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Baugrundstücke - Amt Mitteldithmarschen

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Stadt Meldorf<br />

Baugebiet „An der Südermiele“<br />

Meldor


Auf einen Blick:<br />

• Lage der Stadt<br />

• Lage des Baugebietes<br />

• Allgemein<br />

o Die Stadt Meldorf<br />

o Freizeit und Umgebung<br />

• Örtliche Versorgung<br />

o Infrastruktur und Sport<br />

o Kindergarten und Schulen<br />

o Gewerbe<br />

• <strong>Baugrundstücke</strong><br />

o Lage der Grundstücke<br />

o Bebaubarkeit<br />

o Lageplan<br />

• Kosten<br />

o Kaufpreis<br />

o Nebenkosten<br />

o Im Kauf sind enthalten<br />

o Allgemeine Kosten, die Sie berücksichtigen sollten<br />

o Tabelle: Kosten für die Grundstücke<br />

• Anschriften<br />

o TEG-Nord<br />

o Wichtige Einrichtungen<br />

• Ihre Ansprechpartner bei der TEG-Nord<br />

• Grußworte des Bürgermeisters<br />

• Anhang<br />

o Bebauungspläne Nr. 53.2 u. 53.3 - Planzeichnung<br />

- Zeichenerklärung<br />

- Text


km<br />

4 8 12<br />

© Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001 - Seite (1,1)<br />

TÜK 1:200000 Sh/HH


km<br />

0.6 1.2 1.8<br />

© Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001 - Seite (1,1)<br />

Top. Karte 1:50000 Sh/HH


Die Stadt Meldorf:<br />

Meldorf<br />

Allgemein<br />

Die ehemalige Kreisstadt Meldorf liegt in der Mitte des Kreises Dithmarschen in<br />

unmittelbarer Nähe zur Dithmarscher Bucht. Noch im Mittelalter reichte die Bucht<br />

bis an die Stadtgrenze, woher auch noch einige Straßennamen herrühren. Von<br />

wo Sie auch kommen, der imposante Meldorfer Dom begrüßt seine Gäste und<br />

Bürger schon aus weiter Ferne. Zwar ist der "Dom“ eigentlich nur eine<br />

Pfarrkirche, besitzt aber Ausmaße und Grundriss eines Domes. So gilt er denn<br />

auch als das bedeutendste mittelalterliche Kirchenbauwerk an der schleswigholsteinischen<br />

Westküste. Schon früher diente der Dom den Seeleuten zur<br />

Orientierung. Heute lädt er Gäste freundlich und sicher in die Stadt ein und weist<br />

ihnen den Weg zum historischen Marktplatz. Vom Marktplatz aus erschließt sich<br />

die Innenstadt in wenigen Gehminuten: Die Fußgängerzonen mit vielen<br />

individuellen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafes, die kleinen engen<br />

Gassen mit Kopfsteinpflaster und schönen alten Häusern, die Sehenswürdigkeiten<br />

wie Museen, Weberei, Edelsteinkeller oder Windmühlen laden zum Bummeln und<br />

Verweilen ein. Die Atmosphäre des Marktplatzes, die Ausstrahlung des<br />

altehrwürdigen Doms und die wunderschön restaurierten Bürgerhäuser prägen<br />

die Stadt und machen ihren einzigartigen Charme aus. Meldorf hat ca. 7.700<br />

Einwohner und eine Gesamtfläche von 2.267 ha. Die Einwohner zeichnen sich<br />

durch sehr hohes ehrenamtliches Engagement aus und prägen so ein besonderes<br />

Zusammengehörigkeitsgefühl.<br />

Freizeit und Umgebung:<br />

Ein beliebtes Ausflugsziel - nicht nur für Meldorfer - ist der Speicherkoog an der<br />

Meldorfer Bucht. Zum Schutz der Küste wurde 1978 ein neuer Koog mit einer<br />

Schleusenanlage für die Einfahrt zum Sportboothafen gebaut. Der Speicherkoog<br />

ist ein bekanntes Surfparadies. Vor und hinter dem Deich gibt es vielfältige<br />

Möglichkeiten, sich an schönen Sommertagen die Zeit zu vertreiben. Das<br />

Speicherbecken ist ideal um Windsurfen zu lernen. Auch Trendsportlern wie z.B.


