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Betomix Produkte & Leistungen

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PRODUKTE & LEISTUNGEN<br />

TRANSPORTBETON<br />

FÜR JEDEN ANSPRUCH<br />

ZUVERLÄSSIG GELIEFERT<br />

LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


PREISLISTE BETON<br />

Festigkeitsklasse<br />

Konsistenz<br />

Überw-Kl.<br />

mm<br />

Größtkorn<br />

Expositionsklassen<br />

Feuchtigk.-Kl.<br />

Sorten-Nr.<br />

mittel<br />

Festigkeitsentwicklung<br />

Preis frei Bau<br />

€/cbm<br />

Sorten-Nr.<br />

schnell<br />

Preis frei Bau<br />

€/cbm<br />

Unbewehrte<br />

Bauteile<br />

Bewehrte<br />

Innenbauteile<br />

Bewehrte Außenund<br />

WU-Bauteile A)<br />

Beton mit hohem<br />

Wassereindringwiderstand<br />

gemäß<br />

WU-Richtlinie<br />

des DAf Stb<br />

Stahlbeton für<br />

Hallenböden, flügelglätttbar,<br />

kein Verschleißangriff<br />

mäßiger<br />

Verschleißangriff<br />

Sichtbeton B)<br />

Industrieboden<br />

mäßiger<br />

chemischer<br />

Angriff C)<br />

starker<br />

chemischer<br />

Angriff C)<br />

FD-Beton C)<br />

C 8/10 F3 1 32 X0 WA 1033101 1033201<br />

C 8/10 F3 1 16 X0 WA 1032101 1032201<br />

C 12/15 F3 1 32 X0 WA 2033101 2033201<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

C 12/15 F3 1 16 X0 WA 2032101 2032201<br />

C 16/20 F3 1 32 XC2 WA 3133101 3133201<br />

C 16/20 F3 1 16 XC2 WA 3132101 3132201<br />

C 20/25 F3 1 32 XC3 WA 4233101 4233201<br />

C 20/25 F3 1 16 XC3 WA 4232101 4232201<br />

C 25/30 F3 1 32 XC4 XF1 WA 5333101 5333201<br />

C 25/30 F3 1 16 XC4 XF1 WA 5332101 5332201<br />

C 25/30 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5333102 5333202<br />

C 25/30 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5332102 5332202<br />

C 30/37 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6333102 6333202<br />

C 30/37 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6332102 6332202<br />

C 25/30 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5343114 5343214<br />

C 25/30 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5342114 5342214<br />

C 30/37 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 XM1 WA 6343114 6343214<br />

C 30/37 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 XM1 WA 6342114 6342214<br />

C 25/30 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5333103 5333203<br />

C 25/30 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5332103 5332203<br />

C 30/37 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6533201<br />

C 30/37 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6532201<br />

C 35/45 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 7833201<br />

C 35/45 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 7832201<br />

C 35/45 F3 2 32 XC4 XF3 XF2 XA2 XD2 WA 7733201<br />

C 35/45 F3 2 16 XC4 XF3 XF2 XA2 XD2 WA 7732201<br />

C 35/45 F3 2 32 XC4 XF3 XF2 XA3 XD3 WA 7833202<br />

C 35/45 F3 2 16 XC4 XF3 XF2 XA3 XD3 WA 7832202<br />

C 30/37 F3 2 32 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6933201<br />

C30/37 F3 2 16 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6932201<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

1) mit LP, für maschinelles Glätten nicht geeignet 2) Oberflächenbehandlung erforderlich<br />

3) fordert Schutzmaßnahmen<br />

A) mit Abdichtung gegen „zeitweilig aufstauendes Sickerwasser“ nach geotechnischer Zuordnung<br />

B) geeignet zur Herstellung von Sichtbeton nach Merkblatt „Sichtbeton“ Ausgabe August 2004 Abschnitt 6.3<br />

C) bei Sulfatangriff > 600 mg/Ltr. muss Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden


Bohrpfahlbeton<br />

Konsistenz<br />

Überw-Kl.<br />

mm<br />

Festigkeitsklasse<br />

Größtkorn<br />

Expositionsklassen<br />

Feuchtigk.-Kl.<br />

Sorten-Nr.<br />

mittel<br />

Festigkeitsentwicklung<br />

Preis frei Bau<br />

€/cbm<br />

Sorten-Nr.<br />

C 25/30 F5 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5353101 5353201<br />

C 25/30 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5352101 5352201<br />

schnell<br />

Preis frei Bau<br />

€/cbm<br />

ZTV-Ing Beton<br />

für Bohrpfähle in chemisch<br />

möglich angreifender<br />

Umgebung<br />

Beton<br />

nach ZTV-Ing<br />

Stahlfaserbeton<br />

Stahlfasern werden<br />

zusätzlich berechnet.<br />

Preis auf Anfrage<br />

LP-Beton<br />

Tresorbeton<br />

Unterwasserbeton<br />

Dränbeton<br />

Sand-Riesel<br />

Gemisch<br />

C 30/37 F5 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 6353201<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

C 30/37 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 6352201<br />

C 30/37 F5 2 32 XC4 XF2 XF3 WA 6753101 6753201<br />

C 30/37 F5 2 16 XD2 XA2 WA 6752101 6752201<br />

C 25/30 F2 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5323100 5323200<br />

C 25/30 F2 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5322100 5322200<br />

