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HYPO TIROL VERSICHERT - Ausgabe Herbst/Winter 2020

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HYPO TIROL

VERSICHERT

Ausgabe 02/2020

hypotirolversichert.com


S. 2

Volkskrankheit Kreuzweh 3

Rezepte gegen Verspannungen

Sturmversicherung 5

Kaskoversicherung 6

Was Sie bei ausgeliehenen Autos bedenken sollten.

Kfz-Leasing liegt im Trend 7

Was Sie vor Vertragsabschluss wissen sollten.

Unternehmensziele erreichen. 9

Mit der Landesbank an Ihrer Seite.

Unfallversicherung 10

Unfallrente bei Zeckenbiss.

60 ist das neue 50! 11

Ältere fühlen sich um zehn Jahre jünger.

Vier von fünf KMU waren bereits von Cybercrime betroffen. 12

Da wiehert der Amtsschimmel 13

Betrüger sollte Beute versteuern!

Heiteres 14

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die aktuelle Situation macht klar, dass Gesundheit nicht

nur ein persönliches Thema ist. Sie hat auch kollektive

und wirtschaftliche Relevanz. Alle Unternehmen geben

momentan ihr Bestes, die Gesundheit der Belegschaft

in Bezug auf Ansteckungsgefahren zu schützen. So

selbstverständlich das in der aktuellen Ausnahmesituation

ist – so schnell gerät die Mitarbeitergesundheit im

„Normalbetrieb“ auch gerne wieder in Vergessenheit.

Klar, operativ gibt es immer Dinge die akuter und deshalb

wichtiger erscheinen, die Umsatz generieren anstatt

Kosten zu verursachen, und die vorher noch erledigt

werden müssen, bevor ein so großes Thema angepackt

wird. Auch wenn wir in Österreich einen sehr guten

Standard haben: Vor allem die psychische Gesundheit

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet immer

noch ein großes Betätigungsfeld. Das Gute dabei: Vor allem

auf diesem Gebiet reichen überschaubare finanzielle

Mittel, weil es hauptsächlich um organisatorische

und soziale Komponenten wie Entscheidungs- und

Handlungsspielräume, Kommunikation, Konfliktlösungen,

Wertschätzung und Perspektiven geht. Und vielleicht

ist gerade jetzt – in dieser Zeit der besonderen

Herausforderungen – die perfekte Zeit, sich als

verantwortungsvoller und verlässlicher Arbeitgeber zu

beweisen und bewusst jetzt Schritte für die psychische

Gesundheit Ihres Teams zu implementieren?

Thomas Gfrei und Reinhard Löffler

Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler


S. 3

Volkskrankheit Kreuzweh

Rezepte gegen Verspannungen

Stunden vor dem Bildschirm, endlose Sitzungen, ein

langer Hin- und Heimweg am Lenkrad – viele Menschen

verbringen ihre Arbeitstage meist im Sitzen. Die Folge:

Schwere Schultern, müder Rücken und Verspannungen.

Bewegungsarmut und falsches Sitzen sind die häufigsten

Ursachen für Verspannungen und Rückenschmerzen. Wer

nicht rechtzeitig vorbeugt, riskiert Dauerschäden wie einen

Bandscheibenvorfall.

Wie kann man sich dagegen schützen? Indem man sich

bewusst mehrmals am Tag auf aktives Sitzen konzentriert.

Dabei stabilisieren Sie Ihre Wirbelsäule aus eigener Kraft

vom Becken aus. Setzen Sie sich aufrecht hin, ohne sich an

der Rückenlehne anzulehnen. Halten Sie dabei unbedingt

Ihr Becken stabil.

So beugen Sie Schäden vor:

Bei der Arbeit am Bildschirm Oberarme locker

herabhängen lassen! Die Unterarme bilden eine

waagerechte Linie zur Tastatur. Ober- und Unterarme

sollten einen Winkel von 90 Grad oder mehr bilden.