Meldorf<br />

Örtliche Versorgung<br />

Kitesurfern oder Inlineskatern bieten sich hier sehr gute Bedingungen. Für<br />

Anfänger werden Kurse und Material angeboten. Ein Erlebnis ganz anderer Art ist<br />

es, durch den Speicherkoog zu radeln oder zu wandern. Mit Blick auf die Natur ist<br />

es nicht schwer, Körper und Seele in Einklang zu bringen, die Alltagshektik<br />

abzuschütteln und einfach zu entspannen.<br />

Infrastruktur und Sport:<br />

Durch ihre zentrale Lage in Dithmarschen verfügt die Stadt Meldorf über sehr<br />

günstige Verkehrsanbindungen zum gesamten Kreisgebiet und darüber hinaus.<br />

Über die B5 und die B431, die in Richtung A23 führt, sind alle Orte im Kreisgebiet<br />

oder auch Hamburg in kurzer Zeit zu erreichen. Eine gute Anbindung bietet auch<br />

der Bahnhof, von wo aus Züge in Richtung Westerland und Hamburg fahren.<br />

In Meldorf zu Leben, heißt sein Leben genießen zu können. Alle für die Familie<br />

wichtigen sozialen, sportlichen, kulturellen und behördlichen Einrichtungen sind<br />

vorhanden. Zur kulturellen Landschaft gehören eine Spielstätte des Landestheaters,<br />

das Kulturzentrum Ditmarsia mit einer Laienbühne, eine Stadtbücherei,<br />

das Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftsmuseum und das Dithmarscher<br />

Landesmuseum sowie Kleinkunst in Kneipen und Cafés. Direkt im Ort halten die<br />

Stadt und Vereine Sportstätten zur Verfügung. Es gibt Sport- und Tennisplätze,<br />

bzw. -hallen, ein Hallen- und Freibad, Reitsportanlagen und einen Inlinerparcoure.<br />

Individualsport geht vom Wattlaufen, Surfen, über Joggen bis zur<br />

Fahrradtour über die Marsch und die Geest.<br />

Kindergarten und Schulen<br />

Die Stadt Meldorf zeichnet sich dadurch aus, dass Kinder und Jugendliche aller<br />

Altersgruppen betreut werden. Neben zwei Kindergärten und einem<br />

„Kinderhaus“, verfügt die Stadt Meldorf über eine Grundschule, Hauptschule,<br />

Realschule und das Gymnasium „Meldorfer Gelehrtenschule“. Zudem ist Meldorf<br />

ein wichtiger Standort für die berufliche Ausbildung in Dithmarschen. Darüber<br />

hinaus besteht die Möglichkeit, sich an der Volkshochschule oder der Musikschule<br />

fortzubilden. Für Jugendliche bietet die Stadt ein Jugendzentrum.


Gewerbe<br />

Meldorf<br />

<strong>Baugrundstücke</strong><br />

Das Angebot an Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, Geschäften, Ärzten,<br />

Apotheken und Freiberuflern ist in Meldorf vielseitig und bietet den Bürgern die<br />

ortsnahe Versorgung über den täglichen Bedarf hinaus. Die Gewerbetreibenden<br />

sind sehr aktiv und haben sich im Meldorfer Wirtschafts- und Verkehrsverein<br />

zusammengeschlossen. So organisieren sie u.a. die Meldorf Messe.<br />

Lage der Grundstücke:<br />

Das voll erschlossene Gebiet der Bebauungspläne Nr. 53.2 sowie Nr. 53.3 liegt<br />

am nordwestlichen Stadtrand, mit freien Blick nach Norden. Begrenzt wird das<br />

Gebiet im Westen vom Otto-Nietsch-Weg, im Süden durch Privatgärten bzw. der<br />

