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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

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der BERGISCHE www.bvg-menzel.de

UNTERNEHMER

DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

11

2020

Insolvenzen

Rien ne va plus

32 Total digital

1, 2, 3, 4, 5 - Zahlen, wie sie

Hacker lieben

34 Gastkommentar

Was tun bei Verstößen gegen

die Corona-Schutzverordnung?

40 Prima Klima

Wie grün sind unsere

Innenstädte?


Regional verwurzelt, international verbunden.

Höchste Ansprüche an die Beratungsqualität und langjährige Verankerung in der Region:

Das sind die Eckpfeiler unserer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungstätigkeit. Zu unseren Mandanten zählen bedeutende

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EDITORIAL

HALTEN WIR DURCH! Mit dem Teil-Lockdown versuchen Bundes- und

Landesregierungen, dem aktuellen Pandemie-Geschehen Herr zu werden und

der drohenden Überlastung von Krankenhäusern und Intensivstationen Einhalt

zu gebieten. Die neuerliche Entwicklung trifft mit der Gastronomie auch in

unseren Breiten gerade die Unternehmen besonders hart, die sich vorbildlich

unter hohen Investitionen bemüht haben, allen gebotenen Regelungen zur Unterbrechung

der Infektionsketten gerecht zu werden. Und dies sogar mit großem

Erfolg. Denn weder von Restaurant- noch von Theater- oder Kinobesuchen

ging nach Einschätzung aller Experten ein hohes Infektionsrisiko aus.

Bleibt zu hoffen, dass auch unseren hiesigen gastronomischen Betrieben durch

die staatlichen Hilfen effektiv geholfen werden kann und dass wir alle im Dezember

und damit in der Vorweihnachtszeit unsere Restaurants, Cafés und

Bars wieder besuchen und ihnen damit durch die Krise helfen können.

Insolvenzen und die damit einhergehenden rechtlichen und steuerrechtlichen

Bedingungen sind von je her ein schwierig zu durchblickendes Unterfangen. In

unserem Schwerpunktthema fassen wir aktuelle Entwicklungen zusammen.

Zum Glück – so die Einschätzung von Fachleuten zu diesem Thema - ist die

zunächst befürchtete Insolvenzwelle im Bergischen ausgeblieben. Danach haben

die staatlichen Maßnahmen gut gegriffen und funktioniert – mit einem

Unsicherheitsfaktor. Denn es bleibt abzuwarten, wie sich das Wiederaufleben

der Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt.

Kommen Sie gut durch diesen besonderen Herbst!

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der Bergische Unternehmer 11|20 3


INHALT

18 Titel

Rien ne va plus

Die Corona-Krise hat die Sorgen vor Insolvenzen beflügelt.

32

Total digital.

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 -

Zahlen, wie sie Hacker

lieben

34

Gastkommentar:

Maßnahmen bei

Verstößen gegen die Corona-

Schutzverordnung

4 www.bvg-menzel.de


40

Serie Prima Klima!?

Wie grün sind unsere

Innenstädte?

Namen & Nachrichten

06 Aktivitäten zur neuen

Mobilität

07 Nicht nur klicken, auch anfassen

08 Zahlen mit bergischer Skyline

08 Geschäfte der Autobranche

laufen besser

09 Konjunkturelle Erholung gestoppt

10 Auszeichnung für TimeLine

11 Ausgezeichnete Ausbildungsqualität

12 Exzellente Kommunikation

12 Buchhandlungspreis für

von Mackensen

13 Gepa-Partner erhalten Gelder

14 Gender Pay-Gap

14 Test-Drive-in in Remscheid

15 Wir werden nicht schweigen

16 Geschäftsklimaindex sinkt

16 Modisches Alltagsaccessoire

16 Logistikbranche trotzt der Krise

Titel

18 Insolvenzen: Rien ne va plus

22 Interview: „Kein Kampf bis zum

bitteren Ende“

Total digital

32 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 - Zahlen, wie sie

Hacker lieben

Gastkommentar

34 Maßnahmen bei Verstößen gegen

die Corona-Schutzverordnung

Aus der Praxis

36 Recht, Finanzen, Steuern

Serie Prima Klima!?

40 Wie grün sind unsere

Innenstädte?

Rubriken

46 Handelsregister

50 Vorschau / Impressum

RINKE_Anzeige_4c_2020.qxp_RINKE_IHK 22.10.20 15:31 Seite 11

der Bergische Unternehmer 11|20 5


NAMEN & NACHRICHTEN

Aktivitäten zur neuen Mobilität

Deutsch-Chinesischer Automobilkongress: Begegnung per Zoom

Foto: BSW

Partner des Deutsch-chinesischen

Automobilkongresses

(v.l.n.r.): Prof. Ferdinand

Dudenhöfer

(CAR-Institute), Wang Weidong

(Wirtschafts- und

Handelsminister der chinesischen

Botschaft in

Deutschland), Liu Dianxun

(CIIPA Generaldirektor),

Hannes Schleeh (ChinaZentrum

Bayern) und Stephan

A. Vogelskamp von automotiveland.nrw.

Zwei Kongresstage, zwei Kontinente, rund

900 Teilnehmer – das Interesse an der vierten

Auflage des Deutsch-Chinesischen Automobilkongresses

war trotz Corona ungebrochen.

automotiveland.nrw war

Co-Gastgeber neben weiteren Clustern und

der China International Investment Promotion

Agency des chinesischen Handelsministeriums

(CIIPA). Aktuelle Entwicklungen

zum Thema Elektromobilität und zum

Autonomen Fahren waren Gegenstand der

Vorträge und Diskussionen. Auf dem Kon-

gress kamen Hersteller, Entwickler, Forschungsinstitute

und Vertreter der Wirtschaftspolitik

beider Länder zusammen.

Vorgestellt wurden neueste Entwicklungsergebnisse

– für alle Teilnehmer eine gute

Möglichkeit, sich am aktuellsten Stand der

anwendungsbezogenen Innovationen zu orientieren.

Der Kongress fand auf chinesischer

Seite in Changchun und in Changsha

statt, auf deutscher Seite in Bayern und in

Nordrhein-Westfalen. Per Zoom wurde zwischen

den jeweiligen Standorten live übertragen.

Übergeordnetes Ziel aller Teilnehmer

war, die Transformation der

Automobilindustrie kooperativ zu bewältigen

und gemeinsam die Mobilitätswende

und die damit zusammenhängenden technologischen

Herausforderungen umzusetzen.

„Was 2017 in der Wuppertaler Stadthalle begann,

hat sich zu einer intensiven, internationalen

Austausch- und Kooperationsplattform

entwickelt, an der jedes Jahr mehr

Unternehmen und Forschungsinstitute teilnehmen“,

so Stephan A. Vogelskamp, Geschäftsführer

von automotiveland.nrw. Der

Kongress habe gezeigt, dass die Kontakte

intensiver geworden seien und Vertrauen erarbeitet

worden sist.

6 www.bvg-menzel.de


Düsseldorfer Handel wirbt mit „Anfassbar gut“

Neue Kampagne betont die Vorzüge des lokalen Handels.

Logo: Handelsverband NRW

Unter anderem macht

ein gemeinsames Logo

auf die Kampagne aufmerksam.

Die in der Corona-Krise in vielen Innenstädten

zurückgegangene Kundenfrequenz

macht dem Handel Sorgen. In der regelmäßigen

Umfrage des Handelsverbandes NRW

unter seinen Mitgliedern geben immer noch

fast 15 Prozent der Händler an, dass die Gefahr

einer Geschäftsaufgabe groß bis sehr

groß sei. „Düsseldorf ist als Einkaufsstadt

nach wie vor ein beliebtes Shoppingziel,

aber auch der Handel in der Landeshauptstadt

ist durch Corona stark in Mitleiden-

schaft gezogen worden. Jetzt gilt es umso

mehr, die lokalen Händler zu unterstützen“,

so Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer

beim Handelsverband Nordrhein-Westfalen

– Rheinland. Mit der Kampagne „Nicht nur

klicken, auch anfassen“ werden die Alleinstellungsmerkmale

des stationären Handels

in einer bundesweiten Kampagne gemeinschaftlich

betont. Um die Lebendigkeit von

Innenstädten zu erhalten und den lokalen

Einzelhandel zu unterstützen, starteten die

Handelsverbände und die Signal Iduna die

Kampagne, die das Einkaufserlebnis als

sinnliche Erfahrung inszeniert. Lokales

Einkaufen spricht alle Sinne an. Diese Botschaft

mithilfe einer 360°-Kampagne über

Social Media, Printanzeigen, Out-of-home,

aber auch direkt durch Plakate über lokale

Händler kommuniziert.

Die Microsite www.nichtnurklicken.de zeigt

die komplette Kampagne inklusive Imagefilm

in Aktion und ist zugleich Landingpage

für alle Interessenten und Händler, die

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Bei Interesse an Plakaten können

sich alle Händler an ihren regionalen

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der Bergische Unternehmer 11|20 7


NAMEN & NACHRICHTEN

Volksbank-Kunden zahlen mit der bergischen Skyline

Wahrzeichen der Region zieren die neue Bankkarte Bergisches Land.

Foto: Volksbank

Die neue girocard (Debitkarte) für die

Kunden der Volksbank im Bergischen

Land – die bergische Skyline zeigt die

Verbundenheit mit der Region.

Gut 14.000 Kunden der Volksbank im

Bergischen Land bekommen in diesen Tagen

turnusgemäß ihre neue Girocard (De-

bitkarte) zum Geldabheben und Bezahlen

im Handel zugeschickt, und dürfen sich

über ein komplett neues Design freuen: Eine

bergische Skyline mit markanten Bauwerken

und Wahrzeichen der Region ziert die

kleine Plastikkarte. Müngstener Brücke und

Schwebebahn sind genauso vertreten wie

Schloss Burg, die Historische Stadthalle

Wuppertal oder das Remscheider Rathaus.

In den Filialen können die Kunden zudem

eine passend gestaltete Schutzhülle bekommen,

die die kontaktlos einsetzbaren Karten

vor ungewollter Auslesung schützen. Die

Girocard Maestro wird jedes Jahr im Herbst

an alle Kunden der Volksbank ausgeliefert,

deren aktuelle Karte nur noch bis zum Jahresende

gültig ist.

Das Skyline-Motiv wird auch in den nächsten

Jahren weiterverwendet, so dass die

Karte im neuen Look nach und nach bei allen

Kunden im Portemonnaie steckt.

Geschäfte der Autoindustrie laufen deutlich besser

Export nach China zieht deutlich an.

Die deutschen Autohersteller und ihre Zulieferer

bewerten ihre Geschäftslage im Oktober

besser als im Vormonat. In die Zukunft

blicken sie jedoch etwas pessimistischer. Das

hat die aktuelle Konjunkturumfrage des ifo

Instituts ergeben. „Die Nachfrage nach Autos

hat merklich angezogen. Das hat die Stimmung

unter den Managern erheblich verbessert“,

sagt der Leiter der ifo-Umfragen,

Klaus Wohlrabe. Die Kapazitätsauslastung

der Branche stieg im Oktober auf 86 Prozent,

nach 73 Prozent im Juli. Die Anzahl an neu

zugelassenen Autos von deutschen Herstellern

ist schon im September um 5 Prozent

gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Dieser Anstieg wird jedoch getrieben durch

Elektro- und Hybridautos, von denen die

deutschen Hersteller noch nicht so viele auf

dem Markt haben. Die Unternehmen planen

ihre Produktion nach wie vor zu steigern,

sind jedoch etwas zurückhaltender als im

September. Trotz allgemein guter Lage planen

die Automobilhersteller derzeit Personalabbau.

Die Dynamik auf den Auslandsmärkten

wird in den kommenden Monaten wohl

etwas schwächer ausfallen. Über 70 Prozent

der in Deutschland produzierten Autos gehen

in den Export. „Während die europäischen

Hauptabnehmerländer Großbritannien,

Frankreich, Italien oder Spanien und auch

die USA noch immer fest im Griff der Corona-Pandemie

sind, zieht die Nachfrage nach

deutschen Autos in China wieder merklich

an“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums

für Industrieökonomik und neue Technologien

8 www.bvg-menzel.de


Konjunkturelle

Erholung gestoppt

Der von der Regierung beschlossene

Lockdown wird den Anstieg der Wirtschaftsleistung

im vierten Quartal 2020

deutlich bremsen. Das ergeben Überschlagsrechnungen

des ifo Instituts.

„Damit setzen die beschlossenen Maßnahmen

der kräftigen Erholung vom

Sommer ein abruptes Ende“, sagt ifo-

Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

Die Ausgaben für Dienstleistungen des

„sozialen Konsums“ werden kräftig einbrechen.

Die gesamten privaten Konsumausgaben

dürften damit zum Jahresende

nicht mehr wachsen.

Nach Berechnungen des ifo Instituts

dürfte der Lockdown einen Ausfall der

gesamtwirtschaftlichen Produktion von

etwas mehr als 10 Milliarden Euro zur

Folge haben.

Dieser Berechnung liegen folgende Annahmen

zugrunde: Die Umsätze des

Gastgewerbes gehen von 75 Prozent des

Normalniveaus, das im Sommer erreicht

wurde, auf etwa 20 Prozent zurück. Die

Umsätze der übrigen Anbieter von

Dienstleistungen des „sozialen Konsums“

dürften von geschätzt 30 Prozent

auf nunmehr 10 Prozent sinken. Dazu gehören

Freizeit- und Kulturdienstleistungen,

Pauschalreisen, sowie Dienstleistungen

der Körperpflege. Dort war die

Erholung im Sommer nur schleppend

verlaufen. Für die Berechnung des Ausfalls

nehmen die ifo-Forscher weiterhin

an, dass die Umsätze bereits im Oktober

zurückgegangen sind.

Denn private Haushalte haben ihr Verhalten

möglicherweise schon allein wegen

der steigenden Zahl an Neuinfektionen

mit dem Coronavirus angepasst. Für

den Dezember wurde eine langsame Erholung

unterstellt.

Außen vor blieben bei den Berechnungen

indirekte Auswirkungen der in anderen

Ländern verhängten Maßnahmen auf die

deutsche Wirtschaft.

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der Bergische Unternehmer 11|20 9


NAMEN & NACHRICHTEN

Solinger Unternehmen ausgezeichnet

TimeLine entwickelt Software für Automotive-Unternehmen.

Foto: BSW

Boris Gebauer (Geschäftsführer

der TimeLine Business

Solutions Group) umrahmt

von Christiane Imdahl (Moderatorin

der Preisverleihung)

und Prof. Dr.-Ing. Norbert

Gronau (Direktor des Center

for Enterprise Research).

Ausgezeichnet wurde das Solinger Unternehmen

TimeLine für seine ERP- (Enterprise

Ressource Planning) Lösung. Die Software

wurde speziell für die Automotive-Branche

entwickelt und dient der kompletten Planung

und Organisation aller Abläufe – von der Lagerhaltung

bis hin zur Auftragsabwicklung.

