Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
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Schenkung und Vermögensübertragung mit Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag
Die Übertragung von größeren Vermögen stellt eine besondere Gestaltungsaufgabe dar.
Bei Vermögensübertragungen, welche die Freibeträge übersteigen, stellt sich oft die Frage, wie
sich die drohende Steuerbelastung aus der Vermögensübertragung vermeiden oder verringern
lässt.
Da die Freibeträge des § 16 ErbStG iVm § 14 ErbStG alle zehn Jahre neu ausgenutzt werden
dürfen, sollte möglichst frühzeitig mit der Übertragung von Vermögen auf Ehegatten, Kinder und
Enkel begonnen werden. Daher ist gemeinsam mit dem Mandanten darüber nachzudenken, wie
man sich auf intelligente und selbstbestimmte Art und Weise von seinem Vermögen trennen kann.
Vielfach begegnet dabei der Wunsch des Vermögensübergebers, über das Ausgabeverhalten der
Beschenkten weiterhin gewisse Kontrollen wahrnehmen zu können.
Zur Gestaltung von Vermögensübertragungen gibt es vielfältige Modelle am Markt, die jedoch
zum Teil hohe Kosten verursachen. Vom Gesetzgeber werden dabei Übertragungen von
Immobilien oder Betriebsvermögen privilegiert, die Anschaffungs- oder Verwaltungskosten sind
jedoch teilweise immens hoch.
Weniger bekannt sind Gestaltungsmöglichkeiten, Vermögen mit Hilfe von
Versicherungsprodukten zu übertragen. Wichtig sollte dabei sein, dass zum einen die Kosten
überschaubar bleiben und es sich zum anderen um echte Versicherungsleistungen handelt,
also z.B. die Biometrie (Langlebigkeit) sinnvoll abgesichert wird.