Auch Ober- und Unterschenkel sollen einen Winkel von

90 Grad oder mehr bilden. Dabei muss es möglich sein,

die Füße ganzflächig aufzustellen.

■ Nutzen Sie die ganze Sitzfläche und die Rückenlehne –

der Rücken wird dadurch abgestützt!

Wechseln Sie zwischen aktivem und passivem Sitzen!

Aktives Sitzen fällt bedeutend leichter, wenn Sie Ihren

Bürostuhl etwas höher als normal stellen. Das ermöglicht,

dass Ihr Becken etwas höher ist als die Knie, und Sie auf

der Stuhlvorderkante sitzen. Stellen Sie die Füße fest auf

den Boden. Das Kniegelenk sollte im Idealfall einen rechten

Winkel bilden.

Nutzen Sie jede Gelegenheit, aufzustehen und sich zu

bewegen!


S. 4


S. 5


S. 6

Kaskoversicherung

Was Sie bei ausgeliehenen Autos bedenken sollten.

Sachverhalt

Einem Angestellten wurde von seiner Arbeitgeberin ein

Sportwagen überlassen. Nach Dienstschluss (23.00 Uhr) kam

es um Mitternacht zu einem Unfall, weil der Lenker die

Motorleistung dieses Fahrzeugs bei Betätigung des Gaspedals

unterschätzte. Es bestand eine Kaskoversicherung.

Der Kaskoversicherer bezahlte den Schaden am

Sportwagen und nahm dann Regress gemäß § 67 VersVG

beim Lenker des Fahrzeugs, also beim Angestellten

des Versicherungsnehmers mit der Begründung, der

Lenker habe den Unfall nicht unverzüglich der nächsten

Polizeidienststelle gemeldet, obwohl er nach § 4 StVO

dazu verpflichtet wäre. Dadurch sei dem Versicherer die

Möglichkeit genommen worden, leistungsbefreiende

Tatbestände aufzugreifen (z. B. eventuelle Alkoholisierung).

Rechtliche Beurteilung des OGH

Der OGH teilte die Rechtsansicht des Versicherers nicht. Die

Übertretung des § 4 StVO (Verpflichtung des Lenkers, bei

Sachschäden die nächste Polizeidienststelle unverzüglich

zu informieren) implementiert keinen automatisierten

Hinweis darauf, dass der Lenker alkoholisiert und somit

fahruntüchtig gewesen sei. Vielmehr ergab sich für den

Lenker die Situation, keine Polizeimeldung zu machen, weil

der Lenker nach dem Unfall die Arbeitgeberin unverzüglich

informierte und annahm, dass sie die Polizeimeldung

machen würde. Auch der allgemeinen Aussage, dass

allein die Tätigkeit in der Gastronomie und die damit

verbundenen Gelegenheiten auf Konsum von Alkohol

einen Verdacht auf Alkoholisierung erhärte, kann nicht

beigepflichtet werden. Der Unfallzeitpunkt um Mitternacht

resultiere daraus, dass der Dienst des Angestellten kurz

zuvor geendet hatte. Der Versicherer war somit aus der

Kaskoversicherung nicht regressberechtigt gegenüber dem

Lenker.


S. 7

Kfz-Leasing liegt im Trend

Was Sie vor Vertragsabschluss wissen sollten.

Kfz-Leasing boomt: 2016 wurden nach Angaben des

Verbandes Österreichischer Leasinggesellschaften

186.900 Kfz-Leasingneuverträge abgeschlossen. In den

österreichischen Unternehmen ist bereits jedes zweite

Fahrzeug geleast. Was den Versicherungsschutz von

Leasing-Autos betrifft, sind Besonderheiten zu beachten.

Bei Kfz-Leasingfinanzierungen ist das sogenannte

Restwert-Leasing am meisten verbreitet. Dabei werden die

Leasingraten so festgelegt, dass zum Ende der Vertragsdauer

ein kalkulierter Restbetrag zu zahlen ist, der allerdings

nicht mit dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zu diesem

Zeitpunkt übereinstimmt.