Eine Expertenjury des Center for Enterprise

Research (CER) der Universität Potsdam hatte

ERP-Systeme für unterschiedlichste Branchen

bewertet. Für die Kategorie „Automotive“

erhielt TimeLine die Auszeichnung

„ERP-System des Jahres 2020“. „Das Besondere

an dieser Software ist die Interaktion

verschiedenster Module miteinander. Da man

es in der Automotive-Branche immer mit hohen

Stückzahlen und langen Planungshorizonten

zu tun hat, haben wir ganz klar den

Fokus auf die Automatisierung verschiedenster

Prozesse gelegt“, erklärt Christian Salihin

von Timeline. So werden zum Beispiel Bestellungen

und Produktionsaufträge automatisch

per EDI (Electronic Data Interchange)

übermittelt, eingeplant und an die Fertigung

kommuniziert. „Hierdurch werden der Gesamtablauf

drastisch vereinfacht und Fehlerpotentiale

verringert“, so Salihin. Zu der

Softwarelösung gehören unter anderem Pro-

duktdatenmanagement, Materialwirtschaft,

Produktionsplanung, Betriebs- und Maschinendatenerfassung,

Qualitätssicherung, Personalzeiterfassung,

Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung

und Anlagenbuchhaltung. „Wir

freuen uns, dass sich ein Unternehmen aus

dem Städtedreieck gegen viele namhafte

Konkurrenten durchsetzen konnte. Damit

zeigt sich noch einmal, wieviel Potenzial das

Städtedreieck für die Automotive-Branche

hat“, so Stephan A. Vogelskamp, Geschäftsführer

von automotiveland.nrw. „ERP-System

des Jahres“ gilt als die bedeutendste

ERP-Software-Auszeichnung im deutschsprachigen

Raum, die die TimeLine Business

Solutions Group bereits zum dritten Mal in

Folge und zum siebten Mal seit 2008 gewonnen

hat. TimeLine entwickelt ERP-Systeme

speziell für die Belange kleiner und mittelständischer

Industrie- und Handelsunternehmen.

„ERP-System des Jahres

2020“ ist eine bedeutende

und zukunftsweisende

Auszeichnung für

das Solinger Unternehmen

Timeline.

10 www.bvg-menzel.de


Ausgezeichnete Ausbildungsqualität

Frühzeitig lernen, Verantwortung zu übernehmen.

Bei Gira ist ein zentrales

Ausbildungsziel,

dass der eigene Nachwuchs

lernt, frühzeitig

Verantwortung zu

übernehmen. So hat

ein „Azubi“-Team in

Eigenregie für die unternehmenseigene

Forschung und Entwicklung

eine Kreativwerkstatt

geplant und

gebaut.

Der Gebäudetechnikspezialist Gira aus Radevormwald

ist zwei Mal für die Qualität

seiner Ausbildung ausgezeichnet worden.

So gehört das mittelständische Familienunternehmen,

bei dem derzeit 17 junge Menschen

ihre Ausbildung absolvieren, laut einer

Mitte Oktober vom Wirtschaftsmagazin

„Capital“ vorgestellten Studie zu „Deutschlands

besten Ausbildern“. Bereits im Sommer

hat die international tätige Technologiefirma

aus dem Bergischen Land das auf

Initiative der Ertragswerkstatt vergebene

Gütesiegel „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb

2020“ erhalten, da sie dem eigenen

Fach- und Führungskräfte-Nachwuchs „Zukunftschancen

durch hervorragende Ausbildung“

eröffne. „Natürlich freuen wir uns

sehr über beide Auszeichnungen, denn sie

bestätigen uns von außen und aus Expertensicht,

dass wir mit unserem Ausbildungskonzept

auf einem guten Weg sind“, erklärt

Gira Ausbildungsleiterin Annabelle Rothe.

„Wichtiger ist uns aber, dass wir aus beiden

Untersuchungen zugleich nützliche Hinweise

erhalten, wo wir noch besser werden und

uns weiterentwickeln können.“

Mehr Informationen unter

www.gira.de

Beratung mit Herz. Steuern mit Verstand.

Corona schafft Unsicherheit,

auch beim Arbeitsrecht.

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Die Corona-Krise wirft viele arbeitsrechtliche

Fragen auf: Kann der Arbeitgeber Quarantäne

anordnen? Hat ein Mitarbeiter Lohnanspruch,

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der Bergische Unternehmer 11|20 11


NAMEN & NACHRICHTEN

Exzellente Kommunikation aus Solingen

MTCM als beste unabhängige PR-Agentur ausgezeichnet.

Foto: MTCM

Michael Tobias freut sich

sichtlich über die mehrfachen

Auszeichnungen seiner

Agentur.

Die Kommunikations- und PR-Agentur Michael

Tobias Content Marketing (MTCM)

hat den Preis des renommierten internationalen

Wirtschaftsmagazins EU Business

News erhalten – als beste unabhängige PR-

Agentur im Chemiesektor. „Wir freuen uns

über die internationale Anerkennung, die

unsere Agentur erhält“, sagt MTCM-Gründer

Michael Tobias. Die wiederholte Wertschätzung

durch bedeutende Auszeichnungen

bestätigte die geleitete Arbeit

eindrucksvoll. Die Solinger Kommunikations-

und PR-Agentur ist eine inhabergeführte

Agentur mit Wurzeln in Deutschland

und Großbritannien und einem klaren Fokus

auf inhaltsgetriebener Kommunikation. Im

November besteht sie seit fünf Jahren. „Wir

nutzen journalistische Qualitätskriterien

und Arbeitsweisen, um für unsere Kunden

verlässliche Inhalte für alle Kanäle in

Deutsch und Englisch zu produzieren“, erklärt

der Agenturgründer. „Unsere Kunden

sind mehrheitlich international aktiv und

kommen vornehmlich aus dem Chemie- und

Life-Science-Sektor.“ So gehören nach Angaben

der Agentur seit dem Start mehrere

DAX-Konzerne zu den MTCM-Kunden.

Arbeiten von Michael Tobias Content Marketing

sind in diesem Jahr bereits mit den

internationalen Kommunikationspreisen

AVA Digital Award, dotCOMM Award und

MarCom Award ausgezeichnet worden.

Deutscher Buchhandlungspreis für von Mackensen

Wuppertaler Buchhandlung erhielt begehrte Auszeichnung.

Zum vierten Mal in Folge ist die Wuppertaler

Traditionsbuchhandlung von Mackensen mit

dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet

worden. Der Preis würdigt inhabergeführte

Buchhandlungen mit Sitz in

Deutschland, die ein literarisches Sortiment

oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm

anbieten, innovative Geschäftsmodelle

verfolgen oder sich im Bereich der

Lese- und Literaturförderung engagieren.

Die dotierten Gütesiegel werden in drei Kategorien

an Buchhandlungen vergeben, deren

durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen

drei Jahren unter einer Million

Euro lag. „Das macht uns ein klein wenig

stolz und zufrieden, zeigt es uns doch, dass

unsere Arbeit mit und an dem Buch wertgeschätzt

wird“, sagt Inhaber Michael Kozinowski.

Sein Dank gilt allen Kooperationspartnern,

mit denen er und sein Team in den

letzten Jahren Veranstaltungen planen und

durchführen durften. „Wir danken für die

unzähligen Anfragen nach Büchertischen,

freuen uns immer, wenn uns Schulklassen

besuchen wollen. Und nicht zuletzt danken

wir allen Buchkäuferinnen und -käufern, die

unserem Urteil, unserer Beratung vertraut

haben“, sagt der Buchhändler.

12 www.bvg-menzel.de


Corona: Gepa-Partner erhalten Gelder

Zur Existenzsicherung gibt es Soforthilfe des Bundes.

Foto: Gepa

Gemeinsam handeln –

das ist für den Fair-Trade

Pionier Gepa vor dem

Hintergrund der Pandemiebekämpfung

einmal

mehr die Devise.

27 Partner des Fair Trade-Pioniers GEPA

werden aus dem Corona-Hilfsfonds des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung (BMZ)

rund 1,1 Millionen Euro erhalten. Die

Kleinbauerngenossenschaften, Verarbeitungsbetriebe

und Exportunternehmen im

Globalen Süden, die von der Krise existentiell

betroffen sind, können sie so besser abfedern

und ihre Existenz sichern. Die Gelder

werden für dringend benötigte Lebensmittel,

Saatgut, Hygieneartikel und Präventionsmaßnahmen

verwendet. Außerdem werden

laufende Betriebskosten und gezielte

Beratungsdienstleistungen übernommen,

die die Geschäftstätigkeit der Produzentenorganisationen

auch zukünftig sicherstellen.

Die GEPA hat ihre Partner intensiv bei der

Antragstellung unterstützt. Insgesamt hat

das BMZ in Kooperation mit dem Forum

Fairer Handel (FFH) und Fairtrade International

rund 13 Millionen Euro in die Soforthilfe

von Partnern des Globalen Südens –

hauptsächlich Kleinbauerngenossenschaften

– investiert. Dazu GEPA-Geschäftsführer

Peter Schaumberger: „Hier zeigt sich einmal

mehr, wie wichtig Solidarität mit unseren

Partnern ist. Denn sie verfügen in ihren Ländern

nicht über den Wohlstand und die soliden

Gesundheits- und sozialen Sicherungssysteme,

die für uns selbstverständlich sind.“

Das FFH hatte vorab mit der Gesellschaft

für internationale Zusammenarbeit (GIZ)

über die Zuschüsse für die Partner ihrer Mitgliedsorganisationen

verhandelt. Im Steuerungskreis

aus BMZ, GIZ und FFH wurde

abschließend über die Anträge entschieden.

Weitere Infos zum Hilfsfonds unter

www.forum-fairer-handel.de

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der Bergische Unternehmer 11|20 13


NAMEN & NACHRICHTEN

Gender Pay Gap: Familie und Beruf vereinbaren

Nach wie vor werden Männer und Frauen unterschiedlich bezahlt.

Foto: Shutterstock

Die Politik muss Weichen

stellen, damit

sich Beruf und Familie

besser vereinbaren

lassen. Denn Erwerbsverläufe

von

Frauen und Männern

unterscheiden sich

besonders ab der Geburt

eines Kindes.

Frauen verdienen durchschnittlich weniger

Geld als Männer. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Eine neue Studie des Instituts der deutschen

Wirtschaft (IW) im Auftrag der Vereinigung

der Bayerischen Wirtschaft e.V. stellt

die wichtigsten Einflussfaktoren heraus – und

zeigt, wie die Lücke weiter reduziert werden

könnte. Die durchschnittliche oder unbereinigte

Entgeltlücke liegt in der Privatwirtschaft

in Deutschland bei 22 Prozent im Jahr 2018 –

diese ergibt sich auf Basis von Daten des sozioökonomischen

Panels. Doch alleingenommen

sagt dieser „Gender Pay Gap“ aus Sicht

des IW wenig aus, da die Zahl sämtliche Unterschiede

bei beruflichen Merkmalen nicht

berücksichtigt. Aufschlussreicher sei der Blick

auf Frauen und Männer, die sich in ihren relevanten

Eigenschaften und Arbeitsplatzmerkmalen

nicht unterscheiden. Die unbereinigte

Lohnlücke wird so wissenschaftlich zerlegt

und nach den wesentlichen Ursachen aufgeschlüsselt.

Dazu gehören vor allem die Berufs-

und Branchenwahl, Berufserfahrung

oder Führungsverantwortung. Letztendlich

betrage die bereinigte Lücke rund 5,3 Prozent

– eine Zahl, die sich mit anderen Forschungsergebnissen

deckt. Ob dieser wesentlich geringere

„Gender Pay Gap“ allerdings aufgrund

der Benachteiligung von Frauen zustande

komme, lasse sich nicht sagen. Vielmehr werde

diese Lücke auch von Faktoren beeinflusst,

die eigentlich berücksichtigt werden sollten,

aber nicht durch Daten belegt sind. Dazu gehören

etwa fehlende Details zu Tätigkeitsanforderungen

und der Art einer Führungsposition

oder auch Daten zu Präferenzen und

Verhandlungsstrategien in Gehaltsgesprächen.

Doch auch wenn die Lücke nicht gänzlich erklärt

werden kann, so könne die Politik wichtige

Weichen stellen, wenn sie sich an den

nachweisbaren Ursachen orientiert. Die Auswertung

des IW hat etwa gezeigt, dass sich

die Erwerbsverläufe von Frauen und Männern

insbesondere ab der Geburt eines Kindes bzw.

mit der Betreuung eines Kindes unterscheiden.

Familie und Beruf müssen daher in Zukunft

noch besser zu vereinbaren sein, um die

Entgeltlücke zu schließen.

Corona-Schnelltest-Drive-In

Angebot richtet sich speziell an Unternehmen.

Die neu gegründete Bergische-Schnell-Test-

GmbH bietet auf dem Schützenplatz in Remscheid

einen Drive-In mit einem Corona-Antigen-Schnelltest

an. Besonders Unternehmen

und ihre Mitarbeitenden werden damit angesprochen.

Das Testergebnis liegt nach 20 Minuten

vor. Sollte es positiv sein, wird dies an

das Gesundheitsamt gemeldet und es ist ein

weiterer PCR-Test erforderlich, dessen Genauigkeit

etwas höher eingestuft wird. Durch die

Möglichkeit der Schnell-Testung sollen Firmen

mehr Sicherheit gewinnen, um das Risiko

einer Ansteckung im Unternehmen mit

teils schwerwiegenden Folgen zu reduzieren.

Die Öffnungszeiten des Drive-In sind montags

bis samstags von 8 bis 18 Uhr. Der Test

wird durch Ärzte bzw. ausgebildetes Personal

vorgenommen. www.bergischerschnelltest.de.

14 www.bvg-menzel.de


Wir werden nicht schweigen

Wuppertaler Opernintendant nimmt Stellung zum Kultur-Lockdown.

Foto: Jens Grossmann.

Wuppertals Opernintendant

Berthold

Schneider mahnt zu

einem differenzierten

Blick auf die Corona-

Krise.

„Wir Theatermacher und Theatermacherinnen

verstehen selbstverständlich die Dramatik

der Situation. Wir wollen helfen und unseren

Teil dazu beitragen, damit dieser

gefährliche Virus verschwindet. Deshalb tragen

wir die jetzt von der Regierung beschlossenen

Maßnahmen mit“, erklärt der Wuppertaler

Opernintendant Berthold Schneider.

Gleichzeitig wisse man, dass die Pandemie

nicht so schnell vorüber sein werde und man

in den kommenden Monaten nicht von einem

Lockdown zum anderen hangeln könne. „Der

Preis, den die Gesellschaft und jeder Einzelne

zu zahlen hätte, wäre zu hoch“, so Schneider.

Also wirbt der Intendant dafür, Wege zu suchen

und zu finden, mit dem „aggressiven

Virus“ einen sinnvollen, menschenwürdigen

Alltag zu gestalten. Dies könne gelingen,

wenn die nächsten Wochen genutzt werden,

differenziert auf alle Lebensbereiche zu

schauen. „Eine gute Vorstellung verlassen

wir nicht als dieselbe Person, die vor zwei

Stunden ins Theater hineingegangen ist. Diese

Arbeit an uns selbst ist vielleicht ähnlich

produktiv, wie das Herstellen von Gütern

oder die Steigerung von Gewinnen.

In diesem Sinn werden wir zwar jetzt die Türen

des Theaters für eine Weile schließen,

aber werden in dieser Stille nicht schweigen.

Ganz im Gegenteil“, sagt der Opernintendant.

Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. - VBU®

Unsere Verbandsgruppe umfasst rd. 620 Mitgliedsunternehmen mit

ca. 71.000 Beschäftigten unterschiedlicher Branchen. Wir informieren,

beraten und vertreten unsere Mitglieder in allen Fragen des Personalwesens,

insbesondere in Angelegenheiten des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.

Nutzen Sie diesen Service. Wir informieren Sie gerne!

