Betomix Produkte & Leistungen
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PRODUKTE & LEISTUNGEN<br />
TRANSPORTBETON<br />
FÜR JEDEN ANSPRUCH<br />
ZUVERLÄSSIG GELIEFERT<br />
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
PREISLISTE BETON<br />
Festigkeitsklasse<br />
Konsistenz<br />
Überw-Kl.<br />
mm<br />
Größtkorn<br />
Expositionsklassen<br />
Feuchtigk.-Kl.<br />
Sorten-Nr.<br />
mittel<br />
Festigkeitsentwicklung<br />
Preis frei Bau<br />
€/cbm<br />
Sorten-Nr.<br />
schnell<br />
Preis frei Bau<br />
€/cbm<br />
Unbewehrte<br />
Bauteile<br />
Bewehrte<br />
Innenbauteile<br />
Bewehrte Außenund<br />
WU-Bauteile A)<br />
Beton mit hohem<br />
Wassereindringwiderstand<br />
gemäß<br />
WU-Richtlinie<br />
des DAf Stb<br />
Stahlbeton für<br />
Hallenböden, flügelglätttbar,<br />
kein Verschleißangriff<br />
mäßiger<br />
Verschleißangriff<br />
Sichtbeton B)<br />
Industrieboden<br />
mäßiger<br />
chemischer<br />
Angriff C)<br />
starker<br />
chemischer<br />
Angriff C)<br />
FD-Beton C)<br />
C 8/10 F3 1 32 X0 WA 1033101 1033201<br />
C 8/10 F3 1 16 X0 WA 1032101 1032201<br />
C 12/15 F3 1 32 X0 WA 2033101 2033201<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
C 12/15 F3 1 16 X0 WA 2032101 2032201<br />
C 16/20 F3 1 32 XC2 WA 3133101 3133201<br />
C 16/20 F3 1 16 XC2 WA 3132101 3132201<br />
C 20/25 F3 1 32 XC3 WA 4233101 4233201<br />
C 20/25 F3 1 16 XC3 WA 4232101 4232201<br />
C 25/30 F3 1 32 XC4 XF1 WA 5333101 5333201<br />
C 25/30 F3 1 16 XC4 XF1 WA 5332101 5332201<br />
C 25/30 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5333102 5333202<br />
C 25/30 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5332102 5332202<br />
C 30/37 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6333102 6333202<br />
C 30/37 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6332102 6332202<br />
C 25/30 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5343114 5343214<br />
C 25/30 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5342114 5342214<br />
C 30/37 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 XM1 WA 6343114 6343214<br />
C 30/37 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 XM1 WA 6342114 6342214<br />
C 25/30 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5333103 5333203<br />
C 25/30 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5332103 5332203<br />
C 30/37 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6533201<br />
C 30/37 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6532201<br />
C 35/45 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 7833201<br />
C 35/45 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 7832201<br />
C 35/45 F3 2 32 XC4 XF3 XF2 XA2 XD2 WA 7733201<br />
C 35/45 F3 2 16 XC4 XF3 XF2 XA2 XD2 WA 7732201<br />
C 35/45 F3 2 32 XC4 XF3 XF2 XA3 XD3 WA 7833202<br />
C 35/45 F3 2 16 XC4 XF3 XF2 XA3 XD3 WA 7832202<br />
C 30/37 F3 2 32 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6933201<br />
C30/37 F3 2 16 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6932201<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
1) mit LP, für maschinelles Glätten nicht geeignet 2) Oberflächenbehandlung erforderlich<br />
3) fordert Schutzmaßnahmen<br />
A) mit Abdichtung gegen „zeitweilig aufstauendes Sickerwasser“ nach geotechnischer Zuordnung<br />
B) geeignet zur Herstellung von Sichtbeton nach Merkblatt „Sichtbeton“ Ausgabe August 2004 Abschnitt 6.3<br />
C) bei Sulfatangriff > 600 mg/Ltr. muss Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden
Bohrpfahlbeton<br />
Konsistenz<br />
Überw-Kl.<br />
mm<br />
Festigkeitsklasse<br />
Größtkorn<br />
Expositionsklassen<br />
Feuchtigk.-Kl.<br />
Sorten-Nr.<br />
mittel<br />
Festigkeitsentwicklung<br />
Preis frei Bau<br />
€/cbm<br />
Sorten-Nr.<br />
C 25/30 F5 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5353101 5353201<br />
C 25/30 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5352101 5352201<br />
schnell<br />
Preis frei Bau<br />
€/cbm<br />
ZTV-Ing Beton<br />
für Bohrpfähle in chemisch<br />
möglich angreifender<br />
Umgebung<br />
Beton<br />
nach ZTV-Ing<br />
Stahlfaserbeton<br />
Stahlfasern werden<br />
zusätzlich berechnet.<br />
Preis auf Anfrage<br />
LP-Beton<br />
Tresorbeton<br />
Unterwasserbeton<br />
Dränbeton<br />
Sand-Riesel<br />
Gemisch<br />
C 30/37 F5 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 6353201<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
C 30/37 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 6352201<br />
C 30/37 F5 2 32 XC4 XF2 XF3 WA 6753101 6753201<br />
C 30/37 F5 2 16 XD2 XA2 WA 6752101 6752201<br />
C 25/30 F2 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5323100 5323200<br />
C 25/30 F2 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5322100 5322200<br />
C 25/30 F2 2 32 XC4 XD1¹ XF2¹ XA1 WA 5423100 5423200<br />
C 25/30 F2 2 16 XC4 XD1¹ XF2¹ XA1 WA 5422100 5422200<br />
C 25/30 F2 2 32 XC4 XD3¹ XF4 WA 5923100 5923200<br />
C 25/30 F2 2 16 XC4 XD3¹ XF4 WA 5922100 5922200<br />
C 30/37 F2 2 32 XC4 XF3 XD2 WA 6723100 6723200<br />
C 30/37 F2 2 16 XC4 XF3 XD2 WA 6722100 6722200<br />
C 30/37 F2 2 32 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6923200<br />
C 30/37 F2 2 16 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6922200<br />
C 35/45 F2 2 32 XC4 XF3 XA2 XD1 WA 7723200<br />
C 35/45 F2 2 16 XC4 XF3 XA2 XD1 WA 7722200<br />
C 25/30 F4 1 32 XC4 XF1 WA 5343108 5343208<br />
C 25/30 F4 1 16 XC4 XF1 WA 5342108 5342208<br />
C 30/37 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6543108 6543208<br />
C 30/37 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6542108 6542208<br />
C 25/30 F3 2 32 XC4 XF2 XA1 WA 5033101 5033201<br />
C 25/30 F3 2 16 XC4 XF2 XA1 WA 5032101 5032201<br />
C 30/37 F3 2 32 XC4 XD3 XF4 XM1 XA2 WA 6033201<br />
C 30/37 F3 2 16 XC4 XD3 XF4 XM1 XA2 WA 6032201<br />
C 45/55 F4 2 32 XC4 XF3 XA2 WA 9743201<br />
C 45/55 F4 2 16 XC4 XF3 XA2 WA 9742201<br />
C 25/30 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5343107 5343207<br />