Erleidet ein Leasingfahrzeug einen Totalschaden,

geht die Schadenszahlung der Vollkaskoversicherung

an das Leasingunternehmen über. In der Regel ist die

Versicherungsleistung bei Totalschaden vom Zeitwert des

Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls abhängig. Ist dieser

Zeitwert geringer als der gegenüber der Leasinggesellschaft

noch zu zahlende Betrag, muss der Nutzer (Leasingkunde)

für den Differenzbetrag aufkommen.

Eine spezielle Klausel in der Kaskoversicherung, die

„GAP-Klausel“ oder „Leasingrestwertklausel” ersetzt in

diesem Fall den Leasingrestwert. Haben Sie dazu noch

Fragen? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!


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Markus:

Ich habe

vieles erreicht.

Mit der Landesbank

an meiner Seite.

hypotirol.com


S. 9

Unternehmensziele erreichen.

Mit der Landesbank an Ihrer Seite.

Wir wissen:

Ein Unternehmen zu führen, ist eine große Aufgabe.

Vieles, was Sie tagtäglich zu bewältigen haben, kann Ihnen

niemand abnehmen. Aber: Wir sind an Ihrer Seite, wenn

es um die finanzielle Schubkraft Ihres Unternehmens geht.

Als echte Kenner der heimischen Wirtschaft, die wissen,

worauf es ankommt. Nämlich auf fundierte Beratung,

verlässlichen Service sowie schnelle und nachvollziehbare

Entscheidungen. Kurz: auf eine partnerschaftliche

Zusammenarbeit für gemeinsame Erfolge.

Als Bank des Landes Tirol sind wir die regionale Alternative

zu nationalen und internationalen Finanzdienstleistern.

In allen Belangen. Für zukunftsweisende Investitionen,

Veranlagungsstrategien mit Weitblick und die Optimierung

Ihrer Risikovorsorge. Immer abgestimmt auf Ihre Vorgaben

und Möglichkeiten.

Die Zukunft in Ihrer Hand.

Chancen und Möglichkeiten wollen erkannt und genutzt

werden. Mit vorausschauenden Investitionen sichern

Sie den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir

bieten die notwendigen Mittel. Und bereits im Vorfeld

alle Informationen, die Sie für Ihre Entscheidungen

brauchen. Sie richten Ihre Pläne auf Ihren langfristigen

Unternehmenserfolg. Nutzen Sie die Erfahrung unserer

Finanzierungs-Profis, wenn es an der Zeit ist, Ihre Karten

auszuspielen.

Unsere Kompetenz. Für Ihren Gewinn.

Ihr Kapital muss Ihren Erfolg unterstützen. Das ist

unser Ziel. Die entsprechenden Wege einzuschlagen,

ist entscheidend. Passend zu Ihrer Planung, zu Ihren

Liquiditäts-Anforderungen, zu Ihren kurz- und langfristigen

Perspektiven. Unsere Anlage-Experten kennen die

Möglichkeiten, die es auch in Zeiten niedriger Zinsen immer

noch gibt.

Gut beraten, perfekt versichert.

Wenn es ernst wird, wünschen Sie sich Profis an Ihrer

Seite. Um Risiken vorzubauen, setzen Sie auf Kompetenz,

Zuverlässigkeit und Erfahrung. Damit Sie Lösungen

bekommen, die Ihnen und Ihrem Unternehmen

entsprechen. Nicht größer, nicht kleiner. Passgenau.

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Einsatz Ihres Versicherungskapitals, bis dieses bietet, was

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S. 10

Unfallversicherung

Unfallrente bei Zeckenbiss.

Sachverhalt

Der Versicherungsnehmer erkrankte aufgrund eines

Zeckenbisses an Frühsommer-Meningoencephalitis. Die

Folgen dieser Erkrankung ergaben eine dauernde Invalidität

von jedenfalls über 50 %.