Wuppertal

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der Bergische Unternehmer 11|20 15


ifo Exporterwartungen

Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im Oktober 2020

NAMEN & NACHRICHTEN

ifo Exporterwartungen deutlich verschlechtert

München, 27. Oktober 2020 – Der Optimismus der deutschen Exporteure hat einen Rückschlag erlitten. Die

ifo Exporterwartungen der Industrie sind im Oktober von 10,3 auf 6,6 Punkte gefallen. Die weltweit

steigenden Infektionszahlen bereiten der Exportwirtschaft zunehmend Sorgen.

Mit rückläufigen Exporten rechnen die Nahrungs- und Getränkeindustrie. Auch die Hersteller von Textilien und

Bekleidung sind gegenwärtig nicht glücklich mit der Entwicklung auf ihren Auslandsmärkten. Dagegen

verzeichneten die Exporterwartungen bei den Herstellern von elektronischen und optischen Geräten einen

deutlichen Sprung nach oben. Auch die chemische Industrie geht von steigenden Auslandsumsätzen aus. Der

Indikator stieg auf den höchsten Stand seit Dezember 2018.

Clemens Fuest

Präsident des ifo Instituts

ifo Geschäftsklimaindex sinkt

Unternehmen betrachten steigende Infektionszahlen mit Sorge.

Ansprechpartner: Klaus Wohlrabe – Tel. 089/ 9224-1229 – Wohlrabe@ifo.de

ifo Exporterwartungen im Verarbeitenden Gewerbe

Saisonbereinigt

40

20

0

-20

-40

-60

Saldo

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Quelle: ifo Konjunkturumfragen, Oktober 2020.

© ifo Institut

gesunken, nach 93,2 Punkten im September.

ifo Exporterwartungen im Verarbeitenden Gewerbe (Salden, saisonbereinigt)

Monat/Jahr 10/19 11/19 12/19 01/20 02/20 03/20 04/20 05/20 06/20 07/20 08/20 09/20 10/20

Erwartungen -3,1 -3,7 -0,6 1,1 -0,4 -17,7 -49,2 -26,2 -1,6 7,5 5,5 10,3 6,6

Die Grafik zeigt, wie Die Stimmung unter den Unternehmenslenkern

hat sich eingetrübt. Der ifo Geschäfts-

Quelle: ifo Konjunkturumfragen.

© ifo Institut

sich die Erwartungen

im Verarbeitenden

Lange Zeitreihen im Excel-Format können über www.ifo.de/umfragen/zeitreihen klimaindex ist im Oktober abgerufen auf werden. 92,7 Punkte

Die ifo Exporterwartungen Gewerbe basieren dem auf Infektionsgeschehen

gebeten, ihre Exporterwartungen anpas-

für die nächsten drei Monate mitzuteilen. Sie können ihre Erwartungen für

ca. 2.300 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes. Die

Unternehmen werden

die nächsten drei Monate als "zunehmen", "gleich bleiben" oder "abnehmen" kennzeichnen. Der Saldowert der Planungen ist die

sen.

Differenz der Prozentanteile der Antworten "zunehmen" und "abnehmen". Dies ist der erste Rückgang nach fünf Anstiegen

in Folge. Die Unternehmen blicken

deutlich skeptischer auf die Entwicklung in

den kommenden Monaten. Ihre aktuelle Situation

beurteilten sie hingegen etwas besser

1/1

als im Vormonat. Angesichts steigender Infektionszahlen

nehmen die Sorgen der deutschen

Wirtschaft zu. Im Verarbeitenden Gewerbe

liegt der Geschäftsklimaindikator

erstmals seit Juni 2019 wieder im positiven

Bereich. Deutlich mehr Firmen waren mit ihrer

aktuellen Geschäftslage zufrieden. Die

Unternehmen konnten ihre Kapazitätsauslastung

im letzten Quartal deutlich von 75,3 auf

79,8 Prozent steigern. Der zuletzt aufgekommene

Optimismus mit Blick auf die kommenden

Monate hat aber einen merklichen

Rückschlag erhalten. Im Dienstleistungssektor

hat sich das Geschäftsklima hingegen

merklich verschlechtert. Die Dienstleister

waren weniger zufrieden mit ihrer aktuellen

Lage. Zudem ist der Optimismus der Vormonate

zur weiteren Geschäftsentwicklung wieder

verschwunden. Im Handel ist der Geschäftsklimaindikator

leicht gesunken.

Während die Händler pessimistischer auf die

kommenden Monate schauen, waren sie mit

den laufenden Geschäften zufriedener. Im

Bauhauptgewerbe ist die Aufwärtsbewegung

des Geschäftsklimas gestoppt. Die Unternehmen

korrigierten ihre sehr guten Einschätzungen

nach unten.

Auf der Schwebebahn-Maske funkeln die Weihnachtssterne

Wuppertaler Bandweberei produziert neues Alltags-Accessoire.

Foto: WMG

Der neue Alltagsbegleiter

ganz modisch,

zum Beispiel mit dem

Schwebebahn-Motiv.

Die Mund-Nasen-Maske gehört inzwischen

zum Alltag. Für die (vor-) weihnachtliche

Zeit gibt es ab sofort bei Wuppertal Marketing

die beliebten Schwebebahn-Masken im

Weihnachts-Design. Auf dem Schwebebahn-Band

glitzern in Silber und Gold die

Weihnachtssterne. Das Band wurde aus der

Kollektion „Wupperware“ von „Wohnsachen“-

Inhaberin Karen Gütebier in der

Wuppertaler Bandweberei Kafka hergestellt.

Die Maske ist in vier verschiedenen

Farben erhältlich: Schwarz, Rot, Beige und

Dunkelgrau. Sie ist aus Baumwolle, somit

wiederverwendbar, und kann dabei helfen,

Mitmenschen vor der eigenen Verbreitung

von Tröpfchen zu schützen. Sie ist kein

Schutz für die Trägerinnen und Träger, daher

sollte der Mindestabstand von anderthalb

bis zwei Metern eingehalten werden.

Die neue Weihnachts-Edition der Schwebebahn-Maske

gibt es für 9,95 Euro unter

www.wuppertalshop.de. Ebenfalls erhältlich

ist die Maske bei Wuppertal Touristik,

Kirchstraße 16. Die Öffnungszeiten sind

montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und

samstags von 10 bis 14 Uhr.

16 www.bvg-menzel.de


Logistikbranche trotzt der Krise

Mit Blick in die Zukunft geht es auch um alternative Antriebe.

Foto: Shutterstock

Die Corona-Krise und

ihre Bewältigung beschäftigen

auch die

Transportbranche erheblich.

Bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes

Güterkraftverkehr Logistik und

Entsorgung (BGL) e.V. informierten der

BGL-Aufsichtsratsvorsitzende Horst Kottmeyer

und BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr.

Dirk Engelhardt über die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte

des Berichtszeitraums.

Hier stand neben der allgegenwärtigen Corona-Krise

und deren Bewältigung vor allem

die erfolgreiche Durchsetzung und Verabschiedung

des EU-Mobilitätspakets im Vor-

dergrund. Ebenso engagierte und engagiert

sich der BGL beim Thema Alternative Antriebe,

um den geforderten Beitrag des

Transportlogistikgewerbes zur Erreichung

der Klimaschutzziele praxistauglich und finanziell

verkraftbar zu gestalten. Parallel

dazu wurde die Weiterentwicklung des BGL

zu einem kundenorientierten Dienstleistungsverband

fortgeführt.

Um nur einige Bespiele zu nennen: In der

BGL-Vorteilswelt erhalten Mitgliedsunternehmen

Zugang zu Dienstleistungen und

Produkten zu Vorzugskonditionen, zum Beispiel

Neufahrzeuge mit bis zu 50 Prozent Rabatt

auf den Listenpreis. Die Brummi-Card,

die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrern Vergünstigungen

bietet, wurde bereits mehr als

12.000 Mal angefragt. Neue interne und externe

Kommunikationswege via Twitter, LinkedIn,

YouTube, Instagram, Facebook sowie

nicht zuletzt die digitale Mitglieder-Plattform

„myBGL“ wurden und werden konsequent

ausgebaut.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung

zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder

sowie des Vorstands fielen – bei Enthaltung

der betroffenen Personen – einstimmig aus,

ebenso die Genehmigung des Haushaltsplanes

für 2021.

Persönliche Rechtsberatung in Wuppertal und Zentral-NRW

„Als Beschuldigter zu

schweigen ist oftmals die

beste Verteidigung.“

Tim Geißler

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Strafrecht

der Bergische Unternehmer 11|20 17


TITEL RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

Rien ne va

plus

Für zahlreiche Firmen wird es wohl

bald heißen: Nichts geht mehr. Nun

ist die Unternehmensführung natürlich

kein Glücksspiel. Doch etwas

Fortune gehört zum Geschäftserfolg

unbedingt dazu. Damit sieht es in der

andauernden Corona-Krise mau aus.

Was also ist zu tun?

Text: Brigitte Waldens

Fotos: BVG, Shutterstock

18 www.bvg-menzel.de


der Bergische Unternehmer 11|20 19


TITEL RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

Einzelhandel, Gastronomie,

Kultur

- nahezu jede

Branche ist von

den Maßnahmen

zur Pandemie-Bekämpfung

betroffen.

Die Bundesregierung steuert kräftig

gegen eine drohende Pleitewelle.

Zum einen mit milliardenschwerer

Unterstützung für

Unternehmen, die durch Auftragsmangel

und Umsatzrückgang

in eine finanzielle Schieflage geraten sind.

Zum anderen wurde mit der nochmals bis zum 31.

Dezember 2020 ausgesetzten Verpflichtung, einen

Insolvenzantrag zu stellen, betroffenen Firmen

eine Galgenfrist gewährt. Aber es herrscht unter

Wirtschaftsexperten keineswegs Einigkeit, ob diese

Maßnahmen reichen oder überhaupt sinnvoll

sind.

So beurteilt etwa die Deutsche Industrie- und

Handelskammer DIHK die Entscheidung, Unternehmen,

die durch die Pandemie in Bedrängnis

geraten sind, Luft zu verschaffen, ziemlich kri-

Unternehmen sollen die Chance bekommen,

durch staatliche Hilfen oder gezielte

Sanierungsmaßnahmen den Bankrott dauerhaft

abzuwenden.

tisch. Denn es besteht die Befürchtung, dass die

Verlängerung der Frist zu Lasten der Gläubiger

gehe und damit weitere Unternehmen gefährde.

Mit neuen Regeln in die Verlängerung

In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Die

verlängerte Aussetzung gilt nur für Unternehmen,

die aufgrund der Pandemie überschuldet sind. Dagegen

müssen zahlungsunfähige Firmen ab Oktober

nunmehr wie üblich im schlimmsten Fall spätestens

drei Wochen nach Eintritt der fehlenden

Liquidität Konkurs anmelden.

Hier liegt der große Unterschied zum ersten vorläufigen

Stopp, der im März dieses Jahres in Kraft

trat und bis Ende September gegolten hat. Dabei

profitierten alle Unternehmen von der Regelung,

die Corona-bedingt entweder wegen Zahlungsunfähigkeit

oder auch wegen Überschuldung vor der

Geschäftsausgabe standen. Grund für dieses veränderte

Vorgehen ist die Ansicht, dass überschuldete

Firmen anders als Unternehmen, die ihre fälligen

Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen

können, die Chance haben, durch staatliche Hilfen

oder gezielte Sanierungsmaßnahmen den Bankrott

dauerhafthaft abzuwenden.

20 www.bvg-menzel.de


Nur verschoben, aber nicht

aufgehoben.

Etliche Fachleute sehen wegen der Schonfrist allerdings

einen trügerischen Rückgang bei Firmenpleiten,

der im kommenden Jahr jäh enden und für

böse Überraschungen sorgen wird. Zudem wird

damit gerechnet, dass durch den Aufschub des eigentlich

Unabwendbaren sogenannte Zombie-Unternehmen

künstlich am Leben gehalten werden.

Dies führe dazu, dass die Zahl der Insolvenzen in

2021 möglichweise ein Rekordniveau erreichen

könnte.

Auch in NRW, das im deutschlandweiten Pleiteranking

der Wirtschaftsauskunftei Creditreform

mit 76 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen in den

ersten sechs Monaten 2020 zu den Spitzenreitern

zählte, machen sich die Unterstützungsmaßnahmen

der öffentlichen Hand im Verbund mit der

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht positiv

bemerkbar. Aber, so geben die Creditrefom-Experten

zu bedenken, diese Entwicklung habe wenig

mit der tatsächlichen Situation zu tun. Die Insolvenzwelle

sei nur vertagt und würde im

nächsten Jahr umso heftiger ausfallen. 24.000 Insolvenzen

oder mehr hält die Auskunftei für möglich.

Bereits im Juli dieses Jahres kam ebenfalls eine

Warnung des Kreditversicherers Euler Hermes,

der einen Anstieg der globalen Pleiten um 35 Prozent

prognostiziert. Für Deutschland liegt das erwartete

Plus der Konkurse in 2020/21 gegenüber

2019 bei mindestens zwölf Prozent. Besonders gefährdet

sind hierzulande die Branchen, Gastronomie,

Touristik, Entertainment und Messebau.

Fortsetzung auf Seite 26

Dr. Marc d‘Avoine

Oliver Teubler

Prof. Dr. Peter Neu

Dr. Christof Heußel

Robin Schmahl

Thorsten Kapitza

Peter Mazzotti

Ignacio Ordejón

Zuckermaier

Dennis Kreuzer Claas Thien Sebastian Haug

Paul Michels

Martina Majewski

Recht.

Kompetent.

Anke Ortmann

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der Bergische Unternehmer 11|20 21


TITEL INTERVIEW RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

„Ein Kampf bis zum

bitteren Ende

ist nicht immer

der beste Weg.“

Mit fünf Büros in Nordrhein-Westfalen und 55 Köpfen gehört RUNKEL

Rechtsanwälte zu den mittelständischen Kanzleien im Lande. Gegründet

wurde die Sozietät in Wuppertal, wo auch heute noch das Herzstück zu

Hause ist. Niederlassungen in Köln und Düsseldorf sichern eine überregionale

Tätigkeit. Der unternehmerische Fokus liegt in der Restrukturierung

und Sanierung. Ein Schwerpunkt, der die Grundlage und Weiterentwicklung

zu einer wirtschaftlichen Boutique bildet, in der die

Bereiche Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bankund

Steuerrecht durch Fachanwälte vertreten werden.

Zum brisant-aktuellen Thema Insolvenz geben

Manfred Zander, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr.

Jens M. Schmidt und Marion Rodine profunde

Auskunft.

Die Pflicht zur Abgabe eines Insolvenzantrags

wurde nochmals bis zum 31.12. ausgesetzt.

Gut so?

Zunächst muss klar sein, dass die Verlängerung

der Aussetzung nur für den Insolvenzantragsgrund

der Überschuldung gilt. Bei Zahlungsunfähigkeit

besteht die Aussetzung seit dem

01.10.2020 nicht mehr. Zahlungsunfähig ist eine

Firma dann, wenn sie nicht mehr in der Lage ist,

mindestens 90 Prozent ihrer fälligen Verbindlichkeiten

innerhalb von drei Wochen zu begleichen.

Der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff

stellt nicht alleine auf ein Bilanzbild – also ein

negatives Eigenkapital - ab. Vielmehr wird bei

der Ermittlung der Überschuldung eine Liquiditätsplanung

ausgearbeitet, die bislang das laufende

und kommende Geschäftsjahr umfassen musste

– die sogenannte Fortbestehensprognose. Eine

entsprechende Prognose ist ohne coronabedingte

Unwägbarkeiten schon schwierig. In Zeiten von

Corona kaum möglich.