Miele und im Osten durch die Bebauung der Straßen im Winkel und Dietrich-<br />

Bonhoeffer-Ring. Das Baugebiet 53.2 schließt westlich an die Bebauung „Am<br />

Delfen“ an. Das Baugebiet besticht durch seine ausgesprochen gute Lage, sowohl<br />

unter dem Aspekt der angenehm ruhigen Wohnlage, als auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der direkten Nähe zur Innenstadt, zu den Sport- und<br />

Freizeitstätten, sowie zum Kindergarten am Otto-Nietsch-Weg und den<br />

weiterführenden Schulen.<br />

Bebaubarkeit:<br />

Die Grundstücke sind nach den Richtlinien der Bebauungspläne Nr. 53.2 und Nr.<br />

53.3 für das Gebiet „östlich der Sportanlagen" der Stadt Meldorf bebaubar.


Kaufpreis:<br />

Meldorf<br />

Kosten<br />

Voll erschlossene Grundstücke<br />

zwischen ca. 660 m² und ca. 980 m² ab 49,50 €/m²<br />

Nebenkosten:<br />

Vermessungskosten 1.000,00 €<br />

(katastermäßige Vermessung des Grundstücks)<br />

Im Kaufpreis sind enthalten:<br />

• der Grunderwerb<br />

• Kosten der erstmaligen Herstellung von Straßen und Wegen<br />

• Herstellungskosten der Regen- und Schmutzwasser-<br />

Kanalisation<br />

• Kosten der Herstellung der Straßenbeleuchtung<br />

• Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünanlagen<br />

einschließlich der Bepflanzung der Knicks und Pflanzstreifen<br />

• Die Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes<br />

Allgemeine Kosten, die Sie mit berücksichtigen sollten:<br />

• Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises<br />

• Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5 % des Kaufpreises<br />

• Eine Maklercourtage wird seitens der TEG Nord nicht berechnet.<br />

• Kosten für sonstige Versorgungsträger z. B. Strom, Gas, Wasser oder Telefon<br />

müssen direkt bei den Versorgern erfragt werden.


Tabelle: Kosten pro Grundstück<br />

Grundstücksliste des<br />

B.-Gebietes Nr. 53.2 "An der Südermiele" der Stadt Meldorf<br />

Größe<br />

Nr.<br />

ca./m²<br />

Preis/m² Summe<br />

ca. €<br />

Vermessungs-<br />

pauschale<br />

Gesamtsumme<br />

ca. €<br />

28 718 49,50 € 35.541 € 1.000 € 36.541 €<br />

29 736 49,50 € 36.432 € 1.000 € 37.432 €<br />

30 743 49,50 € 36.779 € 1.000 € 37.779 €<br />

43 849 59,50 € 50.516 € 1.000 € 51.516 €<br />

45 940 59,50 € 55.930 € 1.000 € 56.930 €<br />

5 660 65,50 € 43.230 € 1.000 € 44.230 €<br />

6 660 65,50 € 43.230 € 1.000 € 44.230 €<br />

7 720 65,50 € 47.160 € 1.000 € 48.160 €<br />

8 750 65,50 € 49.125 € 1.000 € 50.125 €<br />

9 770 65,50 € 50.435 € 1.000 € 51.435 €<br />

10 750 65,50 € 49.125 € 1.000 € 50.125 €<br />

11 730 65,50 € 47.815 € 1.000 € 48.815 €<br />

12 750 59,50 € 44.625 € 1.000 € 45.625 €<br />

13 720 59,50 € 42.840 € 1.000 € 43.840 €<br />

14 730 59,50 € 43.435 € 1.000 € 44.435 €<br />

15 670 56,50 € 37.855 € 1.000 € 38.855 €<br />

19 620 49,50 € 30.690 € 1.000 € 31.690 €<br />

21 790 59,50 € 47.005 € 1.000 € 48.005 €<br />

22 650 56,50 € 36.725 € 1.000 € 37.725 €<br />

23 660 56,50 € 37.290 € 1.000 € 38.290 €<br />

24 680 56,50 € 38.420 € 1.000 € 39.420 €<br />

49 1.030 59,50 € 61.285 € 1.000 € 62.285 €<br />

50 980 59,50 € 58.310 € 1.000 € 59.310 €<br />

51 910 59,50 € 54.145 € 1.000 € 55.145 €<br />

Meldorf<br />

Kosten


Anschriften<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der TEG Nord gerne zur Verfügung.<br />

