Sommer (14.7 MB)
| Konsequent Effizient“ - Coverinterview mit Georg Stadlhofer | | Zu Tisch mit Stefan Graf | | Fokus Umfrage: Im Schatten des Lockdowns | | Kommentare u.a. von Yasmin Obojkovits, Hannes Gerstmann, Frank Brün, Harald Greger, Philipp Kaufmann Alexander Bosak, Clemens Hecht, Andreas Gobiet | | Themen im Fokus: Illmitzer Gespräche, Abgemeldet – Jobsituation am Bau, Schockstarre am Bau | Dominanz der Gemeinnützigen |
| Konsequent Effizient“ - Coverinterview mit Georg Stadlhofer |
| Zu Tisch mit Stefan Graf |
| Fokus Umfrage: Im Schatten des Lockdowns |
| Kommentare u.a. von Yasmin Obojkovits, Hannes Gerstmann, Frank Brün, Harald Greger, Philipp Kaufmann Alexander Bosak, Clemens Hecht, Andreas Gobiet |
| Themen im Fokus: Illmitzer Gespräche, Abgemeldet – Jobsituation am Bau, Schockstarre am Bau | Dominanz der Gemeinnützigen |
- TAGS
- sommer
- bautecfokus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Advertorial<br />
Hotel- und<br />
Freizeitimmobilien<br />
„Buy to Let“-Modelle aus steuerlicher Sicht.<br />
G<br />
emeinden möchten sogenannte<br />
„kalte“ Betten vermeiden. Immobilieninvestoren<br />
wünschen<br />
sich höhere Renditen als mit der<br />
klassischen Vorsorgewohnung. Buy to Let-<br />
Modelle können im besten Fall beide Erwartungen<br />
erfüllen. In diesem Modell erwirbt der<br />
Anleger eine Freizeitimmobilie und überlässt<br />
diese im Anschluss an einen Betreiber, welcher<br />
die kurzfristigen Vermietungen an Touristen<br />
übernimmt. Aus steuerlicher Sicht ist vor allem<br />
auf die Erzielung einer ausreichenden Rendite<br />
zur Gewährleistung des Vorsteuerabzuges zu<br />
achten. Da sich der Mietzins für den Eigentümer<br />
am erwirtschafteten Umsatz bemisst, hängt<br />
der Erfolg dieses Modells insbesondere von der<br />
Auslastung ab.<br />
destens 20 Jahre erfolgt und innerhalb eines<br />
Zeitraumes von 20 Jahren ab Beginn der Vermietung<br />
bzw 23 Jahren ab dem erstmaligen<br />
Anfallen von Aufwendungen ein Gesamtüberschuss<br />
erwartet wird. Andernfalls würde<br />
ein steuerlich unbeachtliches sogenanntes<br />
Liebhabereiprojekt vorliegen.<br />
Natascha Stornig-Wisek,<br />
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin<br />
bei LeitnerLeitner Wien.<br />
Fotos: prescott09, Matthias Nemmert , studiohorak<br />
Bei Erwerb der Eigentumswohnung fallen<br />
aus steuerlicher Sicht die üblichen Nebenkosten<br />
wie 3,5 % Grunderwerbsteuer und<br />
1,1 % Eintragungsgebühr an. Die Übertragung<br />
von Immobilien ist grundsätzlich von<br />
der Umsatzsteuer befreit. In der Regel wird<br />
für Immobilien im Rahmen des Buy to Let-<br />
Modells seitens des Errichters aber freiwillig<br />
zur Umsatzsteuerpflicht optiert. Dies ist<br />
möglich und sinnvoll, sofern seitens des Käufers<br />
eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug<br />
besteht. Voraussetzung dafür ist, dass eine<br />
umsatzsteuerpflichtige Vermietung für min-<br />
LeitnerLeitner<br />
Wirtschaftsprüfer Steuerberater<br />
Zum Nachweis, dass ein ausreichender Gesamtüberschuss<br />
erzielt wird, empfiehlt sich<br />
die Erstellung einer realistischen Prognoserechnung.<br />
Zeichnet sich später ab, dass aus<br />
der Vermietung kein Gesamtüberschuss erwirtschaftet<br />
werden kann, muss die Vorsteuer<br />
zurückgezahlt werden. Vor diesem Hintergrund<br />
sind iZm dem Buy to Let-Modell insbesondere<br />
die Lage der Eigentumswohnung<br />
und die Wahl eines erfolgreichen Betreibers<br />
ausschlaggebend. Andernfalls werden sich<br />
die vermeintlich hohen Renditen des Buy to<br />
Let-Modells, welche vom Umsatz abhängig<br />
Am Heumarkt 7<br />
A-1030 Wien<br />
Tel: +43 /1/718 98 90<br />
Fax: + 43 /1/718 98 90 - 804<br />
E-Mail: wien.office@leitnerleitner.com<br />
Helene Breit,<br />
Steuerberaterin<br />
bei LeitnerLeitner Wien.<br />
sind, nicht einstellen und es droht der Verlust<br />
des Vorsteuerabzugs. Auch wenn die umsatzsteuerpflichtige<br />
Vermietung der Wohnung<br />
vor Ablauf von 20 Jahren beendet wird, um<br />
etwa die Wohnung ausschließlich selbst zu<br />
nutzen (sofern dies rechtlich zulässig ist),<br />
kommt es zu einer aliquoten Rückzahlung der<br />
geltend gemachten Vorsteuern.<br />
Für ausländische Investoren gilt, dass diese<br />
mit den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung in Österreich der beschränkten<br />
Steuerpflicht unterliegen. Gewinne aus einer<br />
Veräußerung der Immobilie unterliegen in<br />
Österreich einer 30 %igen Flat Tax (Immo-<br />
ESt) unabhängig von Behaltefristen. •<br />
<strong>Sommer</strong> 2020<br />
41