22 www.bvg-menzel.de


Dr. Jens M. Schmidt (l.),

Marion Rodine und Manfred

Zander sind Fachleute,

wenn es um Insolvenz

und

Sanierungsberatung

geht.

Vor diesem Hintergrund: Gut so. Wobei natürlich

klar ist, dass dies keine Dauerlösung sein kann.

Führt diese Insolvenzaussetzung nicht zu einer

Verfälschung der tatsächlichen Situation?

Natürlich fördert es die Zunahme von „Zombie-

Unternehmen“. Die Auskunftei Creditreform

schätzt die Zahl der deutschen Zombie-Unternehmen

derzeit auf 555.000; bis März 2021 soll sich

die Zahl auf 700.000 bis 800.000 erhöhen. Man

muss sich allerdings gleichermaßen fragen, was

kurzfristig die Alternative gewesen wäre. Das

kann wohl nur die Änderung der Voraussetzungen

der Antragspflicht sein. Dies bedarf einer

Gesetzesänderung, die aktuell als Regierungsentwurf

zur Fortentwicklung des Sanierungs- und

Insolvenzrechts vorliegt. In diesem Rahmen soll

u.a. der Zeitraum zur Erstellung der Fortbestehensprognose

auf 12, in besonderen Fällen sogar

auf vier Monate reduziert werden. Außerdem beinhaltet

der Entwurf die Möglichkeit, außerhalb

der Insolvenz in Eigenverwaltung ein überschuldetes

Unternehmen zu sanieren. Das Gesetz wird

vermutlich zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Droht nun in 2021 ein gigantisches Pleite-

Jahr?

Bis Ende September hätten wir diese Frage mit

„Nein“ beantwortet. Zum einen gibt es die gut beratenen

Unternehmen, die bereits einen Antrag

gestellt haben, obgleich sie es vielleicht nicht

mussten. Aus der vernünftigen Erkenntnis heraus,

das nur die rechtzeitige Antragstellung die Sanierung

des Betriebs gewährleistet. Zum anderen

sind die staatlichen Hilfen noch aktiv. Mit dem

erneuten „Lockdown light“ steigt allerdings insbesondere

liquiditätsbedingt das Risiko der Insolvenz

für die betroffenen Unternehmen.

Was raten Sie Ihren Klienten, die jetzt in einen

Konkurs zu schlittern drohen?

Suchen Sie sich rechtzeitig Hilfe beim Profi und

lassen sich zumindest Ihre Optionen darlegen!

Was viele Unternehmen kaum glauben: Das recht-

der Bergische Unternehmer 11|20 23


TITEL INTERVIEW RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

zeitige Stellen eines Insolvenzantrags kann eine

oder sogar die Chance zur Rettung sein. Dann ist

es unter Umständen möglich, die erforderliche

Sanierung in Eigenregie und über einen Insolvenzplan

durchzuführen.

Da uns die Pandemie auch in den kommenden

Monaten erhalten bleibt, wird sich an der

Lage der Unternehmen, die in Schwierigkeiten

stecken, eigentlich nichts ändern. Welche

Strategie empfehlen Sie?

Wie schon ausgeführt, ist ein Kampf bis zum bitteren

Ende nicht immer der beste Weg. Jeder Unternehmer

muss seine Optionen kennen, um die

für ihn optimale Entscheidung treffen zu können.

Uns ist bewusst, dass sich kein Unternehmer gerne

mit dem Thema Insolvenz befasst. Wenn ich

aber nicht weiß, dass sich hinter diesem Begriff

zahlreiche Sanierungsmöglichkeiten verbergen,

vergebe ich vielleicht auch Chancen, um wieder

auf die Beine zu kommen.

Welche Branchen und Unternehmensgrößen

sind durch die Corona-Krise besonders betroffen?

Das Münchner ifo-Institut hat sich mit dieser Frage

beschäftigt. Danach liegt der Anteil der Unternehmen,

die durch Corona Einbußen verzeichnet

haben, im Bereich Automotive bei 50 Prozent, in

der Textilindustrie bei 56,4 Prozent, im Handel

und in der Sparte Fahrzeugreparatur und Instandhaltung

bei 62, im Gastgewerbe bei 80 und in der

Reisebranche bei 95 Prozent.

Bei Privatinsolvenzen wurde das Insolvenzverfahren

auf drei Jahre verkürzt. Profitieren Privatleute

ebenfalls von dieser Gesetzesänderung,

wenn sie bereits vor Corona in

Zahlungsschwierigkeiten geraten sind?

Für alle Anträge im Rahmen der Verbraucherinsolvenz,

die nach dem 30.09.2020 gestellt werden,

gilt eine Frist zur Restschuldbefreiung von drei

Jahren. Die Verfahrensverkürzung soll zunächst

bis zum 30. Juni 2025 befristet werden, um etwaige

Auswirkungen auf das Antrags-, Zahlungsund

Wirtschaftsverhalten von Verbrauchern beurteilen

zu können. Wann die Krise tatsächlich

eingetreten ist, spielt keine Rolle. Denn für Verbraucher

besteht keine Pflicht, Insolvenz anzumelden.

Können auch Unternehmen mit einer zeitabhängigen

Schuldenbefreiung rechnen?

Tatsächlich gilt die Verkürzung auch für Einzelunternehmer,

Selbständige und Freiberufler.

Kann ein Unternehmer, der in die Insolvenz

gegangen ist, wieder eine neue Firma gründen?

Grundsätzlich gilt: Die Insolvenz hindert eine

neue Unternehmensgründung nicht. Gründen

Einzelunternehmer, Selbständige und Freiberufler

ein neues Einzelunternehmen während ihres

laufenden Insolvenzverfahrens, gelten natürlich

Besonderheiten, da von der Insolvenz auch das

Privatvermögen des Unternehmers betroffen ist.

Hier gibt es jedoch Möglichkeiten, wie z.B. die

Freigabe aus der Insolvenzmasse. Auch für den

Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens

gelten bestimmte Regeln. Hier empfehlen wir,

den Rat eines Fachmannes einzuholen.

Viele kleinere Firmen, Freiberufler und Selbständige

müssen aufgeben, weil sie aufgrund

der Corona-Maßnahmen keine Aufträge mehr

bekommen oder einfach vor einem Berufsverbot

stehen. Das bedeutet, die Insolvenz ist

nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen,

Die Insolvenzordnung regelt, dass dem Schuldner die

Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn dies

von einem Insolvenzgläubiger unter bestimmten

Voraussetzungen beantragt wurde.

24 www.bvg-menzel.de


sondern auf höhere Gewalt bzw. staatliche

Verfügungen. Hat diese Tatsache irgendwelche

Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren?

Die Insolvenzordnung regelt, dass dem Schuldner

die Restschuldbefreiung versagt werden kann,

wenn dies von einem Insolvenzgläubiger unter

bestimmten Voraussetzungen beantragt wurde.

Diese Vorschrift ist insoweit eingeschränkt, als

dass auf die Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

zwischen dem 1. März und

dem 30. September 2020 keine Versagung der

Restschuldbefreiung gestützt werden kann, wenn

die Insolvenzreife coronabedingt ist. Dies wird

vermutet, wenn der Schuldner am 31.12.2019

nicht zahlungsunfähig war.

Kann sich ein Unternehmer in der Corona-Krise

gegen Pfändungen schützen, wenn diese

eine unternehmerische Tätigkeit unmöglich

machen würde?

Eine weites Feld, das hier an dieser Stelle nicht

ausführlich behandelt werden. Nur so viel: Dem

Unternehmer dürfen solche Gegenstände nicht

entzogen werden, die er benötigt, um seine Erwerbstätigkeit

auf der Grundlage seiner körperlichen

und geistigen Arbeit fortzusetzen.

Wir danken für diese ausführlichen Auskünfte

zum komplexen Thema Insolvenz in Corona-Zeiten.

Als Fazit bleibt festzuhalten: So früh wie

möglich zum Profi, um alle Möglichkeiten zur

Rettung des Unternehmens auszuschöpfen.

Das Gespräch führte Brigitte Waldens

Fotos: BVG

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der Bergische Unternehmer 11|20 25


TITEL RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

Fortsetzung von Seite 21

Vor schwieriger Entscheidung

Im Hinblick auf die erneute Möglichkeit, einen eigentlich

fälligen Insolvenzantrag bis Ende Dezember 2020 auszusetzen,

macht es sich Prof. Dr. Peter Neu nicht leicht. Denn:

Prof. Dr. Peter Neu

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für

Insolvenzrecht

„Zunächst muss man in diesem Zusammenhang

darauf hinweisen, dass die Suspendierung

der Insolvenzantragspflicht bis zum

30.09.2020 praktisch nur für Unternehmen

galt, die nicht bereits Ende des Jahres 2019

zahlungsunfähig waren. Nunmehr – seit dem

01.10.2020 – gilt die Suspendierung zudem

nur noch für den Insolvenzantragsgrund der

Überschuldung, nicht für den der Zahlungsunfähigkeit.

Schon die Differenzierung zwischen

beiden Antragsgründen ist schwieriger vorzunehmen,

als landläufig angenommen. Man

kann Unternehmen in der Krise nur dringend

raten, sich frühzeitig über das Vorliegen/

Nichtvorliegen der Antragsvoraussetzungen

fachkundigen Rat einzuladen. Gleiches gilt

natürlich im Hinblick auf die Krise an sich.

Auch hier gilt der Dreisatz einer erfolgreichen

Sanierung: Früh, schnell und still – am besten

mit fachkundiger Beratung.“

Klein und gar nicht mehr oho

Aber gerade auch die Kleineren trifft es hart. Viele

Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibend

und Mittelständler mit einem Umsatz von bis zu

15 Millionen Euro stecken bereits tief in den roten

Zahlen und habe ihre Reserven aufgebraucht. Wie

eine aktuelle Umfrage der Commerzbank ergab,

Gerade die Kleinen trifft es hart. Freiberufler,

Handwerker und Mittelständler mit einem Umsatz

bis zu 15 Millionen stecken bereits tief in

den roten Zahlen.

führt die Corona-Krise innerhalb dieser Wirtschaftsgruppe

bereits verstärkt zum Abbau von

Mitarbeitern. So sparen 35 Prozent der Unternehmen

an Personal, mehr als ein Viertel hat die Belegschaft

in Kurzarbeit geschickt und acht Prozent

waren sogar gezwungen, inzwischen Kündigungen

auszusprechen. Generell erklärte knapp ein

Viertel der 3.500 befragten Unternehmer, bedingt

durch die Auswirkungen der Pandemie in Existenznot

zu sein.

Expertenmeinung im Städte-Dreieck

Zurzeit ist die zunächst befürchtete Insolvenzwelle

in Remscheid, Solingen und Wuppertal ausgeblieben,

berichtet Prof. Dr. Peter Neu aus der

Kanzlei D’Avoine Teubler Neu. Die staatlichen

26 www.bvg-menzel.de


www.bergische-volksbank.de

Wo

smarte

Lösungen

den Schalter

umlegen,

da ist die Volksbank

im Bergischen Land.

Ein leuchtendes Beispiel für die Strahlkraft

unserer Region: Das Familienunternehmen

Gira bringt seit über 110 Jahren Licht

in die ganze Welt. Und wo immer

Inno vationen auf bergischem Boden

entstehen, ist die verwurzelte Genossenschaftsbank

eine smarte Entscheidung.

der Bergische Unternehmer 11|20 27


TITEL RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

Maßnahmen haben gut gegriffen und funktioniert.

Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich das

Wiederaufleben der Pandemie auf die wirtschaftliche

Entwicklung auswirkt.

Auch hier im Bergischen sind der Einzelhandel

und die Gastronomie besonders von der Corona-

Krise betroffen. Ferner befindet sich die Branche

der Automobilzulieferer schon seit 2019 in einem

schwierigen Marktumfeld. Wie beim stationären

Einzelhandel, der bereits durch die Online-Konkurrenz

stark unter Druck geraten ist, führte auch

im Automotive-Segment der Lockdown im Frühjahr

zu einer Verschärfung der Situation.

„Aber: Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen

aus laufenden Mandaten gehen wir von einer langsamen

und kontinuierlichen Erholung im 2021

aus“, zeigt sich Prof. Dr. Neu verhalten optimistisch.

Jedoch glauben er und seine Kollegen nicht

daran, dass wir im Laufe des nächsten Jahres wieder

das Vorkrisenniveau erreichen.

Die Wirtschaft im Alarm-Modus

Die Maßnahmen zur

Pandemie-Bekämpfung

haben in alle Lebensbereiche

eingegriffen und

machen weiten Teilen

der Wirtschaft schwer

zu schaffen.

Jetzt zu Beginn des Herbstes steigen die Corona-

Fallzahlen wieder in beängstigende Höhen. Dies

hat Auswirkungen auf den ifo-Geschäftsklimaindex,

der im Oktober erstmals nach fünf Anstiegen

wieder sank. Nun schlägt die deutsche Industrie

nachhaltig Alarm und warnt eindringlich vor einem

erneuten Herunterfahren. Denn die Angst vor

einer Rezession rückt näher. Da ist von Existenzgefährdung

die Rede, die zahlreiche deutsche Unternehmen

treffen würde. Verlangt wird eine besonnene

Strategie, um die Infektionen durch das

Virus wirkungsvoll zu begrenzen.

Ebenso lehnen Wirtschaftsvertreter Beschränkungen

oder gar Unterbrechungen der Lieferketten

durch die Blockade des grenzüberschreitenden

Waren- und Personenverkehrs ab. Gleichzeitig

wird an die Bevölkerung appelliert, Eigenverantwortung

bei der Corona-Bekämpfung zu zeigen

Die Kanzlei für den Mittelstand

Bitte wenden Sie sich an:

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und durch Disziplin dazu beizutragen, das Infektionsrisiko

einzudämmen. Auf diese Weise könne

jeder Einzelne dazu beitragen, den eigenen Arbeitsplatz

zu sichern und zu erhalten.

Für vier Wochen in Zwangspause

Da Anfang November ein vierwöchiger Lockdown

angeordnet wurde, läuft die deutsche Wirtschaft

Gefahr, dass sich das soeben noch rasante

Wachstum um 8,2 Prozent im dritten Quartal nun

wieder verlangsamt. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen

können die Erholung abbremsen und zu

spürbaren Einbußen für Unternehmen führen. So

rechnet das Wirtschaftsministerium mit einem

Einbruch des BIP in Deutschland von 5,5 Prozent.

Allerdings mit einer Einschränkung: Nur wenn es

gelänge, die Kurve der Neuinfektionen wieder abzuflachen,

könne sich schwerer Schaden für Unternehmen

und Beschäftige verhindern lassen, erklärte

Minister Peter Altmaier vor der Presse.

Auch wenn Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

in diesen Wochen erneut mit erheblichen

Einschränkungen klar kommen müssen, so betrifft

dieser Lockdown nicht die gesamte Wirtschaft,

sondern nur einige Branchen – diese aber

umso härter.

Dazu gehören beispielsweise Gastrobetriebe, Hotels,

die Luftfahrt und die Reiseindustrie sowie

Freizeiteinrichtungen im Bereich Sport und Kultur.

In Wuppertal etwa stehen zwei Drittel der Hotellerie,

Kneipen und Restaurants mit dem Rücken

zur Wand. Landesweit befürchtet der Präsident

des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes,

Guido Zöllik, dass rund ein Drittel der insgesamt

245.000 Betriebe bei einer erneuten Schließung

dicht machen muss.