C 25/30 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5342107 5342207<br />
C0 16 WA 9002101<br />
C0 8 WA 9001101<br />
F1 4 400 kg Zement WA 9010101 9010201<br />
F1 4 450 kg Zement WA 9010102 9010202<br />
F1 4 500 kg Zement WA 9010103 9010203<br />
F1 4 600 kg Zement WA 9010104<br />
F1 8 350 kg Zement WA 9011101 9011201<br />
F1 8 400 kg Zement WA 9011102 9011202<br />
F1 8 450 kg Zement WA 9011103 9011203<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
1) mit LP, für maschinelles Glätten nicht geeignet 2) Oberflächenbehandlung erforderlich<br />
3) fordert Schutzmaßnahmen<br />
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
PREISLISTE BETON<br />
Festigkeitsklasse<br />
Konsistenz<br />
Überw-Kl.<br />
mm<br />
Größtkorn<br />
Expositionsklassen<br />
Feuchtigk.-Kl.<br />
Sorten-Nr.<br />
mittel<br />
Festigkeitsentwicklung<br />
Preis frei Bau<br />
€/cbm<br />
Sorten-Nr.<br />
schnell<br />
Preis frei Bau<br />
€/cbm<br />
Leichtverdichtbarerer<br />
Beton (LVB)<br />
Innenbauteil<br />
Außenbauteil<br />
Landwirtsch. Bauen<br />
Gülletiefbehälter,<br />
Güllekanäle,<br />
eingestreuter<br />
Stallboden<br />
innen oder im<br />
Freien überdacht<br />
Güllehochbehälter,<br />
Hofbefestigungen<br />
ohne Taumittelbeanspruchung*<br />
Gärfuttersilo,<br />
Fahrsilo,Bio-Gas-<br />
Anlagen,<br />
Futtertische*<br />
Gärfuttersilo mit LP,<br />
Fahrsilo mit LP*<br />
Erdfeuchte Betone<br />
Pflasterbetone<br />
C 20/25 F5 1 16 XC3 WA 4252101<br />
C 20/25 F5 1 8 XC3 WA 4251101<br />
C 25/30 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5352102<br />
C 25/30 F5 2 8 XC4 XF1 XA1 WA 5351102<br />
C 30/37 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6352102<br />
C 30/37 F5 2 8 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6351102<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
C 25/30 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5333109 5333209<br />
C 25/30 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5332109 5332209<br />
C 30/37 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6333109 6333209<br />
C 30/37 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6332109 6332209<br />
C 35/45 F3 2 32 XC4 XD2 XF3 XF2 XA2 WA 7733209<br />
C 35/45 F3 2 16 XC4 XD2 XF3 XF2 XA2 WA 7732209<br />
C 35/45 F3 2 32 XC4 XD3 XF3 XF2 XA3³ WA 7833209<br />
C 35/45 F3 2 16 XC4 XD3 XF3 XF2 XA3³ WA 7832209<br />
C 30/37 F3 2 32 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6933209<br />
C 30/37 F3 2 16 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6932209<br />
C 12/15 F1 1 16 X0 2012101 2012201<br />
C 12/15 F1 1 8 X0 2011101 2011201<br />
C 20/25 F1 1 16 X0 4212101 4212201<br />
C 20/25 F1 1 8 X0 4211101 4211201<br />
C 25/30 F1 1 16 X0 5312101 5312201<br />
C 25/30 F1 1 8 X0 5311101 5311201<br />
1) mit LP, für maschinelles Glätten nicht geeignet 3) fordert Schutzmaßnahmen<br />
* bei Sulfatangriff > 600 mg/Ltr. muss Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden
PREISLISTE BETONPUMPE<br />
Fördermenge<br />
je<br />
Aufstellungsort/Einsatz<br />
Verteilermast mit einer Reichweite/Reichhöhe bis<br />
24/28 m 28/32 m 32/36 m 38/42 m<br />
Mindestpreis €<br />
pro Einsatzstelle<br />
im Umkreis von<br />
10 km<br />
0 - 10 cbm pauschal<br />
11 - 20 cbm pauschal<br />
21 - 30 cbm pauschal<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
31 - 50 cbm je cbm<br />
51 - 70 cbm je cbm<br />
71 - 100 cbm je cbm<br />
101 - 150 cbm je cbm<br />
über 150 cbm je cbm<br />
Bei Unterschreiten der Mindestfördermenge von 15,0 cbm/Std. gelten, bezogen auf die Gesamtzeit (von Ankunft bis Abfahrt),<br />
folgende Stundensätze, mindestens jedoch die Einsatzpauschale:<br />
€ /Std.<br />
è<br />
Sonderleistungen (nicht rabattfähig):<br />
Spätzuschlag (18.00 - 22.00 Uhr) pro Einsatz<br />
Nachtzuschlag (22.00 - 6.00 Uhr)<br />
Samstagszuschlag (6.00 - 12.00 Uhr) pro Einsatz<br />
Sonn- und Feiertagszuschlag<br />
Keine Auswaschmöglichkeit und Restbetonablage auf der Baustelle<br />
Rohrleitung Miete je lfm ab Auslegerende<br />
Standortwechsel der Pumpe auf der Baustelle<br />
Zuschlag für Sonderbeton (Splitt oder Stahlfasern) pro cbm<br />
Vergebliche An- und Abfahrt am Tag des disponierten Einsatzes<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
Mietbedingungen<br />
- Die Leistung auf der Baustelle setzt einen einwandfreien, tragfähigen Zufahrtsweg und Aufstellungsort voraus.<br />
Die Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.<br />
- Für den Auf- und Abbau von bestellten Rohrleitungen sind genügend Hilfskräfte bereitzustellen.<br />
- Zum Einschlämmen der Pumpe und Rohre ist 1 Sack Zement kostenlos zu stellen.<br />
- Vorhalten eines Wasseranschlusses auf der Baustelle.<br />
- Möglichkeit zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle.<br />
- Pumpkosten sind reine Arbeitskosten und netto ohne Skontoabzug zahlbar.<br />
Feuchtigkeitsklassen<br />
Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäurereaktion<br />
Klasse<br />
WO<br />
WF<br />
WA<br />
WS<br />
Umgebung<br />
Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen<br />
während der Nutzung weitgehend trocken bleibt."<br />
Beton, der während der Nutzung oder längere Zeit feucht bleibt.<br />
Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von<br />
außen ausgesetzt ist.<br />
Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.<br />
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
SYSTEMBAUSTEINE<br />
Stein Länge x Höhe x Breite Gewicht €/Stück<br />
160 160 x 80 x 80 2,40 t<br />
PREISE AUF ANFRAGE<br />
150 150 x 60 x 60 1,34 t<br />
90 90 x 60 x 60 0,81 t<br />
60 60 x 60 x 60 0,56 t
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
ERLÄUTERUNGEN ZUR NEUEN NORM DIN EN 206-1
PREISE<br />
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 cbm verdichteten Frischbeton<br />
(Festmaß) im Versorgungsbereich des Lieferwerkes. Zementpreisveränderungen<br />
werden anteilmäßig weiterverrechnet. Frachtvergütung bei<br />
Selbstabholung pro cbm. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der<br />