C 25/30 F2 2 32 XC4 XD1¹ XF2¹ XA1 WA 5423100 5423200<br />

C 25/30 F2 2 16 XC4 XD1¹ XF2¹ XA1 WA 5422100 5422200<br />

C 25/30 F2 2 32 XC4 XD3¹ XF4 WA 5923100 5923200<br />

C 25/30 F2 2 16 XC4 XD3¹ XF4 WA 5922100 5922200<br />

C 30/37 F2 2 32 XC4 XF3 XD2 WA 6723100 6723200<br />

C 30/37 F2 2 16 XC4 XF3 XD2 WA 6722100 6722200<br />

C 30/37 F2 2 32 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6923200<br />

C 30/37 F2 2 16 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6922200<br />

C 35/45 F2 2 32 XC4 XF3 XA2 XD1 WA 7723200<br />

C 35/45 F2 2 16 XC4 XF3 XA2 XD1 WA 7722200<br />

C 25/30 F4 1 32 XC4 XF1 WA 5343108 5343208<br />

C 25/30 F4 1 16 XC4 XF1 WA 5342108 5342208<br />

C 30/37 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6543108 6543208<br />

C 30/37 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 XM2² WA 6542108 6542208<br />

C 25/30 F3 2 32 XC4 XF2 XA1 WA 5033101 5033201<br />

C 25/30 F3 2 16 XC4 XF2 XA1 WA 5032101 5032201<br />

C 30/37 F3 2 32 XC4 XD3 XF4 XM1 XA2 WA 6033201<br />

C 30/37 F3 2 16 XC4 XD3 XF4 XM1 XA2 WA 6032201<br />

C 45/55 F4 2 32 XC4 XF3 XA2 WA 9743201<br />

C 45/55 F4 2 16 XC4 XF3 XA2 WA 9742201<br />

C 25/30 F4 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5343107 5343207<br />

C 25/30 F4 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5342107 5342207<br />

C0 16 WA 9002101<br />

C0 8 WA 9001101<br />

F1 4 400 kg Zement WA 9010101 9010201<br />

F1 4 450 kg Zement WA 9010102 9010202<br />

F1 4 500 kg Zement WA 9010103 9010203<br />

F1 4 600 kg Zement WA 9010104<br />

F1 8 350 kg Zement WA 9011101 9011201<br />

F1 8 400 kg Zement WA 9011102 9011202<br />

F1 8 450 kg Zement WA 9011103 9011203<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

1) mit LP, für maschinelles Glätten nicht geeignet 2) Oberflächenbehandlung erforderlich<br />

3) fordert Schutzmaßnahmen<br />

LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


PREISLISTE BETON<br />

Festigkeitsklasse<br />

Konsistenz<br />

Überw-Kl.<br />

mm<br />

Größtkorn<br />

Expositionsklassen<br />

Feuchtigk.-Kl.<br />

Sorten-Nr.<br />

mittel<br />

Festigkeitsentwicklung<br />

Preis frei Bau<br />

€/cbm<br />

Sorten-Nr.<br />

schnell<br />

Preis frei Bau<br />

€/cbm<br />

Leichtverdichtbarerer<br />

Beton (LVB)<br />

Innenbauteil<br />

Außenbauteil<br />

Landwirtsch. Bauen<br />

Gülletiefbehälter,<br />

Güllekanäle,<br />

eingestreuter<br />

Stallboden<br />

innen oder im<br />

Freien überdacht<br />

Güllehochbehälter,<br />

Hofbefestigungen<br />

ohne Taumittelbeanspruchung*<br />

Gärfuttersilo,<br />

Fahrsilo,Bio-Gas-<br />

Anlagen,<br />

Futtertische*<br />

Gärfuttersilo mit LP,<br />

Fahrsilo mit LP*<br />

Erdfeuchte Betone<br />

Pflasterbetone<br />

C 20/25 F5 1 16 XC3 WA 4252101<br />

C 20/25 F5 1 8 XC3 WA 4251101<br />

C 25/30 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5352102<br />

C 25/30 F5 2 8 XC4 XF1 XA1 WA 5351102<br />

C 30/37 F5 2 16 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6352102<br />

C 30/37 F5 2 8 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6351102<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

C 25/30 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 WA 5333109 5333209<br />

C 25/30 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 WA 5332109 5332209<br />

C 30/37 F3 2 32 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6333109 6333209<br />

C 30/37 F3 2 16 XC4 XF1 XA1 XD1 WA 6332109 6332209<br />

C 35/45 F3 2 32 XC4 XD2 XF3 XF2 XA2 WA 7733209<br />

C 35/45 F3 2 16 XC4 XD2 XF3 XF2 XA2 WA 7732209<br />

C 35/45 F3 2 32 XC4 XD3 XF3 XF2 XA3³ WA 7833209<br />

C 35/45 F3 2 16 XC4 XD3 XF3 XF2 XA3³ WA 7832209<br />

C 30/37 F3 2 32 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6933209<br />

C 30/37 F3 2 16 XC4 XD3¹ XF4 XA3³ WA 6932209<br />

C 12/15 F1 1 16 X0 2012101 2012201<br />

C 12/15 F1 1 8 X0 2011101 2011201<br />

C 20/25 F1 1 16 X0 4212101 4212201<br />

C 20/25 F1 1 8 X0 4211101 4211201<br />

C 25/30 F1 1 16 X0 5312101 5312201<br />

C 25/30 F1 1 8 X0 5311101 5311201<br />

1) mit LP, für maschinelles Glätten nicht geeignet 3) fordert Schutzmaßnahmen<br />

* bei Sulfatangriff > 600 mg/Ltr. muss Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden


PREISLISTE BETONPUMPE<br />

Fördermenge<br />

je<br />

Aufstellungsort/Einsatz<br />

Verteilermast mit einer Reichweite/Reichhöhe bis<br />

24/28 m 28/32 m 32/36 m 38/42 m<br />

Mindestpreis €<br />

pro Einsatzstelle<br />

im Umkreis von<br />

10 km<br />

0 - 10 cbm pauschal<br />

11 - 20 cbm pauschal<br />

21 - 30 cbm pauschal<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

31 - 50 cbm je cbm<br />

51 - 70 cbm je cbm<br />

71 - 100 cbm je cbm<br />

101 - 150 cbm je cbm<br />

über 150 cbm je cbm<br />

Bei Unterschreiten der Mindestfördermenge von 15,0 cbm/Std. gelten, bezogen auf die Gesamtzeit (von Ankunft bis Abfahrt),<br />

folgende Stundensätze, mindestens jedoch die Einsatzpauschale:<br />

€ /Std.<br />

è<br />

Sonderleistungen (nicht rabattfähig):<br />

Spätzuschlag (18.00 - 22.00 Uhr) pro Einsatz<br />

Nachtzuschlag (22.00 - 6.00 Uhr)<br />

Samstagszuschlag (6.00 - 12.00 Uhr) pro Einsatz<br />

Sonn- und Feiertagszuschlag<br />

Keine Auswaschmöglichkeit und Restbetonablage auf der Baustelle<br />

Rohrleitung Miete je lfm ab Auslegerende<br />

Standortwechsel der Pumpe auf der Baustelle<br />

Zuschlag für Sonderbeton (Splitt oder Stahlfasern) pro cbm<br />

Vergebliche An- und Abfahrt am Tag des disponierten Einsatzes<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

Mietbedingungen<br />

- Die Leistung auf der Baustelle setzt einen einwandfreien, tragfähigen Zufahrtsweg und Aufstellungsort voraus.<br />

Die Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.<br />

- Für den Auf- und Abbau von bestellten Rohrleitungen sind genügend Hilfskräfte bereitzustellen.<br />

- Zum Einschlämmen der Pumpe und Rohre ist 1 Sack Zement kostenlos zu stellen.<br />

- Vorhalten eines Wasseranschlusses auf der Baustelle.<br />

- Möglichkeit zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle.<br />

- Pumpkosten sind reine Arbeitskosten und netto ohne Skontoabzug zahlbar.<br />

Feuchtigkeitsklassen<br />

Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäurereaktion<br />

Klasse<br />

WO<br />

WF<br />

WA<br />

WS<br />

Umgebung<br />

Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen<br />

während der Nutzung weitgehend trocken bleibt."<br />

Beton, der während der Nutzung oder längere Zeit feucht bleibt.<br />

Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von<br />

außen ausgesetzt ist.<br />

Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.<br />

LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


SYSTEMBAUSTEINE<br />

Stein Länge x Höhe x Breite Gewicht €/Stück<br />

160 160 x 80 x 80 2,40 t<br />

PREISE AUF ANFRAGE<br />

150 150 x 60 x 60 1,34 t<br />

90 90 x 60 x 60 0,81 t<br />

60 60 x 60 x 60 0,56 t


LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


ERLÄUTERUNGEN ZUR NEUEN NORM DIN EN 206-1


PREISE<br />

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 cbm verdichteten Frischbeton<br />

(Festmaß) im Versorgungsbereich des Lieferwerkes. Zementpreisveränderungen<br />

werden anteilmäßig weiterverrechnet. Frachtvergütung bei<br />

Selbstabholung pro cbm. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der<br />

jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Frachtanteil ist nicht skontierfähig.<br />

SONDERBETONE<br />

werden auf Wunsch hergestellt. In diesen speziellen Fällen legt unsere Prüfstelle<br />

„E“ die erforderliche Beton-Nr. fest<br />

ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE<br />

Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten wird ein Zuschlag<br />

erhoben:<br />

- Spätzuschlag 18.00 – 22.00 Uhr<br />

- Nachtzuschlag 22.00 – 6.00 Uhr<br />

- Samstagszuschlag 6.00 – 12.00 Uhr<br />

- Sonn- und Feiertagszuschlag Nach Vereinbarung<br />

Lieferungen am Samstag, Sonn- und Feiertag können nur nach besonderen<br />

Vereinbarungen durchgeführt werden.<br />

ENTLADEZEIT<br />

Die Entladezeit beträgt 8 Minuten pro cbm. Bei Überschreitung der Entladezeit<br />

berechnen wir pro Stunde. Eine Haftung für zwischenzeitlich eintretenden<br />

Erstarrungsbeginn müssen wir ablehnen.<br />

ZUSATZMITTEL<br />

In der Regel werden Betonzusatzmittel nach unserer Wahl beigegeben. Hat<br />

der Besteller hinsichtlich des Fabrikates einen besonderen Wunsch, behalten<br />

wir uns eine Änderung der Preise vor. Garantieübernahme ist in diesem Falle<br />

nicht möglich.<br />

- Luftporenbilder<br />

- Verzögerer<br />

- Verflüssiger<br />

- Fließmittel<br />

- Fließmittel auf Polycarboxylatbasis<br />

- Estrichmittel<br />

(Sonstige Zusätze nach Vereinbarung!)<br />

Für das Zumischen von Zusatzmittel und Stahlfasern der Kunden berechnen<br />

wir pro cbm. Dadurch erlischt unsere Gewährleistung.<br />

HEIZUNGSZUSCHLAG<br />

Während der kalten Jahreszeit liefern wir vorgewärmten Beton nach DIN EN<br />

206-1. Hierfür wird ein Zuschlag pro cbm berechnet.<br />

LIEFERSCHEINAUSDRUCK<br />

Soll-Ist-Werte<br />

RESTBETONBESEITUNG<br />

LEIHRÜTTLER<br />

Mietgebühr<br />

LKW-MAUT AUF AUTOBAHNEN UND<br />

BUNDESSTRASSEN ab 01.01.2020 pro cbm<br />

Diese Maut betrifft alle Vorfrachten (Bindemittel, Fahrmischer, Rohstoffe,<br />

Kraftstoffe, Zusatzmittel, Ersatzteile, usw.) und ist nicht verhandelbar, da<br />