Auszug AUVB 2010:

Lebensrente – Artikel 8

Führt der Unfall zu einer dauernden Invalidität gemäß

Artikel 7 von mindestens 50 %, wird unabhängig vom

Lebensalter der versicherten Person die volle Unfallrente

bezahlt. …

… Kinderlähmung, Frühsommer-Meningoencephalitis,

Lyme-Borreliose – Artikel 16

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen der

Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss übertragenen

Frühsommer-Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose.

Eine Leistung erbringen wir nur für Tod oder dauernde

Invalidität …

Rechtliche Beurteilung des OGH

Der OGH hat beiden Untergerichten widersprochen, die eine

Leistungspflicht des Versicherers verneinten und bestätigte

die Deckung.

Der Begriff „Dauernde Invalidität“ beschreibe nicht nur

eine einzelne und selbstständige Versicherungsleistung,

sondern habe auch Zuständigkeit für weitere in

den Versicherungsbedingungen beschriebene

Versicherungsleistungen. Ein durchschnittlich verständiger

Versicherungsnehmer könne die Anspruchsvoraussetzung

nur so verstehen, dass bei Vorliegen einer dauernden

Invalidität die Leistung gebühre, auch wenn die

dauernde Invalidität aus einer zusätzlich vereinbarten

Leistungsart resultiere. Die Lebensrente knüpfe an die

Leistungsart „Dauernde Invalidität“ an, in Art. 16 AUVB

sei die Lebensrente auch nicht erkennbar ausgeschlossen.

Die Deckungserwartungen des durchschnittlichen

Versicherungsnehmers waren daher berechtigt und der

Versicherer leistungspflichtig.

Der Versicherer lehnte die Leistung ab. Die vereinbarte

Lebensrente gelte ausschließlich für die Leistungsarten Tod

und dauernde Invalidität, nicht aber für Zusatzleistungen,

so wie hier die Mitversicherung der Folgen von Zeckenbiss.


S. 11

60 ist das neue 50!

Ältere fühlen sich um zehn Jahre jünger.

Von wegen gebrechlich, schlecht gelaunt und den „guten

alten Zeiten“ nachtrauernd: Österreichs „Golden Ager“

stehen mitten im Leben und stecken voller Tatendrang,

wie eine aktuelle Studie beweist. Viele bereuen aber,

dass sie finanziell nicht besser vorgesorgt haben.

Für den „Golden Ager Report“ hat Marketagent.com mehr

als 1.500 Österreicher zwischen 50 und 79 Jahren befragt.

Im Schnitt fühlen sich die Befragten um zehn Jahre jünger,

als sie eigentlich sind. „Alt“ ist man nach ihrer Ansicht

frühestens ab 70, für die über 60-Jährigen sogar erst ab 75

Jahren. Besonders die „Silver Ager“ zwischen 60 und 69

Jahren scheinen ihr Leben in vollen Zügen zu genießen: Sie

fühlen sich insgesamt am fittesten und klagen über weniger

Beschwerden als die restlichen Befragten. Das Vorurteil,

ältere Menschen hätten weltfremde und erzkonservative

Wertvorstellungen, kann die Umfrage wie schon eine Reihe

anderer Studien widerlegen: Die Werte seien quer durch alle

Altersgruppen insgesamt sehr ähnlich.

Der Pension sehen die meisten, sofern sie diese noch vor

sich haben, mit Vorfreude entgegen (72 %). 38 Prozent

können sich sogar vorstellen, nach der Pensionierung

zumindest teilweise weiterzuarbeiten – hauptsächlich,

wie es ihnen Spaß macht und sie ihre Zeit sinnvoll nutzen

wollen.


S. 12

Vier von fünf KMU waren bereits

von Cybercrime betroffen

Die Fälle von Cybercrime-Attacken steigen, zunehmend

stehen auch Klein- und Mittelunternehmen im Visier

von Cyberkriminellen. Ob Phishing, Hacking oder

Datendiebstahl – laut einer aktuellen Studie waren

bereits 80 % der kleinen und mittleren Unternehmen von

Cyberangriffen betroffen.

