Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
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Immobilieninvestition mittels vermögensverwaltenden
Lebensversicherungsvertrag
Steuerrechtliche Folgen auf Ebene des Versicherungsnehmers
Beendigung des Versicherungsvertrags durch Laufzeitende
Im Zusammenhang mit der Beendigung des
Versicherungsvertrags aufgrund des Laufzeitende, kommt es
insofern zu einer Rückübertragung der Kapitalanlagen auf den
wirtschaftlich Berechtigten, welche nicht zu einer Veräußerung im
Sinne des § 20 Abs. 2 EStG führt. Veräußert der
Versicherungsnehmer seine Kapitalanlagen, handelt es sich grds.
umeinen steuerlich relevanten Veräußerungsvorgang gem. § 20
Abs.2 EStG, der nach § 43a Abs. 1 i.V. mit § 32d EStG der
Besteuerung mit dem aktuellen Abgeltungssteuersatz unterliegt,
sofern die Beteiligung an der betreffenden Kapitalgesellschaft
weniger als 1% beträgt.