gesetzlich vorgegeben. Gilt auch bei Selbstabholung.<br />

HERSTELLUNG<br />

Die Herstellung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1.<br />

Die Kornzusammensetzung 0-32 bzw. 0-16 oder 0-8 in allen Betongüten liegt<br />

nach DIN EN 206-1 im günstigsten Bereich zwischen den Sieblinien A-B.<br />

MINDERMENGENZUSCHLAG<br />

Bei einer Abnahme von weniger als 6 cbm je Lieferung (außer Restmengen) wird<br />

ein Frachtzuschlag pro fehlendem cbm erhoben.<br />

GÜTEÜBERWACHUNG<br />

Die Güteüberwachung erfolgt sowohl in der eigenen Prüfstelle „E“ als auch<br />

auf Grund eines Überwachungsvertrages durch den „Bayerischen Baustoff-Überwachungs-<br />

und Zertifizierungsverein BAYBUV e. V., Beethovenstr.<br />

8, 80336 München“. Sand-Rieselgemisch unterliegt nicht der Güteüberwachung.<br />

Garantie wird nur für die ordnungsgemäße Zusammensetzung<br />

gegeben.<br />

ABNAHMEVERWEIGERUNG<br />

Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert, oder<br />

die angelieferte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag als ausgeführt<br />

und wird berechnet.<br />

Ist die Umleitung der Lieferung auf eine andere Baustelle möglich, berechnen<br />

wir nur die uns entstehenden Selbstkosten.<br />

BETONVERÄNDERUNGEN<br />

Jede Veränderung unseres fertiggemischten Betons auf der Baustelle (z. B.<br />

Wasserzugabe) über unseren Rezepturen hinaus ist nicht gestattet. Wird gegen<br />

diese Lieferbedingung verstoßen, erlischt unsere vertragliche Gütegarantie.<br />

KÖRNUNGSÄNDERUNG<br />

0/16 auf 0/8<br />

KONSISTENZÄNDERUNG<br />

1 Stufe<br />

2 Stufen<br />

VERZÖGERER<br />

Pro Std.<br />

MEHRZEMENT<br />

Preis pro 10 kg - für mittlere Festigkeitsentwicklung<br />

Preis pro 10 kg - für schnelle Festigkeitsentwicklung<br />

NACHHALTIGKEITSZUSCHLAG (CO²-Abgabe)<br />

€ 3,00 pro cbm<br />

CO² Preis<br />

bis € 70,00 / Tonne<br />

bis € 80,00 / Tonne<br />

bis € 90,00 / Tonne<br />

bis € 100,00 / Tonne<br />

Zuschlag (CO²)<br />

Liegt der Preis je Tonne CO² im Mittel eines Monats über dem Wert von €<br />

70,00/to so werden im Folgemonat Preissteigerung CO² zusätzlich berechnet.<br />

Die Entwicklung des CO²-Zertifikates können Sie unter<br />

https://www.eex.com/en/market-data/environmental-markets/<br />

eua-primay-auction-spot-download einsehen.<br />

ENERGIEZUSCHLAG<br />

Temporär<br />

ROHSTOFFZUSCHLAG<br />

Bei nachträglichen oder außerordentlichen Zementpreissteigerungen von<br />

€ 1,00 je Tonne erfolgt eine zusätzliche Anpassung.<br />

BESTELLUNG<br />

Bei jeder Bestellung sind anzugeben:<br />

1. Anschrift der Baustelle<br />

2. Anschrift zur Rechnungsstellung<br />

3. Menge und Zeitpunkt der Lieferung<br />

4. Förderart (z. B. Einbau durch Betonpumpe)<br />

5. Betonsorte<br />

BERATUNG<br />

Beratung wird von den Fachkräften unseres Zentrallabors<br />

durchgeführt. Bei Auftrag ohne Berechnung.<br />

GESCHÄFTSBEDINUNGEN<br />

Für alle Geschäfte gelten die umstehenden Geschäftsbedingungen.<br />

Mit dem Erscheinen dieser Preisliste werden alle früheren<br />

Preislisten ungültig.<br />

LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

für den Verkauf von Transportbeton<br />

I. Allgemeines<br />

1) Für sämtliche <strong>Leistungen</strong> und Lieferungen der <strong>Betomix</strong> GmbH & Co. KG, im Folgenden „<strong>Betomix</strong>“ bzw. „wir“, gelten unter<br />

Ausschluss etwa entgegenstehender Bedingungen des Käufers allein die nachstehenden Bedingungen. Vereinbarungen,<br />

die die Bedingungen der <strong>Betomix</strong> abändern, erweitern oder ergänzen sollen, müssen ausdrücklich und schriftlich getroffen<br />

werden. Das Gleiche gilt für Zusagen und Abreden mit Vertretern, die ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen<br />

Bestätigung durch die <strong>Betomix</strong> bedürfen. Die Annahme der Leistung oder Lieferung gilt in jeden Fall als Anerkennung der<br />

vorliegenden AGB der <strong>Betomix</strong>.<br />

2) Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich<br />

vereinbart wird.<br />

3) Im Übrigen gelten die jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigungen der <strong>Betomix</strong>.<br />