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Frachtanteil ist nicht skontierfähig.<br />
SONDERBETONE<br />
werden auf Wunsch hergestellt. In diesen speziellen Fällen legt unsere Prüfstelle<br />
„E“ die erforderliche Beton-Nr. fest<br />
ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE<br />
Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten wird ein Zuschlag<br />
erhoben:<br />
- Spätzuschlag 18.00 – 22.00 Uhr<br />
- Nachtzuschlag 22.00 – 6.00 Uhr<br />
- Samstagszuschlag 6.00 – 12.00 Uhr<br />
- Sonn- und Feiertagszuschlag Nach Vereinbarung<br />
Lieferungen am Samstag, Sonn- und Feiertag können nur nach besonderen<br />
Vereinbarungen durchgeführt werden.<br />
ENTLADEZEIT<br />
Die Entladezeit beträgt 8 Minuten pro cbm. Bei Überschreitung der Entladezeit<br />
berechnen wir pro Stunde. Eine Haftung für zwischenzeitlich eintretenden<br />
Erstarrungsbeginn müssen wir ablehnen.<br />
ZUSATZMITTEL<br />
In der Regel werden Betonzusatzmittel nach unserer Wahl beigegeben. Hat<br />
der Besteller hinsichtlich des Fabrikates einen besonderen Wunsch, behalten<br />
wir uns eine Änderung der Preise vor. Garantieübernahme ist in diesem Falle<br />
nicht möglich.<br />
- Luftporenbilder<br />
- Verzögerer<br />
- Verflüssiger<br />
- Fließmittel<br />
- Fließmittel auf Polycarboxylatbasis<br />
- Estrichmittel<br />
(Sonstige Zusätze nach Vereinbarung!)<br />
Für das Zumischen von Zusatzmittel und Stahlfasern der Kunden berechnen<br />
wir pro cbm. Dadurch erlischt unsere Gewährleistung.<br />
HEIZUNGSZUSCHLAG<br />
Während der kalten Jahreszeit liefern wir vorgewärmten Beton nach DIN EN<br />
206-1. Hierfür wird ein Zuschlag pro cbm berechnet.<br />
LIEFERSCHEINAUSDRUCK<br />
Soll-Ist-Werte<br />
RESTBETONBESEITUNG<br />
LEIHRÜTTLER<br />
Mietgebühr<br />
LKW-MAUT AUF AUTOBAHNEN UND<br />
BUNDESSTRASSEN ab 01.01.2020 pro cbm<br />
Diese Maut betrifft alle Vorfrachten (Bindemittel, Fahrmischer, Rohstoffe,<br />
Kraftstoffe, Zusatzmittel, Ersatzteile, usw.) und ist nicht verhandelbar, da<br />
gesetzlich vorgegeben. Gilt auch bei Selbstabholung.<br />
HERSTELLUNG<br />
Die Herstellung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1.<br />
Die Kornzusammensetzung 0-32 bzw. 0-16 oder 0-8 in allen Betongüten liegt<br />
nach DIN EN 206-1 im günstigsten Bereich zwischen den Sieblinien A-B.<br />
MINDERMENGENZUSCHLAG<br />
Bei einer Abnahme von weniger als 6 cbm je Lieferung (außer Restmengen) wird<br />
ein Frachtzuschlag pro fehlendem cbm erhoben.<br />
GÜTEÜBERWACHUNG<br />
Die Güteüberwachung erfolgt sowohl in der eigenen Prüfstelle „E“ als auch<br />
auf Grund eines Überwachungsvertrages durch den „Bayerischen Baustoff-Überwachungs-<br />
und Zertifizierungsverein BAYBUV e. V., Beethovenstr.<br />
8, 80336 München“. Sand-Rieselgemisch unterliegt nicht der Güteüberwachung.<br />
Garantie wird nur für die ordnungsgemäße Zusammensetzung<br />
gegeben.<br />
ABNAHMEVERWEIGERUNG<br />
Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert, oder<br />
die angelieferte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag als ausgeführt<br />
und wird berechnet.<br />
Ist die Umleitung der Lieferung auf eine andere Baustelle möglich, berechnen<br />
wir nur die uns entstehenden Selbstkosten.<br />
BETONVERÄNDERUNGEN<br />
Jede Veränderung unseres fertiggemischten Betons auf der Baustelle (z. B.<br />
Wasserzugabe) über unseren Rezepturen hinaus ist nicht gestattet. Wird gegen<br />
diese Lieferbedingung verstoßen, erlischt unsere vertragliche Gütegarantie.<br />
KÖRNUNGSÄNDERUNG<br />
0/16 auf 0/8<br />
KONSISTENZÄNDERUNG<br />
1 Stufe<br />
2 Stufen<br />
VERZÖGERER<br />
Pro Std.<br />
MEHRZEMENT<br />
Preis pro 10 kg - für mittlere Festigkeitsentwicklung<br />
Preis pro 10 kg - für schnelle Festigkeitsentwicklung<br />
NACHHALTIGKEITSZUSCHLAG (CO²-Abgabe)<br />
€ 3,00 pro cbm<br />
CO² Preis<br />
bis € 70,00 / Tonne<br />
bis € 80,00 / Tonne<br />
bis € 90,00 / Tonne<br />
bis € 100,00 / Tonne<br />
Zuschlag (CO²)<br />
Liegt der Preis je Tonne CO² im Mittel eines Monats über dem Wert von €<br />
70,00/to so werden im Folgemonat Preissteigerung CO² zusätzlich berechnet.<br />
Die Entwicklung des CO²-Zertifikates können Sie unter<br />
https://www.eex.com/en/market-data/environmental-markets/<br />
eua-primay-auction-spot-download einsehen.<br />
ENERGIEZUSCHLAG<br />
Temporär<br />
ROHSTOFFZUSCHLAG<br />
Bei nachträglichen oder außerordentlichen Zementpreissteigerungen von<br />
€ 1,00 je Tonne erfolgt eine zusätzliche Anpassung.<br />
BESTELLUNG<br />
Bei jeder Bestellung sind anzugeben:<br />
1. Anschrift der Baustelle<br />
2. Anschrift zur Rechnungsstellung<br />
3. Menge und Zeitpunkt der Lieferung<br />
4. Förderart (z. B. Einbau durch Betonpumpe)<br />
5. Betonsorte<br />
BERATUNG<br />
Beratung wird von den Fachkräften unseres Zentrallabors<br />
durchgeführt. Bei Auftrag ohne Berechnung.<br />
GESCHÄFTSBEDINUNGEN<br />
Für alle Geschäfte gelten die umstehenden Geschäftsbedingungen.<br />
Mit dem Erscheinen dieser Preisliste werden alle früheren<br />
Preislisten ungültig.<br />
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
für den Verkauf von Transportbeton<br />
I. Allgemeines<br />
1) Für sämtliche <strong>Leistungen</strong> und Lieferungen der <strong>Betomix</strong> GmbH & Co. KG, im Folgenden „<strong>Betomix</strong>“ bzw. „wir“, gelten unter<br />
Ausschluss etwa entgegenstehender Bedingungen des Käufers allein die nachstehenden Bedingungen. Vereinbarungen,<br />
die die Bedingungen der <strong>Betomix</strong> abändern, erweitern oder ergänzen sollen, müssen ausdrücklich und schriftlich getroffen<br />
werden. Das Gleiche gilt für Zusagen und Abreden mit Vertretern, die ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen<br />
Bestätigung durch die <strong>Betomix</strong> bedürfen. Die Annahme der Leistung oder Lieferung gilt in jeden Fall als Anerkennung der<br />
vorliegenden AGB der <strong>Betomix</strong>.<br />
2) Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich<br />
vereinbart wird.<br />
