HYPO TIROL VERSICHERT - Ausgabe Herbst/Winter 2020
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HYPO TIROL
VERSICHERT
Ausgabe 02/2020
hypotirolversichert.com
S. 2
Volkskrankheit Kreuzweh 3
Rezepte gegen Verspannungen
Sturmversicherung 5
Kaskoversicherung 6
Was Sie bei ausgeliehenen Autos bedenken sollten.
Kfz-Leasing liegt im Trend 7
Was Sie vor Vertragsabschluss wissen sollten.
Unternehmensziele erreichen. 9
Mit der Landesbank an Ihrer Seite.
Unfallversicherung 10
Unfallrente bei Zeckenbiss.
60 ist das neue 50! 11
Ältere fühlen sich um zehn Jahre jünger.
Vier von fünf KMU waren bereits von Cybercrime betroffen. 12
Da wiehert der Amtsschimmel 13
Betrüger sollte Beute versteuern!
Heiteres 14
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die aktuelle Situation macht klar, dass Gesundheit nicht
nur ein persönliches Thema ist. Sie hat auch kollektive
und wirtschaftliche Relevanz. Alle Unternehmen geben
momentan ihr Bestes, die Gesundheit der Belegschaft
in Bezug auf Ansteckungsgefahren zu schützen. So
selbstverständlich das in der aktuellen Ausnahmesituation
ist – so schnell gerät die Mitarbeitergesundheit im
„Normalbetrieb“ auch gerne wieder in Vergessenheit.
Klar, operativ gibt es immer Dinge die akuter und deshalb
wichtiger erscheinen, die Umsatz generieren anstatt
Kosten zu verursachen, und die vorher noch erledigt
werden müssen, bevor ein so großes Thema angepackt
wird. Auch wenn wir in Österreich einen sehr guten
Standard haben: Vor allem die psychische Gesundheit
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet immer
noch ein großes Betätigungsfeld. Das Gute dabei: Vor allem
auf diesem Gebiet reichen überschaubare finanzielle
Mittel, weil es hauptsächlich um organisatorische
und soziale Komponenten wie Entscheidungs- und
Handlungsspielräume, Kommunikation, Konfliktlösungen,
Wertschätzung und Perspektiven geht. Und vielleicht
ist gerade jetzt – in dieser Zeit der besonderen
Herausforderungen – die perfekte Zeit, sich als
verantwortungsvoller und verlässlicher Arbeitgeber zu
beweisen und bewusst jetzt Schritte für die psychische
Gesundheit Ihres Teams zu implementieren?
Thomas Gfrei und Reinhard Löffler
Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler
S. 3
Volkskrankheit Kreuzweh
Rezepte gegen Verspannungen
Stunden vor dem Bildschirm, endlose Sitzungen, ein
langer Hin- und Heimweg am Lenkrad – viele Menschen
verbringen ihre Arbeitstage meist im Sitzen. Die Folge:
Schwere Schultern, müder Rücken und Verspannungen.
Bewegungsarmut und falsches Sitzen sind die häufigsten
Ursachen für Verspannungen und Rückenschmerzen. Wer
nicht rechtzeitig vorbeugt, riskiert Dauerschäden wie einen
Bandscheibenvorfall.
Wie kann man sich dagegen schützen? Indem man sich
bewusst mehrmals am Tag auf aktives Sitzen konzentriert.
Dabei stabilisieren Sie Ihre Wirbelsäule aus eigener Kraft
vom Becken aus. Setzen Sie sich aufrecht hin, ohne sich an
der Rückenlehne anzulehnen. Halten Sie dabei unbedingt
Ihr Becken stabil.
So beugen Sie Schäden vor:
■
■
Bei der Arbeit am Bildschirm Oberarme locker
herabhängen lassen! Die Unterarme bilden eine
waagerechte Linie zur Tastatur. Ober- und Unterarme
sollten einen Winkel von 90 Grad oder mehr bilden.
Auch Ober- und Unterschenkel sollen einen Winkel von
90 Grad oder mehr bilden. Dabei muss es möglich sein,
die Füße ganzflächig aufzustellen.