II. Angebote<br />

1) Alle Angebote sind freibleibend. Angegebene Leistungs- und Lieferzeiten werden nach Möglichkeiten eingehalten, binden<br />

die <strong>Betomix</strong> jedoch nicht. Diese ist insbesondere erst dann zur Tätigkeit verpflichtet, wenn der Käufer vereinbarten Vorleistungspflichten<br />

nachgekommen ist.<br />

2) Unsere Angebote sind, soweit nicht individuell abweichend bestimmt, nur für die Dauer von sechs Wochen –berechnet ab<br />

dem Ausstellungsdatum – gültig. Eine später eingehende Bestätigung des Käufers gilt als eigenständiges Angebot, dessen<br />

Annahme wir uns gemäß II.4) vorbehalten.<br />

3) Die den Angeboten und Lieferungen zugrunde liegenden Angaben über Maße, Gewichte, <strong>Leistungen</strong> usw. sind nur annähernd<br />

gültig. An den dem Käufer im Rahmen vor Angeboten zur Kenntnis gebrachten Datenblättern und sonstigen Unterlagen<br />

behält sich die <strong>Betomix</strong> ihre Urheber- und Eigentumsrechte vor, eine Weitergabe an Dritte sowie wiederholte Nutzung<br />

außerhalb des Vertragsverhältnisses ist dem Käufer nicht gestattet. Zur Überprüfung der vom Käufer bekanntgegebenen<br />

Maße, Gewichte usw. sind wir nicht verpflichtet.<br />

4) Bestellungen des Käufers, die als Angebot zum Vertragsschluss zu beurteilen sind, können wir binnen zwei Wochen ab<br />

Eingang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten <strong>Produkte</strong> bzw. Erbringung der<br />

bestellten Leistung annehmen.<br />

5) Die Bestimmung der geeigneten Betonsorte, -eigenschaft bzw. -mengen obliegt alleine dem Käufer.<br />

III. Leistungs- und Lieferfristen<br />

1) Fristen sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Herstellwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft<br />

dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.<br />

2) Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen,<br />

verlängern sich die Fristen angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden<br />

Verzugs entstanden sind.<br />

3) Die <strong>Betomix</strong> haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern ein Fixgeschäft im Sinne der §§ 286 II Nr. 4 BGB,<br />

376 HGB vorliegt. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen des von uns zu vertretenden Verzuges zu Recht den Wegfall seines<br />

Interesses an weiterer Vertragserfüllung geltend macht. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise<br />

eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Verzug nicht auf vorsätzlicher Vertragsverletzung durch die <strong>Betomix</strong><br />

bzw. deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die <strong>Betomix</strong> haftet wiederum nach den gesetzlichen Bestimmungen,<br />

sofern ein Verzug auf von ihr bzw. ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretender vorsätzlicher oder grob fahrlässiger<br />

Vertragsverletzung beruht. Liegt kein Vorsatz vor, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden<br />

Schaden begrenzt. Sofern der Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die <strong>Betomix</strong><br />

oder ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass<br />

die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Ansonsten kann der Käufer im<br />

Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges für jede vollendete Woche des Verzuges 0,1 % insgesamt aber nicht mehr als 5<br />

% des Vertragswertes geltend machen. Eine weitergehende Haftung für von uns zu vertretenden Verzug ist ausgeschlossen.<br />

4) Soweit Lieferung an einen vom Käufer bestimmten Ort vereinbart ist, haftet dieser dafür, dass der Lieferort korrekt und<br />

schriftlich angegeben ist, geeignete Voraussetzungen für das Befahren der Lieferstelle mit einem bis zu 40Tonnen schweren<br />

LKW vorliegen und die Entladung ohne Verzögerung zur vereinbarten Zeit erfolgen kann.<br />

5) Die <strong>Betomix</strong> ist zu Teillieferungen und Teilleistungen, sofern dies dem Käufer zumutbar ist, jederzeit berechtigt.<br />

IV. Preise<br />

1) Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Euro. Sie gelten bei Lieferungen ab Werk einschließlich<br />

Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Versicherung und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit<br />

Angaben in einer Fremdwährung erfolgen, wird der zum maßgeblichen Zeitpunkt aktuelle Umrechnungskurs in Euro angeführt.<br />

In diesem Falle darf die <strong>Betomix</strong> den in der Fremdwährung angegebenen Preis anpassen, soweit im Laufe der Vertragsabwicklung<br />

eine Abweichung des Umrechnungskurses von mehr als 5 % im Verhältnis zum Kurs bei Angebotsabgabe bzw.<br />

Vertragsschluss eintritt.<br />

2) Dem vereinbarten Verkaufspreis liegt stets der „Index der Erzeugerpreise gewerblicher <strong>Produkte</strong> (Inlandabsatz)“ für die<br />

Gütergruppe „Frischbeton (Transportbeton)“, veröffentlicht vom statistischen Bundesamt in der Fachserie 17, Reihe 2,<br />

zugrunde. Zugrunde gelegt wird als Basis 2015 = 100. Ändert sich der Index auf dieser Grundlage zwischen dem Tag des<br />

Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung um mehr als 10 %, so können beide Vertragsparteien eine Anpassung, d.h.<br />

Herauf- oder Herabsetzung des Preises im gleichen prozentualen Verhältnis verlangen.<br />

Wird der Frischbetonindex vom statistischen Bundesamt nicht weitergeführt, so tritt an seine Stelle der geeignete Nachfolgeindex<br />

bzw. ein dem Interesse der Vertragsparteien an Wertsicherung gerecht werdender Index.<br />

