Sonderinformation Corona Virus Stand 6.11.2020

Geltende Maßnahmen bis 31. Oktober 2020 Geltende Maßnahmen bis 31. Oktober 2020

07.11.2020 Aufrufe

Amtliche Mitteilung Sonderinfo Nov./ 2020 zugestellt durch post.at Corona Virus- Geltende Maßnahmen bis 31. November 2020 Geschätzte Nebelbergerinnen und Nebelberger, In der Gemeinde Nebelberg haben wir mit Stand von 6. November 2020 7 positive Corona Fälle Im Bezirk Rohrbach sind 1562 Personen in Quarantäne, davon sind 684 Personen positiv auf COVID-19 getestet. Es sind bereits 4 Personen verstorben. Aufgrund der steigenden Zahlen in Österreich wurde eine Verordnung beschlossen, die in den Medien als „2. Lockdown“ bezeichnet wird. Wir erinnern uns – im März/ April dieses Jahres waren ebenso massive Einschränkungen der sozialen Kontakte verordnet. Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege- und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 getroffen werden (Covid-19- Schutzmaßnahmenverorndung-Covid-19-SchuMaV) tritt am 03.11.2020, 00:00 Uhr, in Kraft und mit Ablauf des 30.11.2020 außer Kraft. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung: Schutzmaßnahme Ausgangsbeschränkung Beschreibung der Maßnahme Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist zwischen 20:00 und 06:00 Uhr untersagt. Davon gibt es 5 Ausnahmen: · Berufliche Zwecke · Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens · Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und Ausübung familiärer Rechte und Pflichten · Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum · Körperliche und physische Erholung Öffentliche Orte An öffentlichen Orten ist zu haushaltsfremden Personen ein Abstand von 1 Meter einzuhalten. In geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten ist zusätzlich ein MNS zu verwenden. Der Mindestabstand darf nur unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen (+ max. 6 Kinder) aus maximal 2 verschiedenen Haushalten. Veranstaltungen Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt (darunter fallen kulturelle Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Weihnachtsmärkte, Sportveranstaltungen, Jubiläumsfeiern). Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Gemeindezeitung Nebelberg Seite 1 www.nebelberg.ooe.gv.at www.facebook.com/gemeindenebelberg

Amtliche Mitteilung Sonderinfo Nov./ 2020 zugestellt durch post.at<br />

<strong>Corona</strong> <strong>Virus</strong>- Geltende Maßnahmen bis 31. November 2020<br />

Geschätzte Nebelbergerinnen und Nebelberger,<br />

In der Gemeinde Nebelberg haben wir mit <strong>Stand</strong> von 6. November 2020 7 positive <strong>Corona</strong> Fälle<br />

Im Bezirk Rohrbach sind 1562 Personen in Quarantäne, davon sind 684 Personen positiv auf COVID-19 getestet.<br />

Es sind bereits 4 Personen verstorben.<br />

Aufgrund der steigenden Zahlen in Österreich wurde eine Verordnung beschlossen, die in den Medien als „2.<br />

Lockdown“ bezeichnet wird. Wir erinnern uns – im März/ April dieses Jahres waren ebenso massive Einschränkungen<br />

der sozialen Kontakte verordnet.<br />

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege- und Konsumentenschutz, mit der besondere<br />

Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 getroffen werden (Covid-19-<br />

Schutzmaßnahmenverorndung-Covid-19-SchuMaV) tritt am 03.11.2020, 00:00 Uhr, in Kraft und mit Ablauf des<br />

30.11.2020 außer Kraft.<br />

Nachstehend eine kurze Zusammenfassung:<br />

Schutzmaßnahme<br />

Ausgangsbeschränkung<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist zwischen 20:00 und<br />

06:00 Uhr untersagt. Davon gibt es 5 Ausnahmen:<br />

· Berufliche Zwecke<br />

· Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens<br />

· Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und Ausübung familiärer<br />

Rechte und Pflichten<br />

· Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum<br />

· Körperliche und physische Erholung<br />

Öffentliche Orte<br />

An öffentlichen Orten ist zu haushaltsfremden Personen ein Abstand<br />

von 1 Meter einzuhalten. In geschlossenen Räumen an öffentlichen<br />

Orten ist zusätzlich ein MNS zu verwenden. Der Mindestabstand darf<br />

nur unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen (+ max.<br />

6 Kinder) aus maximal 2 verschiedenen Haushalten.<br />

Veranstaltungen<br />

Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt (darunter fallen kulturelle<br />

Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern, Weihnachtsmärkte,<br />

Sportveranstaltungen, Jubiläumsfeiern). Ausgenommen sind Proben<br />

und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen<br />

Zwecken erfolgen.<br />

Gemeindezeitung Nebelberg Seite 1 www.nebelberg.ooe.gv.at<br />

www.facebook.com/gemeindenebelberg


Amtliche Mitteilung 1/2020<br />

Privater Wohnbereich<br />

Der private Wohnbereich ist nicht geregelt. Garten-, Garagen-, Scheunen-<br />

und Hüttenparty’s sind aber verboten.<br />

Hochzeiten<br />

Begräbnisse<br />

Es ist möglich, am <strong>Stand</strong>esamt zu heiraten. Eine Hochzeitsfeier ist jedoch<br />

