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Seite 1 - Mandelbachtal

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09.11. Herr Friedrich Cebulla, Heckendalheim, Am Geißrech 5, feiert<br />

seinen 76. Geburtstag.<br />

11.11. Herr Christian Eins, Ommersheim, Osthofenstraße 22, vollendet<br />

sein 71. Lebensjahr.<br />

11.11. Frau Gertrud Bauer geb. Wanek, Ormesheim, Allmendstraße<br />

26, wird 90 Jahre alt.<br />

Wir gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen einen<br />

gesegneten Lebensabend bei bester Gesundheit.<br />

Bekanntmachung<br />

der 4. Sitzung des Ortsrates Erfweiler-Ehlingen am Dienstag,<br />

10.11.2009<br />

Beginn: 18.30 Uhr, Sitzungsort: Ortsratszimmer Grundschule Erfweiler-Ehlingen,<br />

Schützengasse, <strong>Mandelbachtal</strong>/Erfweiler-Ehlingen<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde auf der Grundlage des § 20 a KSVG<br />

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates<br />

Erfweiler-Ehlingen am 13. Oktober 2009 (öffentlicher Teil)<br />

3. Errichtung einer Urnenwand;<br />

hier: Auswahl einer Urnenwand mit den dazugehörenden Verschlussplatten<br />

4. Biogasanlage im Biosphärenreservat Bliesgau;<br />

hier: Vorstellung des Biogasprojektes Bliesgau durch die Stadtwerke<br />

Bliestal GmbH<br />

5. Ausweisung von NATURA 2000-Schutzgebieten im Saarland;<br />

Erlass einer Rechtverordnung gemäß § 24 Abs. 3 Saarl. Naturschutzgesetz;<br />

hier: Anhörungsverfahren gemäß § 20 Abs. 1 SNG<br />

6. Benennung der Beiratsmitglieder für den Jugendclub Erfweiler-Ehlingen<br />

7. Mitteilungen und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

8. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates<br />

Erfweiler-Ehlingen am 13. Oktober 2009 (nichtöffentlicher Teil)<br />

9. Mitteilungen und Anfragen<br />

Bubel, Ortsvorsteher<br />

Bekanntmachung<br />

der 2. Sitzung des Ortsrates Habkirchen am Donnerstag, 12.11.2009<br />

Beginn: 20.00 Uhr, Sitzungsort: Sitzungszimmer DGH Habkirchen,<br />

Prälat-Roth-Str., <strong>Mandelbachtal</strong>/Habkirchen<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde auf der Grundlage des § 20 a KSVG<br />

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates<br />

Habkirchen vom 17. September 2009 (öffentlicher Teil)<br />

3. Ausweisung von NATURA 2000-Schutzgebieten im Saarland;<br />

Erlass einer Rechtverordnung gemäß § 24 Abs. 3 Saarl. Naturschutzgesetz;<br />

hier: Anhörungsverfahren gemäß § 20 Abs. 1 SNG<br />

4. Verwendung von Mitteln aus dem Ortsrats-Budget<br />

5. Rückblick „Tag der älteren Mitbürger/Mitbürgerinnen 2009“<br />

6. Neujahrsempfang 2010<br />

7. Mitteilungen und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

8. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates<br />

Habkirchen vom 17. September 2009 (nichtöffentlicher Teil)<br />

9. Mitteilungen und Anfragen<br />

Eckardt, Ortsvorsteher<br />

Personalausweise<br />

Personalausweise, die bis zum 20.10.2009 beantragt wurden, können<br />

von der Person selbst oder mit Vollmacht abgeholt werden.<br />

Bitte den alten bzw. vorläufigen Personalausweis unbedingt vorlegen.<br />

Reisepässe<br />

Reisepässe, die bis zum 20.10.2009 beantragt wurden, können von<br />

der Person selbst oder mit Vollmacht abgeholt werden.<br />

Bitte den alten bzw. vorläufigen Reisepass unbedingt vorlegen.<br />

Führerscheine<br />

Führerscheine, deren Tausch bis zum 22.10.2009 beantragt wurde,<br />

können von der Person selbst oder mit Vollmacht abgeholt werden.<br />

Der alte Führerschein muss unbedingt vorgelegt werden.<br />

Sprechstunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde<br />

Die für die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> zuständige Sachbearbeiterin<br />

bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde - Frau Erbel-Schnur - führt am<br />

Montag, 09.11.2009, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00<br />

Uhr eine Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

durch.<br />

Die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

sucht Weihnachtsbäume<br />

Wie in jedem Jahr sollen in den Gemeindebezirken ca. 6 bis 8 m<br />

hohe Fichten als Weihnachtsbäume aufgestellt werden. Aufgrund<br />

von derzeitigen Engpässen im gemeindlichen Forst möchten wir<br />

Hausbesitzern und Grundstückseigentümern, welche Fichten in der<br />

Größe haben, ein Angebot machen.<br />

Möchten Sie wegen Platzmangel o. Ä. auf Ihrem Grundstück eine<br />

oder mehrere Fichten entfernen, würden wir diese Aufgabe nach<br />

Besichtigung durch unseren Betriebsmeister kostenlos übernehmen<br />

und die Fichten dann entsprechend als Weihnachtsbäume verwenden.<br />

Der Stammdurchmesser der Bäume sollte allerdings 25 cm nicht<br />

überschreiten.<br />

Bei Interesse rufen Sie bitte den Leiter unseres Gemeindebauhofes,<br />

Herrn Breyer, unter der Tel.-Nr. (06893) 809-155 an.<br />

Der Bürgermeister: i. A. Wagner<br />

Beeinträchtigung<br />

der Verkehrssicherheit durch Bäume<br />

Gemäß der geltenden Rechtsprechung sind Bäume entlang öffentlicher<br />

Straßen zweimal im Jahr, einmal im belaubten und einmal im<br />

unbelaubten Zustand, im Hinblick auf eine potentielle Verkehrsgefährdung<br />

genauestens zu kontrollieren.<br />

Die saarländische Straßenbauverwaltung und die Gemeinde lassen<br />

demzufolge ihren Baumbestand entlang von Straßen regelmäßig<br />

untersuchen.<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bäume auf Nachbargrundstücken<br />

zu öffentlichen Verkehrsflächen vom Eigentümer selbst<br />

zu kontrollieren sind, da er hierfür verantwortlich ist.<br />

Von Bäumen auf Privatgrundstücken, die an öffentliche Verkehrsflächen<br />

angrenzen, können durch herabstürzende abgestorbene oder<br />

kranke Äste Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Auch können<br />

ganze Bäume umsturzgefährdet sein.<br />

Von den Bäumen ausgehende Verkehrsgefährdungen sind vom<br />

Eigentümer selbst zu beseitigen. Ihm obliegt die Verantwortung.<br />

Müssen Bäume auf Nachbargrundstücken von öffentlichen Verkehrsflächen<br />

aufgrund ihres verkehrsgefährdenden Zustandes beseitigt<br />

werden, erfolgt dies ohne Entschädigungsleistung des Straßenbaulastträgers.<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 45/2009 <strong>Seite</strong> 3

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