Grossers Allee 19<br />

25767 Albersdorf<br />

Telefon-Nr: 0 48 35 / 12 10<br />

E-Mail: info@teg-nord.de<br />

Internet: www.teg-nord.de<br />

Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Ein<br />

Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.<br />

Wichtige Einrichtungen<br />

Verwaltung<br />

Stadt Meldorf bzw.<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Mitteldithmarschen</strong><br />

Zingelstr. 2<br />

25704 Meldorf<br />

Tel.: 04832-9597-0<br />

Kreis Dithmarschen<br />

Kreis-Bauamt<br />

Stettiner Straße 30<br />

25746 Heide<br />

Tel.: 0481-97-0<br />

Wasser/ Abwasser<br />

Wasserverband Süderdithmarschen<br />

Hauptstraße 7<br />

25704 Nindorf<br />

Tel.: 04832 - 902-0<br />

Strom und Gas<br />

E-ON-Hanse<br />

Bezirk Meldorf<br />

Altentreptower Straße 6<br />

25704 Meldorf<br />

Tel.: 04832-9592-0


Ingrid Hoffmann<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Manfred Voss<br />

Grossers Allee 19<br />

25767 Albersdorf<br />

Telefon: 0 48 35 / 12 10<br />

Fax: 0 48 35 / 12 83<br />

E-Mail: info@teg-nord.de<br />

Internet: www.teg-nord.de


S T A D T M E L D O R F<br />

D e r B ü r ge rmeister<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Reinhard Pissowotzki<br />

Zingelstraße 2, 25704 Meldorf<br />

Postfach 11 40, 25699 Meldorf<br />

Telefon: (0 48 32) 95 97 0<br />

Telefax: (0 48 32) 95 97 192<br />

eMail: stadt-meldorf@meldorf.de<br />

Internet: www.meldorf.de<br />

vielen Dank für Ihr Interesse an einem Baugrundstück in unserer schönen Stadt Meldorf.<br />

Ich möchte Ihnen Meldorf, das im Mittelpunkt des Kreises Dithmarschen liegt und ca. 7.500 Einwohnen hat,<br />

nachfolgend etwas näher bringen.<br />

Der imposante Meldorfer Dom begrüßt seine Gäste und Bürger schon aus weiter Ferne, wie er auch früher<br />

den Seefahrern zur Orientierung diente. Heute lädt er alle in die Stadt ein und weist ihnen den Weg zum<br />

historischen Marktplatz. Von hier aus erschließt sich einem der Innenstadtbereich in wenigen Gehminuten.<br />

Die Gehstraßen mit vielen individuellen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafes, die kleinen engen<br />

Gassen mit Kopfsteinpflaster und schönen alten Häusern, die Sehenswürdigkeiten wie Museen, Weberei,<br />

Edelsteinkeller, Windmühlen und vieles mehr laden zum Bummeln und Verweilen ein.<br />

Die Atmosphäre des Marktplatzes, die Ausstrahlung des altehrwürdigen Doms und die wunderschön<br />

restaurierten Bürgerhäuser prägen den Ort und machen seinen einzigartigen Charme aus.<br />

Meldorf hat aber nicht nur Atmosphäre, sondern auch für seine Bürger viel zu bieten und ist daher ein<br />

besonders guter Wohnort. 3 Kindergärten mit Plätzen für Kinder von 0 bis 6 Jahren und alle allgemeinbildenden<br />