3) Die <strong>Betomix</strong> kann eine Preisanpassung ebenso damit begründen, dass sie die maßgeblichen Kostenelemente und deren<br />

Entwicklung offenlegt und dem Käufer nachweist. Dabei sind auch solche Kostenelemente, die rückläufige Preise aufweisen,<br />

in den Gesamtsaldo einzubeziehen.<br />

4) Jegliche Preisänderung ist durch Erklärung in Text- oder Schriftform geltend zu machen. Der angepasste Preis gilt ab Zugang<br />

der Preisänderungserklärung.<br />

V. Zahlung<br />

1) Zahlungen sind an die <strong>Betomix</strong> oder an die von ihr genannten Zahlungsstellen zu leisten. Die Hereinahme von Wechseln<br />

oder Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen in bar bei Übergabe<br />

der Lieferung fällig. Andere Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum zu laufen. Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />

setzt stets den Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der <strong>Betomix</strong> voraus.<br />

2) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn der <strong>Betomix</strong> nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der<br />

Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist sie berechtigt, noch ausstehende<br />

Lieferungen und <strong>Leistungen</strong> nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.<br />

Ferner hat die <strong>Betomix</strong> bei Zahlungsverzug das Recht, ohne Verzicht auf ihre Ansprüche den Vertragsgegenstand bis zur vollen<br />

Befriedigung ihrer Forderung wieder an sich zu nehmen. Bei Fortnahme des Vertragsgegenstandes gehen alle Kosten,<br />

auch die einer etwa erneuten Lieferung, zu Lasten des Käufers. Beim Rücktritt hat dieser der <strong>Betomix</strong> jede, auch unverschuldete<br />

Wertminderung zu ersetzen.<br />

3) Vertreter sind zur Entgegenahme von Zahlungen nicht berechtigt, es sei denn, dass sie ausdrücklich Einziehungsvollmacht<br />

besitzen.<br />

4) Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen den Zahlungsanspruch der <strong>Betomix</strong> nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche<br />

rechtskräftig festgestellt, von der <strong>Betomix</strong> anerkannt oder unstreitig sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.<br />

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis<br />

beruht.<br />

VI. Lieferung und Gefahrenübergang<br />

1) Waren werden – soweit keine Selbstabholung erfolgt – ab dem Sitz des jeweiligen Lieferwerks oder sonstigem firmeneigenen<br />

Auslieferungslager geliefert. Lieferungen an andere Orte werden nur auf Kosten und auf Gefahr des Empfängers vorgenommen.<br />

Sind bestimmte Weisungen für die Lieferung in der Bestellung nicht erteilt, so erfolgt sie nach bestem Ermessen<br />

ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung.<br />

2) Die Gefahr geht mit Abholung bzw. dem Verlassen des o. g. Versendeortes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn<br />

Teillieferungen erfolgen oder die <strong>Betomix</strong> noch andere <strong>Leistungen</strong>, z. B. Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen<br />

hat. Verzögert sich die Lieferung infolge von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auch auf Wunsch<br />

des Käufers, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf diesen über. Grundsätzlich ist der Käufer<br />

verpflichtet, bei Abrufaufträgen binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft die Waren schriftlich abzurufen.<br />

Verletzt er diese Pflicht, kann die <strong>Betomix</strong> hierdurch entstehende Kosten, insbesondere für Lagerung, in Rechnung stellen.<br />

3) Es ist Sache des Empfängers, die zur Feststellung eines Schadens und Anerkennung einer Ersatzpflicht seitens des Spediteurs,<br />

Frachtführers oder Transportunternehmers notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.<br />

4) Der Käufer ist damit einverstanden, dass neben Beauftragten der <strong>Betomix</strong> auch Beauftragte eines Fremdüberwachers, der<br />

Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde zu den üblichen Betriebsstunden auf der Baustelle erscheinen und Proben<br />

nehmen.<br />

VII. Eigentumsvorbehalt<br />

Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Für alle Forderungen der <strong>Betomix</strong>, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund<br />

sie entstanden sind oder entstehen werden, wird folgender Eigentumsvorbehalt vereinbart:<br />

1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />

der <strong>Betomix</strong> gegen den Käufer Eigentum der <strong>Betomix</strong>. Gekaufte Ware dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr<br />

veräußert werden.<br />

2) Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu<br />

einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für die <strong>Betomix</strong>. Bei Verarbeitung<br />

mit anderen, nicht der <strong>Betomix</strong> gehörenden Waren durch den Käufer steht der <strong>Betomix</strong> das Miteigentum an der neuen Sache<br />

im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Die aus der<br />

Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<br />

3) Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die <strong>Betomix</strong> abgetreten,<br />

und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur<br />

Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum<br />

Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die<br />

Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf die <strong>Betomix</strong> übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist<br />

der Käufer nicht berechtigt, insbesondere ist jede Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware untersagt.<br />

4) Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotzt der Abtretung bis auf jederzeit möglichen<br />

Widerruf ermächtigt. Die <strong>Betomix</strong> wird selbst Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen<br />

mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.<br />

5) Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen<br />

in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<br />

6) Die <strong>Betomix</strong> verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach Zahlungen<br />

insoweit – auf Anforderung des Käufers– freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.<br />

7) Der Käufer verpflichtet sich, mit Drittabnehmern der Liefergegenstände ein Abtretungsverbot nicht zu vereinbaren. Greifen<br />

Dritte auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Zuge von Pfändungsmaßnahmen, zu, so verpflichtet sich der Käufer, auf<br />

den Eigentumsvorbehalt der <strong>Betomix</strong> hinzuweisen und letztgenannte unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese ihre<br />