Auch teilweise erheblicher Schaden

Hochgerechnet auf die besonders betroffenen

Wirtschaftszweige werden etwa 3,66 Millionen

Menschen während des vierwöchigen Lockdowns

im November keine Einnahmen haben. So zynisch

es in dieser angespannten Situation auch

klingen mag: Gesamtwirtschaftlich werden die

Einbußen überschaubar bleiben, da die angeführten

Branchen nur 3,4 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes

ausmachen.

Dabei darf der fallweise massive individuelle

Schaden natürlich nicht klein geredet werden. Immerhin

könnte nach Schätzung des DIW in Köln

Oliver Teubler

Rechtsanwalt, Fachanwalt

für Arbeitsrecht.

Es gibt die Befürchtung, dass Menschen aus Sorge vor Ansteckung

mit dem Virus ihr Konsumverhalten ändern und es in den

kommenden Monaten zu einem Anstieg der Insolvenzen kommt.

der Bergische Unternehmer 11|20 29


TITEL RECHT & STEUERN: INSOLVENZEN

Corona und die Wirtschaft im Zahlenspiegel

Über das Internetportal statista.com veröffentlichte das Statistische Bundesamt am 1. Oktober des Jahres folgende

Kennzahlen zur Wirtschaftsleistung in Deutschland zu Corona-Zeiten. Die Informationen im Einzelnen zu

• Rückgang des BIP im 2. Quartal 2020 = - 9,7 %

• Prognose zur Entwicklung des BIP in Deutschland gegenüber dem Vorjahr 2020 = - 5,8 %

• Personen in Kurzarbeit im August 2020 = 4,55 Millionen

• Rückgang der Bruttowertschöpfung in Handel, Verkehr und Gastgewerbe = - 9 %

• Rückgang des ifo-Geschäftsklima-Index seit Februar = - 3,1 Punkte

• GfK-Konsumklima im Oktober 2020 = - 1,7 Punkte

• Arbeitslosenquote = 6,2%

• Anteil der nicht überlebenden Unternehmer, wenn die Corona-Maßnahmen länger als sechs Monate bestehen

bleiben = 52,7%

• Anteil der Unternehmer, die einen Umsatzrückgang erwarten = 77 %

• Anteil der Unternehmen, die bereits Personal abbauen müssen = 20 %

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der November-Shutdown etwa 19 Mrd. Euro kosten;

die Zahl der Beschäftigten wird voraussichtlich

im vierten Quartal um knapp 100.000 sinken,

wogegen wieder mehr Menschen in Kurzarbeit gehen

dürften. Ähnlich schwarz sieht auch das Institut

der Deutschen Wirtschaft IW in die Zukunft.

Hier gehen die Ökonomen davon aus, dass aufgrund

der Pandemie etwa 591.000 Menschen in

diesem Jahr ihren Job verlieren werden. 2021 kämen

noch einmal 15.000 Beschäftigte dazu. Vorausgesetzt,

der zweite Lockdown geht wie angekündigt

zu Ende. Falls nicht, rechnet das IW

damit, dass die Arbeitslosenquote im nächsten

Jahr weiter steigen wird.

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Mit dem neuerlichen Teil-Lockdown besteht

die Gefahr, dass sich das soeben noch rasante

Wachstum im dritten Quartal nun wieder verlangsamt.

Staatliche Unterstützung für den

Umsatzverlust

Um die Härten abzumildern, will der Staat betroffenen

Firmen und Selbständigen mit bis zu 50 Beschäftigten

75 Prozent des Umsatzes aus November

2019 als Überbrückungshilfe auszahlen.

Größere Betriebe sollen 70 Prozent erhalten. Außerdem

ist geplant, die Schnellkredite der KfW-

Bank auch für Firmen zu öffnen, die unter zehn

Mitarbeiter beschäftigen.

Genug, um das drohende Aus abzuwenden? Fachleute

wie der Präsident des Deutschen Instituts für

Wirtschaftsforschung DIW, Marcel Fratzscher,

haben da ihre Zweifel.

Der Experte ist der Meinung, dass angekündigte

Finanzhilfen in der Pandemie die Probleme von

Gastronomie, Einzelhandel und Touristik nicht lösen

werden. Da die Menschen aus Sorge vor Ansteckung

mit dem Virus ihr Konsumverhalten ändern,

würde es in den kommenden Monaten zu

einem Anstieg der Insolvenzen kommen – und

zwar nicht nur in den jetzt aktuell besonders betroffenen

Branchen.

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der Bergische Unternehmer 11|20 31


TOTAL DIGITAL PASSWORT-SICHERHEIT

1,2,3,4,5,6,7:

Zahlen, wie sie Hacker

lieben.

Wenn es um Sicherheit geht,

sollte man es sich nicht zu

einfach machen. Eine Mahnung,

die viel zu viele Nutzer in

Deutschland außer Acht lassen.

Dies ergab eine Studie

des Hasso-Plattner-Instituts,

das 2019 anhand von Datenleaks

untersucht hatte, welche

Passwörter im Fall eines

Hacker-Angriffs verwendet

wurden.

Die Ergebnisse sind ernüchternd.

Wie das Potsdamer Institut

mitteilt, besteht das meistverwendete

Passwort des vergangenen

Jahres aus der simplen Zahlenfolge

1,2,3,4,5,6, gefolgt von den Kombinationen

1,2,3,4,5,6,7,8,9 sowie 1,2,3,4,5,6,7,8

und 1,2,3,4,5,6,7. Die Top-Liste der fünf

Einfallslosigkeiten macht der Begriff

„password“ komplett.

Grundlage der Erhebung bildeten laut

Auskunft der Analysten 67 Millionen Datensätze

zu E-Mail-Adressen mit de-Endung.

Also ein durchaus repräsentativer

Durchschnitt, der entsprechende Hochrechnungen

erlaubt. Die Schwachstellen-

Untersuchung brachte jedoch weitere bedenkliche

Resultate zu Tage. Etwa, dass

Tasturfolgen wie beispielsweise „qwertz“

– im Ranking auf Platz 18 – ebenfalls

nicht zuverlässig vor Eindringlingen

schützen. Das Gleiche gilt für „abc123“,

„iloveyou“ oder „1q2w3e4r“.

Ehe sich also Nutzer bei der Passwortsuche

auf brüchiges Eis begeben, sollten

sie einige grundlegende Regeln der IT-

Sicherheit beherzigen. Hilfreich sind in

diesem Zusammenhang die neuen Richtlinien

für die Sicherheit von Passwörtern,

die kürzlich vom National Institute of

Standards and Technology NIST in den

USA herausgegeben wurden.

Auf die Länge kommt es an

Die aktuellen Vorgaben räumen mit einigen

lang als gut geltenden Methoden auf.

Beispielsweise die Empfehlung, möglichst

viele Sonderzeichen zu verwenden.

Diese seien von leistungsstarken Algorithmen

leicht zu knacken, da zahlreiche

User damit lediglich ihre Standard-Version

modifizieren. . Aus „Passwort“ wird

etwa „Pa%%wOrt!?“. Eine Variante, die

eine intelligente Software vor keine unüberwindliche

Hürde stellt. Deshalb: Zeichen

einfach an ein Wort anzuhängen

oder einzufügen, bringt nicht die gewünschte

Schutzwirkung.

Ideal, so die Experten, sei es, nach Möglichkeit

längere Passwörter zu verwenden.

Minimum acht Zeichen, besser

zwölf, noch besser 16 oder 24. Und dabei

Leerzeichen nutzen, damit ganze Pass-

Sätze mit bis zu 64 Zeichen zum Schutz

von Daten zum Einsatz kommen können.

Der Phantasie sind hier keine Grenzen

gesetzt. Zum Beispiel könnte der Satz

„Mein Neffe fährt im Sommer 2020 nach

32 www.bvg-menzel.de


China, um dort Peking Ente zu essen“ so

aussehen: !!MN fiS 2nC,ud PEz e!!

Doppelt hält nicht besser

Ein weiterer guter Praxisrat der NIST-

Fachleute lautet: Niemals dasselbe Passwort

für mehrere Konten verwenden. Ein

Leichtsinn, der böse Folgen nach sich ziehen

kann. Denn wurde das betreffende

Passwort einmal gehackt, ist es nicht

schwer, ebenso die Zugangsdaten für andere

Bereiche zu erbeuten.

Auch eine interessante Erkenntnis: Es

bringt offenbar nicht viel, alle naslang

das Passwort zu ändern. Es sei denn, der

Betreiber der Website vermutet, dass der

Account gehackt worden ist. Dann allerdings

sollten betroffene Nutzer unverzüglich

das Passwort auswechseln.

Bei Sicherheitsfragen besser

schwindeln

speise, Lieblingsblume und so weiter. Zunächst

einmal gar keine so schlechte Idee,

denn der potenzielle Cyber-Gangster

muss einiges über die betreffende Person

in Erfahrung bringen, bevor er richtig zuschlagen

kann. Aber im Netz wird er über

kurz oder lang fündig werden, da immer

mehr Mensch recht sorglos mit der Veröffentlich

ihrer Daten im Internet umgehen.

Mit anderen Worten: Ein Abstecher in die

sozialen Medien verrät vieles. Angefangen

von den Urlaubfotos bis zum Blog

über bestimmte Vorlieben. Deshalb: Bei

Sicherheitsfragen ist Schwindeln erlaubt.

Wer Katzen mag, kann an dieser Stelle

Pferde zu seinen Favoriten erklären. Wer

einen Oldtimer fährt, kann eine Motorradmarke

angeben.

Schluss mit der

Zettelwirtschaft

Aber: Wie soll man sich die vielen Passwörter

eigentlich merken? Notizen auf

Zetteln pflegen irgendwann verloren zu

gehen. Eine bewährte Lösung ist, die eigenen

Logins einem Passwort-Manager

anzuvertrauen. Dieser erzeugt über eingebaute

Generatoren sichere Begriffe und

speichert diese in verschlüsselten Daten-

Übrigens gewährleisten auch so genannte

Sicherheitsabfragen keinen optimalen

Schutz. Das Spektrum reicht von „Wie

hieß Ihr erstes Haustier?“ über den Geburtsort

der Mutter bis zur Frage nach der

persönlichen Lieblingsfarbe, Lieblingsbanken.

Allerdings: Nutzer müssen sich

unbedingt ihr zentrales Masterkennwort

merken. Tun sie das nicht, können sie

nicht mehr auf ihre Daten zugreifen.

Hier hält doppelt doch besser

Und: Ob Facebook, Amazon oder E-Mail,

hier sind wirklich sichere Passwörter

Pflicht. Mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung

lässt sich der Schutz wesentlich

optimieren. Dieser 2FA verlangt zusätzlich

zum Kennwort eine weitere Eingabe.

Meist ein Code, der aufs Smartphone gesendet

wird. Bedeutet praktisch: Der Hacker

müsste schon Zugriff aufs Handy

bekommen, um das betreffende Konto zu

entern. Leider haben zurzeit noch nicht

alle Betreiberdienste eine Zwei-Faktor-

Authentifizierung im Angebot. Das Internet

gibt dazu Auskunft.

Was gilt es noch zu beachten? User sollten

tunlichst auf Begriffe verzichten, die im

Wörterbuch stehen. Ebenso auf Namen,

Tiere, Städte, Vereine und Geburtsdaten.

Ist ein Passwort gefunden, lässt es sich online

auf seinen Sicherheitsgrad testen.

Text: Brigitte Waldens

foto: BVG

der Bergische Unternehmer 11|20 33


AUS DER REGION GASTKOMMENTAR

Abmahnung und Kündigung bei Verstößen

von Arbeitnehmern gegen Corona-Schutzvorschriften

Ein besonders hohes Risiko besteht für Arbeitgeber während

der gegenwärtigen Pandemie, wenn Arbeitnehmer

sich im Betrieb oder außerhalb des Betriebs nicht an geltenden

Corona-Schutzvorschriften halten. Arbeitgeber

stehen deshalb vor der Frage, ob sie solchen Arbeitnehmern

eine Abmahnung erteilen oder sogar kündigen können.

Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink hat dies jüngst

in einem Fachbeitrag in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht

untersucht.

Verstoß des Arbeitnehmers gegen vertragliche Rücksichtnahmepflichten

Arbeitnehmer haben bei der Arbeit nach dem Arbeitsschutzgesetz

nicht nur für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit

zu sorgen; eine vertragliche Rücksichtnahmepflicht

obliegt ihnen auch gegenüber den anderen

Beschäftigten. Gemeinsam ist den Corona-Schutzvorschriften,

dass grundsätzlich bestimmte Abstände zwischen

einzelnen Personen, eine Handhygiene sowie unter

bestimmten Voraussetzungen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

eingehalten werden müssen. Im täglichen

Leben wird hierfür die Abkürzung A-H-A benutzt.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Handeln bei

Verstößen

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen solche Corona-Schutzvorschriften,

kann der Arbeitgeber nicht frei entscheiden,

ob er eine solche Pflichtverletzung ahndet oder nicht. Er

trägt nicht nur die rechtliche Verantwortung gegenüber

dem pflichtwidrig handelnden Arbeitnehmer, sondern

auch gegenüber der gesamten Belegschaft. Ergreift er keine

Sanktion oder eine nicht ausreichende Sanktion, muss

er bei einer Infizierung andere Arbeitnehmer rechtliche

Nachteile durch andere Arbeitnehmer oder durch Aufsichtsbehörden

befürchten.

Abmahnung und Kündigung als mögliche Sanktionen

Bei einem Verstoß gegen Corona-Schutzvorschriften

muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer regelmäßig erst

eine Abmahnung erteilen, um ihm seine Pflichtwidrigkeit

vor Augen zu führen und ihm die Gelegenheit zu geben,

Foto:BVG

Professor Dr. Wolfgang Kleinebrink,

Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.

sein Verhalten zu ändern. Erst wenn eine solche Abmahnung aufgrund

einer weiteren vergleichbaren Pflichtverletzung erfolglos

geblieben ist, kann er dann zum Mittel der Kündigung greifen.

Ausnahmsweise bedarf es jedoch einer solchen Abmahnung

vor einer Kündigung nicht, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers

besonders schwer ist, wie dies zum Beispiel bei einem

gezielten Anhusten eines anderen Arbeitnehmers der Fall

ist, oder aber eine solche Abmahnung von vornherein sinnlos ist,

weil der Arbeitnehmer zu erkennen gibt, dass er gleichsam aus

Überzeugung weitere Pflichtverletzungen begehen wird, wie dies

zum Beispiel bei „Corona-Leugnern“ der Fall ist.

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lange Liste von Wertpapieren. Es ist

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Investor gleichermaßen Chancen und

Absicherung unter einer Vielzahl von

möglichen zukünftigen Entwicklungen

bietet.” So umschreibt der Nobelpreisträger

der Wirtschaftswissenschaften Harry

M. Markowitz die Anforderungen, die

ein gut ausbalanciertes Wertpapierdepot

erfüllen sollte – und das gilt insbesondere

in Zeiten schnelllebiger Märkte.

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Anleger sind dabei: Sie müssen eine Flut

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unterschiedlicher Ertrags- und Risikoprofile

sogenannte Orientierungsdepots

entwickelt. Dabei steht ein aktiver

und auf Einzeltitel fokussierter Ansatz

im Vordergrund, der insbesondere auf

die Bedürfnisse wertpapieraffiner Kunden

zugeschnitten ist. Ändert sich die

Marktsituation, werden die Orientierungsdepots

angepasst: Während in turbulenten

Börsenphasen eine eher defensive

Ausrichtung im Fokus steht, werden

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Wirtschaftsdynamik stärker

konjunktursensitive Titel berücksichtigt.