■ Nutzen Sie die ganze Sitzfläche und die Rückenlehne –
der Rücken wird dadurch abgestützt!
■
Wechseln Sie zwischen aktivem und passivem Sitzen!
Aktives Sitzen fällt bedeutend leichter, wenn Sie Ihren
Bürostuhl etwas höher als normal stellen. Das ermöglicht,
dass Ihr Becken etwas höher ist als die Knie, und Sie auf
der Stuhlvorderkante sitzen. Stellen Sie die Füße fest auf
den Boden. Das Kniegelenk sollte im Idealfall einen rechten
Winkel bilden.
■
Nutzen Sie jede Gelegenheit, aufzustehen und sich zu
bewegen!
S. 4
S. 5
S. 6
Kaskoversicherung
Was Sie bei ausgeliehenen Autos bedenken sollten.
Sachverhalt
Einem Angestellten wurde von seiner Arbeitgeberin ein
Sportwagen überlassen. Nach Dienstschluss (23.00 Uhr) kam
es um Mitternacht zu einem Unfall, weil der Lenker die
Motorleistung dieses Fahrzeugs bei Betätigung des Gaspedals
unterschätzte. Es bestand eine Kaskoversicherung.
Der Kaskoversicherer bezahlte den Schaden am
Sportwagen und nahm dann Regress gemäß § 67 VersVG
beim Lenker des Fahrzeugs, also beim Angestellten
des Versicherungsnehmers mit der Begründung, der
Lenker habe den Unfall nicht unverzüglich der nächsten
Polizeidienststelle gemeldet, obwohl er nach § 4 StVO
dazu verpflichtet wäre. Dadurch sei dem Versicherer die
Möglichkeit genommen worden, leistungsbefreiende
Tatbestände aufzugreifen (z. B. eventuelle Alkoholisierung).
Rechtliche Beurteilung des OGH
Der OGH teilte die Rechtsansicht des Versicherers nicht. Die
Übertretung des § 4 StVO (Verpflichtung des Lenkers, bei
Sachschäden die nächste Polizeidienststelle unverzüglich
zu informieren) implementiert keinen automatisierten
Hinweis darauf, dass der Lenker alkoholisiert und somit
fahruntüchtig gewesen sei. Vielmehr ergab sich für den
Lenker die Situation, keine Polizeimeldung zu machen, weil
der Lenker nach dem Unfall die Arbeitgeberin unverzüglich
informierte und annahm, dass sie die Polizeimeldung
machen würde. Auch der allgemeinen Aussage, dass
allein die Tätigkeit in der Gastronomie und die damit
verbundenen Gelegenheiten auf Konsum von Alkohol
einen Verdacht auf Alkoholisierung erhärte, kann nicht
beigepflichtet werden. Der Unfallzeitpunkt um Mitternacht
resultiere daraus, dass der Dienst des Angestellten kurz
zuvor geendet hatte. Der Versicherer war somit aus der
Kaskoversicherung nicht regressberechtigt gegenüber dem
Lenker.
S. 7
Kfz-Leasing liegt im Trend
Was Sie vor Vertragsabschluss wissen sollten.
Kfz-Leasing boomt: 2016 wurden nach Angaben des
Verbandes Österreichischer Leasinggesellschaften
186.900 Kfz-Leasingneuverträge abgeschlossen. In den
österreichischen Unternehmen ist bereits jedes zweite
Fahrzeug geleast. Was den Versicherungsschutz von
Leasing-Autos betrifft, sind Besonderheiten zu beachten.
Bei Kfz-Leasingfinanzierungen ist das sogenannte
Restwert-Leasing am meisten verbreitet. Dabei werden die
Leasingraten so festgelegt, dass zum Ende der Vertragsdauer
ein kalkulierter Restbetrag zu zahlen ist, der allerdings
nicht mit dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zu diesem
Zeitpunkt übereinstimmt.
Erleidet ein Leasingfahrzeug einen Totalschaden,
geht die Schadenszahlung der Vollkaskoversicherung
an das Leasingunternehmen über. In der Regel ist die
Versicherungsleistung bei Totalschaden vom Zeitwert des
Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls abhängig. Ist dieser
Zeitwert geringer als der gegenüber der Leasinggesellschaft
noch zu zahlende Betrag, muss der Nutzer (Leasingkunde)
für den Differenzbetrag aufkommen.