untersagt.<br />

Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Meterabstand und<br />

MNS, durchgeführt werden.<br />

Gastronomie<br />

Hotel<br />

Gastronomiebetriebe jeder Art sind geschlossen. Eine Abholung von<br />

Speisen ist im Zeitraum von 06:00 bis 20:00 Uhr möglich. Auch ein<br />

Lieferservice ist zulässig.<br />

Beherbergungsbetriebe und Hotels sind geschlossen. Eine Ausnahme<br />

gibt es nur für Geschäftsreisende.<br />

Kultureinrichtungen<br />

Das Betreten von Museen, Tierparks und Kinos, Tanzschulen, Theatern<br />

usw. ist untersagt.<br />

Sitzungen<br />

Sitzungen von Organen juristischer Personen (z.B. Vereinen) sind möglich,<br />

wenn die Sitzung unaufschiebbar ist und nicht in digitaler Form<br />

abgehalten werden kann. Berufliche Zusammenkünfte bleiben möglich,<br />

wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich<br />

sind.<br />

Mund Nasen Schutz<br />

Mindestgröße Räume<br />

Kunden und Mitarbeiter müssen in Kundenbereichen von Betriebsstätten<br />

und Geschäften einen MNS tragen und den Meterabstand einhalten.<br />

Das gilt auch für Märkte im Freien, Verwaltungsbehörden und in geschlossenen<br />

Räumen zur Religionsausübung. Jedem Kunden müssen<br />

10 m² Kundenbereich in der Betriebsstätte zur Verfügung stehen. Ist der<br />

Kundenbereich kleiner als 10 m², darf er nur einzeln betreten werden.<br />

Fahrgemeinschaften<br />

In Fahrgemeinschaften und auch im Taxi dürfen pro Reihe nur zwei<br />

Personen sitzen. Es ist ein MNS zu tragen. Ausnahmen gibt es für den<br />

Transport von Kindergartenkindern oder für den Transport von Menschen<br />

mit Behinderungen, wenn dies auf Grund der Anzahl der<br />

Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen erforderlich ist.<br />

Skifahren<br />

Bergbesteigung<br />

Seilbahnen, Gondeln und auch Aufstiegshilfen dürfen nicht zu<br />

Freizeitzwecken verwendet werden.<br />

Beruflicher Mindestabstand<br />

Im beruflichen Bereich gilt der Meterabstand. Die Verpflichtung zum<br />

Tragen des MNS kann nur im Einvernehmen erfolgen. Sonstige<br />

Schutzmaßnahmen sind möglich (z.B. Plexiglaswände). In beruflichen<br />

Fahrzeugen gilt die Pflicht zum MNS und grundsätzlich 1m Abstand.<br />

Sport<br />

Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt. Ausnahmen gibt es<br />

nur für den Spitzensport. Das Betreten von Sportstätten im Freien zum<br />

Zweck der Ausübung von Sport ohne Körperkontakt bleibt aber<br />

möglich. Das Betreten von Fitnessstudios, Hallenbädern und<br />

Freizeiteinrichtungen ist untersagt.<br />

Gemeindezeitung Nebelberg Seite 2 www.nebelberg.ooe.gv.at<br />

www.facebook.com/gemeindenebelberg


Amtliche Mitteilung 1/2020<br />

Gemeindeamt<br />

Am Gemeindeamt werden Aufgaben weiterhin in guter Qualität erledigt.<br />

Dazu zählen insbesondere alle dringenden und unaufschiebbaren Behördenverfahren.<br />

Verhandlungen, Besprechungen mit Bürgern und<br />

Parteienverkehr mit persönlicher Anwesenheit sollten nur nach telefonischer<br />

Terminvereinbarung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen<br />

Hygiene- und Abstandsbestimmungen abgewickelt werden.<br />

Alten- und Pflegeheime<br />

Jeder Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes darf pro 2 Tage einen<br />

Besucher empfangen. Im Zeitraum von 03.11.2020 – 17.11.2020 dürfen<br />

das insgesamt nur 2 verschiedene Personen sein. Die Besucher müssen<br />

ein negatives Ergebnis eines <strong>Corona</strong>-Test vorweisen. Wenn das<br />

nicht möglich ist, muss während des gesamten Aufenthalts einen FFP2-<br />

Maske getragen werden.<br />

CORONA TESTANGEBOT in Wegscheid<br />

Berufspendler in das benachbarte Bayern müssen regelmäßige negative <strong>Corona</strong> Testergebnisse vorlegen.<br />

Der nächste Testtermin findet am Montag, 9.11. vormittags in Wegscheid statt. Danach immer freitags, abhängig<br />

jedoch von den aktuell gültigen gesetzlichen Regelung.<br />

Um die Wartezeiten kurz zu halten, ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Dieses können Sie online<br />

erledigen: https://ims-rettungsdienst.de/wegscheid/#bookingwidget<br />

Für Grenzpendler ist die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, einer Pendlerkarte, einer Kopie des Arbeitsvertrags,<br />

eines Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung erforderlich.<br />

Montag 09.11.2020 Wegscheid 08.00 – 12.00 Uhr<br />

Freitag 13.11.2020 Wegscheid 08.00 – 12.00 Uhr<br />

Freitag 20.11.2020 Wegscheid 08.00 – 12.00 Uhr<br />

Freitag 27.11.2020 Wegscheid 08.00 – 12.00 Uhr<br />

Nebelberg, <strong>Stand</strong>: 7.11.2020<br />

Mit der Bitte um Kenntnissnahme<br />

Der Bürgermeister:<br />

Markus Steininger<br />

Gemeindezeitung Nebelberg Seite 3 www.nebelberg.ooe.gv.at<br />

www.facebook.com/gemeindenebelberg

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