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zu wählen, kann maßgeblich

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seine Anlagepräferenzen zugeschnittene

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und Branchentrends. Darüber hinaus

bekommt er regelmäßig umfangreiche

Aufstellungen über die Entwicklung und

Zusammensetzung seiner Vermögenswerte

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Die eigentliche Anlageentscheidung verbleibt

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er das Chance-Risiko-Verhältnis seiner

Geldanlage gemäß seinen persönlichen

Präferenzen beeinflussen. Auch bei der

Vergütung hat der Anleger die Wahl

zwischen zwei Varianten. „Die Portfolioberatung

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zur Seite zu stellen”, sagt Dr. Ulrich

Stephan, Chef-Anlagestratege Privatund

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zusammengeführt wird. Bei dieser Beratungsform

vom Kunden definierten Chance-Risiko-

der Bergische trifft Unternehmer der Anleger 11|20 alle wich- Profil und dem aktuellen Marktumfeld:

35


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

Abgabetermine und Hinweise

zum Jahresende 2020

Fotos: MEV

Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher

oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von

Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet

sind und diese von einem Berater erstellen

lassen, haben ihre Steuererklärungen

für das Jahr 2019 grundsätzlich spätestens

bis zum letzten Februartag des übernächsten

Jahres abzugeben. (1) Für die Abgabe

der Steuererklärung 2019 wäre dies der

28.02.2021. (2) Für die Einhaltung der Frist

ist es erforderlich, dass alle notwendigen

Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen.

Kurz vor dem Ende eines Kalenderjahres

sind regelmäßig mehr steuerliche

Termine zu beachten als im Laufe des Jahres.

Dem Jahreswechsel kommt auch im

Hinblick auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

eine besondere Bedeutung zu.

Soll ein bestimmtes steuerliches Ergebnis

noch für das Jahr 2020 erreicht werden,

sind die entsprechenden Dispositionen bald

zu treffen. In der Anlage sind die wichtigsten

bis Ende Dezember dieses Jahres zu

beachtenden Termine und entsprechende

Hinweise – auch im Hinblick auf den

01.01.2021 – zusammengestellt. (1) Zur

Fristverlängerung unter besonderen Voraussetzungen

siehe § 109 Abgabenordnung

(AO). Abweichend vom gesetzlichen Abgabetermin

kann die Finanzverwaltung eine

vorzeitige Abgabe mit einer Frist von 4

Monaten verlangen (siehe § 149 Abs. 4

AO). (2) Unter Anwendung der Wochenend-

bzw. Feiertagsregelung verschiebt sich

der Abgabetermin auf den 01.03.2021 (§

108 Abs. 3 AO). (Quelle: Rinke Treuhand)

Verträge aus dem Internet

Unternehmen können Rechtsdokumente

wie Verträge, Arbeitszeugnisse, Kündigungen,

Vollmachten oder Handelsregisteranmeldungen

auch selbst aus dem Internet

erstellen. Das entsprechende

Angebot eines elektronischen Generators

für Rechtsdokumente im Internet durch

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einen Kölner Verlag mit Tätigkeitsschwerpunkt

in den Bereichen Recht, Wirtschaft

und Steuern ist zulässig. Der Verlag darf

diese Dienstleistung anbieten und verstößt

damit – obwohl er selbst nicht zur Rechtsanwaltschaft

zugelassen ist und keine Erlaubnis

zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen

besitzt – nicht gegen das

Rechtsberatungsgesetz. Das ordnet an,

dass Rechtsberatung grundsätzlich nur

durch Rechtsanwälte erfolgen darf. Ein

Dokumentengenerator erweitert lediglich

das bereits bestehende Hilfsangebot zum

Beispiel von Formularhandbüchern zur

Erledigung der eigenen Rechtsangelegenheiten

in eigener Verantwortung um eine

digitale Möglichkeit.

(Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom

19. Juni 2020, 6 U 263/19)

Reisestornierung wegen der

Corona-Krise

stand. Es kommt bei der Corona-Krise darauf

an, wann der Reisende

zurückgetreten ist und ob die Gegebenheiten

am Urlaubsort zu dieser Zeit bereits

als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren

waren. Grundsätzlich sind an die

Darlegung des Reisenden hierzu keine allzu

strengen Anforderungen zu stellen.

Reisewarnungen für das Reisegebiet sind

Ein Reiseveranstalter ist zur Rückzahlung

des kompletten Reisepreises verpflichtet,

wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor

Antritt storniert und zu diesem Zeitpunkt

bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit

für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung

des Corona-Virus im Reisegebiet benicht

zwingend erforderlich.

(Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/

Main vom 11. August 2020, 32 C

2136/20 (18))

Corona-Krise: Termine zum

Jahresende

Im Hinblick auf die steuerlichen Maßnahmen

im Zusammenhang mit der Corona-

Krise ist zum Jahresende insbesondere

Folgendes zu beachten:– Die Senkung der

Umsatzsteuersätze auf 16 % (normal)

bzw. 5 % (ermäßigt) gilt regelmäßig nur

noch für Leistungen, die bis zum

31.12.2020 erbracht werden; (1) nach diesem

Zeitpunkt gelten dann wieder die Sätze

von 19 % bzw. 7 %.

Für Restaurationsleistungen (mit Ausnahme

von Getränken) gilt eine Sonderregelung:

Hier ist über den Jahreswechsel hinaus

bis zum 30.06.2021 (weiterhin) der

ermäßigte Steuersatz (ab dem 01.01.2021

in Höhe von dann 7 %) anzuwenden.–

Vom Arbeitgeber in Form von Zuschüssen

und Sachbezügen gewährte Beihilfen und

Unterstützungen an Arbeitnehmer aufgrund

der Corona-Krise bis zur Höhe von

1.500 Euro bleiben nur noch lohnsteuerund

sozialversicherungsfrei, wenn diese

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ERFAHRUNG. ENGAGE MENT. ERFOLG.

der Bergische Unternehmer 11|20 37


AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN

bis zum 31.12.2020 gezahlt bzw. gewährt

werden. (2)– Erleichterungen im Zusammenhang

mit Zuwendungen an von der

Corona-Krise betroffene Personen in

Form von (Geld-)Spenden, Spendenaktionen,

Arbeitslohnspenden oder Zuwendungen

aus dem Betriebsvermögen (3) gelten

nur noch bis zum 31.12.2020.– Normalerweise

ist ein Investitionsabzugsbetrag

rückgängig zu machen, wenn eine Investition

nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt.

Für Investitionsabzugsbeträge, die im Jahr

2017 geltend gemacht worden sind und die

bei bis zum Jahresende 2020 nicht erfolgter

Investition eigentlich rückgängig gemacht

werden müssten, gilt eine Sonderregelung:

In diesen Fällen ist es

ausreichend, wenn die Investition noch bis

Ende 2021 durchgeführt wird. (4) (1) Siehe

hierzu im Einzelnen Informationsbrief

August 2020 Nr. 7.(2) Siehe § 3 Nr. 11a

EStG i. d. F. des Corona-Steuerhilfegesetzes

(BStBl 2020 I S. 550).(3) Vgl. BMF-

Schreiben vom 09.04.2020 – IV C 4 – S

2223/19/10003 (BStBl 2020 I S. 498); siehe

auch Informationsbrief Juli 2020 Nr.

1.(4) Siehe § 52 Abs. 16 letzter Satz EStG

i. d. F. des Entwurfs zum JStG 2020 (Bundesrats-Drucksache

503/20).

(Quelle: Rinke Treuhand)

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im In- und ausland

Hat der Eigentümer eines Wohnhauses

diese Immobilie an Angehörige vermietet,

legt der Fiskus großen Wert auf den Nachweis

der lückenlosen Mietzahlungen. So

sollen Scheinmietverhältnisse unter Familienmitgliedern

verhindert werden. Allerdings

gibt es nach Auskunft des Infodienstes

Recht und Steuern der LBS auch

ein Verständnis für Sonderfälle. Der Fall:

Ein Sohn hatte sein Haus an die eigenen

Eltern vermietet. Nach der gerichtlich angeordneten

Unterbringung der Eltern in

einem Pflegeheim zahlten diese die Miete

nicht mehr. Die Immobilie stand leer und

der Fiskus zweifelte die Vermietungsabsicht

des Eigentümers an. Das hätte ihm

erhebliche steuerliche Nachteile bereiten

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können. Das Urteil: Der kurzfristige

Übergang vom Mietverhältnis mit Angehörigen

zu einer Neuvermietung an andere

sei hinzunehmen, beschlossen Deutschlands

höchste Richter. Das gelte

zumindest dann, wenn zwischen der Unterbringung

im Pflegeheim und der Übergabe

des Wohnhauses in geräumten Zustand

ungefähr ein halbes Jahr verstreiche.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 42/15)

Grundstückseigentümer darf

nicht mit zweierlei Maß messen

Damit sich die Eigentümer von Nachbargrundstücken

bei Neu- und Ausbauten

nicht allzu sehr auf die Pelle rücken, gibt es

im Baurecht genaue Regelungen zu den

Abstandsflächen. Auf deren Einhaltung

kann man nach Auskunft des Infodienstes

Recht und Steuern der LBS als Betroffener

pochen – zumindest dann, wenn man in

der Vergangenheit nicht schon selbst dagegen

verstoßen hat. Der Fall: Ein Grundstückseigentümer

ging gerichtlich gegen

eine Baugenehmigung seines Nachbarn

vor. Seiner Meinung nach waren in den

Plänen die geltenden Abstandsflächen

nicht eingehalten. Im Rahmen des Verfah-

38 www.bvg-menzel.de


rens wurde auch die Baubehörde gehört.

Und sie lieferte ein bestechendes Argument

gegen den Kläger: Er selbst habe in ähnlichem

Ausmaß die gesetzlichen Regelungen

verletzt und dadurch den Anspruch gegen

seinen Nachbarn verloren. Das Urteil: In

zwei Gerichtsinstanzen wurde die Baubehörde

in ihrer Einschätzung bestärkt. Dem

allgemeinen Rechtsverständnis entspreche

es, dass jemand sich nicht gegen Beeinträchtigungen

zur Wehr setzen könne, die

er selbst in ähnlichem Ausmaß verursacht

hat. Das sei eine Frage des nachbarlichen

Gleichgewichts.

(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-

Westfalen, Aktenzeichen 7 A 1510/18).

Unlautere Klicks

„Tap Tags“ sind anklickbare Bereiche innerhalb

eines geposteten Bildes, die

Links zu den Anbietern oder Herstellern

bestimmter Produkte, insbesondere von

Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen,

enthalten. Das setzen solcher

„Tap Tags“, die nicht als Werbung gekennzeichnet

sind, ist in Instagram-Posts

von Influencern unlauter. Der Influencer

verstößt hierdurch gegen das Verbot der

unzulässigen getarnten Werbung.

Es geht dabei um die Gemengelage von

privatem Erscheinungsbild einerseits und

von Drittinteressen beeinflussten Kommunikationselementen

andererseits. Diese

Intransparenz begründet eine Pflicht

zur Klarstellung, an welchen Stellen

fremder Wettbewerb gefördert werden

soll – und zwar unabhängig davon, ob

der Influencer für den Einsatz der „Tap

Tags“ Geld bekommt.

(Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe

vom 9. September 2020, 6 U 38/19)

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SERIE PRIMA KLIMA!?

Wir tragen

Verantwortung

Wie grün sind

unsere Innenstädte?

Um das „Grün“ um uns herum brauchen wir im Bergischen uns eigentlich keinerlei Sorgen

zu machen. Kaum raus der Stadt erstrecken sich Feld, Wald und Wiesen, laden zur

Naherholung in der Natur und an der frischen Luft ein. Doch für eine hohe Wohn- und

Lebensqualität ist das Stadtgrün genauso wichtig. Geht es aus unterschiedlichen Gründen

diesem urbanen Grün an den Kragen, reagieren die Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen

sensibel.

40 www.bvg-menzel.de


Urbanes Grün umfasst laut dem 2015 erschienenen

„Grünbuch Stadtgrün“ des

Bundesumweltministeriums alle Formen

grüner Freiräume und begrünter

Gebäude. Da wären Bäume und Sträucher, Hecken,

Blumen und Wiesen, die sich positiv auf die

Attraktivität unserer Städte und das Wohlbefinden

ihrer Bürger auswirken. Aus ökologischer

Sicht sei erwähnt, dass Stadtgrün die Temperatur

reguliert, die Luft reinigt und sich generell positiv

auf das Stadtklima und auch auf die Gesundheit

auswirkt. Wer sich an Aufenthalte in großen

Metropolen mit vergleichsweise wenig Grünflächen

erinnert, weiß, dass diese Erkenntnis nicht

nur wissenschaftlich begründet, sondern am eige-

INDUSTRIEBAU

Gerade in verdichteten

Innenstädten ist eine

Begrünung existenziell

wichtig.

WAS

BEDEUTET

KREATIVITÄT?

www.buehrer-wehling.de

der Bergische Unternehmer 11|20 41


SERIE PRIMA KLIMA!?

Wir tragen

Verantwortung

nen Leib geradezu spürbar ist – an heißen Sommertagen

genauso wie im Winter, wenn sich die

Luft heizungsgeschwängert unangenehm auf die

Atemwege schlägt.

Lebensraum für Flora und Fauna

Die grüne Infrastruktur darf einer

zunehmenden Urbanisierung nicht

zum Opfer fallen.

Hinzu kommt, dass innerstädtisches Grün Lebensraum

für Flora und Fauna bietet und damit

die biologische Vielfalt in der Stadt fördert. Nun

ist es aber so, dass es viele Menschen zum Wohnen

in die Städte zieht. Ergo muss Wohnraum geschaffen

werden, was derzeit mangels bestehendem

Angebot ein viel diskutiertes Thema in Bund,

Land und Kommunen ist. Rund 77 Prozent der

Menschen in Deutschland leben in Städten oder

Ballungsgebieten, 15 Prozent der Bevölkerung

wird den ländlichen Gebieten bzw. Dörfern mit

weniger als 5.000 Einwohnern zugeschlagen. Dieser

Trend wird sich in den nächsten Jahren noch

verstärken.

Neben der Herausforderung, neue Wohnflächen

auszuweisen und dafür die passenden Angebote

und Investoren zu finden, darf die grüne Infrastruktur

einer zunehmenden Urbanisierung nicht

zum Opfer fallen. Denn ob eine Stadt als attraktiver

Lebensraum angesehen wird, hängt unter anderem

auch davon ab, ob sie durch ausreichende

Grünflächen Möglichkeiten zur Erholung und für

Freizeitaktivitäten bietet. So sieht die Bauordnung

vor, dass bei Wegfall von Grünflächen im Zuge

von Baumaßnahmen vom Bauherrn für Ausgleich

gesorgt werden muss. Überhaupt haben es vor al-

42 www.bvg-menzel.de


lem die Kommunen in der Hand, für sie ihre Innenstädte

künftig zu gestalten. Denn gerade in

hochverdichteten Stadtzentren sowie in Gewerbeund

Industriegebieten zeigen sich die Auswirkungen

des Klimawandels deutlich. Dabei können die

Städte durchaus kreativ werden. Denn es geht es

nicht nur um Rasenflächen, Parks und Grünanlagen.

Vielmehr gibt es gute Beispiele für „Grüne

Architektur“ durch die Begrünung von Fassaden

und Dächern. Damit können Stadträume neu gestaltet

werden. Mit städtischem Grün können die

negativen Begleiterscheinungen der Urbanisierung

wirksam begrenzt werden.

