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Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

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Immobilieninvestition mittels vermögensverwaltenden

Lebensversicherungsvertrag

Steuerrechtliche Folgen auf Ebene des Versicherungsnehmers

Während der Laufzeit

Gem. § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 5 EStG sind

vermögensverwaltende Versicherungsverträge von den

allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge

ausgenommen. Derartige Verträge werden transparent besteuert.

Das heißt, dass im Zeitpunkt, in dem Kapitalerträge z. B. in Form

von Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinnen dem vom

Versicherungsunternehmen gehaltenen Depot oder Konto

zufließen, diese dem wirtschaftlich Berechtigten zuzurechnen

sind. Dabei richtet sich die Besteuerung nach den für das jeweilige

Anlagegut geltenden Regelungen.

So lange keine

Erträge dem

Deckungsstock

der Versicherung

zufließen, läuft

die transparente

Besteuerung

grds. erst einmal

ins Leere !

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