3) Im Übrigen gelten die jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigungen der <strong>Betomix</strong>.<br />
II. Angebote<br />
1) Alle Angebote sind freibleibend. Angegebene Leistungs- und Lieferzeiten werden nach Möglichkeiten eingehalten, binden<br />
die <strong>Betomix</strong> jedoch nicht. Diese ist insbesondere erst dann zur Tätigkeit verpflichtet, wenn der Käufer vereinbarten Vorleistungspflichten<br />
nachgekommen ist.<br />
2) Unsere Angebote sind, soweit nicht individuell abweichend bestimmt, nur für die Dauer von sechs Wochen –berechnet ab<br />
dem Ausstellungsdatum – gültig. Eine später eingehende Bestätigung des Käufers gilt als eigenständiges Angebot, dessen<br />
Annahme wir uns gemäß II.4) vorbehalten.<br />
3) Die den Angeboten und Lieferungen zugrunde liegenden Angaben über Maße, Gewichte, <strong>Leistungen</strong> usw. sind nur annähernd<br />
gültig. An den dem Käufer im Rahmen vor Angeboten zur Kenntnis gebrachten Datenblättern und sonstigen Unterlagen<br />
behält sich die <strong>Betomix</strong> ihre Urheber- und Eigentumsrechte vor, eine Weitergabe an Dritte sowie wiederholte Nutzung<br />
außerhalb des Vertragsverhältnisses ist dem Käufer nicht gestattet. Zur Überprüfung der vom Käufer bekanntgegebenen<br />
Maße, Gewichte usw. sind wir nicht verpflichtet.<br />
4) Bestellungen des Käufers, die als Angebot zum Vertragsschluss zu beurteilen sind, können wir binnen zwei Wochen ab<br />
Eingang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten <strong>Produkte</strong> bzw. Erbringung der<br />
bestellten Leistung annehmen.<br />
5) Die Bestimmung der geeigneten Betonsorte, -eigenschaft bzw. -mengen obliegt alleine dem Käufer.<br />
III. Leistungs- und Lieferfristen<br />
1) Fristen sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Herstellwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft<br />
dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.<br />
2) Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen,<br />
verlängern sich die Fristen angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden<br />
Verzugs entstanden sind.<br />
3) Die <strong>Betomix</strong> haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern ein Fixgeschäft im Sinne der §§ 286 II Nr. 4 BGB,<br />
376 HGB vorliegt. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen des von uns zu vertretenden Verzuges zu Recht den Wegfall seines<br />
Interesses an weiterer Vertragserfüllung geltend macht. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise<br />
eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Verzug nicht auf vorsätzlicher Vertragsverletzung durch die <strong>Betomix</strong><br />
bzw. deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die <strong>Betomix</strong> haftet wiederum nach den gesetzlichen Bestimmungen,<br />
sofern ein Verzug auf von ihr bzw. ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretender vorsätzlicher oder grob fahrlässiger<br />
Vertragsverletzung beruht. Liegt kein Vorsatz vor, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden<br />
Schaden begrenzt. Sofern der Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die <strong>Betomix</strong><br />
oder ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass<br />
die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Ansonsten kann der Käufer im<br />
Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges für jede vollendete Woche des Verzuges 0,1 % insgesamt aber nicht mehr als 5<br />
% des Vertragswertes geltend machen. Eine weitergehende Haftung für von uns zu vertretenden Verzug ist ausgeschlossen.<br />
4) Soweit Lieferung an einen vom Käufer bestimmten Ort vereinbart ist, haftet dieser dafür, dass der Lieferort korrekt und<br />
schriftlich angegeben ist, geeignete Voraussetzungen für das Befahren der Lieferstelle mit einem bis zu 40Tonnen schweren<br />
LKW vorliegen und die Entladung ohne Verzögerung zur vereinbarten Zeit erfolgen kann.<br />
5) Die <strong>Betomix</strong> ist zu Teillieferungen und Teilleistungen, sofern dies dem Käufer zumutbar ist, jederzeit berechtigt.<br />
IV. Preise<br />
1) Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Euro. Sie gelten bei Lieferungen ab Werk einschließlich<br />
Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Versicherung und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit<br />
Angaben in einer Fremdwährung erfolgen, wird der zum maßgeblichen Zeitpunkt aktuelle Umrechnungskurs in Euro angeführt.<br />
In diesem Falle darf die <strong>Betomix</strong> den in der Fremdwährung angegebenen Preis anpassen, soweit im Laufe der Vertragsabwicklung<br />
eine Abweichung des Umrechnungskurses von mehr als 5 % im Verhältnis zum Kurs bei Angebotsabgabe bzw.<br />
Vertragsschluss eintritt.<br />
2) Dem vereinbarten Verkaufspreis liegt stets der „Index der Erzeugerpreise gewerblicher <strong>Produkte</strong> (Inlandabsatz)“ für die<br />
Gütergruppe „Frischbeton (Transportbeton)“, veröffentlicht vom statistischen Bundesamt in der Fachserie 17, Reihe 2,<br />
zugrunde. Zugrunde gelegt wird als Basis 2015 = 100. Ändert sich der Index auf dieser Grundlage zwischen dem Tag des<br />
Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung um mehr als 10 %, so können beide Vertragsparteien eine Anpassung, d.h.<br />
Herauf- oder Herabsetzung des Preises im gleichen prozentualen Verhältnis verlangen.<br />
Wird der Frischbetonindex vom statistischen Bundesamt nicht weitergeführt, so tritt an seine Stelle der geeignete Nachfolgeindex<br />
bzw. ein dem Interesse der Vertragsparteien an Wertsicherung gerecht werdender Index.<br />
3) Die <strong>Betomix</strong> kann eine Preisanpassung ebenso damit begründen, dass sie die maßgeblichen Kostenelemente und deren<br />
Entwicklung offenlegt und dem Käufer nachweist. Dabei sind auch solche Kostenelemente, die rückläufige Preise aufweisen,<br />
in den Gesamtsaldo einzubeziehen.<br />
4) Jegliche Preisänderung ist durch Erklärung in Text- oder Schriftform geltend zu machen. Der angepasste Preis gilt ab Zugang<br />
der Preisänderungserklärung.<br />