In die Stadtplanung integrieren

Daher gibt es die einhellige Meinung von Experten,

das Thema Stadtgrün wegen der positiven

Wirkung auf Gesundheit und Wohlbefinden in

der Stadtplanung zentral zu integrieren. Qualität

und Quantität innerstädtischer Grünflächen werden

sogar als maßgebliche Gesundheitsleistung

angesehen. Zum Erhalt und zum Ausbau innerstädtischer

Grün- und Bewegungsflächen gibt es

verschiedene Handlungsempfehlungen mit wissenschaftlicher

Expertise.

Im Wissen um die Bedeutung von Stadtgrün machen

sich in Zeiten knapper kommunaler Kassen

auch Bürgerinnen und Bürger auf den Weg, in dieser

Hinsicht ihre Städte mitzugestalten. Und dies

betrifft bei weitem nicht nur die Kleingärtner. In

Solingen zum Beispiel gibt es die Rosenfreunde

des Bergischen Landes, die sich um die Pflege

von Rosengärten und Neuanpflanzungen kümmern.

Mit ihrem Know-how stehen die Expertinnen

und Experten tatkräftig auch Iinitiativen in

anderen Städten zur Seite. Beispielsweise geben

sie Anleitung zur Pflege des Rosengartens im

Hardtpark im Remscheider Stadtteil Lennep. Seit

2013 kümmern sich die Rosenfreundinnen und

-freunde gemeinsam mit dem Verkehrs- und Förderverein

Lennep um die Pflege der Beete. Vor

dem Hintergrund leerer Stadtkassen sollte die Fläche

vor rund zehn Jahren aufgegeben und mit

Splitt ausgelegt werden. Durch das Engagement

der beiden Vereine wurden fast 300 neue, schädlingsrobuste

Rosen gepflanzt, denen seither gute

Pflege zuteil wird.

Auch die Versiegelung von Flächen ist ein heißes

Eisen. So fordert etwa der Naturschutzverband

Grüne Architektur sieht

auch die Begrünung von

Dachflächen vor.

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KREATIVITÄT

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In Zeiten knapper kommunaler Kassen machen

sich auch die Bürgerinnen und Bürger auf den

Weg, um innerstädtische Grünflächen zu pflegen.

der Bergische Unternehmer 11|20 43


SERIE PRIMA KLIMA!?

Wir tragen

Verantwortung

Konjunkturprogramm

für mehr Stadtgrün

Nordrhein-Westfalen hat ein Konjunkturprogramm

aufgelegt, um

Kommunen bei der Klimaanpassung

zu unterstützen. Mit dem Sonderprogramm

soll den Städten geholfen

werden, trotz weggebrochener

Einnahmen durch die Corona-Krise

ihre Klimaanpassungsmaßnahmen

umzusetzen. Vom Programm sollen

auch Garten- und Landschaftsbauer

profitieren.

Laut dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,

Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

sagen Klimamodelle für NRW

eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad

Celsius für den Zeitraum 2071 bis 2100 bezogen

auf den Zeitraum 1971 bis 2000 voraus.

Bereits heute sind in den dicht besiedelten

Gebieten Nordrhein-Westfalens 6,9 Millionen

Menschen von Hitzebelastung betroffen, in

Zukunft (2050) dürfte es laut den Prognosen

des Landesamtes für Natur, Umwelt und

Verbraucherschutz (LANUV) bis zu elf Millionen

Betroffene geben. Aller Voraussicht nach

werden Hitze, Sturm, Hagel, Starkniederschlag

und weitere Extremwetterereignisse zu einer

Zunahme von Sachschäden an Gebäuden und

NABU, dass bis 2025 nicht mehr als fünf Hektar

pro Tag in NRW überbaut oder verbraucht werden

darf. Bis 2035 soll die Neuversiegelung von Flächen

sogar auf Null abgesenkt werden. Gleiches

gilt für Schottergärten, die – weil pflegeleicht –

sowohl von privaten Haus- und Grundstückseigentümern

als auch von Firmen gerne angelegt

werden. Nachteilig ist, dass die Luft durch die

Schotterflächen wegen fehlender Pflanzen nicht

abgekühlt, sondern sich im Gegenteil sogar nachts

durch die Steine noch erwärmt. Hinzu kommt,

dass mangels Bepflanzung die feinen Staubpartikel

nicht mehr aus der Luft gefiltert werden und

sich stattdessen Staub und Stickstoffdioxid anreichern.

Und lärmmindernd sind Schottergärten

auch nicht. So schreitet Baden-Württemberg voran

und will dieser Gartenvariante bei Privatgründstücken

künftig per Gesetz einen Riegel

vorschieben. Bislang setzt NRW diesbezüglich

eher auf Überzeugung, als auf Verbote.

Wie sich der Klimawandel auswirkt, kann man

ganz konkret an den Stadtbäumen sehen, die Jahr-

44 www.bvg-menzel.de


besonders in städtischen Regionen zu einer

zunehmenden Gesundheitsgefährdung der

Bevölkerung führen, sagen Experten voraus.

Ziel der Landesregierung ist es, Städte und

Ballungsräume dabei zu unterstützen, klimaresilienter

– also widerstandsfähiger in Bezug

auf die Auswirkungen des Klimawandels – zu

werden. Dazu beitragen sollen gezielte und

effiziente Klimaanpassungsmaßnahmen auf

kommunaler Ebene. Im Rahmen des Aufrufs

KommunalerKlimaschutz.NRW fördert die Landesregierung

Maßnahmen zur Klimaanpassung,

zudem wissenschaftliche Untersuchungen,

Bildung, Vernetzung und Kommunikation.

Weil gerade in den Innenstädten der Klimawandel

spürbar wird – sei es durch gehäufte

Starkregenereignisse mit vollgelaufenen

Kellern oder die in verdichteten Stadtzentren

zunehmend als unerträglich empfundene

Hitze – wurde das Programm „Klimaresilienz

in Kommunen“ in Höhe von 12 Millionen Euro

aufgelegt.

Förderfähig sind Investionen, um Hitze vorzubeugen

sowie Maßnahmen zur Entsiegelung

von Flächen. Dazu gehören zum Beispiel

Anlage von Grünflächen sowie Dach- und

Fassadenbegrünung in unmittelbarer Wohnungsnähe.

„Die Förderung hilft den Kommunen,

resiliente Strukturen zu schaffen und

Folgekosten durch Klimaschäden zu vermeiden.

Zugleich unterstützt das Programm die

konjunkturelle Erholung, indem Unternehmen

der Bau-, Garten- und Landschaftsbaubranche

neue Aufträge erhalten“, erklärt NRW-Umweltministerin

Ursula Heinen-Esser.

Kommunen, die an der Förderung einer Maßnahme

interessiert sind, müssen bei Antragstellung

die mögliche Betroffenheit durch den

Klimawandel darstellen. Auch muss deutlich

werden, welchen Beitrag die umzusetzenden

Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Kommunen

leisten. Projektanträge können beim

Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden,

der die fachliche Prüfung und Bewilligung der

Anträge durchführt.

Klimadaten und -Analysen des LANUV bieten

die Grundlage, damit Kommunen, Landkreise

und Regionen ihre individuelle Gefährdungslage

beim Thema Starkregen herausarbeiten

können. Durch individuell zugeschnittene

Daten können passgenaue Maßnahmen zur

Anpassung entwickelt und umgesetzt werden.

Unter anderem hat das LANUV in Zusammenarbeit

mit dem Deutschen Wetterdienst

und der Stadt Bonn ein Planungs-Tool für

die Kommunen entwickelt, mit dem bereits

während des Planungsprozesses die effektivsten

Anpassungsmaßnahmen ermittelt werden

können.

zehnte oder länger für reine Luft in unseren Innenstädten

sorgen. Sie lechzen nach der Trockenheit

der letzten drei Jahre sichtlich nach Wasser.

Gegensteuern tut Not. Vielerorts wurden in diesem

Jahr so genannte Bewässerungssäcke an den

Bäumen angebracht, durch die eine regelmäßige

Bewässerung möglich ist.

In Remscheid haben sich die dafür zuständigen

Technischen Betriebe entschlossen, das Wasserreservoir

auch im Winter an Ort und Stelle zu lassen,

damit die Bäume bei ausbleibenden Nieder-

schlagsmengen im Winterhalbjahr und zu Beginn

des Frühjahrs zusätzlich mit Wasser versorgt werden

können. Hierdurch soll sich im nächsten Frühling

die Ausgangssituation der Bäume bereits zum

Zeitpunkt des einsetzenden Wurzelwachstums

und des Blattaustriebes verbessern. Zudem sind

sie damit besser auf mögliche längere Trockenperioden

vorbereitet.

Text: Stefanie Bona

Fotos: Shutterstock

der Bergische Unternehmer 11|20 45


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VERLAGSGESELLSCHAFT MENZEL

GMBH & CO. KG

15.10.2020 HRB 31107: s2k digital

GmbH, Wuppertal, Im Disseltal

6, 42369 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 29.09.2020.

Geschäftsanschrift: Im Disseltal 6,

42369 Wuppertal. Gegenstand: Die

Erbrinung von Leistungen auf dem

Gebiet der Informationstechnologie,

insbesondere die Entwicklung, die

Pflege, der Verkauf und der Betrieb

von Hard- und Software sowie die

Bereitstellung aller hierzu notwendiger

Einrichtungen und Dienstleistungen

sowie ferner die Ausübung aller

mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand

im Zusammenhang

stehenden oder dem Zweck des Unternehmens

förderlichen Tätigkeiten.

Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur

ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Dietrich, Katharina Susann,

München, *06.11.1992; Kern, Simon,

Troisdorf, *24.10.1987; Zollner, Kaspar

Mirek, München, *02.08.1993,

jeweils mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

16.10.2020 HRB 31110: Matzaitis

Industries GmbH, Mettmann, Auf

dem Hüls 23, 40822 Mettmann.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

21.09.2020. Geschäftsanschrift: Auf

dem Hüls 23, 40822 Mettmann. Gegenstand:

Verwaltung von eigenem

Vermögen und von Industriebeteiligungen.

Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Matzaitis,

Gunther, Mettmann, *27.07.1967,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

16.10.2020 HRB 31109: Fischfeinkost

Nast - Der Backfischer GmbH, Remscheid,

Stoppelfeld 19, 42859 Remscheid.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 12.10.2020. Geschäftsanschrift:

Stoppelfeld 19, 42859 Remscheid.

Gegenstand: Betrieb und die Unterhaltung

einer Imbisskette und der

Verkauf von Frischfischprodukten.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Nast, Florian, Remscheid,

*07.09.1983, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Einzelprokura mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen: Nast, Herbert,

Remscheid, *08.04.1956.

16.10.2020 HRB 31108: e-PAG GmbH,

Solingen, Florastraße 43, 42651

Solingen. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 08.10.2020. Geschäftsanschrift:

Florastraße 43, 42651

Solingen. Gegenstand: - der Direktvertrieb

von Befestigungstechnik

und weiterer C Teile für das Handwerks-,

Industrie- und Baugewerbe,

- Handel mit Werkzeugen, Chemie,

Befestigung, Sanitär/Heizung/Klima,

Arbeitskleidung/Arbeitsschutz

sowie Betriebsausstattung, - individuelle

Systemlösungen im Bereich

des Brandschutzes und des Fenstereinbaus,

- Onlinevertrieb von

Befestigungstechnik und weiterer

C Teile für das Handwerks-, Industrie-

und Baugewerbe, - Consulting

und Optimierung der Beschaffungsprozesse

für das Handwerks-, Industrie-

und Baugewerbe. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer:

Geldien, Peter Karl-Heinz, Solingen,

*21.10.1964, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

119.10.2020 HRB 31117: AMP Invest

GmbH, Wuppertal, Rathausplatz

8, 42349 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 28.09.2020.

Geschäftsanschrift: Rathausplatz 8,

42349 Wuppertal. Gegenstand: die

Veraltung eigenen Vermögens sowie

das Halten und Verwalten von Beteiligungen

an anderen Gesellschaften.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur

46 www.bvg-menzel.de


Für die Aktualität, Korrektheit und

Vollständigkeit der Anlage kann vom

Verlag keine Gewähr übernommen

werden.

ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Biegon, Adam Pawel, Wuppertal,

*14.08.1977, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der

Gesellschaft mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

20.10.2020 HRB 31122: Future Cleantech

Architects gGmbH, Remscheid,

Hindemithstraße 11, 42857 Remscheid.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 18.09.2020. Geschäftsanschrift:

Hindemithstraße 11, 42857 Remscheid.

Gegenstand: Die Gesellschaft

verfolgt ausschließlich und unmittelbar

folgende gemeinnützige Zwecke

im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte

Zwecke“ der Abgabenordnung

(AO): a) die Förderung von Wissenschaft

und Forschung und b) die

Förderung des Naturschutzes und

der Landschaftspflege im Sinne des

Bundesnaturschutzgesetzes und der

Naturschutzgesetze der Länder, des

Umweltschutzes, des Küstenschutzes

und des Hochwasserschutzes.

Dazu fördert die Gesellschaft Forschung

und Entwicklung zu Sprunginnovationen

bei Klimaschutz- und

Energie-Technologien. Hierzu werden

theoretische Konzepte entwickelt,

die dann über die Begleitung und

Analyse von Innovatoren erprobt

und validiert werden. Hierbei wird

vor allem geprüft, wie die Skalierung

und Kommerzialisierung ambitionierter

Klimaschutz-Technologie verbessert

werden kann. Die erarbeiteten

Ergebnisse werden dann der Allgemeinheit,

insbesondere privaten und

öffentlichen Entscheidungsträgern

auf dem Gebiet der Klimaschutztechnologie

zugänglich gemacht. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Dr. Schniering, Peter Rüdiger,

Remscheid, *29.12.1978, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

20.10.2020 HRB 31119: DP Invest

GmbH, Wuppertal, Schubertstraße

9, 42289 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 26.08.2016

mit Änderung vom 22.02.2017. Die

Gesellschafterversammlung vom

01.07.2020 hat die Änderung des

Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz

(2) (Firma und Sitz) und mit ihr die

Sitzverlegung von Lembruch (bisher

Amtsgericht Walsrode HRB 206556)

nach Wuppertal beschlossen. Geschäftsanschrift:

Schubertstraße

9, 42289 Wuppertal. Gegenstand:

Der Erwerb, die Verwaltung und

die Veräußerung von Beteiligungen

an in- und ausländischen Unternehmen.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Purpur, Daniel,

Sprockhövel, *09.05.1986; Dr. Sondermann,

Patric, Essen, *05.01.1986,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

20.10.2020 HRB 31120: Rieger-Botanik

GmbH, Mettmann, Eidamshauser

Straße 78, 40822 Mettmann. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom 29.09.1999

Die Gesellschafterversammlung vom

17.09.2020 hat die Änderung des

Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,

Sitz der Gesellschaft), § 10 (Bekanntmachungen

der Gesellschaft) und §

12 (Auflösung der Gesellschaft) und

mit ihr die Sitzverlegung von Erkelenz

(bisher Amtsgericht Mönchengladbach

HRB 8969) nach Mettmann

beschlossen. Geschäftsanschrift: Eidamshauser

Straße 78, 40822 Mettmann.

