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Im Fokus<br />

Abgemeldet<br />

Kurzarbeit und Jobverlust. Die COVID-19-Pandemie sorgte auch<br />

in der Bauwirtschaft für einen personellen Kahlschlag. Während das<br />

Stammpersonal in die Kurzarbeit gerettet wurde, traf es die Leiharbeiter<br />

besonders hart.<br />

Autor: Lisa Grüner<br />

M<br />

it dem 16. März 2020 veränderte<br />

sich der österreichische<br />

Arbeitsmarkt schlagartig,<br />

innerhalb von 16 Tagen wurden<br />

193.829 Personen arbeitslos vorgemerkt.<br />

Doch nicht nur eine gewaltige Menge an Arbeitslosenmeldungen<br />

brach über das Arbeitmarktservice<br />

(AMS) ein. Die Zahl der Anträge von<br />

Unternehmen explodierte ab Mitte März innerhalb<br />

kurzer Zeit auf weit über 100.000.<br />

Damit lagen Anträge auf Kurzarbeit für fast jede<br />

dritte beschäftigte Person vor. Im Vergleich<br />

dazu: Im Jahr 2019 waren insgesamt rund 300<br />

Betriebe in Kurzarbeit. Mit der COVID-19-Kurzarbeit<br />

gelang es, die Entwicklung am Arbeitsmarkt<br />

zu stabilisieren, mit Ende April 2020<br />

wurden somit rund 1,2 Millionen Arbeitsplätze<br />

gesichert. Dennoch stieg im Mai die Zahl der<br />

Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer im<br />

Vorjahresvergleich um 58,2 Prozent auf einen<br />

historischen Höchststand: 571.477 Personen<br />

waren arbeitslos gemeldet. Ergo waren Ende<br />

April 2020 waren 210.275 Menschen mehr ohne<br />

Job als im April letzten Jahres.<br />

Förderdschungel und die Gier<br />

Die Förderung der Kurzarbeit weckte auch<br />

die Gier mancher Unternehmer. Rund 350<br />

Finanzpolizisten kontrollierten ab Mitte April<br />

rund 2.500 Betriebe und knapp 10.000 in<br />

Kurzarbeit befindliche Personen. Dabei hagelte<br />

es über 150 Anzeigen wegen Kurzarbeit-<br />

Missbrauchs, über 1.300 Übertretungen nach<br />

dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem<br />

Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem<br />

Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Lohnund<br />

Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz<br />

sowie dem Arbeitszeitgesetz wurden verzeichnet.<br />

Während die einen etwas wollten, was<br />

ihnen nicht zustand, wurden anderen Steine<br />

in den Weg gelegt: Für die Bauwirtschaft galt<br />

die Regelung, dass Beschäftigte erst vier Wochen<br />

nach Tätigkeitsbeginn in die Kurzarbeit<br />

aufgenommen werden dürfen. „Dadurch blieben<br />

viele Bauunternehmen auf den Kosten der<br />

Kurzarbeit bei Wiedereinstellungen sitzen“, so<br />

Josef Muchitsch, Vorsitzender Bau-Holz beim<br />

ÖGB. „Andere haben Stammpersonal nach der<br />

Winterunterbrechung im März nicht wieder<br />

aufgenommen, weil es keine Vergütung von<br />

Kurzarbeit für diese Gruppe gegeben hat.“<br />

Rettungsschirm Kurzarbeit<br />

Dennoch war es vor allem das Kurzarbeitsmodell,<br />

das bewirkte, dass Mitarbeiter in der<br />

Beschäftigung gehalten werden konnten.<br />

„Wir haben die Kurzarbeit im März im Sinne<br />

all unserer Mitarbeiter für rund 9.400 Personen<br />

eingeführt“, erklärt Karl-Heinz Strauss,<br />

CEO der PORR, wie der vorübergehende<br />

Stillstand der Baustellen überbrückt wurde.<br />

„Es freut uns, dass wir sie nach drei Monaten<br />

mit 18. Juni auch wieder erfolgreich beenden<br />

konnten.“ Für die Leiharbeiter war der Lockdown<br />

ein harter Schlag, da sie nicht weiterbeschäftigt<br />

wurden. „Nach dem Hochfahren der<br />

Baustellen gab es kurzfristig einen Mangel an<br />

Leiharbeitern, da viele der Beschäftigten in<br />

Leiharbeitsfirmen eine ausländische Staatsbürgerschaft<br />

und sich während dieser Zeit<br />

nicht in Österreich aufgehalten haben“, so<br />

Strauss weiter. „Hier haben die restriktiven<br />

Reisebeschränkungen den Arbeitsmarkt<br />

temporär beeinflusst.“ Auch Wienerberger<br />

hat, wie so viele das Kurzarbeitsmodell der<br />

Regierung in Anspruch genommen, um damit<br />

Arbeitsplätze der eigenen Mitarbeiter<br />

abzusichern. Während die Angestellten in<br />

Verwaltung und Vertrieb ihre Jobs aus dem<br />

Home-Office erledigen konnten, wurde die<br />

Zusammenarbeit mit den Leiharbeitern<br />

unmittelbar nach dem Lockdown beendet.<br />

„Damit wurden die Mitarbeiter der Leiharbeiterfirmen<br />

ebenso für das Kurzarbeitsmodell<br />

angemeldet“, blickt Johann Marchner,<br />

Geschäftsführer von Wienerberger zurück.<br />

Bei Rhomberg Bau hingegen kam es weder zu<br />

Kündigungen noch flächendeckend zu Kurzarbeit<br />

bei der Stammbelegschaft.<br />

86 BauTecFokus

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