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Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

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Immobilieninvestition mittels vermögensverwaltenden

Lebensversicherungsvertrag

Steuerrechtliche Folgen auf Ebene des Versicherungsnehmers

Beendigung des Versicherungsvertrags durch Laufzeitende

Im Zusammenhang mit der Beendigung des

Versicherungsvertrags aufgrund des Laufzeitende, kommt es

insofern zu einer Rückübertragung der Kapitalanlagen auf den

wirtschaftlich Berechtigten, welche nicht zu einer Veräußerung im

Sinne des § 20 Abs. 2 EStG führt. Veräußert der

Versicherungsnehmer seine Kapitalanlagen, handelt es sich grds.

umeinen steuerlich relevanten Veräußerungsvorgang gem. § 20

Abs.2 EStG, der nach § 43a Abs. 1 i.V. mit § 32d EStG der

Besteuerung mit dem aktuellen Abgeltungssteuersatz unterliegt,

sofern die Beteiligung an der betreffenden Kapitalgesellschaft

weniger als 1% beträgt.

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