ein

Online-System, telefonisch oder per E-Mail) durchführen. Die

Inanspruchnahme dieser Leistungen zu einem bestimmten

Termin kann nicht garantiert werden. Erfolgt keine fristgerechte

Stornierung dieser Reservierung seitens des Karteninhabers, gilt

diese Leistung als verbindlich gebucht. Wird diese Leistung vom

Karteninhaber nicht in Anspruch genommen, verfällt diese und

kann vom Karteninhaber nicht nochmals in Anspruch genommen

werden. Kann die Leistung des Leistungsträgers, für die eine

Reservierung erforderlich war, aus unvorhersehbaren Gründen

nicht angeboten werden, verfällt diese Leistung nicht und kann

vom Karteninhaber erneut in Anspruch genommen werden.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Ruhr Tourismus GmbH haftet gegenüber ihrem Kunden

nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen

von dem vorstehenden Haftungsausschluss ist eine Haftung

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung

der Ruhr Tourismus GmbH oder einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr Tourismus GmbH beruhen,

sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob

fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Ruhr

Tourismus GmbH beruhen. Für die Leistungen der Leistungsträger,

für die Beschreibung der Leistungen im RTC-Erlebnisführer und

auf der Internetseite der RUHR.TOPCARD sowie für eventuelle

Leistungseinschränkungen der Leistungsträger (siehe Ziffer 3)

übernimmt die Ruhr Tourismus GmbH keine Haftung. Es besteht

daher bei Einschränkungen der Leistungen der Leistungsträger

insbesondere kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH

auf anteilige Erstattungen der Kosten der RTC. Ebenso besteht

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