V. Zahlung<br />
1) Zahlungen sind an die <strong>Betomix</strong> oder an die von ihr genannten Zahlungsstellen zu leisten. Die Hereinahme von Wechseln<br />
oder Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen in bar bei Übergabe<br />
der Lieferung fällig. Andere Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum zu laufen. Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />
setzt stets den Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der <strong>Betomix</strong> voraus.<br />
2) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn der <strong>Betomix</strong> nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der<br />
Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist sie berechtigt, noch ausstehende<br />
Lieferungen und <strong>Leistungen</strong> nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.<br />
Ferner hat die <strong>Betomix</strong> bei Zahlungsverzug das Recht, ohne Verzicht auf ihre Ansprüche den Vertragsgegenstand bis zur vollen<br />
Befriedigung ihrer Forderung wieder an sich zu nehmen. Bei Fortnahme des Vertragsgegenstandes gehen alle Kosten,<br />
auch die einer etwa erneuten Lieferung, zu Lasten des Käufers. Beim Rücktritt hat dieser der <strong>Betomix</strong> jede, auch unverschuldete<br />
Wertminderung zu ersetzen.<br />
3) Vertreter sind zur Entgegenahme von Zahlungen nicht berechtigt, es sei denn, dass sie ausdrücklich Einziehungsvollmacht<br />
besitzen.<br />
4) Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen den Zahlungsanspruch der <strong>Betomix</strong> nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche<br />
rechtskräftig festgestellt, von der <strong>Betomix</strong> anerkannt oder unstreitig sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.<br />
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis<br />
beruht.<br />
VI. Lieferung und Gefahrenübergang<br />
1) Waren werden – soweit keine Selbstabholung erfolgt – ab dem Sitz des jeweiligen Lieferwerks oder sonstigem firmeneigenen<br />
Auslieferungslager geliefert. Lieferungen an andere Orte werden nur auf Kosten und auf Gefahr des Empfängers vorgenommen.<br />
Sind bestimmte Weisungen für die Lieferung in der Bestellung nicht erteilt, so erfolgt sie nach bestem Ermessen<br />
ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung.<br />
2) Die Gefahr geht mit Abholung bzw. dem Verlassen des o. g. Versendeortes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn<br />
Teillieferungen erfolgen oder die <strong>Betomix</strong> noch andere <strong>Leistungen</strong>, z. B. Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen<br />
hat. Verzögert sich die Lieferung infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auch auf Wunsch<br />
des Käufers, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf diesen über. Grundsätzlich ist der Käufer<br />
verpflichtet, bei Abrufaufträgen binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft die Waren schriftlich abzurufen.<br />
Verletzt er diese Pflicht, kann die <strong>Betomix</strong> hierdurch entstehende Kosten, insbesondere für Lagerung, in Rechnung stellen.<br />
3) Es ist Sache des Empfängers, die zur Feststellung eines Schadens und Anerkennung einer Ersatzpflicht seitens des Spediteurs,<br />
Frachtführers oder Transportunternehmers notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.<br />
4) Der Käufer ist damit einverstanden, dass neben Beauftragten der <strong>Betomix</strong> auch Beauftragte eines Fremdüberwachers, der<br />
Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde zu den üblichen Betriebsstunden auf der Baustelle erscheinen und Proben<br />
nehmen.<br />
VII. Eigentumsvorbehalt<br />
Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Für alle Forderungen der <strong>Betomix</strong>, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund<br />
sie entstanden sind oder entstehen werden, wird folgender Eigentumsvorbehalt vereinbart:<br />
1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />
der <strong>Betomix</strong> gegen den Käufer Eigentum der <strong>Betomix</strong>. Gekaufte Ware dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr<br />
veräußert werden.<br />
2) Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu<br />
einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für die <strong>Betomix</strong>. Bei Verarbeitung<br />
mit anderen, nicht der <strong>Betomix</strong> gehörenden Waren durch den Käufer steht der <strong>Betomix</strong> das Miteigentum an der neuen Sache<br />
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Die aus der<br />
Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<br />
3) Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die <strong>Betomix</strong> abgetreten,<br />
und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur<br />
Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum<br />
Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die<br />
Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf die <strong>Betomix</strong> übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist<br />
der Käufer nicht berechtigt, insbesondere ist jede Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware untersagt.<br />
4) Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotzt der Abtretung bis auf jederzeit möglichen<br />
Widerruf ermächtigt. Die <strong>Betomix</strong> wird selbst Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen<br />
mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.<br />
5) Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen<br />
in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<br />
6) Die <strong>Betomix</strong> verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach Zahlungen<br />
insoweit – auf Anforderung des Käufers– freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.<br />
7) Der Käufer verpflichtet sich, mit Drittabnehmern der Liefergegenstände ein Abtretungsverbot nicht zu vereinbaren. Greifen<br />
Dritte auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Zuge von Pfändungsmaßnahmen, zu, so verpflichtet sich der Käufer, auf<br />
