Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

05.11.2020 Aufrufe

Vermeidung der Doppelbesteuerung von internationalen ImmobilienstrukturenRegelmäßig handelt es sich bei den „Muttergesellschaften“ im Ausland, um sogenanntesubstanzlose Gesellschaften (auch Briefkastenfirmen genannt), denen die Anwendung der„Mutter-Tochter“ Richtlinie oder auch Quellensteuerentlastungen auf Grundlage vonbestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, idR. von den Finanzbehörden verwehrt wird. Dasführt am Ende zu einer effektiven Steuerbelastung und erheblichen Renditeschmälerung. Dieaufgezeigte Struktur wird idR. von ausländischen Investoren bevorzugt eingesetzt und fungiertdann als Alleingesellschafterin einer deutschen immobilienverwaltenden Kapitalgesellschaft.Spätestens bei einer Ausschüttung von Beteiligungserträgen an die Gesellschafterin imAusland, kommt es dann zu einer definitiven Quellensteuerbelastung der AusschüttungiHv. 25% Kapitalertragssteuer.

Im Rahmen einer Immobilieninvestition, kann der Einsatz einer Privat Insuring Lösung als„Investmentholding“ eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Holdingstrukturen z.B. überZypern darstellen.

Im Rahmen einer Immobilieninvestition, kann der Einsatz einer Privat Insuring Lösung als

„Investmentholding“ eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Holdingstrukturen z.B. über

Zypern darstellen.

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