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14. öffentliche Sitzung vom 21.09.2011 - Amt Mitteldithmarschen

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Abstimmungsverhältnis: Gesetzliche Zahl: 7<br />

anwesend: 6<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Enthaltungen. 0<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

5. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Kirchengemeinde Albersdorf über die<br />

Finanzierung und den Betrieb der Kindertagesstätteneinrichtung Dithmarsenpark<br />

Der Vertragsentwurf wurde allen Gemeindevertretern mit der Vorlage der Verwaltung <strong>vom</strong><br />

26.07.2011 rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Diskussionsbedarf ergibt sich nicht.<br />

Beschluss: Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Kirchengemeinde Albersdorf<br />

und den Gemeinden Albersdorf, Tensbüttel-Röst, Schrum, Wennbüttel<br />

und Arkebek über die Finanzierung und den Betrieb der Kindertageseinrichtung<br />

„Dithmarsenpark“ wird in der vorliegenden Form zugestimmt.<br />

Abstimmungsverhältnis: Gesetzliche Zahl: 7<br />

anwesend: 6<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Enthaltungen. 0<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

6. Gemeindliches Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie des<br />

Regionalplanes IV für die Kreise Dithmarschen und Steinburg;<br />

Stellungnahme der Gemeindevertretung der Gemeinde Schrum<br />

Bürgermeister Ebe Thomsen ruft den Tagesordnungspunkt auf. Vor Eintritt in die Beratung<br />

wird vonseiten der Verwaltung die Problematik des § 22 Gemeindeordnung (Befangenheit)<br />

dargestellt. Zudem wird der derzeitige Sachstand im Bereich der Entwicklung von zusätzlichen<br />

Windenergieeignungsgebieten von <strong>Amt</strong>sdirektor Thomas Rieger ausführlich erläutert.<br />

Zu Beginn der Beratung über den Tagesordnungspunkt wird festgestellt, dass von den Anwesenden<br />

6 Gemeindevertretern 5 wg. Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht<br />

teilnehmen können. Damit ist die Gemeindevertretung zu diesem Tagesordnungspunkt beschlussunfähig.<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor Thomas Rieger übergibt Bürgermeister Ebe Thomsen einen Bescheid<br />

der Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen über die Bestellung von ihm zum<br />

Beauftragten in dieser Angelegenheit des Tagesordnungspunktes gem. § 127 Gemeindeordnung<br />

für Schleswig-Holstein. Anschließend verlassen die befangenen Gemeindevertreter den<br />

<strong>Sitzung</strong>sraum.<br />

Der Beauftragte verliest die Vorlage der Verwaltung und den dazugehörigen Beschlussvorschlag.<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schrum nimmt zur Kenntnis, dass die<br />

Ausweisung des von ihr angemeldeten Windenergieeignungsgebietes im Entwurf<br />

der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplanes IV nicht berücksichtigt<br />

wurde. Allerdings werden gegen die pauschale Ausweisung eines charakteristischen<br />

Landschaftsraumes „wesentlicher Teil der naturräumlich besonders<br />

reich strukturierten Dithmarscher Geest (Geest)“, in dem das angemeldete<br />

Eignungsgebiet der Gemeinde Schrum liegt, erhebliche Bedenken erhoben.<br />

Offenkundig wurden in der aktuellen Teilfortschreibung Ausnahmen<br />

zugelassen, die nicht nachvollziehbar sind. Dies betrifft in erster Linie die<br />

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