Schulen finden Sie am Ort. Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, auch das ist bei den in Meldorf<br />

niedergelassenen Allgemein- und Fachärzten schnell möglich. Die für eine Stadt unserer Größe<br />

umfangreichen Einkaufsmöglichkeiten werden Sie sicher schätzen lernen.<br />

Auch aktive Sportler kommen in Meldorf zu ihrem Recht. Außer in unserem Hallen- und Freibad können Sie<br />

in Dithmarschens größtem Sportverein, TURA Meldorf, in 22 verschiedenen Sparten Sport treiben. Sollten<br />

Sie es etwas ruhiger mögen, steht Ihnen die Stadtbücherei zur Verfügung und für die Weiterbildung die<br />

Volkshochschule offen.<br />

Die Kultur darf aber auch nicht zu kurz kommen: Neben einem Kino ist Meldorf Spielstätte des Schleswig-<br />

Holsteinischen Landestheater und des Schleswig-Holstein Musikfestivals. Internationale Sommerkonzerte<br />

finden regelmäßig im Dom statt und einmal jährlich treffen sich die Anhänger von Weltmusik auf dem<br />

Rathausvorplatz.<br />

Ich hoffe, sie haben „Lust auf Meldorf“ bekommen und ich kann Sie bald als Neubürgerin oder Neubürger in<br />

Meldorf begrüßen.<br />

Herzlich willkommen<br />

Ihr


Stadt Meldorf<br />

B.-Plan Nr. 53.2– Text (Teil B)<br />

1. Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 (2) BauNVO)<br />

1.1 Sockelhöhe<br />

Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im Rohbau darf nicht mehr als 0,5 m über der Höhe der angrenzenden<br />

öffentlichen Verkehrsfläche liegen.<br />

1.2 Firsthöhe<br />

Die Firsthöhe darf 9,0 m über der festgesetzten Sockelhöhe des betreffenden Gebäudes nicht überschreiten.<br />

2. Höchstzahl von Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)<br />

In den Baugebieten 1 und 3 bis 6 dürfen je Einzelhaus oder je Doppelhaushälfte höchstens zwei Wohnungen<br />

errichtet werden.<br />

3. Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (§ 9 (1) Nr. 10 BauGB)<br />

3.1 Abstand zu Knicks und Hecken<br />

In einem Abstand von mindestens 2 m zu den festgesetzten Begrenzungen der zu erhaltenden oder neu anzulegenden<br />

Knicks (Knickfuß) und Hecken sind bauliche Anlagen und Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO<br />

sowie Stellplätze und Garagen nach § 12 BauNVO auf den <strong>Baugrundstücke</strong>n nicht zulässig. Die Festsetzung<br />

gilt nicht für Einzäunungen.<br />

3.2 Abstand zu Gräben<br />

Auf den <strong>Baugrundstücke</strong>n sind die festgesetzten Wasserflächen und die zu erhaltenden Gräben einschließlich<br />

der Böschungskante und angrenzend an die Böschungskante ein weiterer Bereich von 2 m Breite von baulichen<br />

Anlagen und Nebenanlagen sowie von Stellplätzen und Garagen freizuhalten. Die Festsetzung gilt nicht<br />

für Einzäunungen oberhalb der Böschungskante.<br />

4. Sicherung von offenen Entwässerungsgräben (§ 9 (1) Nr. 16 und § 9 (1) Nr. 25 b BauGB)<br />

Die festgesetzten Wasserflächen sowie der an der Südgrenze (Baugebiet 1) vorhandene offene Entwässerungsgraben<br />

einschließlich der Böschungskanten sind zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung<br />

als offene Gräben zu erhalten.<br />

5. Ausgleichsfläche (§ 9 (1) Nr. 20 und § 9 (1) Nr. 25 a BauGB)<br />

Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist<br />

durch extensive Nutzung (Mahd und / oder Beweidung) zu dem Biotoptyp ‚artenreiches mageres Grünland’<br />

zu entwickeln. Innerhalb der Fläche sind mindestens 30 hochstämmige Obstbäume anzupflanzen.<br />