Im ersten Halbjahr 2019 wurden 13.020 Cyber-Delikte bei der

Polizei angezeigt, ein Plus von mehr als 50 Prozent gegenüber

dem Vergleichszeitraum 2018. Der zahlenmäßig größte Faktor

ist der Internetbetrug, hier ist eine Steigerung von 32,3 Prozent

zu verzeichnen. Im Bereich des Cybercrime im engeren Sinn

ist die Anzahl der Anzeigen im 1. Halbjahr 2019 um mehr

als 60 Prozent gestiegen! Darunter fallen u. a. Angriffe auf

Daten oder Computersysteme durch Erpressungstrojaner und

Datenbeschädigung.

Eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit aus dem

Jahr 2019 zeigt, dass 80 Prozent der befragten Klein- und

Mittelunternehmen in Österreich in den letzten Jahren Ziel

von Cyberangriffen waren. Tatsächlich einen Schaden erlitten

haben 2019 39 Prozent, das ist eine Steigerung um 5 Prozent im

Vergleich zum Vorjahr 2018.

Für kleine und mittlere Unternehmen stellen vor allem

Betrugsversuche und Erpressungen eine große Gefahr dar.

Wichtig ist es, seine Mitarbeiter zu schulen und für die

Probleme zu sensibilisieren, seine IT-Infrastruktur stets

upzudaten und auf Notfallszenarien vorbereitet zu sein,

denn wenn die IT zusammenbricht, heißt es schnell und

strukturiert zu handeln, um den Schaden möglichst gering

zu halten. Dennoch wird das Risiko Cybercrime nach wie vor

komplett unterschätzt: Viele Führungskräfte von KMUs sind

der Meinung, dass nur größere Betriebe betroffen sind.

Professionelle Cyberversicherungen bieten unter anderem

die Deckung von Eigenschäden – wie die Wiederherstellung

von Daten und IT-Systemen nach einem Hackerangriff und

Betriebsunterbrechungen bzw. Ertragsausfällen infolge von

Cyberangriffen bis hin zum Krisenmanagement durch

IT-Experten und Rechtsanwälte – an. Zunehmend wichtiger

wird auch die Deckung von Schadenersatz-ansprüchen Dritter,

z. B. im Fall von Verstößen gegen Datenschutzrichtlinien

oder Persönlichkeits-rechtsverletzungen – insbesondere

seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung.

Die Cyber-versicherung kostet oft weniger als vermutet.

Ein Beispiel: Für einen Betrieb mit 20 Mitarbeitern und 2,5

Millionen Euro Umsatz kostet sie je nach Branche zwischen

1500 und 2000 Euro pro Jahr – für einzelne Risikobetriebe

kann sie aber auch teurer sein.

Haben Sie Fragen zum Thema Cyberversicherung? Dann

kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!


S. 13

Da wiehert der Amtsschimmel

Betrüger sollte Beute versteuern!

Geld stinkt nicht, wussten schon die Römer und hoben

Steuern für die Nutzung öffentlicher Toiletten ein! Geld

stinkt nicht, dachten offenbar auch die Finanzbehörden

nach einem Betrugsdelikts in Wien. Sie verlangten

allen Ernstes, dass ein verurteilter Betrüger seine

Millionenbeute in der Steuererklärung berücksichtigen

sollte – natürlich unter „nichtselbstständige Einkünfte“!

Die Vorgeschichte ist rasch erzählt: Der 62-jährige

Buchhalter war jahrelang in einem großen Unternehmen

beschäftigt, wo er sich zusehends darüber ärgerte, dass

ihm seine Überstunden nicht abgegolten wurden. Also

begann er, sich Gelder auf sein Konto zu überweisen, und

dies in großem Stil: Bis zu 260.000 Euro jährlich leitete er

in seine Taschen, ehe nach sechs Jahren seine „Selbsthilfe“

aufflog. Nach seiner Festnahme legte der Buchhalter ein

umfassendes Geständnis ab. Die Rechnung wurde ihm vom

Strafrichter präsentiert: Der Buchhalter fasste vier Jahre

Haft wegen Betrugs aus.