Gegenstand: Der An- und Verkauf

von botanischen Erzeugnissen

aller Art. Stammkapital: 25.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer oder

durch einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Rieger, Thomas

Ernst Walter, Mettmann, *24.10.1972,

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

21.10.2020 HRB 31126: Stadtwerke

Wülfrath Netz Verwaltung GmbH,

Wülfrath, Wilhelmstr. 21, 42489

Wülfrath. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 25.09.2020. Geschäftsanschrift:

Wilhelmstr. 21, 42489

Wülfrath. Gegenstand: Die Übernahme

der persönlichen Haftung und

der Geschäftsführung als persönlich

haftende geschäftsführende Gesellschafterin

der Stadtwerke Wülfrath

Netz GmbH & Co. KG. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer

bestellt, so vertritt er

die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft

und ihre Geschäftsführer

sind für Rechtsgeschäfte mit der

Stadtwerke Wülfrath Netz GmbH

& Co. KG von den Beschränkungen

des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer:

Walkiewicz, Thomas, Wülfrath,

*29.06.1970.

22.10.2020 HRB 31130: Veldskoen

Germany GmbH, Remscheid, Langestraße

21, 42857 Remscheid. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 31.07.2020.

Geschäftsanschrift: Langestraße 21,

42857 Remscheid. Gegenstand: Vetrieb

und Marketing von Veldskoen

Schuhen und Produkten. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere

Geschäftsführer bestellt, so

wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem

Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Bauer, Inga, Remscheid,

*27.07.1969; Sixtus, Grant Kenneth,

Bergvliet, Cape Town / Südafrika,

*20.06.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im

Namen der Gesellschaft mit sich im

eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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HANDELSREGISTER

22.10.2020 HRB 31128: Sebastian

Patentanwaltsgesellschaft

mbH, Heiligenhaus, Geranienweg 7,

42579 Heiligenhaus. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 03.09.2020.

Geschäftsanschrift: Geranienweg 7,

42579 Heiligenhaus. Gegenstand:

Die Beratung und Vertretung in

Rechtsangelegenheiten im Sinne

des § 3 Abs. 2 und 3 PAO. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Dr. Sebastian, Jens,

Heiligenhaus, *17.10.1969, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

23.10.2020 HRB 31142: Rheinische

Investments GmbH, Solingen, Deusbergerstr.

67, 42697 Solingen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

04.06.2020 mit Änderung vom

19.10.2020. Geschäftsanschrift: Deusbergerstr.

67, 42697 Solingen.

Gegenstand: Die Beteiligung und

Verwaltung von Eigenimmobilien.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer gemeinsam

vertreten. Geschäftsführer: Dölger,

Ömer, Düsseldorf, *01.05.1976;

Taskiran, Kerem, Hilden, *22.10.1967,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

23.10.2020 HRB 31135: Boulderhalle

Prisma GmbH, Wuppertal, Gustav-

Freytag-Straße 10, 42327 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

09.09.2020. Geschäftsanschrift:

Gustav-Freytag-Straße 10, 42327

Wuppertal. Gegenstand: Das Betreiben

von Sportstätten, z.B. Boulderhallen.

Stammkapital: 30.000,00

EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,

so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer

bestellt, so wird die Gesellschaft

durch zwei Geschäftsführer

oder durch einen Geschäftsführer

gemeinsam mit einem Prokuristen

vertreten. Geschäftsführer: Louis,

Janosch, Meckenheim, *28.09.1992;

Messerer, Anna-Lena, Wuppertal,

*08.11.1995; Rempel, Diana, Meckenheim,

*08.03.1994; Winter, Jonas,

Wuppertal, *09.03.1994, jeweils

einzelvertretungsberechtigt mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

26.10.2020 HRB 31148: WOHNKOM-

PASS GmbH, Wuppertal, Ferdinand-

Thun-Straße 21, 42289 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag vom

29.09.2020. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Thun-Straße

21, 42289 Wupeinzelvertretungsberechtigt

mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

27.10.2020 HRA 25171: BS Wohnimmobilien

GmbH & Co. KG, Wülfrath,

Flehenberg 36, 42489 Wülfrath. (des

Unternehmens ist der Erwerb und

die Verwaltung von Immobilien.).

Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift:

Flehenberg 36, 42489

Wülfrath. Jeder persönlich haftende

Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich

haftender Gesellschafter:

RS Wohnimmobilien Beteiligungs

GmbH, Wülfrath (Amtsgericht Wuprosenlöcher

pertal. anzeige Gegenstand: 90x60 zeichenwege.indd a) die Planung 2 pertal HRB 26160), mit der Befugnis 03.02.20 17:52

und Errichtung von schlüsselfertigen

Gebäuden aller Art oder Teilen

hiervon, die Errichtung von Eigentumswohnungen

oder anderen, dem

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

Teileigentum unterliegenden Räumen,

dies auch in Bestandsgebäuden,

und zwar sowohl als Bauträger

als auch Generalübernehmer, b) die

Vermittlung von Grundstücken und

Grundstücksrechten, c) der Erwerb

von Grundstücken und sämtlicher

damit verbundenen Geschäfte sowie

die anschließende Veräußerung

derselben, d) die Förderung des

27.10.2020 HRA 25170: D & D Engineering

GmbH & Co. KG, Mettmann,

Adlerstraße 5, 40822 Mettmann.

Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift:

Adlerstraße 5, 40822

Mettmann. Jeder persönlich haftende

Gesellschafter vertritt die Gesellschaft

jeweils einzeln.Jeder persönlich

haftende Gesellschafter sowie

Städtebaus und der Gemeindeentwicklung.

die jeweiligen organschaftlichen

Der Gegenstand des

Unternehmens kann sich auch auf

die ausschließliche Verwaltung von

eigenem Grundbesitz beschränken.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Vertreter sind befugt im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines

Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Persönlich haftender Gesellschafter:

D & D Verwaltungs GmbH,

Mettmann (Amtsgericht Wuppertal

HRB 30909), einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis -auch für

jeden Geschäftsführer-, im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer: Lüling, Achim,

Wetter, *09.10.1966; Seeling, Martin,

Wuppertal, *08.12.1961, jeweils

28.10.2020 HRA 25173: Verlag für

Optometrie GmbH & Co. KG, Mett-

mann, Roseggerweg 4, 40822

Mettmann. Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift: Roseggerweg

4, 40822 Mettmann. Jeder persönlich

haftende Gesellschafter vertritt

einzeln. Persönlich haftender

Gesellschafter: Verlag für Optometrie

Verwaltungs GmbH, Ratingen

(Amtsgericht Düsseldorf HRB 43138).

Einzelprokura: Sioutis, Petros, Düsseldorf,

*26.10.1964. Einzelprokura

mit der Befugnis im Namen der

Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen:

Spangemacher, Isabel Karen, Düsseldorf,

*28.08.1978. Der Sitz ist

von Ratingen (bisher Amtsgericht

Düsseldorf, HRA 15419) nach Mettmann

verlegt.

29.10.2020 HRB 31154: imtal Immobilien

GmbH, Wuppertal, Möwenstraße

40, 42281 Wuppertal.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

12.10.2020. Geschäftsanschrift:

Möwenstraße 40, 42281 Wuppertal.

Gegenstand: Das Betreiben von

Immobiliengeschäften und damit

zusammenhängender Geschäfte

jeglicher Art, insbesondere der

Erwerb, der Verkauf sowie die Vermittlung

von Immobilien sowie alle

Tätigkeiten, die mit der Vermietung

und Verwaltung von Bestandsimmobilien

zusammenhängen, sowie

Kooperation mit Maklern in den

vorgenannten Bereichen. Stammkapital:

25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur ein

Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch zwei

Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Adigüzel, Mehmet,

Wuppertal, *04.12.1975, einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

29.10.2020 HRA 25174: Ludwig Palazzolo

Immobilien GmbH & Co. KG,

Solingen, Devarannestr. 9, 42719

Solingen. (Der Erwerb und der Verkauf

von Grundstücken und Gebäuden

(„Immobilien“) sowie die Bebauung

von Grundstücken und die

Vermietung von Immobilien, nicht

aber die Durchführung von Bauträgermaßnahmen

im Sinne des § 34c

GewO und der MaBV.). Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift:

Devarannestr. 9, 42719 Solingen. Jeder

persönlich haftende Gesellschafter

vertritt einzeln. Jeder persönlich

haftende Gesellschafter ist befugt,

im Namen der Gesellschaft mit sich

48 www.bvg-menzel.de


Das Justizministerium des Landes

NRW veröffentlicht unter der Internet-

Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de

zeitnah aktuelle

Insolvenzverfahren.

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

vorzunehmen. Persönlich haftender

Gesellschafter: Ludwig Palazzolo

Verwaltungs GmbH, Solingen (Amtsgericht

Wuppertal HRB 31125), mit

der Befugnis -auch für ihre Organe-,

im Namen der Gesellschaft mit sich

im eigenen Namen oder als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

30.10.2020 HRA 25176: Stadtwerke

Wülfrath Netz GmbH & Co. KG,

Wülfrath, Wilhelmstr. 21, 42489

Wülfrath. (Gegenstand des Unternehmens

ist der Betrieb, die Instandhaltung

und der Ausbau des

örtlichen Strom- und Gasverteilnetzes

in der Stadt Wülfrath sowie in

der Region und die Erbringung von

Dienstleistungen im Zusammenhang

mit dem Bau und Betrieb des

Wasserversorgungsnetzes in der

Stadt Wülfrath ist.). Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift: Wilhelmstr.

21, 42489 Wülfrath. Jeder

persönlich haftende Gesellschafter

vertritt einzeln. Persönlich haftender

Gesellschafter: Stadtwerke Wülfrath

Netz Verwaltung GmbH, Wülfrath

(Amtsgericht Wuppertal HRB

31126), mit der Befugnis im Namen

der Gesellschaft mit sich im eigenen

Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

02.11.2020 HRA 25177: VillaMedia

Immobilien GmbH & Co. KG, Wuppertal,

Hofaue 37, 42103 Wuppertal.

(Der Erwerb sowie die Verwaltung,

Vermietung inklusive Facilityleistungen,

Vermittlung und Veräußerung

von bebauten oder unbebauten

Grundstücken und grundstücksgleichen

Rechten sowie Vorbereitung,

Durchführung und der Umbau und

Bau von Immobilien im eigenen

oder fremden Namen auf eigene

oder fremde Rechnung. Ein Gegenstand

der Tätigkeit liegt auf der

Errichtung von Gebäuden zum Zwecke

der Betreuung von Kindern und

Jugendlichen sowie weiterer sozialer

Zielsetzungen.). Kommanditgesellschaft.

Geschäftsanschrift: Hofaue

37, 42103 Wuppertal. Jeder persönlich

haftende Gesellschafter vertritt

einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter:

KC Immobilien Beteiligungs

GmbH, Wuppertal (Amtsgericht

Wuppertal HRB 27636), mit der

Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen oder als

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte

abzuschließen.

Haustechnik, Gebäudereinigung,

Gartenpflege, Außenreinigung, Sanierung,

Renovierung, Trockenbau).

Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist nur

ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt

er die Gesellschaft allein. Sind

mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch die

Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Geladaris,

Georgios, Wuppertal, *23.06.1985,

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

05.11.2020 HRB 31172: Emde Solingen

GmbH, Solingen, Brüderstraße

educate.nrw

03.11.2020 VR 31196: Förderverein

für die Caritas-Arbeit in Heiligenhaus

e.V., Heiligenhaus (Johannes-

Flintrop-Str. 19, 40822 Mettmann).

eingetragener Verein. Die Satzung

ist errichtet am 30.08.2017, mehrfach,

zuletzt gemäß Beschluss

der Mitgliederversammlung vom

09.06.2020 geändert.

04.11.2020 HRB 31162: Immohase

UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal,

Wupperfelder Markt 1, 42275

Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter

Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 30.09.2020. Geschäftsanschrift:

Wupperfelder Markt 1,

42275 Wuppertal. Gegenstand: Die

Erbringung von Dienstleistungen im

Bereich Immobilien (insbesondere

35, 42719 Solingen. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag

vom 22.10.2020. Geschäftsanschrift:

Brüderstraße 35,

42719 Solingen. Gegenstand: Die Beund

Verarbeitung diverser Materialien

zwecks Herstellung von Produkten

und Teilprodukten, Stanz- und

Umformtechnik und mechanische

Bearbeitung, Oberflächenveredelung,

Dienstleistungen im Bereich

Entwicklung, Konstruktion und

Werkzeugbau, Kommissionier- und

Verpackungstätigkeiten, sowie der

Vertrieb und Handel der vorgenannten

Dienstleistungen und Produkte

sowie Beratungsleistungen auf den

vorstehenden Tätigkeitsgebieten.

Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine

Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch einen

Geschäftsführer gemeinsam mit

einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:

Gabriel, Horst, Solingen,

*10.09.1957; Spengler, Wolf Nicolas,

Solingen, *10.09.1981; Yilmaz,

Timur, Solingen, *12.11.1979; Zimmermann,

Ralf, Solingen, *17.11.1962,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

06.11.2020 HRB 31176: a-ba-cus

Objektservice GmbH, Wuppertal,

Hofaue 75, 42103 Wuppertal. Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom

26.10.2020. Geschäftsanschrift: Hofaue

75, 42103 Wuppertal. Gegenstand:

Die Verwaltung des eigenen

Vermögens, Hausmeisterservice,

Mietverwaltung, Vermietung und

Verkauf von Immobilien sowie die

Beteiligung an anderen Unternehmen.

Stammkapital: 25.000,00 EUR.

Allgemeine Vertretungsregelung: Ist

nur ein Geschäftsführer bestellt, so

vertritt er die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,

so wird die Gesellschaft durch

zwei Geschäftsführer oder durch

einen Geschäftsführer gemeinsam

mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: de Iaco, Michael,

Wuppertal, *24.04.1966; Wächter,

Nils, Castrop-Rauxel, *16.04.1979,

jeweils einzelvertretungsberechtigt

mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft

mit sich im eigenen Namen

oder als Vertreter eines Dritten

Rechtsgeschäfte abzuschließen.

der Bergische Unternehmer 11|20 49


VORSCHAU

IMPRESSUM

Im Dezember 2020

Herausgeber und Eigentümer:

Bergische Verlagsgesellschaft

Menzel GmbH & Co. KG

Gertenbachstraße 20

42899 Remscheid

Fon 02191 50663

Fax 02191 54598

Mail info@bvg-menzel.de

Net www.bvg-menzel.de

Net www.der-bergische-unternehmer.de

Foto: Shutterstock

Titel: Nachhaltigkeit

Ein Geschäftsmodell mit Wachstumspotenzial

Serie: Prima Klima!?

Green Deal: Klimaschutz, Wirtschaft, Generationengerechtigkeit

Unter uns:

Erfolgreich Bergisch

Für Sie unterwegs:

Ganz in Weiß - wo Wintermärchen wahr werden

Verlag:

Bergische Verlagsgesellschaft

Menzel GmbH & Co. KG

Katja Weinheimer

Fon 02191 5658170

Fax 02191 54598

Mail katja.weinheimer@bvg-menzel.de

Mail info@bvg-menzel.de

Redaktion:

Katja Weinheimer (verantwortlich)

Stefanie Bona

Fon 02191 50663

Fax 02191 54598

Mail redaktion@bvg-menzel.de

Marketing, Konzeption/Layout:

Eduardo Rahmani

Fon 02191 5658298

Fax 02191 54598

Mail eduardo.rahmani@bvg-menzel.de

Anzeigenleitung:

Manfred Lindner

Fon 02191 50663

Fax 02191 54598

Mail anzeigen@bvg-menzel.de

Preisliste Nr. 05, ab 1. Januar 2020

Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG

Druckmedien, Geldern

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Der Inhalt dieses Magazins wurde sorgfältig erarbeitet.

Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag

übernehmen dennoch keine Haftung für Druckfehler.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte und

Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck

– auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe

gestattet. Mit Namen oder Initialen gezeichnete

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im Jahresabonnement beträgt 25.00 E.

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