Eigentumsrechte umsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen<br />

oder außengerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.<br />

8) Werden die Waren durch andere finanziert und wird diesen das Eigentum daran zur Sicherung eines Kaufkredites oder wird<br />

sonst einem Dritten Sicherungseigentum übertragen, so überträgt der Käufer gleichzeitig seine Herausgabenansprüche<br />

und Anwartschaftsansprüche aus dem Eigentumserwerb (aufschiebend bedingtes Eigentum) auf die <strong>Betomix</strong> zur Sicherung<br />

aller etwa bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen den Käufer. Das Eigentum geht daher unmittelbar von den<br />

Finanzierungsinstituten oder Dritten auf uns über, die Rückübertragung auf den Käufer erflogt erst durch die <strong>Betomix</strong>.<br />

VIII. Haftung für Mängel der Leistung und Lieferung<br />

1) Der Käufer hat nur dann Mängelansprüche, wenn er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht<br />

binnen maximal fünf Werktagen ab Lieferung ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />

2) Alle diejenigen Waren sind nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der <strong>Betomix</strong> nachzubessern oder neu zu liefern, die<br />

innerhalb von zwölf Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel<br />

aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Sachmängel Ansprüche – gleich<br />

aus welchen Rechtsgründen – verjähren in zwölf Monaten. Abweichend von Satz 1 gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen<br />

bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten. Für Schäden infolge<br />

natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.<br />

3) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:<br />

- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung<br />

- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf Zufügung von Zusätzen,<br />

Wasser, Vermengung mit anderen, hierfür nicht bestimmten und dem Vertrag nicht unterfallenden Waren durch den Käufer<br />

- fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Käufers zum Verwendungszweck der Waren<br />

4) Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der<br />

Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst sind wir von der Mängelhaftung<br />

befreit. Der <strong>Betomix</strong> sind, soweit nicht besondere, vom Käufer zu beweisende Umstände entgegenstehen, in jedem Falle<br />

zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen, bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden können, nur in dringenden<br />

Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der<br />

Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen<br />

und von uns angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.<br />

5) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir, vorausgesetzt, die<br />

Beanstandung ist als berechtigt anzusehen, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt<br />

der Käufer die Kosten. Er trägt die Kosten stets dann, wenn Prüfung ergibt, dass die Mängelrüge von Anfang an unberechtigt<br />

war.<br />

6) Für Schäden, die durch seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung der <strong>Betomix</strong>, vorgenommene<br />

Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten auftreten, haften wir nicht.<br />

7) Die <strong>Betomix</strong> haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Regeln im Falle<br />

von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch<br />

die <strong>Betomix</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach<br />

dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Die <strong>Betomix</strong> haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schäden, die<br />

nicht vom vorstehenden Satz erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder<br />

Arglist der <strong>Betomix</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Falle ist die Haftung auf den<br />

vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln der <strong>Betomix</strong>, ihrer<br />

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Soweit die <strong>Betomix</strong> bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine<br />

Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf<br />

dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit basieren, aber nicht unmittelbar an der Kaufsache eintreten,<br />

haftet die <strong>Betomix</strong> nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie<br />

erfasst ist.<br />

8) Die <strong>Betomix</strong> haftet auch für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen<br />

verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />

Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung tritt jedoch nur ein, soweit<br />

die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind und ist der Höhe nach auf den Umfang der<br />

Produkthaftpflichtversicherung der <strong>Betomix</strong> beschränkt.<br />

9) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung der Ware, sofern nicht die<br />

<strong>Betomix</strong>, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft Leben, Körper oder Gesundheit verletzt haben oder<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.<br />

10) Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die vorstehenden Bestimmungen entsprechend, wobei Ansprüche<br />

des Käufers nur dann bestehen, wenn dieser uns über eventuelle, von Dritten geltend gemachte Ansprüche unverzüglich<br />

schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, uns alle Verteidigungsmöglichkeiten<br />

uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Käufer den Liefergegenstand<br />

verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des<br />

Käufers zurückzuführen ist.<br />

IX. Haftung für Nebenpflichten<br />

1) Wenn durch Verschulden der <strong>Betomix</strong> der Vertragsgegenstand vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung<br />

von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />

nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die<br />

Regelungen der Ziffer VIII. entsprechend.<br />

2) Für reine Beratungsleistungen, Empfehlungen oder Vorschläge, die nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind, übernehmen<br />

wir keine Haftung.<br />

X. Datenverarbeitung<br />

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir ausschließlich zur Abwicklung und im Rahmen des Vertragsverhältnisses waren-,<br />

personen- und auftragsbezogene Daten verarbeiten und in den einschlägigen gesetzlichen Grenzen speichern sowie<br />

– soweit zur Vertragserfüllung erforderlich – an verbundene Unternehmen, insbesondere das jeweilige Lieferwerk, übermitteln.<br />

XI. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht<br />

1) Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz des zuständigen Lieferwerks. Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand<br />

ist, wenn der Lieferant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches<br />

Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />

unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.<br />

2) Das Vertragsverhältnis und alle daraus entstehenden Ansprüche sowie Rechtsverhältnisse beurteilen sich ausschließlich<br />

nach deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes sowie der Haager einheitlichen Kaufgesetze, des UN-Übereinkommens<br />

über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften oder Konventionen.<br />

XII. Allgemeines/salvatorische Klausel/Schriftformklausel<br />

1) Stellt der Käufer seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt,<br />

für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.<br />

2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht<br />

rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll<br />

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />

sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. In diesen Fällen gilt die jeweils einschlägige gesetzliche<br />