Steuern zahlen“, argumentierte der Anwalt vor den Schöffen.

Und der verurteilte Betrüger ergänzte: „Was hätte ich auf

die Einkommenssteuererklärung drauf schreiben sollen?

Provisionen?“

Der Vertreter der Finanz blieb jedoch auch vor Gericht

dabei: „An und für sich hätte der Buchhalter die

Möglichkeit gehabt, den strafbestimmenden Wertbetrag

auf der Steuererklärung als nichtselbstständige Einkünfte

einzutragen“, erklärte der Finanzer im Zeugenstand.

Schließlich wären Belege „nur auf Anfrage des Finanzamts“

vorzulegen.

Bei dieser Argumentation hörten aber offensichtlich auch

die Schöffen den Amtsschimmel wiehern: Angesichts dieser

Beweislage fällte das Gericht nach eingehender Beratung

einen Freispruch. Fazit: Die Beute aus Betrugsdelikten bleibt

auch weiterhin steuerfrei – eigentlich schade!

Wenig später wurde der Fall zum Kuriosum: Er habe die

Beute nicht in seiner Steuererklärung berücksichtigt,

legte die Staatsanwaltschaft dem 62-Jährigen zur Last,

und brachte ihn ein zweites Mal vor den Kadi. Nicht

nur sein Strafverteidiger wunderte sich über das

Finanzstrafverfahren: „Da müsste ja jeder Taschendieb


S. 14

Heiteres

Kurios: 500 Euro Strafe für einen provokanten Schas

Ein Darmwind kann ganz schön teuer werden – diese Erfahrung

machte ein 22-jähriger Student nach einem nächtlichen

Gelage in einem Wiener Park. Der junge Wiener erhielt wegen

„Anstandsverletzung“ eine Strafverfügung: Kostenpunkt 500 Euro

oder 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Vorwurf: Er habe mit seinem

„Schas“ absichtlich Polizisten während einer Amtshandlung

provoziert.

Der Student hatte gemeinsam mit Freunden in einem Park

in der Josefstadt ein paar Bier getrunken, was der Gruppe

wegen Lärmerregung eine Kontrolle durch die Exekutive

einbrachte. Während dieser Amtshandlung kam es zu dem

Vorfall, der nicht nur in den sozialen Medien weitere Kreise

zog, sondern es sogar bis ins Nachbarland Deutschland in

die Schlagzeilen brachte.

„Der Angezeigte verhielt sich während der gesamten

vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und

unkooperativ. Er erhob sich leicht von der Parkbank, blickte

die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen

massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten

ab. Und anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher

ungern“, beschrieb die Landespolizeidirektion Wien auf

Twitter den Vorfall.

Provokation oder Folge von Omas Bohnensterz?

Und das hatte Folgen. „Sie haben den öffentlichen Anstand

verletzt, indem Sie vor Polizeibeamten laut einen Darmwind

haben entweichen lassen“, heißt es in der Strafverfügung

wörtlich. Das kostet den Studenten 500 Euro oder 5 Tage

Ersatzfreiheitsstrafe.

Der junge Wiener kündigte rechtliche Schritte gegen die

Strafverfügung an, denn der Darmwind sei nicht vorsätzlich

entwichen: „Das ist unabsichtlich geschehen, schlicht aus

Verdauungsproblemen“, so die Rechtfertigung des Studenten

gegenüber einem Kleinformat, „das war der burgenländische

Bohnensterz meiner Oma. Es kann doch 2020 kein Problem

sein, einen Schas zu lassen.“


Wir sind in Ihrer Nähe …

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