Eine spezielle Klausel in der Kaskoversicherung, die
„GAP-Klausel“ oder „Leasingrestwertklausel” ersetzt in
diesem Fall den Leasingrestwert. Haben Sie dazu noch
Fragen? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
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S. 9
Unternehmensziele erreichen.
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S. 10
Unfallversicherung
Unfallrente bei Zeckenbiss.
Sachverhalt
Der Versicherungsnehmer erkrankte aufgrund eines
Zeckenbisses an Frühsommer-Meningoencephalitis. Die
Folgen dieser Erkrankung ergaben eine dauernde Invalidität
von jedenfalls über 50 %.
Auszug AUVB 2010:
Lebensrente – Artikel 8
Führt der Unfall zu einer dauernden Invalidität gemäß
Artikel 7 von mindestens 50 %, wird unabhängig vom
Lebensalter der versicherten Person die volle Unfallrente
bezahlt. …
… Kinderlähmung, Frühsommer-Meningoencephalitis,
Lyme-Borreliose – Artikel 16
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen der
Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss übertragenen
Frühsommer-Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose.
Eine Leistung erbringen wir nur für Tod oder dauernde
Invalidität …
Rechtliche Beurteilung des OGH
Der OGH hat beiden Untergerichten widersprochen, die eine
Leistungspflicht des Versicherers verneinten und bestätigte
die Deckung.
Der Begriff „Dauernde Invalidität“ beschreibe nicht nur
eine einzelne und selbstständige Versicherungsleistung,
sondern habe auch Zuständigkeit für weitere in
den Versicherungsbedingungen beschriebene
Versicherungsleistungen. Ein durchschnittlich verständiger
Versicherungsnehmer könne die Anspruchsvoraussetzung
nur so verstehen, dass bei Vorliegen einer dauernden
Invalidität die Leistung gebühre, auch wenn die
dauernde Invalidität aus einer zusätzlich vereinbarten
Leistungsart resultiere. Die Lebensrente knüpfe an die
Leistungsart „Dauernde Invalidität“ an, in Art. 16 AUVB
sei die Lebensrente auch nicht erkennbar ausgeschlossen.
Die Deckungserwartungen des durchschnittlichen
Versicherungsnehmers waren daher berechtigt und der
Versicherer leistungspflichtig.
Der Versicherer lehnte die Leistung ab. Die vereinbarte
Lebensrente gelte ausschließlich für die Leistungsarten Tod
und dauernde Invalidität, nicht aber für Zusatzleistungen,
so wie hier die Mitversicherung der Folgen von Zeckenbiss.
S. 11
60 ist das neue 50!
Ältere fühlen sich um zehn Jahre jünger.
Von wegen gebrechlich, schlecht gelaunt und den „guten
alten Zeiten“ nachtrauernd: Österreichs „Golden Ager“
stehen mitten im Leben und stecken voller Tatendrang,
wie eine aktuelle Studie beweist. Viele bereuen aber,
dass sie finanziell nicht besser vorgesorgt haben.
Für den „Golden Ager Report“ hat Marketagent.com mehr
als 1.500 Österreicher zwischen 50 und 79 Jahren befragt.
Im Schnitt fühlen sich die Befragten um zehn Jahre jünger,
als sie eigentlich sind. „Alt“ ist man nach ihrer Ansicht
frühestens ab 70, für die über 60-Jährigen sogar erst ab 75
Jahren. Besonders die „Silver Ager“ zwischen 60 und 69
Jahren scheinen ihr Leben in vollen Zügen zu genießen: Sie
fühlen sich insgesamt am fittesten und klagen über weniger
Beschwerden als die restlichen Befragten. Das Vorurteil,
ältere Menschen hätten weltfremde und erzkonservative
Wertvorstellungen, kann die Umfrage wie schon eine Reihe
anderer Studien widerlegen: Die Werte seien quer durch alle
Altersgruppen insgesamt sehr ähnlich.