Regelung.<br />

3) Ergänzungen oder Änderungen getroffener Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

für die Vermietung von Betonfördergeräten<br />

Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör;<br />

dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es<br />

sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).<br />

§1 Angebot<br />

Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde. Für die richtige Bestimmung<br />

der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.<br />

§2 Pflichten des Vermieters<br />

Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes<br />

(Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen<br />

der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten<br />

über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.<br />

Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits<br />

jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Dieser Anspruch auf<br />

Herausgabe der einbezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen<br />

gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot<br />

vereinbaren.<br />

Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.<br />

Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer<br />

Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigten. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen<br />

Unterlagen zu übergeben und uns zur Lasst fallende Interventionskosten zu tragen.<br />

Der “Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich<br />

20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehende Sicherungen insoweit freigeben,<br />

als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20% übersteigt.<br />

Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten.<br />

Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den<br />

gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht<br />

zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren,<br />

verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die<br />

Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz<br />

oder teilweise zurückzutreten.<br />

Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,<br />

durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall<br />

von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare<br />

Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des<br />

Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar<br />

sind.<br />

Eine Gewährleistung für den mit der gemieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht<br />

übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />

zu.<br />

Sonstige Schadensersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass<br />

von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter<br />

Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder – Nichtkaufleuchten<br />

gegenüber – auf grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für durch uns zu vertretende<br />

Schäden ist auf einen Betrag von höchstens 1,0 Mio. je Schadensfall begrenzt.<br />

§3 Pflichten des Mieters<br />

Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu<br />

behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.<br />

Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen<br />

Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme<br />

der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen<br />

rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der<br />

vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen<br />

und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen<br />

unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich,<br />

dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden<br />

Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen,<br />

dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten.<br />

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle draus entstehenden<br />

Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie<br />

der Einbaufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer,<br />

Eisbildung oder Ähnlichem geschädigt werden können.<br />

Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten,<br />

der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen<br />

erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das<br />

für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten<br />

Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren<br />

der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum<br />

Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen.<br />

Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachte Verschmutzungen, insbesondere<br />

von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.<br />

Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache<br />

geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei<br />

Abruf.<br />

Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten<br />

hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Mietvertrages<br />

gestanden hätten.<br />

§4 Sicherungsrechte<br />

Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch der künftig entstehenden,<br />

die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle<br />

seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die<br />

Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des “Wertes unserer Leistung“ mit<br />

Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab.<br />

§5 Mietzins- und Zahlungsbedingungen<br />

Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung<br />

unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne<br />

Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu<br />

berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne<br />

des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen<br />

erbracht werden sollen.<br />

Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeiten<br />

und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses<br />

vereinbart.<br />

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen<br />

bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den<br />

Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch<br />

die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. also der Mieter seine Zahlungen<br />

einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet<br />

oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger<br />

Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt,<br />

durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern,<br />

bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.<br />

Skontierung bedarf unserer Einwilligung uns setzt voraus, dass der Mieter unsere älteren Forderungen<br />

erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Der Mieter gerät in Verzug,<br />

wenn er auf eine Mahnung des Vermieters, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt,<br />

nicht zahlt. Ist der Mieter Kaufmann, kommt er unabhängig davon in Verzug, wenn er<br />

nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche<br />

Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung<br />

automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Mieter in Verzug, fallen – soweit nicht<br />

anders vereinbart – Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz<br />

nach § 288 BGB sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an.<br />

Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen,<br />

es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder<br />

rechtskräftig festgestellt ist.<br />

Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Der Mieter verzichtet darauf,<br />

irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB<br />

ist.<br />

Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HBG und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um<br />

unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in<br />

laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.<br />

§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort,<br />

für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Hauptverwaltung.<br />

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen uns seine Wirksamkeit<br />

entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist<br />

der Sitz der Gesellschaft.<br />

§7 Datenschutz<br />

Daten verarbeiten wir unter Beachtung der geltenden Vorschriften, insbesondere der DSGVO<br />

und des BDSG. Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.<br />

§8 Unwirksamkeitsklausel<br />

Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so berührt das die<br />

Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, dann eine neue, zuverlässige<br />

Regelung dieses Punktes zu treffen.<br />

Geschäftsführung<br />

Komplementärin: <strong>Betomix</strong> Transportbeton Geschäftsführungs-GmbH<br />

Sitz: Moos<br />

Registergericht: Amtsgericht Deggendorf, HRB 2365<br />

Geschäftsführer: Karl-Heinz Groß<br />

Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der<br />

Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung<br />

mit der Aufforderung bekanntzugeben, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche<br />

an uns zu zahlen.<br />

Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu<br />

benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen<br />

keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.<br />

LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.


PRODUKTE & LEISTUNGEN<br />

<strong>Betomix</strong> Transportbeton GmbH & Co. KG<br />

Donau-Gewerbepark 21<br />

D-94486 Osterhofen<br />

Tel. (09932) 90 84 70<br />

Fax (09932) 42 62<br />

ANSPRECHPARTNER<br />

Verwaltung:<br />

Thundorfer Str. 37<br />

D-94554 Moos<br />

Tel. (09938) 9504-0<br />

Fax (09938) 9504-30<br />

info@betomix.net<br />

Verkauf und Angebotserstellung:<br />

Herr Hans Strahberger<br />

Tel. (09938) 9504-34<br />

strahberger@betomix.net<br />

Bestellung & Disposition:<br />

Herr Thomas Schadenfroh<br />

Tel. (09938) 9504-12<br />

Fax (09938) 9504-33<br />

schadenfroh@betomix.net<br />

www.betomix.net<br />

LEISTUNGSFÄHIG. ZUVERLÄSSIG.

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