den Eigentumsvorbehalt der <strong>Betomix</strong> hinzuweisen und letztgenannte unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese ihre<br />
Eigentumsrechte umsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen<br />
oder außengerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.<br />
8) Werden die Waren durch andere finanziert und wird diesen das Eigentum daran zur Sicherung eines Kaufkredites oder wird<br />
sonst einem Dritten Sicherungseigentum übertragen, so überträgt der Käufer gleichzeitig seine Herausgabenansprüche<br />
und Anwartschaftsansprüche aus dem Eigentumserwerb (aufschiebend bedingtes Eigentum) auf die <strong>Betomix</strong> zur Sicherung<br />
aller etwa bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen den Käufer. Das Eigentum geht daher unmittelbar von den<br />
Finanzierungsinstituten oder Dritten auf uns über, die Rückübertragung auf den Käufer erflogt erst durch die <strong>Betomix</strong>.<br />
VIII. Haftung für Mängel der Leistung und Lieferung<br />
1) Der Käufer hat nur dann Mängelansprüche, wenn er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht<br />
binnen maximal fünf Werktagen ab Lieferung ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />
2) Alle diejenigen Waren sind nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der <strong>Betomix</strong> nachzubessern oder neu zu liefern, die<br />
innerhalb von zwölf Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel<br />
aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Sachmängel Ansprüche – gleich<br />
aus welchen Rechtsgründen – verjähren in zwölf Monaten. Abweichend von Satz 1 gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen<br />
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten. Für Schäden infolge<br />
natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.<br />
3) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:<br />
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung<br />
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf Zufügung von Zusätzen,<br />
Wasser, Vermengung mit anderen, hierfür nicht bestimmten und dem Vertrag nicht unterfallenden Waren durch den Käufer<br />
- fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Käufers zum Verwendungszweck der Waren<br />
4) Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der<br />
Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst sind wir von der Mängelhaftung<br />
befreit. Der <strong>Betomix</strong> sind, soweit nicht besondere, vom Käufer zu beweisende Umstände entgegenstehen, in jedem Falle<br />
zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen, bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden können, nur in dringenden<br />
Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der<br />
Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen<br />
und von uns angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.<br />
5) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir, vorausgesetzt, die<br />
Beanstandung ist als berechtigt anzusehen, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt<br />
der Käufer die Kosten. Er trägt die Kosten stets dann, wenn Prüfung ergibt, dass die Mängelrüge von Anfang an unberechtigt<br />
war.<br />
6) Für Schäden, die durch seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung der <strong>Betomix</strong>, vorgenommene<br />
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten auftreten, haften wir nicht.<br />
7) Die <strong>Betomix</strong> haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Regeln im Falle<br />
von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch<br />
die <strong>Betomix</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach<br />
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Die <strong>Betomix</strong> haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schäden, die<br />
nicht vom vorstehenden Satz erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder<br />
Arglist der <strong>Betomix</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Falle ist die Haftung auf den<br />
vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln der <strong>Betomix</strong>, ihrer<br />
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit die <strong>Betomix</strong> bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine<br />
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf<br />
dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit basieren, aber nicht unmittelbar an der Kaufsache eintreten,<br />
haftet die <strong>Betomix</strong> nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie<br />
erfasst ist.<br />
8) Die <strong>Betomix</strong> haftet auch für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen<br />
verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />
Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung tritt jedoch nur ein, soweit<br />
die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind und ist der Höhe nach auf den Umfang der<br />
Produkthaftpflichtversicherung der <strong>Betomix</strong> beschränkt.<br />
9) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung der Ware, sofern nicht die<br />
<strong>Betomix</strong>, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft Leben, Körper oder Gesundheit verletzt haben oder<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.<br />
10) Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die vorstehenden Bestimmungen entsprechend, wobei Ansprüche<br />
des Käufers nur dann bestehen, wenn dieser uns über eventuelle, von Dritten geltend gemachte Ansprüche unverzüglich<br />
schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, uns alle Verteidigungsmöglichkeiten<br />
uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Käufer den Liefergegenstand<br />
verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des<br />
Käufers zurückzuführen ist.<br />
IX. Haftung für Nebenpflichten<br />
1) Wenn durch Verschulden der <strong>Betomix</strong> der Vertragsgegenstand vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung<br />