Der Pension sehen die meisten, sofern sie diese noch vor
sich haben, mit Vorfreude entgegen (72 %). 38 Prozent
können sich sogar vorstellen, nach der Pensionierung
zumindest teilweise weiterzuarbeiten – hauptsächlich,
wie es ihnen Spaß macht und sie ihre Zeit sinnvoll nutzen
wollen.
S. 12
Vier von fünf KMU waren bereits
von Cybercrime betroffen
Die Fälle von Cybercrime-Attacken steigen, zunehmend
stehen auch Klein- und Mittelunternehmen im Visier
von Cyberkriminellen. Ob Phishing, Hacking oder
Datendiebstahl – laut einer aktuellen Studie waren
bereits 80 % der kleinen und mittleren Unternehmen von
Cyberangriffen betroffen.
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 13.020 Cyber-Delikte bei der
Polizei angezeigt, ein Plus von mehr als 50 Prozent gegenüber
dem Vergleichszeitraum 2018. Der zahlenmäßig größte Faktor
ist der Internetbetrug, hier ist eine Steigerung von 32,3 Prozent
zu verzeichnen. Im Bereich des Cybercrime im engeren Sinn
ist die Anzahl der Anzeigen im 1. Halbjahr 2019 um mehr
als 60 Prozent gestiegen! Darunter fallen u. a. Angriffe auf
Daten oder Computersysteme durch Erpressungstrojaner und
Datenbeschädigung.
Eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit aus dem
Jahr 2019 zeigt, dass 80 Prozent der befragten Klein- und
Mittelunternehmen in Österreich in den letzten Jahren Ziel
von Cyberangriffen waren. Tatsächlich einen Schaden erlitten
haben 2019 39 Prozent, das ist eine Steigerung um 5 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr 2018.
Für kleine und mittlere Unternehmen stellen vor allem
Betrugsversuche und Erpressungen eine große Gefahr dar.
Wichtig ist es, seine Mitarbeiter zu schulen und für die
Probleme zu sensibilisieren, seine IT-Infrastruktur stets
upzudaten und auf Notfallszenarien vorbereitet zu sein,
denn wenn die IT zusammenbricht, heißt es schnell und
strukturiert zu handeln, um den Schaden möglichst gering
zu halten. Dennoch wird das Risiko Cybercrime nach wie vor
komplett unterschätzt: Viele Führungskräfte von KMUs sind
der Meinung, dass nur größere Betriebe betroffen sind.
Professionelle Cyberversicherungen bieten unter anderem
die Deckung von Eigenschäden – wie die Wiederherstellung
von Daten und IT-Systemen nach einem Hackerangriff und
Betriebsunterbrechungen bzw. Ertragsausfällen infolge von
Cyberangriffen bis hin zum Krisenmanagement durch
IT-Experten und Rechtsanwälte – an. Zunehmend wichtiger
wird auch die Deckung von Schadenersatz-ansprüchen Dritter,
z. B. im Fall von Verstößen gegen Datenschutzrichtlinien
oder Persönlichkeits-rechtsverletzungen – insbesondere
seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung.
Die Cyber-versicherung kostet oft weniger als vermutet.
Ein Beispiel: Für einen Betrieb mit 20 Mitarbeitern und 2,5
Millionen Euro Umsatz kostet sie je nach Branche zwischen
1500 und 2000 Euro pro Jahr – für einzelne Risikobetriebe
kann sie aber auch teurer sein.
Haben Sie Fragen zum Thema Cyberversicherung? Dann
kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
S. 13
Da wiehert der Amtsschimmel
Betrüger sollte Beute versteuern!
Geld stinkt nicht, wussten schon die Römer und hoben
Steuern für die Nutzung öffentlicher Toiletten ein! Geld
stinkt nicht, dachten offenbar auch die Finanzbehörden
nach einem Betrugsdelikts in Wien. Sie verlangten
allen Ernstes, dass ein verurteilter Betrüger seine
Millionenbeute in der Steuererklärung berücksichtigen
sollte – natürlich unter „nichtselbstständige Einkünfte“!