6. Schallschutz (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)<br />

Für die <strong>Baugrundstücke</strong> 28 bis 32 sowie 42 müssen Schlafräume und Kinderzimmer, deren Fenster an der<br />

westlichen bzw. bei Grundstück 28 an der nördlichen, den Sportflächen zugewandten Gebäudeseite angeordnet<br />

werden, mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen nach den Anforderungen der DIN 4109, Ausgabe<br />

November 1989, ausgestattet werden.<br />

7. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) Nr. 25 a und b BauGB)<br />

7.1 Neupflanzung von Bäumen<br />

Im Bereich des Otto-Nietsch-Weges sind mindestens 12 heimische und standortgerechte Laubbäume anzupflanzen.<br />

Im Bereich der sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Fuß- und Radwege sind<br />

mindestens 45 heimische und standortgerechte Laubbäume anzupflanzen.<br />

7.2 Neuanlage von Knicks und Hecken<br />

Auf den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen –<br />

Knick- bzw. –Hecke- sind Knicks bzw. Hecken anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Je laufender Meter Knick<br />

bzw. je laufender Meter Hecke sind mindestens 4 heimische und standortgerechte Gehölze zu pflanzen.<br />

7.3 Bepflanzung des Lärmschutzwalles<br />

Auf der öffentlichen Grünfläche –Sportplatz- sind innerhalb der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen heimische und standortgerechte Gehölze zu pflanzen.<br />

Je 100 m² Fläche sind mindestens 50 Gehölze zu pflanzen.


Stadt Meldorf<br />

Bebauungsplan Nr. 53.3 – Text<br />

1. Höhe der baulichen Anlagen<br />

(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 16 (2) BauNVO)<br />

1.1 Sockelhöhe<br />

Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im Rohbau darf nicht mehr als 0,5 m über<br />

der Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche liegen.<br />

1.2 Firsthöhe<br />

Die Firsthöhe darf 9,0 m über der festgesetzten Sockelhöhe des betreffenden Gebäudes<br />

nicht überschreiten.<br />

2. Höchstzahl von Wohnungen<br />

(§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)<br />

Je Einzelhaus oder je Doppelhaushälfte dürfen höchstens zwei Wohnungen errichtet<br />

werden.<br />

3. Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind<br />

(§ 9 (1) Nr. 10 BauGB)<br />

3.1 Abstand zu Hecken<br />

In einem Abstand von mindestens 2 m zu den festgesetzten Begrenzungen der neu<br />

anzulegenden oder zu erhaltenden Hecken sind bauliche Anlagen und Nebenanlagen<br />

nach § 14 (1) BauNVO sowie Stellplätze und Garagen nach § 12 BauNVO auf den<br />

<strong>Baugrundstücke</strong>n nicht zulässig. Die Festsetzung gilt nicht für Einzäunungen.<br />

3.2 Abstand zum Graben<br />

An der Nordgrenze im Baugebiet 2 ist der zu erhaltende Graben einschließlich der<br />

Böschungskante und angrenzend an die Böschungskante ein weiterer Bereich von 2 m<br />

Breite von baulichen Anlagen und Nebenanlagen sowie von Stellplätzen und Garagen<br />

freizuhalten. Die Festsetzung gilt nicht für Einzäunungen oberhalb der Böschungskante.<br />

4. Sicherung eines offenen Entwässerungsgrabens<br />

(§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB)<br />

Der im Baugebiet 2 vorhandene offene Entwässerungsgraben einschließlich der<br />

Böschungskanten ist zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung als<br />

offener Graben zu erhalten.<br />

5. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 (1) Nr. 25 a und b BauGB)<br />

5.1 Neupflanzung von Bäumen<br />

Im Bereich der Planstraße A sind mindestens 20 heimische und standortgerechte<br />

Laubbäume anzupflanzen.<br />

5.2 Neuanlage von Hecken<br />

Auf den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen –Hecke- sind Hecken anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Je laufender<br />

Meter Hecke sind mindestens 4 heimische und standortgerechte Gehölze zu pflanzen.

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