Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
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Immobilieninvestition mittels vermögensverwaltenden
Lebensversicherungsvertrag
Steuerrechtliche Folgen auf Ebene des Versicherungsnehmers
Während der Laufzeit
Gem. § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 5 EStG sind
vermögensverwaltende Versicherungsverträge von den
allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge
ausgenommen. Derartige Verträge werden transparent besteuert.
Das heißt, dass im Zeitpunkt, in dem Kapitalerträge z. B. in Form
von Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinnen dem vom
Versicherungsunternehmen gehaltenen Depot oder Konto
zufließen, diese dem wirtschaftlich Berechtigten zuzurechnen
sind. Dabei richtet sich die Besteuerung nach den für das jeweilige
Anlagegut geltenden Regelungen.
So lange keine
Erträge dem
Deckungsstock
der Versicherung
zufließen, läuft
die transparente
Besteuerung
grds. erst einmal
ins Leere !