von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />
nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die<br />
Regelungen der Ziffer VIII. entsprechend.<br />
2) Für reine Beratungsleistungen, Empfehlungen oder Vorschläge, die nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind, übernehmen<br />
wir keine Haftung.<br />
X. Datenverarbeitung<br />
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir ausschließlich zur Abwicklung und im Rahmen des Vertragsverhältnisses waren-,<br />
personen- und auftragsbezogene Daten verarbeiten und in den einschlägigen gesetzlichen Grenzen speichern sowie<br />
– soweit zur Vertragserfüllung erforderlich – an verbundene Unternehmen, insbesondere das jeweilige Lieferwerk, übermitteln.<br />
XI. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht<br />
1) Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz des zuständigen Lieferwerks. Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand<br />
ist, wenn der Lieferant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches<br />
Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />
unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.<br />
2) Das Vertragsverhältnis und alle daraus entstehenden Ansprüche sowie Rechtsverhältnisse beurteilen sich ausschließlich<br />
nach deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes sowie der Haager einheitlichen Kaufgesetze, des UN-Übereinkommens<br />
über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften oder Konventionen.<br />
XII. Allgemeines/salvatorische Klausel/Schriftformklausel<br />
1) Stellt der Käufer seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt,<br />
für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.<br />
2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht<br />
rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll<br />
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />
sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. In diesen Fällen gilt die jeweils einschlägige gesetzliche<br />
Regelung.<br />
3) Ergänzungen oder Änderungen getroffener Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
für die Vermietung von Betonfördergeräten<br />
Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör;<br />
dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es<br />
sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).<br />
§1 Angebot<br />
Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde. Für die richtige Bestimmung<br />
der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.<br />
§2 Pflichten des Vermieters<br />
Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes<br />
(Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen<br />
der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten<br />
über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.<br />
Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits<br />
jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Dieser Anspruch auf<br />
Herausgabe der einbezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen<br />
gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot<br />
vereinbaren.<br />
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.<br />
Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer<br />
Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigten. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen<br />
Unterlagen zu übergeben und uns zur Lasst fallende Interventionskosten zu tragen.<br />
Der “Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich<br />
20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehende Sicherungen insoweit freigeben,<br />
als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20% übersteigt.<br />
Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten.<br />
Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den<br />
gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht<br />
zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren,<br />
verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die<br />
Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz<br />
oder teilweise zurückzutreten.<br />
Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,<br />
durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall<br />
von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare<br />
Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des<br />
Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar<br />
sind.<br />
Eine Gewährleistung für den mit der gemieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht<br />
übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />
zu.<br />
Sonstige Schadensersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass<br />
von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter<br />
Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder – Nichtkaufleuchten<br />
gegenüber – auf grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für durch uns zu vertretende<br />
Schäden ist auf einen Betrag von höchstens 1,0 Mio. je Schadensfall begrenzt.<br />
§3 Pflichten des Mieters<br />
Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu<br />
behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.<br />
Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen<br />
Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme<br />
der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen<br />
rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der<br />
vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen<br />
und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen<br />
unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich,<br />
dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden<br />
Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen,<br />
dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten.<br />
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle draus entstehenden<br />
Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie<br />
der Einbaufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer,<br />
Eisbildung oder Ähnlichem geschädigt werden können.<br />
Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten,<br />
der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen<br />
erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das<br />
für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten<br />
Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren<br />
der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum<br />
Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen.<br />
Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachte Verschmutzungen, insbesondere<br />
von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.<br />
Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache<br />
geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei<br />
Abruf.<br />
Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten<br />
hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages<br />
gestanden hätten.<br />
§4 Sicherungsrechte<br />
Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch der künftig entstehenden,<br />
die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle<br />
seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die<br />
Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des “Wertes unserer Leistung“ mit<br />
Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab.<br />
§5 Mietzins- und Zahlungsbedingungen<br />
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung<br />
unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne<br />
Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu<br />
berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne<br />
des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen<br />
erbracht werden sollen.<br />
Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeiten<br />
und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses<br />
vereinbart.<br />
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen<br />
bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den<br />
Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch<br />
die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. also der Mieter seine Zahlungen<br />
einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet<br />
oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger<br />
Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt,<br />
durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern,<br />
bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.<br />
Skontierung bedarf unserer Einwilligung uns setzt voraus, dass der Mieter unsere älteren Forderungen<br />
erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Der Mieter gerät in Verzug,<br />
wenn er auf eine Mahnung des Vermieters, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt,<br />
nicht zahlt. Ist der Mieter Kaufmann, kommt er unabhängig davon in Verzug, wenn er<br />
nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche<br />
Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung<br />
automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Mieter in Verzug, fallen – soweit nicht<br />
anders vereinbart – Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz<br />
nach § 288 BGB sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an.<br />
Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen,<br />
es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder<br />
rechtskräftig festgestellt ist.<br />
Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Der Mieter verzichtet darauf,<br />
irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB<br />
ist.<br />
Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HBG und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um<br />
unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in<br />
laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.<br />
§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort,<br />
für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Hauptverwaltung.<br />
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen uns seine Wirksamkeit<br />
entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist<br />
der Sitz der Gesellschaft.<br />
§7 Datenschutz<br />
Daten verarbeiten wir unter Beachtung der geltenden Vorschriften, insbesondere der DSGVO<br />
und des BDSG. Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.<br />
§8 Unwirksamkeitsklausel<br />
Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so berührt das die<br />
Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, dann eine neue, zuverlässige<br />
Regelung dieses Punktes zu treffen.<br />
Geschäftsführung<br />
Komplementärin: <strong>Betomix</strong> Transportbeton Geschäftsführungs-GmbH<br />
Sitz: Moos<br />
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf, HRB 2365<br />
Geschäftsführer: Karl-Heinz Groß<br />
Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der<br />
Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung<br />
mit der Aufforderung bekanntzugeben, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche<br />
an uns zu zahlen.<br />
Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu<br />
benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen<br />
keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.<br />
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.
PRODUKTE & LEISTUNGEN<br />
<strong>Betomix</strong> Transportbeton GmbH & Co. KG<br />
Donau-Gewerbepark 21<br />
D-94486 Osterhofen<br />
Tel. (09932) 90 84 70<br />
Fax (09932) 42 62<br />
ANSPRECHPARTNER<br />
Verwaltung:<br />
Thundorfer Str. 37<br />
D-94554 Moos<br />
Tel. (09938) 9504-0<br />
Fax (09938) 9504-30<br />
info@betomix.net<br />
Verkauf und Angebotserstellung:<br />
Herr Hans Strahberger<br />
Tel. (09938) 9504-34<br />
strahberger@betomix.net<br />
Bestellung & Disposition:<br />
Herr Thomas Schadenfroh<br />
Tel. (09938) 9504-12<br />
Fax (09938) 9504-33<br />
schadenfroh@betomix.net<br />
www.betomix.net<br />
LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.