14. öffentliche Sitzung vom 21.09.2011 - Amt Mitteldithmarschen
14. öffentliche Sitzung vom 21.09.2011 - Amt Mitteldithmarschen
14. öffentliche Sitzung vom 21.09.2011 - Amt Mitteldithmarschen
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Abstimmungsverhältnis: Gesetzliche Zahl: 7<br />
anwesend: 6<br />
Ja-Stimmen: 6<br />
Enthaltungen. 0<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
5. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Kirchengemeinde Albersdorf über die<br />
Finanzierung und den Betrieb der Kindertagesstätteneinrichtung Dithmarsenpark<br />
Der Vertragsentwurf wurde allen Gemeindevertretern mit der Vorlage der Verwaltung <strong>vom</strong><br />
26.07.2011 rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Diskussionsbedarf ergibt sich nicht.<br />
Beschluss: Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Kirchengemeinde Albersdorf<br />
und den Gemeinden Albersdorf, Tensbüttel-Röst, Schrum, Wennbüttel<br />
und Arkebek über die Finanzierung und den Betrieb der Kindertageseinrichtung<br />
„Dithmarsenpark“ wird in der vorliegenden Form zugestimmt.<br />
Abstimmungsverhältnis: Gesetzliche Zahl: 7<br />
anwesend: 6<br />
Ja-Stimmen: 6<br />
Enthaltungen. 0<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
6. Gemeindliches Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie des<br />
Regionalplanes IV für die Kreise Dithmarschen und Steinburg;<br />
Stellungnahme der Gemeindevertretung der Gemeinde Schrum<br />
Bürgermeister Ebe Thomsen ruft den Tagesordnungspunkt auf. Vor Eintritt in die Beratung<br />
wird vonseiten der Verwaltung die Problematik des § 22 Gemeindeordnung (Befangenheit)<br />
dargestellt. Zudem wird der derzeitige Sachstand im Bereich der Entwicklung von zusätzlichen<br />
Windenergieeignungsgebieten von <strong>Amt</strong>sdirektor Thomas Rieger ausführlich erläutert.<br />
Zu Beginn der Beratung über den Tagesordnungspunkt wird festgestellt, dass von den Anwesenden<br />
6 Gemeindevertretern 5 wg. Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht<br />
teilnehmen können. Damit ist die Gemeindevertretung zu diesem Tagesordnungspunkt beschlussunfähig.<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor Thomas Rieger übergibt Bürgermeister Ebe Thomsen einen Bescheid<br />
der Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen über die Bestellung von ihm zum<br />
Beauftragten in dieser Angelegenheit des Tagesordnungspunktes gem. § 127 Gemeindeordnung<br />
für Schleswig-Holstein. Anschließend verlassen die befangenen Gemeindevertreter den<br />
<strong>Sitzung</strong>sraum.<br />
Der Beauftragte verliest die Vorlage der Verwaltung und den dazugehörigen Beschlussvorschlag.<br />
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schrum nimmt zur Kenntnis, dass die<br />
Ausweisung des von ihr angemeldeten Windenergieeignungsgebietes im Entwurf<br />
der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplanes IV nicht berücksichtigt<br />
wurde. Allerdings werden gegen die pauschale Ausweisung eines charakteristischen<br />
Landschaftsraumes „wesentlicher Teil der naturräumlich besonders<br />
reich strukturierten Dithmarscher Geest (Geest)“, in dem das angemeldete<br />
Eignungsgebiet der Gemeinde Schrum liegt, erhebliche Bedenken erhoben.<br />
Offenkundig wurden in der aktuellen Teilfortschreibung Ausnahmen<br />
zugelassen, die nicht nachvollziehbar sind. Dies betrifft in erster Linie die<br />
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