Die Vorgeschichte ist rasch erzählt: Der 62-jährige
Buchhalter war jahrelang in einem großen Unternehmen
beschäftigt, wo er sich zusehends darüber ärgerte, dass
ihm seine Überstunden nicht abgegolten wurden. Also
begann er, sich Gelder auf sein Konto zu überweisen, und
dies in großem Stil: Bis zu 260.000 Euro jährlich leitete er
in seine Taschen, ehe nach sechs Jahren seine „Selbsthilfe“
aufflog. Nach seiner Festnahme legte der Buchhalter ein
umfassendes Geständnis ab. Die Rechnung wurde ihm vom
Strafrichter präsentiert: Der Buchhalter fasste vier Jahre
Haft wegen Betrugs aus.
Steuern zahlen“, argumentierte der Anwalt vor den Schöffen.
Und der verurteilte Betrüger ergänzte: „Was hätte ich auf
die Einkommenssteuererklärung drauf schreiben sollen?
Provisionen?“
Der Vertreter der Finanz blieb jedoch auch vor Gericht
dabei: „An und für sich hätte der Buchhalter die
Möglichkeit gehabt, den strafbestimmenden Wertbetrag
auf der Steuererklärung als nichtselbstständige Einkünfte
einzutragen“, erklärte der Finanzer im Zeugenstand.
Schließlich wären Belege „nur auf Anfrage des Finanzamts“
vorzulegen.
Bei dieser Argumentation hörten aber offensichtlich auch
die Schöffen den Amtsschimmel wiehern: Angesichts dieser
Beweislage fällte das Gericht nach eingehender Beratung
einen Freispruch. Fazit: Die Beute aus Betrugsdelikten bleibt
auch weiterhin steuerfrei – eigentlich schade!
Wenig später wurde der Fall zum Kuriosum: Er habe die
Beute nicht in seiner Steuererklärung berücksichtigt,
legte die Staatsanwaltschaft dem 62-Jährigen zur Last,
und brachte ihn ein zweites Mal vor den Kadi. Nicht
nur sein Strafverteidiger wunderte sich über das
Finanzstrafverfahren: „Da müsste ja jeder Taschendieb
S. 14
Heiteres
Kurios: 500 Euro Strafe für einen provokanten Schas
Ein Darmwind kann ganz schön teuer werden – diese Erfahrung
machte ein 22-jähriger Student nach einem nächtlichen
Gelage in einem Wiener Park. Der junge Wiener erhielt wegen
„Anstandsverletzung“ eine Strafverfügung: Kostenpunkt 500 Euro
oder 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Vorwurf: Er habe mit seinem
„Schas“ absichtlich Polizisten während einer Amtshandlung
provoziert.
Der Student hatte gemeinsam mit Freunden in einem Park
in der Josefstadt ein paar Bier getrunken, was der Gruppe
wegen Lärmerregung eine Kontrolle durch die Exekutive
einbrachte. Während dieser Amtshandlung kam es zu dem
Vorfall, der nicht nur in den sozialen Medien weitere Kreise
zog, sondern es sogar bis ins Nachbarland Deutschland in
die Schlagzeilen brachte.
„Der Angezeigte verhielt sich während der gesamten
vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und
unkooperativ. Er erhob sich leicht von der Parkbank, blickte
die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen
massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten
ab. Und anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher
ungern“, beschrieb die Landespolizeidirektion Wien auf
Twitter den Vorfall.
Provokation oder Folge von Omas Bohnensterz?
Und das hatte Folgen. „Sie haben den öffentlichen Anstand
verletzt, indem Sie vor Polizeibeamten laut einen Darmwind
haben entweichen lassen“, heißt es in der Strafverfügung
wörtlich. Das kostet den Studenten 500 Euro oder 5 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe.
Der junge Wiener kündigte rechtliche Schritte gegen die
Strafverfügung an, denn der Darmwind sei nicht vorsätzlich
entwichen: „Das ist unabsichtlich geschehen, schlicht aus
Verdauungsproblemen“, so die Rechtfertigung des Studenten
gegenüber einem Kleinformat, „das war der burgenländische
Bohnensterz meiner Oma. Es kann doch 2020 kein Problem
sein, einen Schas zu lassen.“
Wir sind in Ihrer Nähe …
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