15.11.2020 Aufrufe

Sommer (14.7 MB)

| Konsequent Effizient“ - Coverinterview mit Georg Stadlhofer | | Zu Tisch mit Stefan Graf | | Fokus Umfrage: Im Schatten des Lockdowns | | Kommentare u.a. von Yasmin Obojkovits, Hannes Gerstmann, Frank Brün, Harald Greger, Philipp Kaufmann Alexander Bosak, Clemens Hecht, Andreas Gobiet | | Themen im Fokus: Illmitzer Gespräche, Abgemeldet – Jobsituation am Bau, Schockstarre am Bau | Dominanz der Gemeinnützigen |

| Konsequent Effizient“ - Coverinterview mit Georg Stadlhofer |
| Zu Tisch mit Stefan Graf |
| Fokus Umfrage: Im Schatten des Lockdowns |
| Kommentare u.a. von Yasmin Obojkovits, Hannes Gerstmann, Frank Brün, Harald Greger, Philipp Kaufmann Alexander Bosak, Clemens Hecht, Andreas Gobiet |

| Themen im Fokus: Illmitzer Gespräche, Abgemeldet – Jobsituation am Bau, Schockstarre am Bau | Dominanz der Gemeinnützigen |

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Advertorial<br />

Hotel- und<br />

Freizeitimmobilien<br />

„Buy to Let“-Modelle aus steuerlicher Sicht.<br />

G<br />

emeinden möchten sogenannte<br />

„kalte“ Betten vermeiden. Immobilieninvestoren<br />

wünschen<br />

sich höhere Renditen als mit der<br />

klassischen Vorsorgewohnung. Buy to Let-<br />

Modelle können im besten Fall beide Erwartungen<br />

erfüllen. In diesem Modell erwirbt der<br />

Anleger eine Freizeitimmobilie und überlässt<br />

diese im Anschluss an einen Betreiber, welcher<br />

die kurzfristigen Vermietungen an Touristen<br />

übernimmt. Aus steuerlicher Sicht ist vor allem<br />

auf die Erzielung einer ausreichenden Rendite<br />

zur Gewährleistung des Vorsteuerabzuges zu<br />

achten. Da sich der Mietzins für den Eigentümer<br />

am erwirtschafteten Umsatz bemisst, hängt<br />

der Erfolg dieses Modells insbesondere von der<br />

Auslastung ab.<br />

destens 20 Jahre erfolgt und innerhalb eines<br />

Zeitraumes von 20 Jahren ab Beginn der Vermietung<br />

bzw 23 Jahren ab dem erstmaligen<br />

Anfallen von Aufwendungen ein Gesamtüberschuss<br />

erwartet wird. Andernfalls würde<br />

ein steuerlich unbeachtliches sogenanntes<br />

Liebhabereiprojekt vorliegen.<br />

Natascha Stornig-Wisek,<br />

Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin<br />

bei LeitnerLeitner Wien.<br />

Fotos: prescott09, Matthias Nemmert , studiohorak<br />

Bei Erwerb der Eigentumswohnung fallen<br />

aus steuerlicher Sicht die üblichen Nebenkosten<br />

wie 3,5 % Grunderwerbsteuer und<br />

1,1 % Eintragungsgebühr an. Die Übertragung<br />

von Immobilien ist grundsätzlich von<br />

der Umsatzsteuer befreit. In der Regel wird<br />

für Immobilien im Rahmen des Buy to Let-<br />

Modells seitens des Errichters aber freiwillig<br />

zur Umsatzsteuerpflicht optiert. Dies ist<br />

möglich und sinnvoll, sofern seitens des Käufers<br />

eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug<br />

besteht. Voraussetzung dafür ist, dass eine<br />

umsatzsteuerpflichtige Vermietung für min-<br />

LeitnerLeitner<br />

Wirtschaftsprüfer Steuerberater<br />

Zum Nachweis, dass ein ausreichender Gesamtüberschuss<br />

erzielt wird, empfiehlt sich<br />

die Erstellung einer realistischen Prognoserechnung.<br />

Zeichnet sich später ab, dass aus<br />

der Vermietung kein Gesamtüberschuss erwirtschaftet<br />

werden kann, muss die Vorsteuer<br />

zurückgezahlt werden. Vor diesem Hintergrund<br />

sind iZm dem Buy to Let-Modell insbesondere<br />

die Lage der Eigentumswohnung<br />

und die Wahl eines erfolgreichen Betreibers<br />

ausschlaggebend. Andernfalls werden sich<br />

die vermeintlich hohen Renditen des Buy to<br />

Let-Modells, welche vom Umsatz abhängig<br />

Am Heumarkt 7<br />

A-1030 Wien<br />

Tel: +43 /1/718 98 90<br />

Fax: + 43 /1/718 98 90 - 804<br />

E-Mail: wien.office@leitnerleitner.com<br />

Helene Breit,<br />

Steuerberaterin<br />

bei LeitnerLeitner Wien.<br />

sind, nicht einstellen und es droht der Verlust<br />

des Vorsteuerabzugs. Auch wenn die umsatzsteuerpflichtige<br />

Vermietung der Wohnung<br />

vor Ablauf von 20 Jahren beendet wird, um<br />

etwa die Wohnung ausschließlich selbst zu<br />

nutzen (sofern dies rechtlich zulässig ist),<br />

kommt es zu einer aliquoten Rückzahlung der<br />

geltend gemachten Vorsteuern.<br />

Für ausländische Investoren gilt, dass diese<br />

mit den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung in Österreich der beschränkten<br />

Steuerpflicht unterliegen. Gewinne aus einer<br />

Veräußerung der Immobilie unterliegen in<br />

Österreich einer 30 %igen Flat Tax (Immo-<br />

ESt) unabhängig von Behaltefristen. •<br />

<strong>Sommer</strong> 2020<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!